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1. Nutzungsrechte
Mit endgültiger Übergabe von Arbeiten bzw. Abschluß der Leistungen erwirbt der Auftraggeber - vertragsgemäße Bezahlung vorausgesetzt - alle übertragbaren Rechte zur Nutzung der erstellten Arbeiten, soweit nicht Rechte Dritter entgegenstehen.

2. Genehmigung
Alle vorgeschlagenen bzw. durchgeführten PR-Leistungen sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichen-rechtliche Zulässigkeit der PR-Leistungen überprüfen lassen. Eine externe rechtliche Prüfung wird nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden veranlasst. Die damit verbundenen Kosten trägt der Kunde.

3. Haftung
Der Berater haftet dem Auftraggeber gegenüber bezüglich der vertraglichen Aufgaben nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere wettbewerbsrechtlichen Vorschriften der vorgeschlagenen PR- Maßnahmen ist ausdrücklich der Kunde verantwortlich.

4. Fremdkosten
Fremdkosten, also Kosten und Auslagen, die bei PR-Maßnahmen entstehen, wie z. B. Saalmieten, Bewirtungskosten, Honorare für Fotografen, Kosten für Ausschnittsdienste, Druck- und Versandkosten, Kosten für die Ausstattung von Veranstaltungsräumen, Kosten für Geschenke werden unter Aufschlag einer Handling-Charge von 10 % an den jeweiligen Auftraggeber weiterberechnet; es sei denn, der Auftraggeber übernimmt die Kosten direkt.

5. Zahlungsmodus
Bei einem festvereinbarten Leistungsumfang wird ein Drittel des Auftrags- wertes als Akontozahlung bei Auftragserteilung fällig, das zweite Drittel nach Präsentation und das dritte Drittel nach Abschluß des Projektes. Die Rechnungen des Beraters sind ohne Abzug sofort fällig.

6. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind am Standort des Pressebüros König.