Cannabis Verband Bayern

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+++ Jammern der Staatsanwaltschaft über viele Cannabis-Altfälle unverständlich +++


Wenzel Cerveny, Vorsitzendender des Cannabis Verbandes Bayern (CVB): Ermittler hätten sich ohne Hetzjagden gegen Hanfläden und Konsumenten viel Arbeit sparen können:„Wer die Suppe einbrockt, muss sie auch auslöffeln“



München (08.03.2024) – Nur wenig Verständnis für die Klage der Justiz über zu viel Cannabis-Altfälle hat Wenzel Cerveny (62), Vorsitzender des Cannabis Verbandes Bayern (CVB): Trotz der weit fortgeschrittenen Legalisierung seien die bayerischen Ermittler wie in einer Hetzjagd mit der vollen Härte des Gesetzes auf kleine Hanfläden losgegangen. „Die Staatsanwaltschaft weint Krokodilstränen über viel Arbeit mit Cannabis-Altfällen, die sie selbst unnötig verursacht hat.“ Kein Mitleid hat Cerveny mit den Juristen, die Altfälle rückabwickeln müssen: „Wer die Suppe einbrockt, muss sie auch auslöffeln.“

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Es sei absurd, so Cerveny, wenn sich Anne Leiding, Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I, über die Rückabwicklung nach dem Cannabis-Gesetz (CanG) beschwert. Es werden sich Staatsanwälte finden, die 4000 Verfahren in 650 Stunden zurückdrehen müssen. Wenn Bayerns Justiz die vielen unsinnigen Ermittlungen (etwa bei geringen Mengen, die in anderen Bundesländern gar nicht verfolgt wurden, oder sogar gegen Industriehanf) führen konnte, werde sie auch die Rückabwicklung schaffen. Ob sie das mit der "Hand" machen müssen, wie Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) beklagt, sei nicht das Problem der unschuldig verfolgten Bürgerinnen und Bürger, sondern hänge mit der mangelnden Digitalisierung der Justiz zusammen.

Viel schlimmer als die Krokodilstränen über die Klage der enormen Zahl an Altfällen, sei das mangelnde Gerechtigkeitsempfinden. „Ohne Rücksicht auf das laufende Legalisierungsverfahren haben die Ermittler ihre Arbeitszeit vergeudet und das Geld der Steuerzahler zum Fenster hinausgeschmissen“, betont Cerveny.

Wenzel Cerveny, selbst Razzia-geplagter Gründer der Einzelhandelskette Hanf.com, wirft den Ermittlungsbehörden vor, rechtswidrig Produkte ohne Rauschwirkung beschlagnahmt zu haben. Er beruft sich darauf, dass Cannabidiol (CBD)-Produkte aus EU-zertifiziertem Anbau stammten und den erlaubten Grenzwert des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) eingehalten hätten. Diese Produkte seien von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als nicht bedenklich eingestuft worden.

Wenzel Cerveny weist darauf hin, dass die Ermittler entweder aus Unwissenheit oder in vollem Bewusstsein ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) in Leipzig vom März 2021 ignorieren. Der BGH habe in einer Neuauslegung des Betäubungsmittelrechtes bestätigt, dass Hanftee bzw. Teile der Hanfpflanze grundsätzlich an Endverbraucher zu Konsumzwecken verkauft werden dürfen, wenn eine Berauschung ausgeschlossen ist. Diese ist laut WHO ausgeschlossen.

Schikane gegen Konsumenten und Wirtschaft
Konsumenten seien wegen jedes Brösels an Cannabis einer Leibesvisitation unterzogen worden, Landwirte als Produzenten von harmlosem Hanftee seien verfolgt worden, Verkäufer von CBD-Ölen wurden von der Staatsanwaltschaft wegen des Verkaufens von Novel Food" angeklagt. Hanfladen-Händler seien - gerade im Endspurt des Gesetzgebungsverfahrens - weiter von den Ermittlern schikaniert worden, so Cerveny.

Hanf-Tee-Sorten fanden laut Cerveny zig-mal umsonst den Weg in die Labore des Landeskriminalamtes (LKA). Staatsanwaltschaft und Polizei hätten bei den Razzien vor der Beschlagnahme von ganzen Lastwagen mit Werbematerial nicht zurückgeschreckt.

Ein Trost soll den Staatsanwälten und Gerichten bleiben: Wenn der Berg an Altfällen abgearbeitet ist, werde es leichter. Das mag auch der Grund für die Angst von Polizeigewerkschaftern sein, dass Stellen überflüssig werden. Jährlich über 200.000 (meist leicht zu bearbeitende) Cannabisfälle fallen nach Einschätzung von Cerveny nach der Legalisierung weg.

Wenig hält Cerveny von einer verzögerten Inkraftsetzung des zum 1. April geplanten Cannabis-Gesetzes (Can-G). Die vertagte Entkriminalisierung würde seiner Ansicht nach nur dem Schwarzmarkt in die Hände spielen. Außerdem hätte die Staatsanwaltschaft bis Herbst 2024 zusätzliche Arbeit: Cannabis-Konsumentinnen oder Konsumentin hätten nichts zu befürchten, wenn sie sich an die 25 Gramm Grenze halten oder drei eigene Pflanzen anbauen. „Ein sinnlose Verzögerung durch die unionsgeführten Länder würde erst Polizei und Justiz unnötig in ein Chaos katapultieren.“





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Einladung zur Berichterstattung:

Kaufmann (63) will vor Landgericht Freispruch in „Cannabis light“-Prozess


Berufungsverhandlung „wegen Handels von Betäubungsmitteln“/Termin Nymphenburger Str. 16, Sitzungssaal A 221 (2. Stock) am Montag, 29.01.2024 um 13.00 Uhr/Cannabis-Verband-Bayern sieht im Verfahren Verschwendung von Steuergeldern (AZ 16 NBs 362 Js11756/20)



MÜNCHEN (25.01.24) – Die Berliner Ampelkoalition will Cannabis legalisieren, bayerische Ermittlungsbehörden klagen selbst wegen Cannabidiol-(CBD)-Produkten mit einem THC-Gehalt von unter 0,2 Prozent („Cannabis light“) an. In einer Berufungsverhandlung muss sich der Münchner Kaufmann Manfred G. (63), Betreiber des „XDream Gifthouse“ in der Rosenheimer Straße 42, wegen Handelns von Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen vor dem Landgericht München I verantworten. Er war im April 2023 vor dem Amtsgericht München zu einer 14-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Dagegen hat er und die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Der Prozess beginnt am Montag, 29. Januar 2024, um 13 Uhr im Sitzungssaal A 221 (2. Stock) in der Münchner Nymphenburgerstr. 16 (AZ 16 NBs 362 Js11756/20).

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“Die Hetzjagd geht weiter. Die Ermittler verschwenden Arbeitszeit und Geld des Steuerzahlers“, betont Wenzel Cerveny (61), Vorsitzender des Cannabis Verbandes Bayern (CVB). Mit der Legalisierung von Cannabis, die Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zum 1.4.2024 angekündigt, würden diese Verfahren obsolet.

Mehrmals vor der geplanten Cannabis-Legalisierung haben die Münchner Ermittlungsbehörden durchgegriffen. Opfer der Last-Minute-Justiz von Zoll und Staatsanwaltschaft ist Manfred G. (63). Der Kaufmann betreibt seit 2014 in der Rosenheimer Str. 42 in München-Haidhausen auf 150 Quadratmetern das „XDream Gifthouse“. Im Zuge einer Routinekontrolle, so heisst es, stellten im Dezember 2019 bei einer Razzia 42 Beamte von Staatsanwaltschaft München und Hauptzollamt Rosenheim sowie eine Hundestaffel rund 20 Produkte von CBD-Öl bis CBD-Blüten und Kristalle sicher. Die erstinstanzliche Verhandlung vor dem Amtsgericht München wurde im Dezember 2022 abgebrochen, um zu klären, ob sechs Gramm CBD, die vom Angeklagten aus Sicherheitsgründen als Höchstmenge an seine Kunden pro Tag abgegeben wurden, überhaupt einen Rausch erzeugen können. Aufgrund eines Gutachtens verurteilte das Amtsgericht im April 2023 den Kaufmann zu einer 14-monatigen Bewährungsstrafe.

Die Staatsanwaltschaft München wirft dem Kaufmann vor, vorsätzlich Produkte verkauft zu haben, die gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen. Er habe nicht geringe Mengen der CBD-Produkte gehandelt und abgegeben. G. beruft sich darauf, dass die Menge des rauscherzeugenden Tetrahydrocannabinols (THC) unter den Grenzwerten gelegen habe. Es geht insbesondere um die Frage, ob man sich mit 6 Gramm der CBD-Blüten berauschen kann. Das nicht-psychoaktive CBD sei der „brave“ Verwandte des THC, etwa vergleichbar mit alkoholfreiem Bier. „Die Ermittler scheinen vor der Legalisierung noch schnell einen Triumpf feiern zu wollen“, meint der Kaufmann: „Ich will einen Freispruch.“

Wenzel Cerveny, Vorsitzender des Cannabis Verbandes Bayern (CVB), selbst Razzia-geplagter Gründer der Einzelhandelskette Hanf.com, wirft den Ermittlungsbehörden vor, rechtswidrig Produkte ohne Rauschwirkung zu beschlagnahmen. Er beruft sich darauf, dass die CBD-Produkte aus EU-zertifiziertem Anbau stammen und den erlaubten Grenzwert des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) einhalten. CBD werde in seiner Einzelsubstanz von der World Health Organization (WHO) und von der Europäischen Union (EU) als unbedenklich und nicht als Suchtmittel eingeschätzt.

Wenzel Cerveny weist darauf hin, dass die Ermittler entweder aus Unwissenheit oder in vollem Bewusstsein ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) in Leipzig vom März 2021 ignorieren. Der BGH habe in einer Neuauslegung des Betäubungsmittelrechtes bestätigt, dass Hanftee bzw. Teile der Hanfpflanze grundsätzlich an Endverbraucher zu Konsumzwecken verkauft werden dürfen, wenn eine Berauschung ausgeschlossen ist. "Wir hatten gedacht, dass damit die Hexenjagd gegen kleine Ladenbesitzer erledigt ist", betont Wenzel Cerveny. Jetzt hofft die Branche auf eine möglichst schnelle Legalisierung von Cannabis und Entkriminalisierung durch die Ampelkoalition.

Bildtext: Last-Minute-Prozess: Der Zoll hat 2021 im Xdream Gifthouse in der Rosenheimer Straße in München-Haidhausen CBD-Produkte sichergestellt. Vor dem Landgericht München I geht es jetzt in der Berufungsverhandlung um eine Verurteilung vor dem Amtsgericht München wegen unerlaubten Handels von Betäubungsmitteln (Foto: privat).



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Undercover-Ermittlungen wegen 150g Hanfblütentee

Hanftee als „Droge“: Prozess gegen Hanfladen-Geschäftsführer ausgesetzt


Juristisches Nachspiel nach Razzien in Filialen von „Hanf.com – der etwas andere Bioladen“ im Februar 2021 in Ingolstadt und Landshut/Verteidigerin beantragte Behandlung vor Landgericht und Abwarten auf geplante Legalisierung von Cannabis



LANDSHUT/INGOLSTADT (19.09.23/jk) - Kurzer Prozess: Das Amtsgericht Landshut hat am Montag nach wenigen Minuten die Verhandlung gegen den Geschäftsführer von zwei Filialen von „Hanf.com – der etwas andere Bioladen“ ausgesetzt. Jerry C. (58) war wegen Verstosses gegen §29 BtMG angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm wegen des Verkaufes von Hanftee und Hanf-Öl mit geringem THC-Gehalt „Drogenhandel“ vor (AZ 01 Ls 505 Js 37366/20).

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Die Münchner Rechtsanwältin Johanna Braun hat den Prozess gestoppt, ehe der Staatsanwalt die Anklage verlesen konnte. Mit zwei Anträgen forderte die Verteidigerin von Jerry C. das Verfahren auszusetzen. Wegen der „Bedeutung“ der Anklage rügte sie die Unzuständigkeit des Amtsgerichts Landshut in der Zusammensetzung als einfaches Schöffengericht. Sie beantragte, das Verfahren vor dem Landgericht Landshut, hilfsweise vor einem erweiterten Schöffengericht am Amtsgericht zu verhandeln.

Falsches Gericht
Die Staatsanwaltschaft habe „irrig“ die Zuständigkeit des Amtsgerichts angenommen. „Dieser Fall hebt sich deutlich aus der Masse der durchschnittlichen Fälle nach oben ab.“ Allein einer großen Strafkammer obliege in einem solchen Fall die Entscheidung. Das grundgesetzlich garantierte Recht auf einen „gesetzlichen Richter“ werde andernfalls verletzt, so die Verteidigerin. Das Verfahren hat nach Ansicht der Verteidigerin eine „besondere Bedeutung“, da der Mandant mehrere Hanffilialen betreibe. Derzeit gehe es um 17 Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen. Die Staatsanwaltschaft München II habe ein Angebot der Verfahrenseinstellung nach §153a der Strafprozessordnung gegen Zustimmung zur Einziehung ohne weitere Auflagen gemacht. Hanftee werde in Supermärkten, Drogerieketten und auf Jahrmärkten verkauft. Große Handelsketten seien von den Ermittlungsbehörden „praktisch nicht behelligt“ worden. Das Unternehmen des Mandanten sei in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht. Die Berufsausübungsfreiheit des Mandanten beschränkt.

Warten auf Cannabis-Gesetz: Mandant straffrei
Die Verteidigerin von C. beantragte weiter, das Verfahren bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zur Legalisierung von Cannabis auszusetzen. Es sei zu erwarten, dass CBD-Produkte und solche mit einem unter dem Grenzwert liegenden THC-haltigen Produkte erfasst sein werden, indem diese gar nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz unterfallen. Bei einer Gesetzesänderung nach Beendigung einer Tat sei das mildeste Gesetz anzuwenden, sodass der Mandant straffrei wäre. Es mache keinen Sinn, dass Verfahren in aller Schnelle durchzupeitschen. Im Vorfeld der Verhandlung hatte Richter Christian Lederhofer im Gespräch mit Staatsanwalt Matthias Zweck und Rechtsanwältin Johanna Braun die Einstellung nach § 153 (geringe Schuld) angeregt. Die Verteidigerin von Jerry C. lehnte ab: „Wir wollen die Klärung des Verfahrens.“

Richter Christian Lederhofer als Vorsitzender des Schöffengerichtes mit zwei Schöffen verkündete: „Das Hauptverfahren wird bis auf weiteres ausgesetzt. Weitere Entscheidungen ergehen schriftlich.“ Vor 2024 ist nach Auskunft von Rechtsanwältin Johanna Braun nicht mit einem weiteren Verfahren zu rechnen.

Undercover-Ermittlungen um Hanftee
Zur Vorgeschichte: Die Ermittlungsbehörden hatten Anfang Februar 2021 zu gleicher Zeit den Hanfläden in der Landshuter Theaterstraße 61 und in der Ingolstädter Theresienstraße 28 einen Besuch abgestattet. Vorausgegangen waren Undervocer-Ermittlungen. Ein nicht öffentlich ermittelnder Polizeibeamter, so heißt es im Durchsuchungsbeschluss, habe im Landshuter Laden 150 Gramm Hanfblüten eingekauft. Nach Auffassung des Ermittlungsrichters handelt es sich bei den Tees um Cannabis-Pflanzenteile, „deren Verkauf nicht gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, sonderndem Konsum durch den Endverbraucher“. Vorgeworfen wird den Mitarbeitern „unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln nach §29 Abs. 1 Ziff.1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG).

Verschwendung von Steuermitteln
Hanfaktivist Wenzel Cerveny, Gründer der Ladenkette „Hanf.com – der etwas andere Hanfladen“, wirft den Ermittlungsbehörden Schikane und Verschwendung von Steuermittel vor. Bei den beschlagnahmten Hanfteeblüten im Wert von 1.000 Euro je Laden handle es sich um Importware, die auf Basis von in der EU-zugelassenen Hanfsorten aufbereitet wurde. Deren Gehalt an der psychoaktiven Substanz Tetrahydrocannabinol (THC) überschreite nie den erlaubten Grenzwert von 0,2 %, so Wenzel Cerveny. „Polizei und Justiz im Freistaat Bayern handeln gegen EU-Recht und betreiben eine Hexenjagd“, warf der Ladengründer den Ermittlern vor.

Bildtext:

Prozess wegen „Drogenhandel“ bis auf weiteres vertagt: Geschäftsführer Jerry C. (58) mit seiner Münchner Rechtsanwältin Johanna Braun (Fotos: Josef König).

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Trotz Beschluss der Bundesregierung zur Legalisierung:

Hanftee im Visier: Münchner Justiz auf Geisterfahrt


34-jähriger Hanftee-Verkäufer muss sich wegen „Beihilfe zum Drogenhandel“ verantworten/Bisher noch kein Verfahren gegen den angeblichen Haupttäter/Cannabis Verband Bayern (CVB) vor Ort am Amtsgericht München in der Nymphenburger Straße 16/Termin: 31.08.23/9.30 Uhr Sitzungssaal A 20 EG



MÜNCHEN (24.08.23) – Anklage wegen Hanftee und Hanf-Öl mit geringem Tetrahydrocannabinol (THC)-Gehalt: Die Münchner Justiz ignoriert nach Ansicht des Cannabis-Verbandes Bayern (CVB) die gesellschaftlichen Realitäten um die Cannabis-Legalisierung und den Beschluss der Bundesregierung zum neuen Cannabis-Gesetz (CanG) . „Die bayerischen Ermittler und die Justiz sind als Geisterfahrer unterwegs“, sagt Wenzel Cerveny, CVB-Vorsitzender und Gründer einer Hanf-Handelskette. Termin zur Berichterstattung: Donnerstag, 31.08.23, 9.30 Uhr, am AG München (Nymphenburgerstr.16, Sitzungssaal A20, EG).

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Mehr als vier Jahre (!) nach einer großangelegten Razzia beginnt die juristische Aufarbeitung: Rund 180 Polizisten und ein Dutzend Staatsanwälte hatten Mitte April 2019 14 Objekte in der Stadt München durchsucht. Während der Razzia hatte die Polizei den angestellten Mitarbeiter Manuel E. (34) als Verkäufer im Geschäft „Hanf – der etwas andere Bioladen“ in der Münchner Innenstadt (Tal 40) angetroffen. Er muss sich jetzt wegen Vergehens nach §29 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) für „Beihilfe zum Drogenhandel“ verantworten. Die Anklage der Staatsanwaltschaft München I stammt bereits vom 16. Oktober 2020, das Hauptverfahren wurde erst am 20. Januar 2022 vom Schöffengericht am Amtsgericht München eröffnet.

Richterin Linda Bortfeldt hatte im April 2022 nach einem gescheiterten Rechtsgespräch mit Staatsanwalt und Anwalt den Prozess ausgesetzt und unbestimmte Zeit verschoben. Jetzt hat das Amtsgericht München, Abteilung für Wirtschafts- und Steuerstrafsachen, erneut geladen. Termin ist Donnerstag, 31. August 2023, um 9.30 Uhr (Az 1116/Ls366 Js 148744/20).

Kurios: Manuel E. muss sich wegen „Beihilfe“ verantworten, obwohl gegen den angeblichen Haupttäter noch nicht einmal eine Anklage erhoben worden ist, wie CVB-Vorsitzender Wenzel Cerveny bestätigt. Die Münchner Justiz scheine das Gesetzgebungsverfahren zu ignorieren. Er weist außerdem darauf hin, dass Ermittler und Ermittlungsbehörden entweder aus Unwissenheit oder in vollem Bewusstsein ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 24. März 2021 ignorieren. Der BGH hat in einer Neuauslegung des Betäubungsmittelrechtes bestätigt, dass Hanftee bzw. Teile der Hanfpflanze grundsätzlich an Endverbraucher zu Konsumzwecken verkauft werden dürfen, wenn eine Berauschung ausgeschlossen ist. „Wir hatten gedacht, dass damit die Hexenjagd gegen kleine Ladenbesitzer erledigt ist“, sagt Cerveny.

Selbst der Beschluss der Bundesregierung zur Cannabis-Legalisierung von Anfang August 2023 scheint die Münchner Justiz nicht zu interessieren. “Die bayerischen Ermittlungsbehörden begehen Menschenrechtsverletzungen, betreiben Hexenjagd gegen die Hanfbranche und kriminalisieren harmlosen Hanftee“, sagt Wenzel Cerveny (61). Die Ermittlungsbehörden hatten 2019 Rauschgiftdelikte vermutet. „Staatsanwaltschaft und Polizei kennen nur „Marihuana“ und „Drogen“, der Unterschied zum nicht-psychoaktiven Cannabidiol (CBD) oder harmlosem Hanftee sei scheinbar nicht bekannt oder werde bewusst geleugnet, betont Wenzel Cerveny.

Geisterfahrende Ermittlungsbehörden
CVB-Verbandschef Wenzel Cerveny wirft den Ermittlungsbehörden vor, rechtswidrig Produkte ohne Rauschwirkung zu beschlagnahmen. Er beruft sich darauf, dass die CBD-Produkte aus EU-zertifiziertem Anbau stammen und den erlaubten Grenzwert des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC)einhalten. CBD werde in seiner Einzelsubstanz von der World Health Organization (WHO) und von der Europäischen Union (EU) als unbedenklich und nicht als Suchtmittel eingeschätzt.

Der Cannabis Verband Bayern (CVB) wurde im Frühjahr 2014 als Dachorganisation von bayernweit 14 Cannabis Social Clubs (CSC) gegründet. Der Verband hatte 2015 das bayernweite Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ initiiert und rund 27.000 gültige Unterschriften gesammelt. Das Bayerische Verfassungsgericht hat ein Volksbegehren wegen Nichtzuständigkeit (Bundesrecht) abgelehnt. 2019 hat der Verband ein weiteres Volksbegehren mit dem Titel „Ja zum Hanf als Rohstoff“ (www.rettet-den-Hanftee.de) gestartet. Durch das Urteil des Bundesgerichtshofes in Leipzig vom 24. März 2021 wurde bestätigt, dass Hanftee grundsätzlich an Endverbraucher zu Konsumzwecken verkauft werden darf, wenn eine Berauschung ausgeschlossen ist. Aus der Passage des ausschließlich gewerblichen Zwecks hatten Ermittlungsbehörden eine Betäubungsmitteleigenschaft von Hanftee oder CBD-Blüten konstruiert. Die meisten deutschen Ermittlungsbehörden nach Ansicht des CVB ignorieren dieses Urteil und weitere EU-Urteile bis heute.



Terminhinweis: Die Prozess wegen „Beihilfe zum Drogenhandel“ vor dem Amtsgericht München (Nymphenburger Str. 16 / Ecke Sandstr.) beginnt am Donnerstag, 31. August 2023, um 9.30 Uhr.

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Treffen mit Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann


Wenzel Cerveny vom Cannabis-Verband Bayern (CVB) erläutert Grauzone beim Nutzhanf



BERLIN (22.03.2023) – Die derzeit anstehende Legalisierung von Hanf zum Freizeitkonsum ist eine Sache, die andere Seite der Medaille ist der Verkauf von Nutzhanf-Produkten (unter 0,3 Prozent THC): Wenzel Cerveny, Gründer von Hanf.com und Vorsitzender des Cannabis Verbandes Bayern (CVB), hat Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann am Rande des FDP-Parteitags auf die verwirrende gesetzliche Lage in Deutschland hingewiesen.

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Für Produkte, die CBD (Hanfbestandteil Cannabidiol) enthalten wie Öle oder Blüten, gebe es eine Grauzone. Hanftee-Verkäufer seien - bundesweit unterschiedlich - der Verfolgung durch Polizei und Staatsanwaltschaften ausgesetzt, die trotz niedriger THC-Werte Produkte wiederholt beschlagnahmen und enormen Schaden anrichten. Harmloser Hanftee werde von den Ermittlern als Betäubungsmittel angesehen. Wenzel Cerveny kann ein Lied davon singen: Über 20 Razzien hat der „Cannabis-König“ mit bundesweit 19 Geschäften bereits überstanden. #MachenWasWichtigWird #bpt23 @fdp Bildtext: Treffen auf dem FDP-Bundesparteitag: Wenzel Cerveny (Cannabis Verband Bayern/links) und Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (Foto: Josef König)



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„Cannabis-Regulierung ist humanitäre Maßnahme“


Wenzel Cerveny vom Cannabis-Verband Bayern (CVB) beteiligte sich an der 66. Sitzung der UN-Drogenkonferenz vom 13. bis 17. März 2023 in Wien



MÜNCHEN/WIEN (17.03.2023) – Die Suchstoffkommission der Vereinten Nationen (Commission on Narcotic Drugs, CND) hat sich getroffen, um gemeinsame Strategien in der internationalen Drogenpolitik abzustimmen. „Die in Deutschland geplante Cannabis-Regulierung ist eine humanitäre Maßnahme“, sagte Wenzel Cerveny (61), Vorsitzender des Cannabis Verbandes Bayern (CVB), auf einer Veranstaltung der UN-Drogenkonferenz in Wien.

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Die Reform der aktuellen Drogenkontrollmodelle erfordert laut Cerveny einen humanitären Ansatz. Die geplante Regulierung des Cannabis-Marktes in Europas größter Volkswirtschaft werde wieder die Menschenrechte der Konsumenten garantieren, das Monopol des Schwarzmarktes beenden und die Gesundheit junger Menschen schützen. Der erschwerte Zugang zu Cannabis und die bessere Bildung über Drogen sollten die aufstrebende Industrie begleiten, so Cerveny.

Der Cannabis Verband Bayern hat sich mit mehreren Organisationen der Zivilgesellschaft im Rahmen der 66. Sitzung der Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen zusammengeschlossen. Das Knowmad Institut (Rev.Martin Díaz/Joachimsthal), LEAP-Deutschland (Vorsitzender Hubert Wimber/Münster) und der Cannabis Verband Bayern (Wenzel Cerveny/München) haben zusammen mit dem Elternkreis Wien (Obman Josef Rohaczek) und REDUC - Brazilian Harm Reduction and Human Rights Network die Veranstaltung "Menschenrechte und Drogenpolitik: Regulierung von Cannabis als humanitäre Maßnahme" organisiert, um die Debatte darüber zu fördern, wie die Regulierung von Cannabis zu einer gerechteren Gesellschaft beitragen kann.

Zum Auftakt der UN-Drogenkonferenz hatte der Sucht- und Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert die Bedeutung gesundheitlicher Antworten auf das globale Drogenproblem: „Wir müssen endlich mehr dafür tun, die Nachfrage nach gefährlichen Drogen zu reduzieren. Und das klappt eben nicht, indem man sie einfach nur verbietet.“ Es sei eine effiziente und nachhaltig Präventionsarbeit, die gerade die Menschen im Blick habe, die besonders gefährdet seien. In seiner Rede machte Blienert deutlich, dass Drogenpolitik stets im Einklang mit den Menschenrechten auszugestalten sei.

Über den Cannabis Verband Bayern (CVB)
Der Cannabis Verband Bayern (CVB) wurde im Frühjahr 2014 als Dachorganisation von bayernweit 14 Cannabis Social Clubs (CSC) gegründet. Der Verband hatte 2015 das bayernweite Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ initiiert und rund 27.000 gültige Unterschriften gesammelt. Das Bayerische Verfassungsgericht hat ein Volksbegehren wegen Nichtzuständigkeit (Bundesrecht) abgelehnt. 2019 hat der Verband ein weiteres Volksbegehren mit dem Titel „Ja zum Hanf als Rohstoff“ (www.rettet-den-Hanftee.de) gestartet. Durch das Urteil des Bundesgerichtshofes in Leipzig vom 24. März 2021 darf Hanftee grundsätzlich an Endverbraucher zu Konsumzwecken verkauft werden, wenn eine Berauschung ausgeschlossen ist. Aus der Passage des ausschließlich gewerblichen Zwecks hatten Ermittlungsbehörden eine Betäubungsmitteleigenschaft von Hanftee oder CBD-Blüten konstruiert. Einige Ermittlungsbehörden ignorieren dieses Urteil noch heute.

Bildtext: Trafen sich auf der UN-Drogenkonferenz in Wien v. r.): Wenzel Cerveny (Cannabis Verband Bayern), der Sucht- und Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert sowie Martin Diaz und Daniela Kreher vom Knowmads Institut/Joachimsthal. (Foto: privat)



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Einladung zur Berichterstattung:

Last-Minute-Prozess wegen „Cannabis light“


Anklage „wegen Handels von Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen“/Amtsgericht München, Nymphenburger Str. 16, Sitzungssaal A 221 (2. Stock) am 23.11.2022/um 14.30 Uhr/Cannabis-Verband-Bayern kündigt Demo vor dem Justizzentrum an



MÜNCHEN (20.11.22) – Die Berliner Ampelkoalition will Cannabis legalisieren, bayerische Ermittlungsbehörden klagen selbst wegen Cannabidiol-(CBD)-Produkten oder „Cannabis light“ an. In München muss sich der Kaufmann Manfred Gotzler (62) wegen Handelns von Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen vor dem Amtsgericht verteidigen. Der Prozess beginnt am Mittwoch, 23. November 2022, um 14.30 Uhr im Sitzungssaal A 221 (2. Stock). “Die Hetzjagd geht weiter. Die Ermittler verschwenden Arbeitszeit und schikanieren die Geschäftsleute“, betont Wenzel Cerveny (60), Vorsitzender des Cannabis Verbandes Bayern (CVB), der vor dem Münchner Justizzentrum eine Demonstration ankündigte.

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Kurz vor der geplanten Cannabis-Legalisierung greifen die Münchner Ermittlungsbehörden durch. Opfer der Last-Minute-Justiz von Zoll und Staatsanwaltschaft ist Manfred Gotzler (62). Der Kaufmann betreibt seit 2014 in der Rosenheimer Str. 42 in München-Haidhausen auf 150 Quadratmetern das „XDream Gifthouse“. Im Zuge einer Routinekontrolle, so heisst es, stellten am 16. Dezember 2021 eine Handvoll Beamte von Staatsanwaltschaft München und Hauptzollamt Rosenheim rund 20 Produkte von CBD-Öl bis CBD-Blüten und Kristalle sicher.

Die Staatsanwaltschaft München wirft Gotzler vor, vorsätzlich Produkte verkauft zu haben, die gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen. Er habe nicht geringe Mengen der CBD-Produkte gehandelt und abgegeben. Gotzler beruft sich darauf, dass die Menge des rauscherzeugenden Tetrahydrocannabinols (THC) unter den Grenzwerten gelegen habe. Das nicht-psychoaktive CBD sei der „brave“ Verwandte des THC, etwa vergleichbar mit alkoholfreiem Bier. „Die Ermittler scheinen vor der Legalisierung noch schnell einen Triumpf feiern zu wollen“, meint Gotzler. Früher hätten sie selbst nicht genau gewusst, ob CBD legal sei oder nicht.

Wenzel Cerveny, Vorsitzender des Cannabis Verbandes Bayern (CVB), selbst Razzia-geplagter Betreiber von bundesweit 16 Geschäften, wirft den Ermittlungsbehörden vor, rechtswidrig Produkte ohne Rauschwirkung zu beschlagnahmen. Er beruft sich darauf, dass die CBD-Produkte aus EU-zertifiziertem Anbau stammen und den erlaubten Grenzwert des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) einhalten. CBD werde in seiner Einzelsubstanz von der World Health Organization (WHO) und von der Europäischen Union (EU) als unbedenklich und nicht als Suchtmittel eingeschätzt.

Wenzel Cerveny weist darauf hin, dass die Ermittler entweder aus Unwissenheit oder in vollem Bewusstsein ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) in Leipzig vom März 2021 ignorieren. Der BGH habe in einer Neuauslegung des Betäubungsmittelrechtes bestätigt, dass Hanftee bzw. Teile der Hanfpflanze grundsätzlich an Endverbraucher zu Konsumzwecken verkauft werden dürfen, wenn eine Berauschung ausgeschlossen ist. "Wir hatten gedacht, dass damit die Hexenjagd gegen kleine Ladenbesitzer erledigt ist", betont Wenzel Cerveny. Jetzt hofft die Branche auf eine möglichst schnelle Legalisierung von Cannabis und Entkriminalisierung durch die Ampelkoalition.

Bildtext: Last-Minute-Prozess: Der Zoll hat im Xdream Gifthouse in der Rosenheimer Straße in München-Haidhausen CBD-Produkte sichergestellt, die keinen Rausch erzeugen, die Staatsanwaltschaft klagt wegen unerlaubten Handels von Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen an. (Foto: privat)

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+++ Der Worte sind genug gewechselt …

Wo steht die deutsche Ampel-Bundesregierung bei ihrem Vorhaben, Cannabis zu legalisieren? - ein Zwischenstandsbericht





BERLIN (05.08.22/Von Josef König) - Der Worte sind genug gewechselt, die Cannabis-Community will Taten sehen: Die deutsche Ampelregierung aus SPD, Bündnis 90/Grüne und FDP kündigt nach dem wortreichen Konsultationsprozess „Cannabis – aber sicher “ die Legalisierung weiter an. „Wir haben in den Hearings genau den wertvollen Input erhalten, den wir uns erhofft hatten“, sagt der Drogenbeauftragte Burkhard Blienert (SPD) in seiner Bilanz und betont: „Wir wollen einen neuen Absatz in der deutschen Drogen- und Suchtpolitik schreiben.“

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Das Bundesgesundheitsministerium hat fünf Expertenanhörungen zum „Konsultationsprozess Cannabis“ durchgeführt. 200 internationale Fachleute verschiedener Disziplinen hatten sich ausgetauscht. Der Schutz der Jugend und vor Gesundheitsrisiken wird bei der kontrollierten Freigabe von Cannabis im Mittelpunkt stehen. Nach dem Prinzip „Safety first“ will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorgehen. Blienert schwebt ein „menschlicher Umgang“ mit suchtgefährdeten Personen vor. Trotz Strafverfolgung sei die gesundheitliche Gefahr gestiegen. Innerhalb eines klaren Rahmens sollen der Verkauf, Erwerb und Besitz von Cannabis zulässig werden. Im Herbst 2022 soll ein Eckpunktepapier und Ende des Jahres ein Gesetzesentwurf vorgelegt werden. Der Bundesgesundheitsminister will mit dem Gesetzesverfahren im nächsten Jahr „durchstarten“.

Internationale Erfahrungen im Hearing gehört
Zu den internationalen Erfahrungen mit der Abgabe von medizinischem und Genuss-Cannabis aus dem US-Bundesstaat Colorado zählt ein Bericht von Dominique Mendiola, Senior Director der Marijuana Enforcement Division im Colorado Department of Revenue. Geschäfte, Anbaustellen, Erzeuger und Bewirtungsbetriebe würden von ihrer Behörde lizensiert und überwacht. Es gebe zahlreiche Verbraucherschutzvorschriften, so dürfe eine Abgabeeinheit 10 mg des Wirkstoffs nicht überschreiten. Die wichtigste Erfahrung: Strafrechtliche Verfolgung sei nicht zielführend, sagte Dominique Mediola in Berlin.

Aus dem europäischen Inselstaat und EU-Mitglied Malta berichtete Marielle Dimech, Präsidentin der Cannabis-Behörde, über die guten Erfahrungen bei der Legalisierung. Allerdings seien nur unkommerzielle Anbieter am Markt zugelassen worden. Menschen, die mehr als 50 mg über den Eigenbau erzielen, sollen den Überschuss an eine staatliche Stelle verkaufen. Ein Konsument dürfe in Malta maximal 7g Cannabisblüten bei sich haben. Eine Ausweitung der Menge für „Social Clubs“ sei geplant.

Scholz: Bubatz kommt
„Der Worte sind genug gewechselt, lasst uns endlich Taten sehen“, kann die Cannabis-Szene – um mit Goethes Faust zu sprechen - nach dem Ende der Anhörung von der Ampelregierung fordern. Selbst der deutsche Bundeskanzler Olaf Scholz hat zur besten Fernsehzeit auf die Zuschauerfrage „wann Bubatz legal?“ mit einem Schmunzeln reagiert. Die Vorbereitung sei im Gange, die Legalisierung komme im Lauf der laufenden Legislaturperiode, so Scholz.
„Die Ampelregierung geht voran. Wir sind ein wichtiges Stück Weg gemeinsam gegangen, jetzt gibt es kein Zurück mehr“, betont Wenzel Cerveny vom Cannabis Verband Bayern (CVB). 80 Prozent der Forderungen seien erfüllbar. Allerdings fehlt Cerveny ein wichtiger Schritt, der bereits jetzt eingeleitet werden müsste. So fordert auch Richter Andreas Müller von LEAP (Law Enforcement Against Prohibition Deutschland) die sofortige Entkriminalisierung.

Oppositionspolitiker Ates Gürpinar (Die Linke) hatte noch kurz vor der parlamentarischen Sommerpause einen Antrag zur sofortigen Entkriminalisierung in den Deutschen Bundestag eingebracht. Von über 200.000 Cannabisdelikten pro Jahr seien mehr als 80 Prozent konsumnah. Die rechtlichen und sozialen Konsequenzen seien für die Betroffenen beträchtlich. Für Verfolgung und für Vollzug entstünden jährlich Kosten von einer Milliarde Euro. Der Linke-Abgeordnete schlug vor, Volljährigen den Erwerb und Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabis oder Cannabisharz zu erlauben. Der Anbau von bis zu drei weiblichen Cannabispflanzen für den persönlichen Eigenbedarf soll erlaubt sein. Falls die zulässigen Höchstmengen überschritten werden, sieht der Gesetzesentwurf Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder vor. Die grüne Bundestagsabgeordnete Kirsten Kappert-Gonther lehnte den Antrag der Linken als „populistisch" ab. Sie verstehe die Ungeduld, aber die Ampelregierung nutze die historische Chance, die Legalisierung von Cannabis umfassend zu regeln. Es gehe nicht mehr um das „Ob“, sondern um das „Wie“. Ein Gesetzesentwurf zur Entkriminalisierung verzögert ihrer Ansicht nach den Legalisierungsprozess. Der Antrag der Linken wurde in die Ausschüsse verwiesen.

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Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach will Legalisierung mit „Safety first“ (Foto: Bundesgesundheitsministerium)


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+++ Verhandlung um Hanftee ausgesetzt +++


Prozess um Verkäufer wegen „Beihilfe zum bandenmäßigen Drogenhandel“ auf unbestimmte Zeit verschoben/Rechtsgespräch gescheitert/Warten auf das Hauptverfahren / Richterin: Fall muss in BGH-Urteil vom 24. März 2021 rechtlich eingeordnet werden / Zeuge Wenzel Cerveny übergibt 120 Seiten mit Anleitung zur Normenkontrollklage



MÜNCHEN (08.04.22) – Der Prozess gegen den 33-jährigen Verkäufer eines Münchner Hanfladens, der sich wegen Beihilfe zum bandenmäßigen Drogenhandel verantworten muss, ist vom Amtsgericht München ausgesetzt worden. Richterin Linda Bortfeldt sah nach einem gescheiterten Rechtsgespräch mit Staatsanwalt und Anwalt keine andere Wahl, als den Prozess am Donnerstag auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Der als Zeuge geladene Wenzel Cerveny (60), Betreiber von bundesweit 18 Hanf-Läden und im Mittelpunkt des Hauptprozesses, gab der Richterin im Sitzungssaal 20 eine 120-seitige Fassung zum Einleiten einer Normenkontrollklage zu Protokoll. Vor dem Amtsgericht in der Nymphenburgerstraße 16 hatte der Cannabis Verband Bayern (CVB) zwischen 10 und 16 Uhr zu einer Kundgebung gegen Menschenrechtsverletzungen, gegen die Hexenjagd auf die Hanfbranche und gegen die Kriminalisierung von Hanftee aufgerufen.

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Richterin Linda Bortfeldt machte in ihrem Beschluss deutlich, dass der Fall rechtlich in das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 24. März 2021 eingeordnet werden muss. Der BGH hat in einer Neuauslegung des Betäubungsmittelrechtes bestätigt, dass Hanftee bzw. Teile der Hanfpflanze grundsätzlich an Endverbraucher zu Konsumzwecken verkauft werden dürfen, wenn eine Berauschung ausgeschlossen ist. Die Anklage der Staatsanwaltschaft München I stammt noch vom 16. Oktober 2020. Ein neuer Termin für die Fortsetzung der Verhandlung werde von Amts wegen mitgeteilt, so die Richterin.

Fast drei Jahre nach einer großangelegten Razzia beginnt die juristische Aufarbeitung: Rund 180 Polizisten und ein Dutzend Staatsanwälte hatten Mitte April 2019 14 Objekte in der Stadt München durchsucht. Während der Razzia hatte die Polizei den angestellten Mitarbeiter Manuel E. als Verkäufer im „Hanf – der etwas andere Bioladen“ in der Münchner Innenstadt (Im Tal 40) angetroffen. Er muss sich wegen Vergehens nach §29 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) verantworten.

Matthias Läpple, Staatsanwalt als Gruppenleiter, wirft dem Angeklagten zwei Fälle vor, die auf den Razzien am 11. April 2019 und am 16. November 2019 beruhen. Im ersten Fall seien 24,5 kg Hanftee und 1.300 ml CBD-Öl beschlagnahmt worden. Der Hanftee habe einen Anteil des rauscherzeugenden Tetrahydrocannabinols (THC) in Höhe von 0,004 bis 0,0073 Prozent enthalten. Daraus errechnet der Staatsanwalt einen Anteil von insgesamt 58 g THC. Im zweiten Fall haben 18 kg Hanftee insgesamt 31,55 g THC enthalten. In der Summe der beiden Fälle ergeben sich nach Ansicht des Staatsanwalts „nicht geringe Mengen“.

Durch das Urteil des Bundesgerichtshofes in Leipzig vom 24. März 2021 sei bestätigt worden, dass Hanftee grundsätzlich an Endverbraucher zu Konsumzwecken verkauft werden darf, wenn eine Berauschung ausgeschlossen ist, betont Wenzel Cerveny. Aus der Passage des ausschließlich gewerblichen Zwecks hatten Ermittlungsbehörden eine Betäubungsmitteleigenschaft von Hanftee oder CBD-Blüten konstruiert. „Die meisten deutschen Ermittlungsbehörden ignorieren das BGH-Urteil und weitere EU-Urteile bis heute.“ „Wir hatten gedacht, dass damit die Hexenjagd gegen kleine Ladenbesitzer erledigt ist“, sagt Wenzel Cerveny. Der CVB-Chef wirft den Ermittlungsbehörden vor, rechtswidrig Produkte ohne Rauschwirkung zu beschlagnahmen. Er beruft sich darauf, dass die CBD-Produkte aus EU-zertifiziertem Anbau stammen und den erlaubten Grenzwert des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) einhalten. CBD werde in seiner Einzelsubstanz von der World Health Organization (WHO) und von der Europäischen Union (EU) als unbedenklich und nicht als Suchtmittel eingeschätzt.

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Juristische Aufarbeitung der Hanf-Großrazzia im April 2019 beginnt

+++ Hanftee-Verkäufer muss sich wegen „Beihilfe zum Drogenhandel“ verantworten +++


Cannabis Verband Bayern (CVB) demonstriert am 7. April 2022 von 10- 16 Uhr vor dem Amtsgericht München in der Nymphenburger Straße 16 gegen Menschenrechtsverletzungen, gegen Hexenjagd auf die Hanfbranche und gegen die Kriminalisierung von Hanftee



MÜNCHEN (05.04.22) – High Noon um Hanftee: Manuel E., 34-jähriger Verkäufer in einem Hanfladen der Münchner Innenstadt, muss sich am Donnerstag, 07. April 2022, um 12 Uhr wegen „Beihilfe zum Drogenhandel“ vor dem Amtsgericht München verantworten. „Die bayerischen Ermittlungsbehörden begehen Menschenrechtsverletzungen, betreiben Hexenjagd gegen die Hanfbranche und kriminalisieren harmlosen Hanftee“, sagt Wenzel Cerveny (60) , Betreiber von bundesweit 18 Hanfläden und Vorsitzender des Cannabis Verbandes Bayern (CVB), der am Donnerstag zwischen 10 und 16 Uhr zur Demonstration vor dem Amtsgericht München in der Nymphenburgerstraße 16 aufruft.

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Fast drei Jahre nach einer großangelegten Razzia beginnt die juristische Aufarbeitung: Rund 180 Polizisten und ein Dutzend Staatsanwälte hatten Mitte April 2019 14 Objekte in der Stadt München durchsucht. Während der Razzia hatte die Polizei den angestellten Mitarbeiter Manuel E. als Verkäufer im „Hanf – der etwas andere Bioladen“ in der Münchner Innenstadt (Im Tal 40) angetroffen. Er muss sich wegen Vergehens nach §29 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) verantworten. Die Anklage der Staatsanwaltschaft München I stammt bereits vom 16. Oktober 2020, das Hauptverfahren wurde erst am 20. Januar 2022 vom Schöffengericht am Amtsgericht München eröffnet.

Die Ermittlungsbehörden hatten Rauschgiftdelikte vermutet. „Staatsanwaltschaft und Polizei kennen nur „Marihuana“ und „Drogen“, den Unterschied zum nicht-psychoaktiven Cannabidiol (CBD) oder harmlosen Hanftee ist scheinbar nicht bekannt oder wird bewusst geleugnet“, betont Wenzel Cerveny, Vorsitzender des Cannabis Verbandes Bayern.

Cerveny weist darauf hin, dass Ermittler und Ermittlungsbehörden entweder aus Unwissenheit oder in vollem Bewusstsein ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 24. März 2021 ignorieren. Der BGH hat in einer Neuauslegung des Betäubungsmittelrechtes bestätigt, dass Hanftee bzw. Teile der Hanfpflanze grundsätzlich an Endverbraucher zu Konsumzwecken verkauft werden dürfen, wenn eine Berauschung ausgeschlossen ist. „Wir hatten gedacht, dass damit die Hexenjagd gegen kleine Ladenbesitzer erledigt ist“, sagt Cerveny.

Die Ermittlerarbeit geht ebenso an der Entwicklung der Politik vorbei: Die Ampelkoalition will laut Koalitionsvertrag die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizensierten Geschäften einführen. Cerveny vermisst als ersten schnell Schritt die Entkriminalisierung von Konsumenten und der aufstrebenden Hanfbranche. Vier Millionen erwachsene Konsumenten warten nach Schätzungen darauf, Cannabis legal zu konsumieren. Zudem kann Cannabis mit entsprechender Forschungsaktivität zu einem Pfeiler der medizinischen Versorgung werden. Die Wellness-Cannabis- (z. B. CBD-Öle) und die Nutzhanf-Industrie warten nach jahrelanger Hetzjagd auf neue vielfältige Entfaltungsmöglichkeiten. Hanf bringt der Gesellschaft nach Ansicht des Cannabis Verbandes Bayern (CVB) viele ökologische und ökonomische Chancen. Die sozial-liberal-ökologische Regierung muss diese Chancen nur entfesseln.

Polizei und Justiz könnten sich nach Schätzungen bundesweit den Sach- und Personalaufwand für rund 100.000 Fälle einsparen. Immer mehr Gerichte lehnen eine Befassung in diesen Strafsachen mit den Cannabis-Rechtsvorgaben ab. Nach den Amtsgerichten Bernau und Münster gibt es auch am Amtsgericht Pasewalk erhebliche Zweifel an der geltenden Rechtsprechung. Der Jugendrichter Andreas Müller aus Bernau hat eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Geisterfahrende Ermittlungsbehörden
Die neue Ampel-Bundesregierung will Cannabis legalisieren, die Hetzjagden geht indes weiter. In Chemnitz und München haben Zoll und Staatsanwaltschaft die Zeichen der Zeit noch nicht gehört. Nicht einmal der brave Verwandte Cannabidiol (CBD) des rauscherzeugenden Tetrahydrocannabinols (THC) ist vor den Ermittlern sicher. Am Tag eins der neuen Bundesregierung ein paar Tage später haben Ermittler der Kriminalpolizei Chemnitz Hanftees und Cannabidiol- (CBD-Produkte) in der Filiale von „Hanf – der etwas andere Bioladen“ in Chemnitzer Neefepark beschlagnahmt. Der Vorwurf lautet auf „Handel mit Betäubungsmitteln“. In einer „Last-Minute“-Razzia haben Zoll und Staatsanwaltschaft am Mittwoch (15.12.21) im XDreams Gifthouse (München/Rosenheimerstraße 42) rund 20 Produkte von CBD-Öl bis CBD-Blüten und Kristalle sichergestellt.

CVB-Verbandschef Wenzel Cerveny wirft den Ermittlungsbehörden vor, rechtswidrig Produkte ohne Rauschwirkung zu beschlagnahmen. Er beruft sich darauf, dass die CBD-Produkte aus EU-zertifiziertem Anbau stammen und den erlaubten Grenzwert des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) einhalten. CBD werde in seiner Einzelsubstanz von der World Health Organization (WHO) und von der Europäischen Union (EU) als unbedenklich und nicht als Suchtmittel eingeschätzt.

Der Cannabis Verband Bayern (CVB) wurde im Frühjahr 2014 als Dachorganisation von bayernweit 14 Cannabis Social Clubs (CSC) gegründet. Der Verband hatte 2015 das bayernweite Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ initiiert und rund 27.000 gültige Unterschriften gesammelt. Das Bayerische Verfassungsgericht hat ein Volksbegehren wegen Nichtzuständigkeit (Bundesrecht) abgelehnt. 2019 hat der Verband ein weiteres Volksbegehren mit dem Titel „Ja zum Hanf als Rohstoff“ (www.rettet-den-Hanftee.de) gestartet. Durch das Urteil des Bundesgerichtshofes in Leipzig vom 24. März 2021 wurde bestätigt, dass Hanftee grundsätzlich an Endverbraucher zu Konsumzwecken verkauft werden darf, wenn eine Berauschung ausgeschlossen ist. Aus der Passage des ausschließlich gewerblichen Zwecks hatten Ermittlungsbehörden eine Betäubungsmitteleigenschaft von Hanftee oder CBD-Blüten konstruiert. Die meisten deutschen Ermittlungsbehörden nach Ansicht des CVBignorieren dieses Urteil und weitere EU-Urteile bis heute.

Terminhinweis: Die Kundgebung vor dem Amtsgericht München (Nymphenburger Str. 16 / Ecke Sandstr.) am Donnerstag, 7. April 2022, dauert von 10 bis 16 Uhr. Die Hauptverhandlung beginnt um 12:00 Uhr im Sitzungssaal A20, Erdgeschoss.


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+++ „Wir fordern eine Weihnachtsamnestie für Cannabis-Verurteilte“ +++


Wenzel Cerveny vom Cannabis Verband Bayern (CVB) schreibt an Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP): „Legalisierung macht ohne Entkriminalisierung keinen Sinn“
Offener Brief an Justizminister Dr. Marco Buschmann



BERLIN/MÜNCHEN (22.12.21) – Auf dem Weg zur Legalisierung erwartet Wenzel Cerveny vom Cannabis Verband Bayern (CVB) Zugeständnisse des Staates. In einem offenen Brief an den Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP) fordert er die Politik auf, im Jahr 2021 verurteilte Cannabis-Konsumenten in einer „Weihnachtsamnestie“ von der Strafe freizustellen und die laufenden Ermittlungsverfahren wegen geringer Mengen Cannabis einzustellen. „Eine Legalisierung von Cannabis macht ohne Entkriminalisierung keinen Sinn“, schreibt Wenzel Cerveny an den Justizminister. In über 100.000 Fällen könnte sich der Staat gegenüber Cannabis-Konsumenten kulant für erlittenes Unrecht und Verletzung der Menschenwürde zeigen.

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Die Politik hat sich laut Wenzel Cerveny endlich bewegt: Die Bundesregierung will die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizensierten Geschäften einführen. Diesen Schritt begrüßt der Legalisierungsaktivist außerordentlich. Vier Millionen erwachsene Konsumenten warten nach Schätzungen darauf, Cannabis legal zu konsumieren. Zudem kann Cannabis mit entsprechender Forschungsaktivität zu einem Pfeiler der medizinischen Versorgung werden. Die Wellness-Cannabis- (z. B. CBD-Öle) und die Nutzhanf-Industrie warten nach jahrelanger Hetzjagd auf neue vielfältige Entfaltungsmöglichkeiten. Hanf bringt der Gesellschaft nach Ansicht des Cannabis Verbandes Bayern (CVB) viele ökologische und ökonomische Chancen. „Die sozial-liberal-ökologische Regierung muss diese Chancen nur entfesseln.“

Cannabis soll nach dem Willen der Ampelkoalition legal werden, doch was passiert auf dem Weg: Immer mehr Gerichte lehnen eine Befassung in diesen Strafsachen mit den Cannabis-Rechtsvorgaben ab. Nach den Amtsgerichten Bernau und Münster gibt es auch am Amtsgericht Pasewalk erhebliche Zweifel an der geltenden Rechtsprechung.

Eine Weihnachtsamnestie für verurteilte Cannabis-Kleinstfälle würde laut Cerveny weder Urteile ungültig noch die Schuld absprechen. „Wer 2021 wegen Eigenanbau, Erwerb, Besitz oder Handel von Cannabis in geringen Mengen verurteilt worden ist, dem sollte die Strafe erlassen werden“, fordert der CVB. Die entkriminalisierende Maßnahme ist noch vor einer Lizenzierung durchzuführen. Die Entscheidung, lizenzierte Fachgeschäfte mit dem Verkauf von Cannabis zu betrauen, entspricht der CVB-Forderung.

Paradoxerweise greifen bundesweit Polizei und Staatsanwälte in Last-Minute-Manier gerade zu Weihnachten durch. „Entweder aus Unwissenheit oder in vollem Bewusstsein“ werde ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) in Leipzig vom 24. März 2021 ignoriert. Der BGH hat in einer Neuauslegung des Betäubungsmittelrechtes bestätigt, dass Hanftee bzw. Teile der Hanfpflanze grundsätzlich an Endverbraucher zu Konsumzwecken verkauft werden dürfen, wenn eine Rauschwirkung ausgeschlossen ist. „Wir hatten gedacht, dass damit die Hexenjagd gegen kleine Ladenbesitzer erledigt ist“, sagt Cerveny.

Geisterfahrende Ermittlungsbehörden
Die neue Ampel-Bundesregierung will Cannabis legalisieren, die Hetzjagden geht indes weiter. In Chemnitz und München haben Zoll und Staatsanwaltschaft die Zeichen der Zeit noch nicht gehört. Nicht einmal der brave Verwandte Cannabidiol (CBD) des rauscherzeugenden Tetrahydrocannabinols (THC) ist vor den Ermittlern sicher. Am Tag eins der neuen Bundesregierung haben Ermittler der Kriminalpolizei Chemnitz Hanftees und Cannabidiol- (CBD-Produkte) in der Filiale von „Hanf – der etwas andere Bioladen“ in Chemnitzer Neefepark beschlagnahmt. Der Vorwurf lautet auf „Handel mit Betäubungsmitteln“.14 Tage später haben sie in Chemnitz erneut Hanftee sichegestellt. In München haben Zoll und Staatsanwaltschaft am Mittwoch (15.12.21) im XDreams Gifthouse (München/Rosenheimerstraße 42) rund 20 Produkte von CBD-Öl bis CBD-Blüten und Kristalle sichergestellt.

CVB-Verbandschef Wenzel Cerveny wirft den Ermittlungsbehörden vor, rechtswidrig Produkte ohne Rauschwirkung zu beschlagnahmen. Er beruft sich darauf, dass die CBD-Produkte aus EU-zertifiziertem Anbau stammen und den erlaubten Grenzwert des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) einhalten. CBD werde in seiner Einzelsubstanz von der World Health Organization (WHO) und von der Europäischen Union (EU) als unbedenklich und nicht als Suchtmittel eingeschätzt.

Über den Cannabis Verband Bayern (CVB)
Der Cannabis Verband Bayern (CVB) wurde im Frühjahr 2014 als Dachorganisation von bayernweit 14 Cannabis Social Clubs (CSC) gegründet. Der Verband hatte 2015 das bayernweite Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ initiiert und rund 27.000 gültige Unterschriften gesammelt. Das Bayerische Verfassungsgericht hat ein Volksbegehren wegen Nichtzuständigkeit (Bundesrecht) abgelehnt. 2019 hat der Verband ein weiteres Volksbegehren mit dem Titel „Ja zum Hanf als Rohstoff“ (www.rettet-den-Hanftee.de) gestartet. Durch das Urteil des Bundesgerichtshofes in Leipzig vom 24. März 2021 wurde bestätigt, dass Hanftee grundsätzlich an Endverbraucher zu Konsumzwecken verkauft werden darf, wenn eine Rauschwirkung ausgeschlossen ist. Aus der Passage des ausschließlich gewerblichen Zwecks hatten Ermittlungsbehörden eine Betäubungsmitteleigenschaft von Hanftee oder CBD-Blüten konstruiert. Die meisten deutschen Ermittlungsbehörden ignorieren dieses Urteil und weitere EU-Urteile bis heute.



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+++ „Last-Minute“-Razzia gegen Cannabis light +++


Ermittlungsbehörden konterkarieren Cannabis-Beschlüsse: Zoll und Staatsanwaltschaft stellen im XDreams Gifthouse (Rosenheimerstraße 42) CBD-Produkte sicher/CVB-Vorsitzender Wenzel Cerveny: Hetzjagd gegen kleine Ladenbesitzer geht weiter



MÜNCHEN (16.12.21/pm) – Die neue Ampel-Bundesregierung will Cannabis legalisieren. In München haben Zoll und Staatsanwaltschaft die Zeichen der Zeit noch nicht gehört. Nicht einmal der brave Verwandte Cannabidiol (CBD) des rauscherzeugenden Tetrahydrocannabinols (THC) ist vor den Ermittlern sicher. „Die Hexenjagd geht weiter: Die Ermittler verschwenden Arbeitszeit und schikanieren die Geschäftsleute “, betont Wenzel Cerveny (60), Vorsitzender des Cannabis Verbandes Bayern (CVB).

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Opfer der Last-Minute-Razzia von Zoll und Staatsanwaltschaft ist Manfred Gotzler (61), der in der Rosenheimer Str. 42 in Haidhausen seit 2014 auf 150 qm das „XDream Gifthouse“ betreibt. Im Zuge einer Routinekontrolle, so heisst es, stellen am Mittwoch eine Handvoll Beamte von Staatsanwaltschaft München und Hauptzollamt Rosenheim rund 20 Produkte von CBD-Öl bis CBD-Blüten und Kristalle sicher. „Die Ermittler scheinen noch schnell einen Triumpf feiern zu wollen“, meint Gotzler.

Letzte Razzia ohne Ergebnis
Mit Schaudern denkt der Geschäftsmann an die letzte Razzia vor genau zwei Jahren zurück: Damals haben 44 Beamte und eine Hundestaffel seinen Laden von 17 Uhr abends bis 3 Uhr morgens „aufgeräumt“. Die Ermittler „erbeuteten“ kistenweise Shisa-Tabak und die Geschäftscomputer. Seit Dezember 2019 wartet der Betreiber auf ein Ergebnis. „Wir haben bis heute keine vollständige Akteneinsicht bekommen“, sagt Gotzlers Anwalt Johannes Büttner (Regensburg). Manfred Gotzler vermutet, dass eine erneute Anfrage nach dem Stand der Dinge der Grund für die erneute Durchsuchung gewesen sein soll. Eine Staatsanwältin habe anscheinend angeordnet, dass auch CBD-Produkte sichergestellt werden.

Verbandschef Wenzel Cerveny, selbst Razzia-geplagter Betreiber von 18 Läden in Mitteleuropa, wirft den Ermittlungsbehörden vor, rechtswidrig Produkte ohne Rauschwirkung zu beschlagnahmen. Er beruft sich darauf, dass die CBD-Produkte aus EU-zertifiziertem Anbau stammen und den erlaubten Grenzwert des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) einhalten. CBD werde in seiner Einzelsubstanz von der World Health Organization (WHO) und von der Europäischen Union (EU) als unbedenklich und nicht als Suchtmittel eingeschätzt.

Wenzel Cerveny weist darauf hin, dass die Ermittler entweder aus Unwissenheit oder in vollem Bewusstsein ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) in Leipzig vom März 2021 ignorieren. Der BGH habe in einer Neuauslegung des Betäubungsmittelrechtes bestätigt, dass Hanftee bzw. Teile der Hanfpflanze grundsätzlich an Endverbraucher zu Konsumzwecken verkauft werden dürfen, wenn eine Berauschung ausgeschlossen ist. "Wir hatten gedacht, dass damit die Hexenjagd gegen kleine Ladenbesitzer erledigt ist", betont Wenzel Cerveny. Jetzt hofft die Branche auf ein Machtwort der neuen Bundesregierung.

Bildtext: Last-Minute-Razzia: Der Zoll hat im Xdream Gifthouse in der Rosenheimer Straße in München-Haidhausen CBD-Produkte sichergestellt, die keinen Rausch erzeugen. (Foto: privat)
Bild von der CannabisXXL 2015 v.l. Wenzel Cerveny, Kultfigur Ziggy Jackson und Manfred Gotzler (Foto: Josef König)

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+++ Das Hanf ist (fast) frei! +++


CVB-Vorsitzender Wenzel Cerveny begrüßt den Koalitionsvertrag als überfälligen Schritt



BERLIN/MÜNCHEN (03.12.21) - Das Hanf ist (fast) frei! Wenzel Cerveny, Vorsitzender des Cannabis Verbandes Bayern, hat die Ergebnisse des Koalitionsvertrages der neuen deutschen Ampel-Regierung begrüßt. „Die Politik hat sich endlich bewegt“, freut sich Wenzel Cerveny. Er sieht Hanf als nachhaltigen Rohstoff für die Gesellschaft des 21. Jahrhunderts.

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Das 177-Seiten-Werk begründet die Zusammenarbeit zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP) in den vier kommenden Jahren. Unter dem Titel „Mehr Fortschritt wagen“ hat sich das neue Regierungsbündnis entschieden, einen neuen Weg in der Drogenpolitik zu gehen.

Im Koalitionsvertrag heißt es: „Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein. Dadurch wird die Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet.“ Nach vier Jahren soll das Gesetz auf seine gesellschaftlichen Auswirkungen hin untersucht werden. Außerdem will die Regierungskoalition auf verstärkte Aufklärung setzen.

„Die Legalisierung macht ohne Entkriminalisierung keinen Sinn“, betont Wenzel Cerveny. Deshalb fordert er, Ermittlungsverfahren wegen Kleinstmengen Cannabis müssten sofort eingestellt werden. Diese Maßnahme sei noch vor einer Lizenzierung durchzuführen. „Die Entscheidung, lizenzierte Fachgeschäfte mit dem Verkauf von Cannabis zu betrauen, entspricht unserer Forderung“, betont Wenzel Cerveny, der selbst 18 Hanfläden in Deutschland, Österreich und Luxemburg betreibt. Cerveny rechnet, dass bis Herbst 2022 die ersten Lizenzen vergeben werden können. Der Legalisierungsaktivist plädiert dafür, weiter zwischen Freizeit- und Medizin-Cannabis zu unterscheiden.

./. Apotheken sollen Patienten beraten und medinisches Cannabis auf Rezept mit gleichbleibender Qualität abgeben. Zudem sollen Cannabis-Informationszentren Aufklärungsarbeit leisten. Im Freizeitbereich sollten Konsumenten unterschiedliche Sorten ausprobieren können. Die lizensierten Fachgeschäfte könnten Erwachsene besser aufklären und beraten. Nicht geklärt ist etwa, ob der Eigenanbau von wenigen Pflanzen für den Eigengebrauch erlaubt sein wird. Nach Ansicht von Cerveny könnte sich Deutschland an Spanien orientieren. Dort organisieren sogenannte Cannabis Social Clubs die Aufzucht und den Verkauf für den Eigengebrauch.

Ebenfalls eine Regelung fordert Cerveny für das Wellness-Cannabis, das sind Cannabidiol (CBD)-Produkte mit einem niedrigen Anteil (0,3 %) des berauschenden Tetrahydrocannabinols (THC). Cannabis „light“ sei - wie in der Schweiz – auf einen THC-Anteil von einem Prozent zu limitieren. Blockaden durch sogenannte Novel-Food-Regelungen sollen entfallen.

Nutzhanf ist für Cerveny einer der vielseitigsten und nachhaltigsten Nutzpflanzen. Es ist die einzige Pflanze, die als nachwachsender Rohstoff in der Lage ist, den größten Teil an Papier, Textilien und Nahrungsmitteln sowie des privaten und industriellen Energieverbrauchs zu liefern und zugleich die Umweltverschmutzung einzudämmen und die Luft zu reinigen. Cerveny fordert den Anbau von Nutzhanf von bürokratischen Hürden zu befreien.

Über den Cannabis Verband Bayern (CVB)
Der Cannabis Verband Bayern (CVB) wurde im Frühjahr 2014 als Dachorganisation von bayernweit 14 Cannabis Social Clubs (CSC) gegründet. Der Verband hatte 2015 das bayernweite Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ initiiert und rund 27.000 gültige Unterschriften gesammelt. Das Bayerische Verfassungsgericht hat ein Volksbegehren wegen Nichtzuständigkeit (Bundesrecht) abgelehnt. 2019 hat der Verband ein weiteres Volksbegehren mit dem Titel „Ja zum Hanf als Rohstoff“ (www.rettet-den-Hanftee.de) gestartet. Durch das Urteil des Bundesgerichtshofes in Leipzig vom 24. März 2021 wurde bestätigt, dass Hanftee grundsätzlich an Endverbraucher zu Konsumzwecken verkauft werden darf, wenn eine Berauschung ausgeschlossen ist. Aus der Passage des ausschließlich gewerblichen Zwecks hatten Ermittlungsbehörden eine Betäubungsmitteleigenschaft von Hanftee oder CBD-Blüten konstruiert. Die meisten deutschen Ermittlungsbehörden ignorieren dieses Urteil und weitere EU-Urteile bis heute.

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„Die Legalisierung von Cannabis ist ein längst fälliger politischer Schritt“, begrüßt Wenzel Cerveny, Vorsitzender des Cannabis Verbandes Bayern (CVB) die neue drogenpolitische Linie der neuen Ampel-Regierung aus SPD, Grüne und FDP.



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+++ Cannabis-Legalisierung: MÜNCHNER HANF-MANIFEST 2021 +++


Der grüne Rohstoff als Chance für die Gesellschaft des 21. Jahrhunderts



BERLIN/MÜNCHEN (20.10.21) – Hanf als Chance: Der Cannabis Verband Bayern (CVB) empfiehlt den zukünftigen Koalitionspartnern von SPD, Bündnis 90/Grüne und FDP, das Regierungsprogramm zu nutzen, um Regeln für den Umgang mit dem grünen Rohstoff Hanf als Chance für die Gesellschaft des 21. Jahrhunderts aufzustellen. Vier Millionen erwachsene Konsumenten warten bundesweit darauf, legal Cannabis zu konsumieren. Cannabis kann mit entsprechender Forschung zu einem Pfeiler der medizinischen Versorgung werden. Die Wellness-Cannabis- (z. B. CBD-Öle) und die Nutzhanf-Industrie warten nach jahrelanger Hetzjagd auf neue vielfältige Entfaltungsmöglichkeiten. „Hanf bringt der Gesellschaft viele ökologische und ökonomische Chancen. Die sozial-liberal-ökologische Regierung muss diese Chancen nur entfesseln“, fordert Wenzel Cerveny (60), Vorsitzender des Cannabis Verbandes Bayern (CVB).

Hanf ist den Überlieferungen zufolge bereits vor 12.000 Jahren in Persien und China als Getreide angebaut worden. Die nachhaltige Pflanze festigt den Boden, dient als Rohmaterial für bis zu 50.000 Produkte (Nahrungsmittel, Medizin, Rohstofflieferant für Textilien oder Baumaterial). Positiv ist zu bewerten, dass der Weg der Prohibition als gescheitert betrachtet werden kann. Nach Berechnungen des renommierten Wirtschaftswissenschaftlers Prof. Dr. Justus Haucap (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf) kann eine Legalisierung jährlich über 2,66 Milliarden Euro in die Staatskassen spülen (Cannabis Normal! 2018-Studie). Die wegfallende Strafverfolgung durch die Ermittlungsbehörden schätzt Haucap auf eine Milliarde Euro. Direkte Steuereinnahmen auf Cannabisprodukte berechnet er mit 650 Millionen jährlich. Eine weitere Milliarde kommt über weitere Steuerarten zusammen.

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Der Cannabis Verband Bayern (CVB) fordert im „Münchner Hanf-Manifest 2021“ die Emissäre einer möglichen Ampelkoalition auf, Cannabis zu legalisieren, einen angstfreien Umgang zu garantieren und das Potenzial für die Gesellschaft zu heben.

1. Freizeit-Cannabis
Freizeit-Cannabis soll für erwachsene Konsumenten über zertifizierte Cannabis-Fachgeschäfte abgegeben werden – nach Registrierung, Aufklärung und Beratung. Freizeit-Konsumenten können etwa unterschiedliche Sorten ausprobieren, vergleichbar mit ausgefallenen Whisky- und Gin-Sorten. Als maximale Abgabemenge sehen wir 15 Gramm pro Person als ausreichend. Ein Start könnte über Cannabis Social Clubs geschehen, die kontrollieren, dass jedes Mitglied z. B. nur vier Pflanzen anbaut. Eine Cannabissteuer verspricht ein bis zwei Milliarden Euro jährlich und viele Arbeitsplätze.

2. Medizin-Cannabis
Apotheken sollen Patienten beraten und medinisches Cannabis auf Rezept mit gleichbleibender Qualität abgeben. Zudem sollen Cannabis-Informationszentren Aufklärungsarbeit leisten.

3. Wellness-Cannabis
Der Verkauf von Cannabidiol bzw. CBD-Produkten mit einem niedrigen Anteil (0,3 %) des berauschenden Tetrahydrocannabinols (THC) wird als Wellness-Cannabis erlaubt. Cannabis verfügt über einen THC-Anteil von bis zu 25 Prozent, Cannabis „light“ ist auf 1, Prozent (vgl. Schweiz und Tschechien) zu limitieren. Blockaden durch sogenannte Novel-Food-Regelungen sollen entfallen.

4. Nutzhanf
Hanf ist eine der vielseitigsten und nachhaltigsten Nutzpflanzen. Immer mehr Landwirte sollten Hanf anbauen. Es ist die einzige Pflanze, die als nachwachsender Rohstoff in der Lage ist, den größten Teil an Papier, Textilien und Nahrungsmitteln sowie des privaten und industriellen Energieverbrauchs zu liefern und zugleich die Umweltverschmutzung einzudämmen und die Luft zu reinigen. Der Anbau von Nutzhanf (50 zertifizierte EU-Sorten < 0,3 % THC) soll von bürokratischen Hürden befreit werden.

Über den Cannabis Verband Bayern (CVB)
Der Cannabis Verband Bayern (CVB) wurde im Frühjahr 2014 als Dachorganisation von bayernweit 14 Cannabis Social Clubs (CSC) gegründet. Der Verband hatte 2015 das bayernweite Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ initiiert und rund 27.000 gültige Unterschriften gesammelt. Das Bayerische Verfassungsgericht hat ein Volksbegehren wegen Nichtzuständigkeit (Bundesrecht) abgelehnt. 2019 hat der Verband ein weiteres Volksbegehren mit dem Titel „Ja zum Hanf als Rohstoff“ (www.rettet-den-Hanftee.de) gestartet. Durch das Urteil des Bundesgerichtshofes in Leipzig vom 24. März 2021 wurde bestätigt, dass Hanftee grundsätzlich an Endverbraucher zu Konsumzwecken verkauft werden darf, wenn eine Berauschung ausgeschlossen ist. Aus der Passage des ausschließlich gewerblichen Zwecks hatten Ermittlungsbehörden eine Betäubungsmitteleigenschaft von Hanftee oder CBD-Blüten konstruiert. Die meisten deutschen Ermittlungsbehörden ignorieren dieses Urteil und weitere EU-Urteile bis heute.



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+++ Polizei-Aktion bei Lidl ist „Schikane pur“ +++


CVB-Vorsitzender Wenzel Cerveny kritisiert Sicherstellung von Hanfprodukten bei Discounter Lidl/Politik muss endlich Regelung für Nutzhanf treffen


MÜNCHEN (15.08.21) – Der Cannabis Verband Bayern (CVB) hat die Sicherstellung von Hanfprodukten beim Discounter Lidl durch Polizei und Staatsanwaltschaft deutlich missbilligt. „Die Ermittlungsbehörden agieren willkürlich und schikanieren kleine Händler und inzwischen auch große Discounter“, sagt Wenzel Cerveny (60), Vorsitzender des Cannabis Verbandes Bayern (CVB). Cerveny fordert die Politik auf, das Potential von Nutzhanf als umwelt- und klimaschonenden Rohstoff zu heben und Rechtssicherheit für Händler zu schaffen.

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Über 90 Prozent der mitgenommenen Produkte bei Lidl hätten Polizei und Staatsanwaltschaft nicht sicherstellen dürfen. Davon hat sich Wenzel Cerveny beim Besuch eines Lidl-Marktes bereits vor der Razzia überzeugt. Der Discounter hatte damit geworben, dass die Cookies, Riegel und Drinks angeblich kein berauschendes Tetrahydrocannabinol (THC) noch des beruhigenden Cannabidiols (CBD) enthalte. „Die meisten Produkte haben eigentlich mit Hanf nichts mehr zu tun“, meint der CVB-Vorsitzende. Dennoch seien sie beschlagnahmt worden. „Reine Schikane und Angstmacherei der Ermittlungsbehörden, um Kunden zu verunsichern“, vermutet der CVB-Vorsitzende hinter dem Vorgehen der Ermittler.

Willkür der Ermittlungsbehörden
Wenzel Cerveny kritisiert die völlig willkürliche Vorgehensweise der deutschen Ermittlungsbehörden. „Bestimmte Produkte seien jahrelang bei Rossmann, DM & Co. im Regal geblieben, während andere Nutzhanf-Einzelhändler durch Razzien in den letzten drei Jahren schikaniert wurden. Nun hat es mit Lidl ausgerechnet den größten Discounter am Markt erwischt“, beklagt Hanf-Experte Cerveny, Gründer von „Hanf – der etwas andere Bioladen“ mit rund 15 Läden im deutschsprachigen Raum. „Auf Hanfkekse mit etwa zwei Gramm Hanfblütentee im Glasdeckel war die Staatsanwaltschaft, wie auch jetzt bei Lidl, besonders scharf. In unseren Läden wurden alle Hanftees beschlagnahmt, die jetzt auch bei Lidl im Regal standen.“

Bei Lidl seien identische Produkte wie in den Läden von „Hanf – der etwas andere Bioladen“ beschlagnahmt worden. Diese Produkte seien aber bereits im Labor der Staatsanwaltschaft getestet worden und hätten einen erlaubten Wert von unter 0,2 Prozent THC aufgewiesen, so Cerveny: „Die Staatsanwaltschaften scheinen sich nicht auszukennen und auch nicht abzusprechen. Beim nächsten Händler werden wieder die gleichen Produkte beschlagnahmt, nur um Kunden zu verunsichern und den Markt zu schädigen.“

Cerveny kritisiert die derzeitige Rechtslage, nach der für Cannabidiol (CBD) haltige Hanfprodukte eine zusätzliche Zulassung nötig sei. Der Handel mit Hanf-Produkten mit einem Gehalt von unter 0,2 Prozent berauschendem Tetrahydrocannbinol (THC) sei laut EU-Verordnung erlaubt, Ermittler würden aber auch trotz eines zusätzlichen Urteils des Bundesgerichtshofes vom 24. März 2021 weiter Hanf-Produkte beschlagnahmen. Selbst gegen Vertreiber von harmlosem Hanf-Tee und ähnlichen Produkten wird laufend wegen bandenmäßigen Rauschgifthandels ermittelt – reine Verschwendung der Polizei-Ressourcen.

„Wir haben nun mit Lidl einen großen Player im Boot, der Hanfprodukte salonfähig macht“, sieht Cerveny die Aktion positiv und hofft, dass die Rechtsabteilung von Lidl den Ermittlungsbehörden contra gibt. Cerveny fordert Lidl auf, die Hanfprodukte wieder in die Regale zu stellen und den Verkauf fortzusetzen. Selbst bei den Mengen an Hanfprodukten sei ein möglicher Rauschzweck ausgeschlossen, auch wenn nur ein einziger Kunde alle Hanfprodukte kaufen würde.

Der CVB-Vorsitzende fordert die Politik auf, endlich zu handeln, um das Potenzial von Nutzhanf zu heben. „Die Pflanze bietet unendliche Möglichkeiten, umwelt- und klimaschonend zu agieren“, so Wenzel Cerveny. Etwa 50.000 Produkte lassen sich aus dem grünen Rohstoff herstellen – abseits von Medikamenten – wie Kunsthoffe, Treibstoffe, Baumaterial, Textilien, Papier, Batterien, Tierfutter, um nur einige Beispiele zu nennen. Die Hanfpflanze sei nicht nur die nützlichste Pflanze der Welt, sondern auch ein potentiell ein Klimaretter. Insgesamt stünden zurzeit 52 von der EU zertifizierte Hanfsorten für den Nutzanbau zur Verfügung. Diese Sorten enthalten nur einen geringen Anteil von Tetrahydrocannabinol (unter 0,2 Prozent) und seien ungeeignet, rauscherzeugendes Haschisch oder Marihuana zu erzeugen. Deshalb fordert Cerveny: „Nutzhanfprodukte müssen frei verkauft werden dürfen.“ Die Regierung soll seiner Ansicht nach beim Nutzhanf für klare Richtlinien sorgen, damit Händler Rechtsicherheit erlangen und das Potenzial von Hanf im Umweltschutz ausgebaut werden kann, wünscht sich der CVB-Vorsitzende.

Über den Cannabis Verband Bayern (CVB)
Der Cannabis Verband Bayern (CVB) wurde im Frühjahr 2014 als Dachorganisation von bayernweit 14 Cannabis Social Clubs (CSC) gegründet. Der Verband hatte 2015 das bayernweite Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ initiiert und rund 27.000 gültige Unterschriften gesammelt. Das Bayerische Verfassungsgericht hat ein Volksbegehren wegen Nichtzuständigkeit (Bundesrecht) abgelehnt. 2019 hat der Verband ein weiteres Volksbegehren mit dem Titel „Ja zum Hanf als Rohstoff“ (www.rettet-den-Hanftee.de) gestartet. Durch das Urteil des Bundesgerichtshofes in Leipzig vom 24. März 2021 wurde bestätigt, dass Hanf Tee grundsätzlich an Endverbraucher zu Konsumzwecken verkauft werden darf, wenn eine Berauschung ausgeschlossen ist. Aus der Passage des ausschließlich gewerblichen Zwecks hatten Ermittlungsbehörden eine Betäubungsmitteleigenschaft von Hanftee oder CBD-Blüten konstruiert. Die meisten Ermittlungsbehörden ignorieren dieses Urteil und weitere EU-Urteile bis heute.

Bildtext: Schikane pur und Willkür wirft Wenzel Cerveny (60, Vorsitzender des Cannabis Verbandes Bayern (CVB) den Ermittlungsbehörden vor: Er hat selbst getestet, welche Hanfprodukte beim Discounter Lidl angeboten worden sind. (Foto: Silke Cerveny).

Rettet den Hanftee"

Richtungsweisendes Urteil:

+++ Bundesgerichtshof rettet den Hanftee+++


Cannabis Verband Bayern (CVB) begrüßt neue Rechtsauslegung des deutschen Betäubungsmittelgesetzes (BtMG)


LEIPZIG/MÜNCHEN (24.03.21) – Hanftee gerettet: Der Cannabis Verband Bayern (CVB) hat das Urteil des 6. Strafsenats am Bundesgerichtshof (BGH) im sogenannten Hanfbar-Braunschweig-Prozess (AZ 6 StR 240/20) als richtungsweisend für die aufstrebende Hanfbranche bezeichnet. Nach Ansicht des BGH darf Hanftee grundsätzlich auch an Endverbraucher zu Konsumzwecken verkauft werden, wenn eine Berauschung ausgeschlossen ist. „Das ist ein Meilenstein für die Branche, jetzt ist hoffentlich die Hexenjagd der Ermittlungsbehörden gegen kleine Ladenbesitzer vorbei“, freut sich Wenzel Cerveny, Vorsitzender des Cannabis Verbandes Bayern und Betreiber der Ladenkette „Hanf – der etwas andere Bioladen“. Der CVB war mit einer Kundgebung am Mittwoch vor dem BGH in Leipzig publikumswirksam vertreten.

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Mit dem BGH-Urteil geht für Wenzel Cerveny eine wichtige Forderung in Erfüllung, die er über Volksbegehren und Petitionen postulierte. „Der BGH hat in Sachen Hanftee Klarheit geschaffen.“ Die junge Branche war seit 2019 heftigen Repressionen durch die Ermittlungsbehörden, insbesondere in Bayern, ausgesetzt. Die Polizei habe im Zuge von Razzien bei kleinen Einzelhändlern Hanftee und andere Produkte konfisziert, die um die Ecke bei Drogerie-Discountern verkauft wurden. „Die Ungleichbehandlung ist hoffentlich vorbei. Ein wichtiges politisches Ziel unseres Verbandes ist erreicht worden“, so Wenzel Cerveny.

Richtungsweisend ist für Wenzel Cerveny die Klarstellung der bisher heiß diskutierten Passage zur Anlage I zu §1 Abs.1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Dort heißt es in Abschnitt b) in den Ausnahmen zu nichtverkehrsfähigen Betäubungsmitteln, also den erlaubten Fällen: Cannabis-Pflanzen oder Pflanzenteile, „wenn sie aus dem Anbau in Ländern der Europäischen Union mit zertifiziertem Saatgut … stammen, [… ] oder ihr Gehalt an Tetrahydrocannabinol 0,2 Prozent nicht übersteigt und der Verkehr mit ihnen (ausgenommen der Anbau) ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen“.

„Die Klarstellung war wichtig“, sagt Wenzel Cerveny: „Problematisch war bisher immer der Verkauf von Nutzhanf an Endkunden. Aus der Passage des ausschließlich gewerblichen Zweckes haben die Ermittlungsbehörden bisher eine Betäubungsmitteleigenschaft von Hanftee oder CBD-Blüten konstruiert.“


Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat im Revisionsverfahren gegen das Hanfbar-Braunschweig-Urteil klargestellt: Entgegen der Auffassung des Landgerichts verbiete die Ausnahmevorschrift nicht grundsätzlich den Verkauf an Endabnehmer zu Konsumzwecken. „Es reicht, wenn einer der Beteiligten gewerblich handelt“, sagte der Vorsitzende Richter Prof. Dr. Günther Sander in der Urteilsverkündung. Jedoch müsse ein Missbrauch ausgeschlossen sein. Das Landgericht Braunschweig hat laut Urteil nicht geprüft, „ob der Vorsatz der Angeklagten auch die Möglichkeit eines Missbrauchs der vertriebenen Pflanzenteile zu Rauschzwecken umfasste.“ Mit anderen Worten: Das Landgericht habe die Prüfung versäumt, ob sich aus dem Hanftee etwa Brownies mit Rauschwirkung backen lassen.

Der Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft, Dr. Sophie Korth, entfuhr während der Urteilsverkündung ein hörbarer Stoßseufzer. Die Revision der Staatsanwaltschaft hat laut BGH-Urteil zur Aufhebung der Strafaussprüche geführt. Der BGH-Senat sah einen Rechtsfehler in der Annahme des Landgerichts, die Angeklagten seien einem schuldmindernden (vermeidbaren) Verbotsirrtum erlegen. Das Gericht sah einen Unterschied gegeben, ob Hanftee in einem Ladenlokal verkauft oder etwa Marihuana in einer dunklen Bahnhofsgegend angeboten werde.

Das Landgericht Braunschweig hatte zwei Händler der Hanfbar Braunschweig wegen des Verkaufs von Hanftee zu Bewährungsfreiheitsstrafen in Höhe von neun und sieben verurteilt (Urteil v. 29.01.2020, Aktenzeichen 4 KLs 5/19). Trotz eines niedrigen THC-Gehalts zwischen 0,08 und 0,33 Prozent) hatte das Landgericht Braunschweig ein unerlaubtes Handeln mit Betäubungsmitteln erkannt.

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15,5 Tonnen aus Nordmazedonien: CSU an der Speerspitze der Cannabis-Dealer?

+ + + Will die Justiz in Bayern lästige Konkurrenz erledigen? + + +

Nach Rücktritt von MdB Tobias Zech fordert Cannabis Verband Bayern (CVB): Kleine Händler und Nutzhanf-Landwirte nicht weiter drangsalieren/BGH-Verhandlung am Mittwoch wg. Hanfbar Braunschweig


MÜNCHEN/LEIPZIG (21.03.21) - Die schärfsten Gegner einer Legalisierung von Cannabis sitzen in der CSU. Die bayerischen Ermittlungsbehörden langen am härtesteten gegen Händler von nicht rausch verursachenden Cannabidiol (CBD)-Produkten und gegen Landwirte wegen Hanftee zu. „Räumt die bayerische Justiz lästige Konkurrenz aus dem Weg, damit CSU-Politiker bessere Geschäfte machen können?“, fragt sich Wenzel Cerveny, Vorsitzender des Cannabis Verband Bayern. Die deutsche Cannabis-Branche wartet am kommenden Mittwoch (24.03.21) auf eine Revisionsentscheidung des 6. Strafsenats am Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig zum „Hanfbar-Braunschweig“-Urteil, bei der zwei Betreiber zu Bewährungsfreiheitsstrafen verurteilt worden sind.

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CSU-Politiker macht Weg für mazedonischen Hanf frei
Es ist kaum vorstellbar: Ein CSU-Politiker will laut Spiegel mit seinen Geschäftspartnern 15,5 Tonnen Cannabis aus Nordmazedonien auf den deutschen Markt bringen. „Langsam wird es immer klarer, warum besonders die Unions-Politiker die Cannabis-Prohibition aufrechterhalten wollen. Die Strippenzieher sitzen sogar im Parlament“, wirft Cerveny der Politik vor. Derweil würden Händler und Landwirte, die Hanftee aus harmlosem Nutzhanf vertreiben, mit Polizei-Razzien drangsaliert. „Das ist der Hohn im Fall Zech: Die bayerischen Ermittler machen den Weg frei für das nordmazedonische Hanf.“ Der CSU scheint es gut zu passen, dass Cannabis nicht legalisiert wird. Wenzel Cerveny: „Nur so kann die Politik ihr Süppchen am Schwarzmarkt kochen.“

Der am Freitag zurückgetretene CSU-Bundestagsabgeordnete Tobias Zech (39) aus dem oberbayerischen Garching an der Alz (Lkr. Altötting) hat keine rechtlichen Probleme wegen seiner Beraterarbeit, aber die Verquickung mit seinen Geschäften wirft Fragen auf. Er war seit 2016 für eine fünfstellige Honorarsumme für den inzwischen wegen Korruption verurteilten nordmazedonischen Premier Nikola Gruevski tätig. Nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag hat Tobias Zech seit 2017 seine guten Kontakte in den Balkan für das große Geschäft mit Cannabis nützen wollen.

Am 19. Januar 2017 hat der deutsche Bundestag einstimmig das „Cannabis als Medizin“-Gesetz verabschiedet – offensichtlich mit der Stimme des damaligen MdB Tobias Zech. Der CSU-Mann sah diese Marktnische offensichtlich für sich als große Chance, als er bei der Wahl am 24. September 2017 nicht mehr über die Landesliste in den Bundestag einrücken konnte. Er sah sich nach einer interessanten Geschäftsidee um, die seine Kontakte in den Balkan unterstützten. Seit Oktober 2019 ist Zech laut Xing Vorstandsmitglied bei der PharmCann Deutschland AG.

Aufsichtsratsvorsitzender der PharmaCann Deutschland AG ist laut Spiegel Zlatko Keskovski, ehemaliger Vizechef des mazedonischen Geheimdienstes UBK und passionierter Karatekämpfer. Als Vorstandsvorsitzender der Pharmacann Polska Sp.zo.o. mit Sitz in Warschau, erklärte Keskovski, dass er „über seine eigene Vertriebsanlagen in Deutschland direkt an Apotheken verkaufen werde, während das polnische Unternehmen auch anderen deutschen Unternehmen White-Label-Dienstleistungen anbieten werde“ (Quelle: https://drugsinc.eu/de/cannabis-uit-macedonie-kan-huidige-europese-markt-concurreren/).

Zech hatte politisches Glück: Astrid Freudenstein, OB-Kandidatin der CSU in Regensburg, zog sich in die Domstadt zurück, so dass der Oberbayer nachrückte. So kamen seine Geschäfte ans Tageslicht. Vorstandsmitglied Zech will mit der PharmCann Deutschland legale Cannabisrohstoffe gewinnen, veredeln und entwickeln. Seit Aufsichtsratschef besitzt laut Spiegel in Nordmazedonien die Lizenz zum Cannabisanbau. Er soll im Herbst eine Lagerhalle bei Skopje eröffnet haben, um jährlich rund 15,5 Tonnen Cannabis zu produzieren. „Die Kleinen hängt man, die Großen machen ihre Geschäfte mit der Politik“, ist das Fazit für Wenzel Cerveny, der in Bayern die Ladenkette „Hanf – der etwas andere Bioladen“ mit zehn Geschäften betreibt.

Alltag in Deutschland: Kleine Händler auf dem Kieker

Der sechste Strafsenat des Bundesgerichtshofs beschäftigt sich am kommenden Mittwoch, 24. März 2021, um 13 Uhr in Leipzig mit einer Revisionsverhandlung. Das Landgericht Braunschweig hatte zwei Händler der Hanfbar wegen des Verkaufs von Hanftee zu Bewährungsfreiheitsstrafen verurteilt (Urteil v. 29.01.2020, Aktenzeichen 4 KLs 5/19). Trotz eines niedrigen THC-Gehalts hatten die Richter ein unerlaubtes Handeln mit Betäubungsmitteln erkannt. Der Cannabis Verband Bayern wird vor Ort in Leipzig sein.

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PresseClub München im Gespräch:

+ + + „Egal, ob sich Leute CBD-Öl ins Gesicht schmieren“ + + +

Bundesdrogenbeauftrage Daniela Ludwig gegen Legalisierung von Cannabis, aber für eine differenzierte Sichtweise



München (22.09.20/jk) – Beim Thema Freizeit-Cannabis kennt sie weiter kein Pardon. Eine Legalisierung kommt für sie nicht in Frage: „Es ist kein harmloser Stoff. Je weniger Konsumenten, umso besser“, betonte Bundesdrogenbeauftragte Daniela Ludwig, MdB, am Dienstagvormittag im Presseclub-Gespräch mit Moderatorin Kerstin Tschuck.

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Dennoch differenziert die 45-jährige Rosenheimer Bundestagsabgeordnete „drei Paar Schuhe“ Cannabis: Nutzhanf/CBD, Medizinal-Cannabis und Freizeitkonsum. Unkompliziert ist für Ludwig der Umgang mit Nutzhanf und dem nicht-rauschaktiven Stoff Cannabidiol (CBD): „Wer sich CBD-Öl ins Gesicht schmieren will, okay!“ Dabei passt allerdings nicht ins Bild, wie Wenzel Cerveny vom Cannabis Verband Bayern (CVB) hinweist, dass Landwirte Drogen-Ärger bekommen, wenn sie Hanftee an Endverbraucher verkaufen.

„Wohlwollend begleiten“ will Ludwig das Thema „Medizinal-Cannabis“. Das 2017 in Kraft getretene Cannabis als Medizin-Gesetz sei inzwischen angepasst worden, so dass die Hürden für Patienten nicht mehr so hoch seien. Inzwischen seien 140 Studien gestartet worden, für bestimmte Krankheiten, etwa bei Multipler Sklerose, ließen sich Erfolge nachweisen. Das Alternativangebot Medizinal-Cannabis sei als letzte mögliche Therapieform vertretbar. Gut geregelt sieht Ludwig das Autofahren für Cannabis-Patient: „Die Rechtslage ist klar. Cannabis-Patienten sollten ihre Medizin nicht unmittelbar vor der Fahrt einnehmen.“ Über das ärztliche Rezept weise der Patient den erlaubten Besitz von Cannabis nach. „Die Polizei weiß, wie sie den Fall behandeln muss“, betont Ludwig.

Die bundesweit unterschiedlichen Vollzugsrichtlinien der Polizei in Bezug auf Cannabis-Mengen will die Drogenbeauftragte angehen. Es sei nicht objektiv nachvollziehbar, wenn man in Bayern mit sechs Gramm bestraft wird, in Berlin mit 15 Gramm in der Hosentasche ungestraft unterwegs sein darf. Die Diplom-Juristin plädiert für eine einheitliche Linie. Weniger hart soll ihrer Ansicht nach mit Cannabis-Jugendsünden umgegangen werden. „Wer mit 16 einmal mit Cannabis erwischt wird, soll später keine Schwierigkeiten beim Führerschein bekommen.“ Statt der „strafrechtlichen Keule“ will sie bei jüngeren Erst-Konsumenten mehr auf Prävention setzen.

Daniela Ludwig hat sich zur Aufgabe gemacht „Sucht zu entstigmatisieren“. Das Thema soll „raus aus der Ecke mitten in die Gesellschaft“, sagte die Bundesdrogenbeauftragte, die seit gut einem Jahr im Dienst ist. Der Corona-Lockdown im März 2020 sei zu einem „worstcase“ für Suchtkranken geworden. Das Abtauchen in das Home-office habe auch die Vertriebswege für Suchtkranke geändert. Der Konsum bei Alkohol habe sich vom stationären Denken stärker in die häusliche Wohnung verschoben. Trotz des Lockdowns seien die Mengen an Kokain auf dem Markt unverändert geblieben. Zur Sucht zählt Ludwig auch eine überzogene Handy- und Internet-Nutzung. Die Kinder und Jugendlichen müssten fit für die Digitalisierung sein. Dennoch sollten Eltern die Zeiten der Handynutzung kontrollieren. Mit der Präventionskampagne „Familie.Freunde.Follower“ hat sie sich für den gesunden Umgang mit digitalen Medien stark gemacht. Ganz verbieten will Ludwig fiese Kostenfallen im Internet. Da werden Apps zunächst gratis angeboten, entpuppen sich aber später als teure Überraschung. Diese sogenannten In-App-Käufe sollten ihrer Meinung nach verboten werden.

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Drogenpolitik in Corona-Zeiten: Die Bundesdrogenbeauftragte Daniela Ludwig, MdB, (rechts) im Gespräch mit Moderatorin und PresseClub-Vize Kerstin Tschuck.

Hanf-Maske als Geschenk: Wenzel Cerveny vom Cannabis Verband Bayern überreichte nach dem Gespräch Masken aus dem nachhaltigen Rohstoff an Daniela Ludwig. (Fotos: Josef König)

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+ + + „Lebensmittelüberwacher kam nicht zur Hanftee-Party + + +

Landwirte empört: „Wir wurden als Drogenanbauer verdächtigt“/12 kg fertiger Tee und 200 kg Rohware dürfen nicht mehr an regionale Teegenießer verkauft werden/Zwangsgeld angedroht


Altmannstein (02.08.20/jk) – Der Beamte der Lebensmittelüberwachung hatte keine Lust auf eine Tasse Hanftee: „Drogen“, so lautete sein vorschnelles Urteil, das er hinter einem Erzeugnis aus oberbayerischen Feldern in Altmannstein (Lkr. Eichstätt) vermutete. Mit dem Verkauf an Privatleute ist es vorerst vorbei. „Wir haben eine erlaubte EU-zertifizierte Hanfsorte angebaut, das Verkaufsverbot ruiniert uns“, sagt Landwirt Christian Rehm (46), der seinen Hof in neunter Generation bewirtschaftet. 12 kg verpackter Tee und 200 kg Rohware dürfen nicht mehr an private Genießer aus der Region verkauft werden.

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Bisher war für die Rehms die Welt auf ihrem Hof im Laimerstadt, einem Ortsteil des Marktes Altmannstein, noch in Ordnung. Ein schmucker Hof zwischen Hopfen, Weizenfeldern und einem weiteren grünen Rohstoff. Seit Agraringenieur Christian Rehm sich einer nachhaltigen Pflanze widmet, haben die Behörden ein Auge auf ihn. Auf rund acht Hektar baut Rehm die eu-zertifizierte Hanf-Sorte Earlina 8FC an. Über 100.000 Euro hat der Betrieb in den neuen Geschäftszweig investiert. Erntemaschinen hat der Agraringenieur umgebaut, Trocknungsanlagen und Maschinen zur Trennung von Blättern und Stängel konstruiert. Sogar bei Hildegard von Bingen hat er nachgelesen, was es braucht, um Qualitätstee herzustellen.

Hinzu kommt: Rehm hat sich vom Landwirtschaftsamt beraten lassen, um rechtlich immer auf der sicheren Seite sein, wie er betont. „Wir verstehen die Welt nicht mehr. Wir werden zu Drogenanbauern abgestempelt“, sagt Seniorchef Franz Rehm (70) nach jener Behördenaktion.

Seit dem 22. Juli 2020 haben die Landwirte den Glauben an die Gerechtigkeit verloren: Ein Beamter der Lebensmittelüberwachung („Ich bin das Gesetz“) am Landratsamt Eichstätt erklärt ihnen, dass sie ab sofort bei einer Androhung von 1.000 Euro Strafe ihren Hanftee nicht mehr „in den Verkehr bringen“ dürfen, wie das Verkaufsverbot im Beamtendeutsch heißt.

Das kann nicht sein, sagt sich der Hanfanbauer. Christian Rehm schickt die Probe an sein Labor! Und zurecht: Das Ergebnis zeigt 0,02149 Prozent des psychoaktiven Wirkstoffes Tetrahydrocannabinol (THC). Der Grenzwert für bearbeiteten Lebensmitteln beträgt 0,05 Prozent, wie Wenzel Cerveny, Vorsitzender des Cannabis Verbandes Bayern (CVB) und Betreiber von acht Einzelhandelsfilialen mit Hanfprodukten, bei einem Besuch vor Ort bestätigt.

„In Bayern herrscht eine besondere Gangart gegen alles, was mit Hanf zu tun hat“, stellt Cerveny in letzter Zeit immer mehr fest. Der Landwirt habe rechtlich nichts verkehrt gemacht, alle Auflagen erfüllt. Das EU-zertifizierte Saatgut mit einem geringen Anteil des rausch erzeugenden (THC) von 0,2 Prozent sei erlaubt. Wenzel Cerveny sieht die Reaktion der Behörde als Schikane. „Schlimm ist, dass es zu Kettenreaktionen führt. Die Behörden von der Lebensüberwachung bis zu den Staatsanwaltschaften steigern sich in einen Verfolgungsrausch.“

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- „Die Gangart der Behörden wird härter“, sagt Wenzel Cerveny (links) vom Cannabis Verband Bayern, der den Hanftee von Christian Rehm prüft.


- Christian Rehm im Hanffeld: Die Blüten der thc-armen Sorte Earlina 8FC sind für Hanftee besonders geeignet


- Die extra konstruierten Trocknungsanlagen sind leer: „Wir sind ruiniert“, sagt Landwirt Christian Rehm, der den Hof in neunter Generation bewirtschaftet. (Fotos: Josef König)

Zur Homepage des Volksbegehrens "Ja zum Hanf als Rohstoff"

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Hanf-Info-Abend am Montag in der Passauer Peschl-Terrasse:

+++ „Die Vielseitigkeit ist berauschend“ + + +

Wenzel Cerveny vom Cannabis Verband Bayern (CVB) aus München, Landwirtschaftsmeister Heinrich Hobelsberger (Passau) und Monika Stockenhuber vom Verein Xundis(s) aus Engelhartszell sprechen über die Möglichkeiten der vielseitigen grünen Pflanze/Kostenlose Veranstaltung am Montag, 10. Februar 2020, um 19 Uhr im Gasthof „Bayerischer Löwe“ in Passau


PASSAU (02.03.20) - Neuer Termin nach Absage wegen Orkan Sabine: Hanf - der vielseitige grüne Rohstoff steht im Mittelpunkt eines Hanf-Informationsabends in der Dreiflüssestadt: Wenzel Cerveny (München) vom Cannabis Verband Bayern (CVB) stellt das Volksbegehren „Ja zu Hanf als Rohstoff“ vor. Landwirtschaftsmeister Heinrich Hobelsberger (Passau) spricht über lokalen Hanfanbau oder die Urkraft vom Feld. “Fluch oder Segen“, lautet das Thema des Referats von Monika Stockenhuber, Präsidentin des Vereins Xundis(s) aus dem oberösterreichischen Engelhartszell, zu den vielseitigen Einsatzmöglichkeiten der Hanfpflanze. Die kostenlose Veranstaltung findet am Montag, 02. März 2020, um 19 Uhr im Gasthaus „Bayerischer Löwe“ in der Dr.-Hans-Kapfinger-Str. 3, 94032 Passau statt (www.wirtshaus-passau.de). Der Cannabis Verband Bayern veranstaltet zum Volksbegehren „Ja zu Hanf als Rohstoff“ am 02./03. März 2020 jeweils von 11 bis 18 Uhr eine Kundgebung in der Passauer Innenstadt.

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Hanf ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen: Laut einer aktuellen Studie sind 84,1 Prozent der Deutschen für eine teilweise oder vollständige Legalisierung von Cannabis, so der lateinische Name von Hanf. Im Gegenzug zur immer liberalen Bevölkerung greifen die Ermittlungsbehörden besonders im Freistaat zur Hexenjagd gegen die junge, aufstrebende Hanfbranche. „Die Leute nutzen die positiven Eigenschaften von Hanf. Keine Razzia wird den Siegeszug stoppen. Die Menschen lassen sich nicht länger belügen“, sagte Wenzel Cerveny (58), Vorsitzender des Cannabis Verbandes Bayern (CVB) und Betreiber von sechs bayerischen Hanfläden. Der Legalisierungsaktivist will vor allem Klarheit für die Branche, welche Hanfprodukte verkauft werden dürfen. Hanfpflanzen und -pflanzenteile sind laut EU-Verordnung nur dann als legales Produkt anzusehen, wenn sie aus dem Anbau in Ländern der Europäischen Union mit zertifiziertem Saatgut von einer der 52 Sorten stammen. Ihr Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC) darf 0,2 Prozent nicht übersteigen und der Verkehr mit ihnen ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dienen, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen. Damit scheidet für Cerveny jeder legale Verkauf an private Endkunden aus, sofern es sich nicht um Produkte aus Hanfsamen oder Hanfsamen selbst handelt. „Das Gesetz versteht kein Mensch“, so der CVB-Vorsitzende. Samen selbst unterliegt nicht dem Betäubungsmittelgesetz. Für Hanfaroma-Extrakte aus Blüten (Geschmacksstoff bei Eistee) und andere Hanfblüten-Extrakte (CBD-Öl) gibt es laut Cerveny keine klaren Vorgaben. Deshalb fordert er Klarheit. In den Razzien habe die Polizei – auch bei einer Razzia im Passauer Hanfladen „ELLA – Hanf & Genuss“ auch harmlosen, weil THC-freien Hanftee beschlagnahmt. Dies soll sich ändern. Bis zum März 2020 will er mehr als 25.000 Unterschriften sammeln (www.rettet-den-Hanftee.de)

Hanf – Fluch oder Segen
Über die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten der Jahrtausende alten Heilpflanze berichtete Monika Stockenhuber (50), „Vielseitigkeitsgärtnerin“ und Präsidentin des Vereines Xundis(s) aus Engelhartszell. Der Verein mit 130 Mitgliedern beschäftigt sich mit Informations- und Wissensvermittlung rund um gesunde Ernährung. Es geht um alte Getreide- oder Tomatensorten, die wieder zurück auf den Speiseplan kommen. Auch Hanf helfe, das Wohlbefinden von Mensch und Tier zu verbessern. Verschiedenste Cannabidiol (CBD)-Sorten, Blüten, Blütenmischungen, Aromaöle und Salben tragen laut Stockenhuber zur Vitalität bei. Der menschliche Organismus produziere selbst Cannabinoide, die für verschiedenste Prozesse benötigt werden. Das körpereigene Endocannabinoidsystem (ECS) beeinflusse das zentrale Nervensystem, Schlaf, Appetit oder Konzentrationsfähigkeit. Ist es aus dem Gleichgewicht, können von außen zugeführte Cannabinoide einen positiven Einfluss haben. „Ziel ist es, hochqualitative Bio-Hanflebens- und gesundheitsmittel zu einem fairen Preis den Menschen zugänglich zu machen“, erklärte die Biogärtnerin.

Hanf – Urkraft vom Feld
Über den lokalen Hanfanbau referierte Landwirtschaftsmeister Heinrich Hobelsberger aus Passau, der als Nebenerwerbslandwirt zehn Hektar mit dem grünen Rohstoff bewirtschaftet. Der aktive Nutzhanfanbauer sieht im Hanf die „Urkraft vom Feld“. Die Menschen von heute sollten dort weitermachen, wo die Vorfahren aufhören mussten, so seine Devise. Die jahrhundertelange alte Pflanze sei eine ausgezeichnete Vorfrucht. Hanf benötige keine Unkrautbekämpfung und keinen Pflanzenschutz. Durch sein weitverzweigtes und tiefes Wurzelsystem verbessere Hanf die Böden und deren Wasserhaushalt. Auch finde die Hanfpflanze immer mehr Aufmerksamkeit als Baustoff für Niedrigenergiebauten. Die Hanfpflanze könnte der Rohstofflieferant der Zukunft sein und zur Lösung in vielen Bereichen beitragen, so Heinrich Hobelsberger. Hanf – zu 100 Prozent ökologisch abbaubar - eigne sich ideal, den Rohstoff Erdöl abzulösen und in einer Kreislaufwirtschaft zum Erhalt der Natur und der Erde beizutragen. Über den Cannabis Verband Bayern (CVB)
Der
Cannabis Verband Bayern (CVB) wurde im Frühjahr 2014 als Dachorganisation von bayernweit 14 Cannabis Social Clubs (CSC) gegründet. Der Verband hatte 2015 das bayernweite Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ initiiert und rund 27.000 gültige Unterschriften gesammelt. Das Bayerische Verfassungsgericht hat ein Volksbegehren wegen Nichtzuständigkeit (Bundesrecht) abgelehnt. Seit 11. Dezember 2019 läuft das neue Volksbegehren „Ja zum Hanf als Rohstoff“ (www.rettet-den-hanftee.de).

Bildtext:
Berauschende Vielseitigkeit von Hanf beim Infoabend in der Peschl-Terrasse (v. l): Nutzhanf-Landwirt Heinrich Hobelsberger (Passau), Biogärtnerin Monika Stockenhuber (Engelhartszell) und Wenzel Cerveny (München) vom Cannabis Verband Bayern (Foto: Josef König für CVB/honorarfrei).

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+++ Hanf in der Naturheilkunde:
„Es muss nicht immer THC sein“ + + +

Bianka Schultheis zeigte bei einem Vortrag im Stadthotel Spatzl in Pfarrkirchen, wie sich die alte Kulturpflanze bei Selbstheilmethoden einsetzen lässt/Cannabis Verband Bayern stellte Volksbegehren “Ja zu Hanf als Rohstoff“


PFARRKIRCHEN (07.02.20/pm) – Hanf ist eine der ältesten Nutz- und Zierpflanzen der Welt. In den 30 Jahren des letzten Jahrhunderts verboten – erfährt der grüne Rohstoff derzeit eine Renaissance. „Es muss nicht immer THC sein“, sagte die Massagetherapeutin und Kinesiologin Bianka Schultheis (Dingolfing). Sie zeigte geeignete Selbsthilfemethoden auf, um den Einsatz von Hanfextrakten und CBD-Öl optimal zu verbinden. Zum Vortragsabend über die Heilkraft der Hanfpflanze hatte der Cannabis Verband Bayern (CVB) kamen am Donnerstagabend rund 50 Zuhörer ins Stüberl des Stadthotel Spatzl in Pfarrkirchen.

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Hanf als alte Kulturpflanze wurde aut Bianka Schultheis schon seit vielen Jahren in der Naturheilkunde eingesetzt. In ihrem Vortrag präsentierte sie geeignete Selbsthilfemethoden, um den Einsatz von Hanfextrakten und eines Vollspektrum-Cannabidiol (CBD)-Öl optimal zu verbinden. Die Massagetherapeutin und Kinesiologin zeigte anhand eines Wirbelsäulenskelett-Modells, wie sich ein verschobener Wirbel auf die Organfunktionen auswirken kann. Sie demonstrierte wie sich die Nackenverspannung mittels Schab-Technik und dem Einsatz von Hanfsalbe lösen lässt. Schultheis gab den Zuhörern Tipps, um nach Methoden der traditionellen chinesischen Medizin (TCM) und nach der sogenannten Dorn-Methode selbst korrigierend eingreifen zu können. Das moderne Leben führe zu Bewegungsmangel, Fehlbelastungen und zu Fehlstellungen der Wirbelsäule und des Beckens. Dies erkannte der Erfinder der Dorn-Methode als Ursache für die meisten Rückenprobleme und anderer Beschwerden.

Der menschliche Körper produziert laut Schultheis nicht nur seine eigenen Cannabinoide, er habe ein komplettes Signalsystem entwickelt. Dieses sogenannte Endocannabinoide-System besteht aus Rezeptoren und Enzymen. Gerate das System ins Ungleichgewicht, führe dies zur Schwächung des Immunsystems und schlimmstenfalls zu schwerwiegenden Krankheiten. Deshalb tue Wellness-Cannabis ihrer Ansicht nach als Vorbeuge-Maßnahme Körper, Geist und Seele gut, so Schultheis.

Mehr Klarheit zum Hanf
Auf das vom Cannabis Verband Bayern initiierte bayerische Volksbegehren „Ja zu Hanf als Rohstoff“ hat Pressesprecher Josef König (Pfarrkirchen) hingewiesen. Der nachhaltige Rohstoff sei Lieferant für mehr als 50.000 Produkte und werde nach seinem Verbot in den 30er Jahren wiederentdeckt. Hanf enthalte zahlreiche Wirkstoffe: Die bekanntesten Wirkstoffe seien das THC (Tetrahydrocannabinol) und Cannabidiol (CBD), so König. THC habe eine berauschende Wirkung. „Dies ist der Grund, warum Cannabis mit THC über den Grenzwerten als verbotenes Betäubungsmittel gilt.“ CBD aber mit über 140 Cannabinoiden sei nicht berauschend, es wirke beruhigend, schmerzstillend und krampflösend.

„Hanf ist in der deutschen Rechtsordnung immer noch als Betäubungsmittel klassifiziert, die ganze Hanf-Branche braucht Klarheit“, fordert Josef König. Der CVB will bis März 2020 mehr als 25.000 Unterschriften im Freistaat sammeln.

Unbestimmte Begriffe und missverständliche Formulierungen im deutschen Betäubungsmittelgesetz (BtmG) führen dazu, dass es zu einer uneinheitlichen und aus Bürgersicht oft willkürlichen Rechtsprechung kommt. Deshalb will der CVB eine bayerische Auslegung für das Betäubungsmittelgesetz schaffen. Insbesondere will er für die Hanfbranche Klarheit schaffen, welche Hanfprodukte verkauft werden dürfen (www.rettet-den-hanftee.de).

Der Cannabis Verband Bayern (CVB) wurde im Frühjahr 2014 als Dachorganisation von bayernweit 14 Cannabis Social Clubs (CSC) vom Legalisierungsaktivisten Wenzel Cerveny (58) gegründet. Der Verband hatte 2015 das bayernweite Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ initiiert und rund 27.000 gültige Unterschriften gesammelt. Das Bayerische Verfassungsgericht hat ein Volksbegehren wegen Nichtzuständigkeit (Bundesrecht) abgelehnt.

Bildtext: Es muss nicht immer THC sein: Die Massagetherapeutin Bianka Schulteis zeigte den interessierten Zuhörern im Stadthotel Spatzl, wie sich Hanf- und CBD-Öl auf die Faszien und die Muskulatur auswirken, CVB-Pressesprecher stellte das bayerische Volksbegehren „Ja zu Hanf als Rohstoff“ vor.



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+++ Fascien und Muskeln im Fokus + + +

Massagetherapeutin und Kinesiologin Bianka Schultheis (Dingolfing) hält Vortrag über die Wirkung von CBD auf die Wirbelsäule/Veranstaltung des Cannabis Verbandes Bayern am Donnerstag, 6. Februar 2020, um 19 Uhr im Stüberl des Stadthotel Spatzl (Stadtplatz 37) in Pfarrkirchen

PFARRKIRCHEN (20.01.20/jk) – Fascien und Muskeln im Fokus: Wie kann CBD helfen? Über die Heilkraft der Hanfpflanze informiert ein Vortragsabend der Massagetherapeutin und Kinesiologin Bianka Schultheis (Dingolfing) am Donnerstag, 6. Februar 2020, um 19 Uhr im Stüberl des Stadthotel Spatzl (Stadtplatz 37) in Pfarrkirchen. Die kostenlose Veranstaltung des Cannabis Verbandes Bayern (CVB) richtet sich an alle gesundheitsorientierten Menschen, aber auch an Mediziner, Pflegeberufe, Heilpraktiker und Physiotherapeuten.

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In ihrem Vortrag erläutert die Massagetherapeutin und Kinesiologin Bianka Schultheis (Dingolfing), wie sich CBD-Öl auf die Fascien, Muskulatur und somit auf das Wirbelsäulen- und Gelenkgefüge auswirkt. Ein verschobener Wirbel wiederum hat Auswirkungen auf die Organe und weitere Folgeerkrankungen. Anhand eines Wirbelsäulenmodells erläutert sie anschaulich diesen Problemkreis. Zudem gibt sie Tipps aus der sogenannten Dorn-Methode, um selbst korrigierend einwirken zu können.

Der menschliche Körper produziert laut Schultheis nicht nur seine eigenen Cannabinoide, er habe ein komplettes Signalsystem entwickelt. Dieses sogenannte Endocannabinoide-System besteht aus Rezeptoren und Enzymen. Gerate das System ins Ungleichgewicht, führe dies zur Schwächung des Immunsystems und schlimmstenfalls zu schwerwiegenden Krankheiten. Deshalb tut Wellness-Cannabis ihrer Ansicht nach als Vorbeuge-Maßnahme Körper, Geist und Seele gut.

Hanf ist eine der ältesten Nutz- und Zierpflanzen der Welt. In den 30 Jahren des letzten Jahrhunderts verboten – erfährt der grüne Rohstoff derzeit eine Renaissance. Hanf enthält zahlreiche Wirkstoffe, weiß Josef König, Pressesprecher des Cannabis Verbandes Bayern (CVB). Die bekanntesten Wirkstoffe seien das THC (Tetrahydrocannabinol) und Cannabidiol (CBD). THC habe eine berauschende Wirkung. „Dies ist der Grund, warum Cannabis mit THC über den Grenzwerten als verbotenes Betäubungsmittel gilt.“ CBD mit über 140 Cannabinoiden dagegen sei nicht berauschend, es wirke aber beruhigend, schmerzstillend und krampflösend.

Seit dem 10. März 2017 gilt das neue Cannabis-als-Medizin-Gesetz. Dennoch sind Patienten großen Schwierigkeiten ausgesetzt, wie Josef König vom Cannabis Verband Bayern (CVB) weiß. Es gehe darum, einen Arzt oder eine Ärztin zu finden, die ein Betäubungsmittelrezept ausschreibt. Dann muss das entsprechende Medikament bei den Apotheken vorrätig sein. Nicht zuletzt haben Cannabis-Patienten Schwierigkeiten im täglichen Leben, etwa mit dem Führerschein.

„Cannabis ist kein Wundermittel, es ist eine Möglichkeit“, heißt es bei der internationalen Arbeitsgemeinschaft für Cannabis als Medizin (IACM). CBD findet laut einer IACM-Auflistung Anwendung bei einer Vielzahl von Beschwerden, darunter Übelkeit und Erbrechen, Appetitlosigkeit, Spastik, Tourette-Syndrom, Schmerzzustände, Juckreiz, Glaukom, Epilepsie, Asthma, Abhängigkeit und Entzugssymptome, ADHS, Alzheimer, sowie Autoimmunerkrankungen und Entzündungen.

Der Cannabis Verband Bayern (CVB) wurde im Frühjahr 2014 als Dachorganisation von bayernweit 14 Cannabis Social Clubs (CSC) gegründet. Der Verband hatte 2015 das bayernweite Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ initiiert und rund 27.000 gültige Unterschriften gesammelt. Das Bayerische Verfassungsgericht hat ein Volksbegehren wegen Nichtzuständigkeit (Bundesrecht) abgelehnt. Seit 11. Dezember 2019 läuft ein neues Volksbegehren „Ja zum Hanf als Rohstoff“ (www.rettet-den-Hanftee.de)

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+++ Hanf: Ökologischer Baustoff fürs Wohlfühlklima + + +

Experte Jens Geibel: Wärmende, kühlende und Feuchtigkeit bindende Eigenschaften am Bau gefragt/Anbau rekultiviert und reaktiviert ausgelaugte Bodenflächen/CVB startet Volksbegehren „Ja zum Hanf als Rohstoff“

MÜNCHEN (16.01.20) – Der grüne Rohstoff ist als Baumaterial immer mehr im Kommen: „Hanf sorgt mit seinen wärmenden, kühlenden und Feuchtigkeit bindenden Eigenschaften dafür, dass sich der menschliche Organismus in einem sehr ausgeglichenen Umfeld wohlfühlt“, betonte Jens Geibel (49), Mitbegründer und Betreiber eines Planungs- und Beratungsbüros für ökologisches und nachhaltiges Bauen im nordrhein-westfälischen Leichlingen, bei einem Expertengespräch des Cannabis Verbandes Bayern (CVB) in München. Der Experte plädierte für den gesteigerten Einsatz von Hanf zum Errichten und Sanieren von Gebäuden.

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In Verbindung mit Lehm, Kalk oder/und auch Holz verändert Hanf laut Geibel die klimatischen Strukturen für Heizung und Kühlung. Parallel zum persönlichen Wohlfühl-Klima lässt sich wegen der sehr hohen CO2-Bindung das Treibhausgas einsparen. „Hanf ist eine der ältesten und vielseitigsten Kulturpflanzen und in der heutigen modernen Zeit ein großer Faktor zur Durchsetzung unserer ökologischen und wirtschaftlichen Zukunft“, sagt der Tischlermeister und staatlich geprüfte Holz- und Betriebstechniker.

Hanf sei bereits vor Jahrtausenden in Asien und Indien zur Herstellung von Seilen, Papier und Textilien verwendet worden. Von dort aus verbreitete sich die Pflanze nach Europa und in die USA. Neben Flachs sei Hanf die wichtigste Industriepflanze gewesen. In Deutschland sei der berauschende Hanf 1929 verboten worden. Die Abgabe in Apotheken sei jedoch bis 1971 möglich gewesen. Erst im Zuge der Studentenrevolte sei der Verkauf von Hanf in Deutschland vollständig verboten worden.

1982 folgte das Verbot des Hanfanbaus, wodurch die Verwendung der ältesten Kulturpflanze nicht mehr möglich war. Ausgehend von den USA fand Hanf als Nutzpflanze im selben Jahrzehnt immense Beachtung. Auslöser für diese Entwicklung war das 1985 erschienene Werk „Die Wiederentdeckung der Nutzpflanze Hanf“. Infolge des Drucks rückte Hanf als Nutzpflanze erneut in den Fokus und der Anbau von Hanfsorten mit einem THC- Gehalt unter 0,2 % wurde in Europa legalisiert.

Heute sei zwar der Anbau, Besitz und Handel von Rauschhanf strafrechtlich verfolgt, anderseits sei der Anbau von Nutzhanf erlaubt. „Aufgrund der hohen Nachfrage nach Hanffasern für verschiedenste Branchen werden die Anbauflächen von Hanf zukünftig stark zunehmen“, prognostiziert Geibel. Als Industriehanf werden alle Sorten der Gattung Cannabis sativa verwendet. Im Vergleich zu den als Rauschmittel verwendeten Hanfarten enthalte Industriehanf deutlich weniger Tetrahydrocannabinol (THC). Neben den Fasern werden auch die Samen, Blätter, Blüten und die Schäben des Industriehanfs zur weiteren Verarbeitung genutzt. Aus ihnen entstehen nicht nur Baustoffe, wie Dämmungen und Leichtbauplatten, sondern auch Textilien, Hanföl und Hanfsaft. Damit werden ca. 97 Prozent der Hanfpflanze verarbeitet.

„Hanf ist extrem reißfest, stark resistent gegenüber temporärer Wasser- und Feuchtigkeitsbelastung, zugleich leicht und bindet zudem sehr viel CO2“, preist Geibel die Vorzüge. Hanf als Dämmstoff harmonisiere den Feuchtigkeitshaushalt im Baukörper. „All diese Eigenschaften machen Hanf zu einem beliebten ökologischen Baustoff“, so Geibel. Hanfpellets würden darüber hinaus über den gleichen Brennwert wie Holzkohle verfügen, tragen aber im Gegensatz dazu nicht zum Treibhauseffekt bei.

Hanf in der Landwirtschaft
Hanf stellt laut Geibel keine besonderen Ansprüche an die Bodenqualität und gedeiht fast überall. „Am besten geeignet sind allerdings tiefgründige, humöse, kalkhaltige Böden mit guter Wasserversorgung, die neutral bis leicht basisch sein sollten“, weiß der Hanf-Experte. Hanf stelle keine besonderen Ansprüche an die Vorfrucht, gelte aber selbst als gute Vorfrucht hinsichtlich der Unterdrückung von Unkraut, der Auflockerung des Bodens durch sein verzweigtes Wurzelsystem und seiner hohen Selbstverträglichkeit. „Hanf eignet sich hervorragend zur Rekultivierung und Reaktivierung ausgelaugter Bodenflächen.“ Darüber hinaus bestehen weitere Vorteile für die Landwirtschaft: Es sei keine Unkrautbekämpfung und kein Pflanzenschutz erforderlich. Ein weit verzweigtes und tiefes Wurzelsystem verbessere die Böden. Sogar ein wiederholter Anbau am gleichen Acker sei möglich. Hanf keime rasch und verdränge Unkraut. Dieser Aspekt sei besonders für Bio-Bauern interessant. Stroh-Reststoffe lassen sich zudem als wertvoller organischer Dünger verarbeiten, so Geibel.

Cannabis Verband Bayern startet Volksbegehren in Bayern
Mehr Klarheit: Der Cannabis Verband Bayern (CVB) hat Mitte Dezember 2019 sein Volksbegehren „Ja zum Hanf als Rohstoff“ begonnen. „Hanf ist in der deutschen Rechtsordnung immer noch als Betäubungsmittel klassifiziert, die ganze Hanf-Branche braucht Klarheit“, fordert Wenzel Cerveny, Vorsitzender des Cannabis Verbandes Bayern. Mit Unterstützung der FDP Bayern und der Jungen Liberalen Bayern will der CVB bis März 2020 mehr als 25.000 Unterschriften im Freistaat sammeln.

Unbestimmte Begriffe und missverständliche Formulierungen im deutschen Betäubungsmittelgesetz (BtmG) führen Cerveny zufolge dazu, dass es zu einer uneinheitlichen und aus Bürgersicht oft willkürlichen Rechtsprechung kommt. Deshalb will Cerveny mit einem Volksbegehren eine bayerische Auslegung für das Betäubungsmittelgesetz schaffen. Insbesondere will er für die Hanfbranche Klarheit schaffen, welche Hanfprodukte verkauft werden dürfen.Hanf gilt nach wie vor als Betäubungsmittel, das grundsätzlich weder verkehrsfähig noch verschreibungsfähig ist.

Hanfpflanzen und -pflanzenteile sind laut EU-Verordnung nur dann als legales Produkt anzusehen, wenn sie aus dem Anbau in Ländern der Europäischen Union mit zertifiziertem Saatgut von Sorten stammen oder „ihr Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC) 0,2 Prozent nicht übersteigt und der Verkehr mit ihnen ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen“. Damit scheidet für Cerveny jeder legale Verkauf an private Endkunden aus, sofern es sich nicht um Produkte aus Hanfsamen oder Hanfsamen selbst handelt. Samen unterliegt nicht dem Betäubungsmittelgesetz. Für Hanfaroma-Extrakte aus Blüten (Geschmacksstoff bei Eistee) und andere Hanfblüten-Extrakte (CBD-Öl) gibt es laut Cerveny keine klaren Vorgaben. Deshalb fordert er Klarheit.

Bildtext: Starke Faser als ökologischer Baustoff fürs Wohlfühlklima: Jens Geibel macht sich für den Einsatz von Hanf beim Bauen stark (Foto: Josef König für CVB) Foto-Download: Foto 1 Jens Geibel
Foto 2 Jens Geibel

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Rückblick auf ein repressives Cannabis-Jahr 2019/Zusammenfassung:

Hexenjagd gegen die junge Hanf-Branche

Cannabis Verband Bayern: Polizei und Staatsanwaltschaften führten über 50 sinnlose Razzien im Freistaat durch/Ungleichbehandlung von Drogeriemärkten und kleinen Ladenbesitzern/Rechtsanwalt: Hartes Vorgehen bei schwammiger Rechtslage/Langzeit-Studie mit 3.000 Probanden geht ab Januar 2020 in die Feldphase/Volksbegehren „Ja zum Hanf als Rohstoff“ startet/ Baustoff Hanf: Umweltschutz mit nachhaltiger Pflanze

[Pressemappe zur PK am 11.12.19 als PDF]



MÜNCHEN (11.12.19) – Hanf ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen: Laut einer aktuellen Studie sind 84,1 Prozent der Deutschen für eine teilweise oder vollständige Legalisierung von Cannabis. Im Gegenzug zur immer liberaleren Bevölkerung greifen Ermittlungsbehörden zur Hexenjagd gegen die junge, aufstrebende Hanfbranche. „Die Leute nutzen die positiven Eigenschaften von Hanf. Keine 1.000 Razzien in Deutschland werden den Siegeszug von Hanf stoppen. Die Menschen lassen sich nicht länger belügen“, sagte Wenzel Cerveny, Vorsitzender des Cannabis Verbandes Bayern (CVB) und geschäftsführender Gesellschafter der DCI Cannabis Institut GmbH (München).

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Die junge Branche hat laut Cerveny mit vielen staatlichen Schikanen zu kämpfen. Der sinnlose Feldzug der bayerischen Ermittler habe bereits im letzten Jahr in Passau begonnen. Inzwischen sind über 50 Hanfläden in München, Nürnberg, Augsburg, Coburg, Bamberg, Würzburg, Aschaffenburg, Sonthofen, Baldham zum Ziel der „Rauschgift“-Razzien ohne Rauschgift geworden. Bei den Ermittlungsbehörden stapeln sich tonnenweise Hanftees und Hanfsamenöle, die kein oder wenig Tetrahydrocannbinol (THC) enthalten. CBD-Produkte mit einem geringen THC-Wert lassen sich nach den Worten von Cerveny nicht missbrauchen. „Es ist genauso sinnlos, den kaum vorhandenen Restalkohol eines alkoholfreien Bieres zu extrahieren, um sich zu betrinken.“ Die bayerischen Ermittler gehen aber von einem Missbrauch durch den Restgehalt an THC aus.

Ermittler haben Angst vor großen Discountern
Wenzel Cerveny bezeichnet das Treiben der Ermittlungsbehörden als „Hexenjagd“ gegen die junge, stark wachsende Hanf- und CBD-Branchen. Die Ermittlungsbehörden gehen gezielt nur gegen „kleine“ Hanfgeschäfte vor, wie Cerveny im Rückblick auffällt. „Große Discounter und Drogeriemärkte, die Hanftee anbieten, werden von den Ermittlungsbehörden verschont.“ Besonders stößt Cerveny die Behandlung der Drogeriemarktketten mit sanften Handschuhen auf. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I habe in einem Medienbericht sogar bestätigt, dass bei Drogeriemärkten diskret vorgegangen werde und einzelne Produkte angekauft würden. „Bei den kleinen Ladenbesitzern kommt die Polizei nach Hause und verwüstet die Wohnung.“

Als „schwarzer Donnerstag“ für die Hanfbranche gilt der 11. April 2019. Mit rund 180 Polizisten und einem knappen Dutzend Staatsanwälten haben die Ermittlungsbehörden bei einer Großrazzia 14 Objekte in München, Dachau und in Baden-Württemberg untersucht. Die Aktion von Münchner Staatsanwaltschaft und Polizei sei völlig überzogen gewesen. „Wir haben nichts zu verbergen. Für alle Produkte lagen Analysen vor“, betont Wenzel Cerveny.

Hartes Vorgehen bei schwammiger Rechtslage
Der Münchner Rechtsanwalt David-Joshua Grziwa hat das rigorose Vorgehen der Ermittlungsbehörden im Freistaat scharf kritisiert. „Bayern reagiert wie gewohnt hart und repressiv auf eine schwammige Rechtslage“, so Grziwa. Seiner Ansicht nach legen die Staatsanwaltschaften die herrschenden Gesetze so aus, dass reines Cannabidiol (CBD) an sich als legal angesehen werde. Jedoch dürfe CBD nicht an den Endverbraucher abgegeben werden, wenn noch ein geringer Restwert an der berauschenden Substanz Tetrahydrocannabinol (THC) enthalten ist und der Endverbraucher sich damit berauschen könnte. „Die Regelung ist viel zu schwammig, um eine Rechtssicherheit erlangen zu können. Bundeslandabhängig wollen manche Behörden in diesem Gebiet nicht eingreifen.

Langzeit-Feldstudie mit 3.000 Probanden
Mit einer der größten Langzeit-Feldstudien Deutschland soll erforscht werden, welche Effekte im realen Leben durch die Anwendung von Nutzhanf als Rohstoff und Lebensmittel erzielt werden. Bisher haben sich 3.000 Probanden angemeldet. „Die Feldphase beginnt im Januar 2020“, kündigte die Wissenschaftlerin Dr. Angelika Strauß an.

Neues Volksbegehren „Ja zum Hanf als Rohstoff“


Mehr Klarheit: Der Cannabis Verband Bayern (CVB) startet am 11. Dezember 2019 sein Volksbegehren „Ja zum Hanf als Rohstoff“. „Hanf ist in der deutschen Rechtsordnung immer noch als Betäubungsmittel klassifiziert, die ganze Hanf-Branche braucht Klarheit“, forderte Wenzel Cerveny, Vorsitzender des Cannabis Verbandes Bayern am Mittwoch vor Journalisten Presseclub München. Mit Unterstützung der FDP Bayern und der Jungen Liberalen Bayern will der CVB bis März 2020 mehr als 25.000 Unterschriften im Freistaat sammeln.

Unbestimmte Begriffe und missverständliche Formulierungen im deutschen Betäubungsmittelgesetz (BtmG) führen Cerveny zufolge dazu, dass es zu einer uneinheitlichen und aus Bürgersicht oft willkürlichen Rechtsprechung kommt. Deshalb will Cerveny mit einem Volksbegehren eine bayerische Auslegung für das Betäubungsmittelgesetz schaffen. Insbesondere will er für die Hanfbranche Klarheit schaffen, welche Hanfprodukte verkauft werden dürfen (www.rettet-den-hanftee.de).

Hanf als nachhaltiger Baustoff
Der grüne Rohstoff ist als Baumaterial immer mehr im Kommen: „Der Baustoff Hanf sorgt mit seinen wärmenden, kühlenden und Feuchtigkeit bindenden Eigenschaften dafür, dass sich der menschliche Organismus in einem sehr ausgeglichenen Umfeld wohlfühlt“, plädierte Jens Geibel (49), Mitbegründer und Betreiber eines Planungs- und Beratungsbüros für ökologisches und nachhaltiges Bauen, am Mittwoch in München vor Journalisten für den Einsatz von Hanf zum Errichten und Sanieren von Gebäuden.

Über den CVB
Der Cannabis Verband Bayern (CVB) wurde im Frühjahr 2014 von Vaclav Wenzel Cerveny (58) als Dachorganisation von bayernweit 14 Cannabis Social Clubs (CSC) gegründet. Der Verband hat das bayernweite Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ initiiert und rund 27.000 gültige Unterschriften gesammelt. Das Bayerische Verfassungsgericht hat ein Volksbegehren wegen Nichtzuständigkeit (Bundesrecht) abgelehnt. Aus diesem Grund läuft seit Februar 2017 eine bundesweite Petition (www.ja-zu-cannabis.de), bei der über 60.000 Personen unterschrieben haben. Im Juli 2015 sowie im Juli 2017 hat der Verband die erste deutsche „CannabisXXL“-Messe in München durchgeführt. Wenzel Cerveny betreibt in München (Einsteinstraße 163) einen Hanfladen (https://hanf-bioladen.de/). Ende Juni 2018 eröffnet in Rosenheim ein weiteres Hanf-Informationszentrum.

Zum Volksbegehren "Ja zum Hanf als Rohstoff"

Hexenjagd gegen die junge Hanf-Branche

Ermittler haben über 50 „sinnlose“ Razzien in ganz Bayern durchgeführt/Rauschgift-Razzien ohne Rauschgift/Ungleichbehandlung von Drogeriemärkten und kleinen Ladenbesitzern

MÜNCHEN (11.12.19) – Hanf ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen: Laut einer aktuellen Studie sind 84,1 Prozent der Deutschen für eine teilweise oder vollständige Legalisierung von Cannabis. Im Gegenzug zur immer liberaleren Bevölkerung greifen Ermittlungsbehörden zur Hexenjagd gegen die junge, aufstrebende Hanfbranche. „Die Leute nutzen die positiven Eigenschaften von Hanf. Keine 1.000 Razzien in Deutschland werden den Siegeszug von Hanf stoppen. Die Menschen lassen sich nicht länger belügen“, sagte Wenzel Cerveny, Vorsitzender des Cannabis Verbandes Bayern (CVB) und geschäftsführender Gesellschafter der DCI Cannabis Institut GmbH (München).

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Menschen jeden Alters wollen laut Cerveny die positiven Eigenschaften von Hanf nutzen. Alkohol darf im Freistaat in unbegrenzten Mengen konsumiert werden. Regelmäßig kommt es in den Sommermonaten zur Festbierzeit zu öffentlichen Exzessen wie dem Oktoberfest. Cannabis als natürlicher Rohstoff aber bleibt verboten, obwohl es harmloser ist als Alkohol.

Bewusste Schädigung der Branche
Die junge Branche hat laut Cerveny mit vielen staatlichen Schikanen zu kämpfen. Der sinnlose Feldzug der bayerischen Ermittler habe bereits im letzten Jahr in Passau begonnen. Inzwischen sind Hanfläden in München, Nürnberg, Augsburg, Coburg, Bamberg, Würzburg, Aschaffenburg, Sonthofen, Baldham zum Ziel der „Rauschgift“-Razzien ohne Rauschgift geworden. Bei den Ermittlungsbehörden stapeln sich tonnenweise Hanftees und Hanfsamenöle, die kein Tetrahydrocannbinol (THC) enthalten. CBD-Produkte mit einem geringen THC-Wert lassen sich nach den Worten von Cerveny auch nicht missbrauchen. „Es ist sinnlos, den kaum vorhandenen Restalkohol eines alkoholfreien Bieres zu extrahieren, um sich zu betrinken.“ Diesen Vorwurf erheben bayerische Ermittler aber bei ihrem rigorosen Vorgehen.

Die Polizei und Justiz beschlagnahmen ohne Kenntnis Waren, um der Branche bewusst Schäden entstehen zu lassen. „Das verträgt kein Geschäft, wenn Ware für mehrere 100.000 Euro nicht freigegeben wird“, so Cerveny. Hinzu kommen beschlagnahmte Computer und Handys, die von der Polizei aufgrund zu wenig Personals nicht bearbeitet werden können. Ganz selten kommt es laut Cerveny zügig zu Gerichtsverfahren. „Diese Verfahren ziehen sich dann wieder über Monate.“

Die bayerischen Ermittlungsbehörden sind laut Cerveny ein Fall für das Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler. „Der tägliche Kampf von Polizei und Justiz gegen Cannabis im Gramm-Bereich verschlingt Unsummen an Geld und Arbeitszeit.“ Die Polizei im Freistaat müsste nicht über zu viele Überstunden und zu wenige Stellen klagen. Cerveny verweist auf internationale Studien, wonach etwa in den US-Staaten Colorado und Washington die Aufklärungsquote anderer Straftaten (etwa von Gewaltverbrechen) nach der Legalisierung von Cannabis gestiegen sei, da die Polizei mehr Ressourcen für die Verbrechensbekämpfung hatte.

Als weitere Gefahr für die Branche sieht Cerveny die Einstufung von Cannabidiol (CBD) als Arzneimittel. Diese Verordnung allein werde dem breiten Anwendungsspektrum allerdings nicht gerecht. Nahrungsergänzungs-, Kosmetik- oder Pflegeprodukte sind ebenfalls betroffen, weil sie die Substanz enthalten. Cerveny vergleicht CBD mit Koffein, Vitamin C oder Taurin. Diese Wirkstoffe hätten eine medizinische Potenz, sind aber in Lifestyle-Artikeln wie Energydrinks überall erhältlich. Eine Bundesbehörde geht sogar noch einen Schritt weiter: CBD-Produkte dürfen laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nicht in Verkehr gebracht werden.

Ermittler haben Angst vor großen Discountern
Wenzel Cerveny bezeichnet das Treiben der Ermittlungsbehörden als „Hexenjagd“ gegen die junge, stark wachsende Hanf- und CBD-Branchen. Die Ermittlungsbehörden gehen gezielt nur gegen „kleine“ Hanfgeschäfte vor, wie Cerveny im Rückblick auffällt. „Große Discounter und Drogeriemärkte, die Hanftee anbieten, werden von den Ermittlungsbehörden verschont.“ Besonders stößt Cerveny die Behandlung der Drogeriemarktketten mit sanften Handschuhen auf. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I habe in Medienbericht sogar bestätigt, dass bei Drogeriemärkten diskret vorgegangen werde und einzelne Produkte angekauft würden. „Bei den kleinen Ladenbesitzern kommt die Polizei nach Hause und verwüstet die Wohnung.“

Feldzug beginnt an der Grenze
Der repressive Feldzug gegen die junge Hanfbranche beginnt bereits an der (EU-)Grenze. Ende Januar hat die Grenzpolizei im niederbayerischen Zwiesel (Lkr. Regen) einen tschechischen Lieferanten mit 200 Fläschchen Hanfsamen-Öl aufgehalten und die Ware beschlagnahmt. Unprofessionelle Schleierfahnder, die harmloses Hanfsamenöl aus Nutzhanf nicht von CBD-Öl unterscheiden können, haben die Ware bei 17 Grad minus in der Kälte stehen lassen. „Das Öl war damit unbrauchbar. Entschuldigung oder Schadenersatz - Fehlanzeige“, beklagt Cerveny. Übereifrige Staatsanwälte am Amtsgericht Deggendorf lassen ebenfalls nicht mit sich reden. Trotz Zertifikate über die Zusammensetzung der Ware – die Staatsgewalt bleibt hartnäckig.

Als „schwarzer Donnerstag“ für die Hanfbranche gilt der 11. April 2019. Mit rund 180 Polizisten und einem knappen Dutzend Staatsanwälten haben die Ermittlungsbehörden bei einer Großrazzia 14 Objekte in München, Dachau und in Baden-Württemberg untersucht. Die Aktion von Münchner Staatsanwaltschaft und Polizei sei völlig überzogen gewesen. „Wir haben nichts zu verbergen. Für alle Produkte lagen Analysen vor“, betont Wenzel Cerveny.

Der CVB-Vorsitzende ist besonders sauer, dass ihn die Polizei wie einen Schwerverbrecher behandelt hat. „Die Polizei stand mit Prellböcken vor der Wohnung.“ In den drei Hanfläden seien Hanftees, Hanföle, CBD-Liquids und Hanfkekse im Gesamtwert von über 100.000 Euro beschlagnahmt worden. Schlafzimmer und Garage waren danach verwüstet. Dabei gingen die Ermittler laut Cerveny sehr unkoordiniert vor. „In einem Laden haben sie Hanf-Kosmetik mitgenommen und die Kekse dagelassen, im anderen Laden haben sie die Kosmetik belassen und die Kekse mitgenommen.“ Trotz der Vorlage sämtlicher Analysen seien die Ermittler nicht zur Einsicht gekommen. „Es hat Polizeibeamte und Staatsanwälte nicht interessiert, dass wir für alle Produkte Analysen vorweisen konnten.“ Die Produkte hätten nicht mehr als die erlaubten 0,2 Prozent Gehalts an Tetrahydrocanbinol (THC) aufgewiesen. Cerveny verweist auf die EU-zertifizierten Lieferanten, die zuverlässig seien. Die Lebensmittelkontrolle habe die Läden bereits mehrfach besucht. Die Proben kamen ohne Beanstandung durch. „Wir werden inzwischen dreifach getestet“, sagt er.

Cerveny wirft den Ermittlungsbehörden vor, mit zweierlei Maß zu messen. CBD-Öl würde in Drogeriemärkten ebenfalls angeboten. Dort stünde es weiter in den Regalen. Cerveny wehrt sich auch gegen Vorwurf, es seien CBD-Blüten an Jugendliche verkauft worden. „Ohne Ausweis geht bei uns gar nichts“, betont er. Für Cerveny besonders ärgerlich ist die Festnahme über fünf Stunden im Polizeipräsidium in der Ettstraße. Außerdem seien ihm Handy, Laptop und Computer abgenommen worden.

Die gleichzeitige Razzia in 14 Münchner Läden wertet Cerveny als bayerischen Feldzug gegen die junge Cannabis-Branche. „Was bezwecken die Ermittler mit der Beschlagnahme von Hanftee mit Pfefferminzgeschmack?“ Es gibt für Cerveny, der sich als Vorsitzender des Cannabis Verbandes Bayern (CVB) auch verbandspolitisch engagiert, nur einen Grund: „Die bayerischen Ermittler wollen als Handlanger der rigorosen Anti-Cannabis-Politik im Freistaat die ganze Branche einschüchtern und schikanieren.“

Im Oktober waren wieder Hanfläden in München und Umgebung betroffen. Mit Maschinenpistolen bewaffnete Polizei-Rollkommandos gehen auf Jagd nach Hanftee. Auch in Sonthofen im Allgäu geht die Polizei mit aller Härte vor. Trotz Vorgesprächen und der Einladung, Proben von angebotenen Hanftee zu nehmen.

Die erneute Großrazzia „gegen Rauschgift ohne Rauschgift“ beschäftigte ein Großaufgebot an Polizisten und Staatsanwälte. Es bleibt für Cerveny die Frage, wer gibt die Befehle zur Jagd auf den Hanftee gibt. Sitzen die Initiatoren im Innenministerium und Justizministerium? Warum sind bayerische Ermittler besonders verbissen am Werk? Es bleibt für Cerveny ein Geheimnis, warum die Staatsanwaltschaft komplett unbedenklich gemischte Hanfblättertee beschlagnahmen lässt.

Über den CVB
Der Cannabis Verband Bayern (CVB) wurde im Frühjahr 2014 von Vaclav Wenzel Cerveny (58) als Dachorganisation von bayernweit 14 Cannabis Social Clubs (CSC) gegründet. Der Verband hat das bayernweite Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ initiiert und rund 27.000 gültige Unterschriften gesammelt. Das Bayerische Verfassungsgericht hat ein Volksbegehren wegen Nichtzuständigkeit (Bundesrecht) abgelehnt. Aus diesem Grund läuft seit Februar 2017 eine bundesweite Petition (www.ja-zu-cannabis.de), bei der über 60.000 Personen unterschrieben haben. Im Juli 2015 sowie im Juli 2017 hat der Verband die erste deutsche „CannabisXXL“-Messe in München durchgeführt. Wenzel Cerveny betreibt in München (Einsteinstraße 163) einen Hanfladen (https://hanf-bioladen.de/). Ende Juni 2018 eröffnet in Rosenheim ein weiteres Hanf-Informationszentrum.

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+++ „Bayern reagiert hart und repressiv auf schwammige Rechtslage“ + + +

Rechtsanwalt David-Joshua Grziwa: Bei CBD-Produkten muss Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen sein

MÜNCHEN (11.12.19) - Der Münchner Rechtsanwalt David-Joshua Grziwa hat das rigorose Vorgehen der Ermittlungsbehörden im Freistaat scharf kritisiert. „Bayern reagiert wie gewohnt hart und repressiv auf eine schwammige Rechtslage“, so Grziwa.

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Laut §1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) werden als Betäubungsmittel alle Teile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanze gezählt. Davon ausgenommen sind Samen, der nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt ist und Nutzhanf aus Samen, der in der Europäischen Union zertifiziert ist. Diese müssen einem Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten aufgeführt sein oder ihr Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC) darf 0,2 Prozent nicht übersteigen und der Verkehr darf ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dienen, der einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließt.

Die Staatsanwaltschaften legen die herrschenden Gesetze laut Rechtsanwalt Grziwa wohl so aus, dass reines CBD an sich als legal angesehen werde, jedoch nicht an den Endverbraucher abgegeben werden dürfe, wenn neben dem CBD noch ein geringer Restwert THC enthalten ist und der Endverbraucher sich damit berauschen könnte. „Die Regelung ist viel zu schwammig, um eine Rechtssicherheit erlangen zu können. Bundeslandabhängig wollen manche Behörden in diesem Gebiet nicht eingreifen. Bayern reagiert jedoch, wie gewohnt hart und repressiv.“

Gewerbliche Zwecke sieht Grziwa laut aktueller Rechtsprechung dann gegeben, wenn der Hanf verarbeitet werden soll, bis ein unbedenkliches Produkt, wie z. B. Papier, Seile oder Textilien, entstanden ist (Weber, BtMG, 4. Auflage, § 1 BtMG Rn. 288). Der bloße Konsum sei demgegenüber kein gewerblicher Zweck im oben genannten Sinne (Weber, BtMG, 4. Auflage, § 1 BtMG Rn. 289). Erst wenn durch eine Verarbeitung ein unbedenkliches Cannabisprodukt entstanden ist, welches zu Rauschzwecken nicht (mehr) gebraucht werden kann, sei die Veräußerung an einen Endbenutzer zulässig (Weber, BtMG, 4. Auflage, § 1 BtMG Rn. 289). Bisherige Urteile gingen davon aus, dass Wirkstoffgehalte im Bereich von 0,2 bis 0,4 Prozent Tetrahydrocannabinol (THC) - wenn auch nur mit einer geringen Berauschungsqualität – rauschfähig gewesen seien.

Rechtsanwalt David-Joshua Grziwa folgert daraus im Umkehrschluss, dass kein strafbares Verhalten mehr gegeben ist, wenn der Missbrauch zu Rauschzwecken nach Art und Menge ausgeschlossen werden kann. Demnach rät er bei jedem Verkaufsvorgang zu prüfen, ob ein Missbrauch zu Rauschzwecken gegeben sein könnte, ob das verkaufte CBD-Produkt überhaupt in Art und Menge rauschverursachend missbraucht werden kann oder ob nicht gänzlich eine Unbedenklichkeit des Produkts vorliegt.

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+++ Hanf als Rohstoff und Lebensmittel im Blick der Wissenschaft + + +

Wissenschaftlerin Dr. Angelika Strauß kündigt Beginn der Feldphase einer Langzeit-Trendstudie mit 3.000 Probanden im Januar 2020 an

MÜNCHEN (11.12.19) – Mit einer der größten Langzeit-Feldstudien Deutschland soll erforscht werden, welche Effekte im realen Leben durch die Anwendung von Nutzhanf als Rohstoff und Lebensmittel erzielt werden. Bisher haben sich 3.000 Probanden angemeldet. „Die Feldphase beginnt im Januar 2020“, kündigte Wissenschaftlerin Dr. Angelika Strauß am Mittwoch vor Journalisten im Presseclub München an.

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Erforscht wird in der Untersuchung laut Dr. Angelika Strauß die gesamte Nutzhanfpflanze von der Wurzel bis zur Blüte. „Die geplante nicht interventionelle, nicht verblindete prospektive Longitudinalstudie zielt darauf ab, Real-Life-Effekte zu untersuchen, welche durch die Anwendung von Nutzhanf als Rohstoff und/oder Lebensmittel entstehen.“ Dabei sollen durch subjektive Einschätzungen der Probanden die positiven Eigenschaften und Wirkungen von Nutzhanf auf das menschliche und ggf. tierische Wohlbefinden erforscht und eventuelle Nebenwirkungen festgestellt werden.

In der Studie werden nur Nutzhanfsorten aus dem von der EU-zugelassenen Sortenkatalog (derzeit ca. 50 Sorten) verwendet, die den zulässigen THC-Gehalt von 0,2 % nicht überschreiten. Dieser gesetzlich vorgeschriebene, geringe THC-Gehalt der verwendeten Hanfpflanzen, schließt den möglichen Missbrauch als Rauschmittel aus.

Die Studienpopulation besteht aus derzeit rund 3.000 Kunden der Ladenkette „Hanf – der etwas andere Bioladen“.

Bei der Untersuchung sind folgende Fragestellungen zentral:
- Welche neuartigen Real-Life-Effekte ergeben sich für die Probanden (und deren Tiere) unter Verwendung der jeweiligen Hanfsorten nach deren subjektiver Einschätzung?

- Welche spezifischen Wirkungen und Nebenwirkungen haben CBD-haltige Produkte?

- Ist es möglich, durch die Verwendung CBD-haltiger Produkte bestimmte Arzneimittel zu reduzieren oder sogar völlig zu ersetzen?

Die Tests auf Benutzerfreundlichkeit (Usability) sind laut Dr. Angelika Strauß bereits abgeschlossen, so dass die Feldarbeit voraussichtlich im Januar 2020 mit der Online-Befragung beginnen wird. Wie bei einer Trendstudie üblich, werden in regelmäßigen Abständen weitere Erhebungswellen folgen, um Veränderungen innerhalb der gesamten Stichprobe festzustellen (individuelle Veränderungen können damit nicht erhoben werden).

Als Probanden können erwachsene Personen ab 18 Jahren teilnehmen, die sich registrieren lassen. „Für die wissenschaftliche Erkenntnis müssen die Probanden in regelmäßigen Abständen online einen Fragebogen ausfüllen“, erläutert Dr. Angelika Strauß. Die Sonderpädagogin hat an der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) zur „Dr. rer. biol. hum.“ promoviert und ist für die Durchführung und Auswertung der Studie zuständig.

Kontakt: studie@cannabis-institut.de

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+++ Startschuss für bayerisches Volksbegehren „Ja zum Hanf als Rohstoff“ + + +

Cannabis Verband Bayern (CVB) will bis März 2020 rund 25.000 Unterschriften im Freistaat für ein bayerisches Hanfgesetz sammeln


MÜNCHEN (11.12.19) – Mehr Klarheit: Der Cannabis Verband Bayern (CVB) startet am 11. Dezember 2019 sein Volksbegehren „Ja zum Hanf als Rohstoff“. „Hanf ist in der deutschen Rechtsordnung immer noch als Betäubungsmittel klassifiziert, die ganze Hanf-Branche braucht Klarheit“, forderte Wenzel Cerveny, Vorsitzender des Cannabis Verbandes Bayern am Mittwoch vor Journalisten Presseclub München. Mit Unterstützung der FDP Bayern und der Jungen Liberalen Bayern will der CVB bis März 2020 mehr als 25.000 Unterschriften im Freistaat sammeln.

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Unbestimmte Begriffe und missverständliche Formulierungen im deutschen Betäubungsmittelgesetz (BtmG) führen Cerveny zufolge dazu, dass es zu einer uneinheitlichen und aus Bürgersicht oft willkürlichen Rechtsprechung kommt. Deshalb will Cerveny mit einem Volksbegehren eine bayerische Auslegung für das Betäubungsmittelgesetz schaffen. Insbesondere will er für die Hanfbranche Klarheit schaffen, welche Hanfprodukte verkauft werden dürfen.Hanf gilt nach wie vor als Betäubungsmittel, das grundsätzlich weder verkehrsfähig noch verschreibungsfähig ist.

Hanfpflanzen und -pflanzenteile sind laut EU-Verordnung nur dann als legales Produkt anzusehen, wenn sie aus dem Anbau in Ländern der Europäischen Union mit zertifiziertem Saatgut von Sorten stammen oder „ihr Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC) 0,2 Prozent nicht übersteigt und der Verkehr mit ihnen ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen“. Damit scheidet für Cerveny jeder legale Verkauf an private Endkunden aus, sofern es sich nicht um Produkte aus Hanfsamen oder Hanfsamen selbst handelt. Samen unterliegt nicht dem Betäubungsmittelgesetz. Für Hanfaroma-Extrakte aus Blüten (Geschmacksstoff bei Eistee) und andere Hanfblüten-Extrakte (CBD-Öl) gibt es laut Cerveny keine klaren Vorgaben. Deshalb fordert er Klarheit.

Im Kern des Gesetzes zur Regelung der Anwendung des Betäubungsmittelgesetzes in Bezug auf Hanf in Bayern (BayAnwGBtmGHanf) geht es darum, Nutzhanf nicht mehr dem Betäubungsmittelrecht zuzuordnen. Zudem soll die in §31a BtmG bezeichnete „geringe Menge“ an Cannabis als Gesamtmasse von weniger als 7,5 Gramm Tetrahydrocannbinol (THC) definiert werden. Die Strafverfolgung soll generell bei einer „geringen Menge“ eingestellt werden.

Wer das Volksbegehren unterstützen will, kann es zunächst in den sechs bayerischen Geschäften von „Hanf - der etwas andere Bioladen“ in München (Einsteinstraße 163, Tal 40), in Augsburg (Viktoria-Str. 3/Salomon-Idlerstraße 24c), Rosenheim (Kaiserstraße 12) und Baldham (Neue Poststraße 7) unterzeichnen. Unterschriftslisten liegen ebenfalls in der FDP-Landesgeschäftsstelle in der Münchner Goethestraße 17 auf. Auf dem Tollwood-Winterfestival (München-Theresienwiese) liegen die Listen im Bazar-Zelt noch bis 23. Dezember 2019 auf. Weitere Unterschriftsstellen im ganzen Freisstaat – wie die von den Razzien betroffenen Hanfläden – folgen.

Mit dem Volksbegehren will der CVB seine Vorlage eines Gesetzes zur Regelung der Anwendung des Betäubungsmittelgesetzes in Bezug auf Hanf in Bayern (BayAnwGBtmGHanf) in den Bayerischen Landtag einbringen. Zunächst muss der Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens von mindestens 25.000 Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Im Fall der Zulassung des Antrags beginnt das eigentliche Volksbegehren, bei dem sich innerhalb von zwei Wochen zehn Prozent der Stimmberechtigten in Bayern in amtlichen Eintragungsräumen in die Listen eintragen müssen. Falls der Landtag das Gesetz nicht annimmt, soll ein Volksentscheid herbeigeführt werden. Dabei müssen alle Stimmberechtigten über den Gesetzentwurf mit Ja oder Nein abstimmen können. Seit 1946 wurden in Bayern 21 Volksbegehren und 19 Volksentscheide durchgeführt.

Die Legalisierung von Cannabis in Bayern über ein Volksbegehren ist 2016 am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gescheitert. Das Gericht hatte die Entscheidung damit begründet, dass die Legalisierung nicht mit Bundesrecht vereinbar sei. Der Cannabis Verband Bayern hat mit Initiator Wenzel Cerveny 2015 rund 27.000 Unterschriften im Freistaat gesammelt und beim Innenministerium eingereicht.

Kontakt: info@rettet-den-Hanftee.de, www.rettet-den-Hanftee.de

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+++ Baustoff Hanf: Umweltschutz mit nachhaltiger Pflanze + + +

Ökologischer Baustoff für Wohlfühlklima: Experte Jens Geibel: Wärmende, kühlende und Feuchtigkeit bindende Eigenschaften am Bau gefragt/Anbau rekultiviert und reaktiviert ausgelaugte Bodenflächen

MÜNCHEN (11.12.19) – Der grüne Rohstoff ist als Baumaterial immer mehr im Kommen: „Der Baustoff Hanf sorgt mit seinen wärmenden, kühlenden und Feuchtigkeit bindenden Eigenschaften dafür, dass sich der menschliche Organismus in einem sehr ausgeglichenen Umfeld wohlfühlt“, plädierte Jens Geibel (49), Mitbegründer und Betreiber eines Planungs- und Beratungsbüros für ökologisches und nachhaltiges Bauen, am Mittwoch in München vor Journalisten für den Einsatz von Hanf zum Errichten und Sanieren von Gebäuden.

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In Verbindung mit Lehm, Kalk oder/und auch Holz verändert Hanf laut Geibel die klimatischen Strukturen für Heizung und Kühlung. Parallel zum persönlichen Wohlfühl-Klima lässt sich wegen der sehr hohen CO2-Bindung das Treibhausgas einsparen. „Hanf ist eine der ältesten und vielseitigsten Kulturpflanzen und in der heutigen modernen Zeit ein großer Faktor zur Durchsetzung unserer ökologischen und wirtschaftlichen Zukunft“, sagt der Tischlermeister und staatlich geprüfte Holz- und Betriebstechniker.

Hanf sei bereits vor Jahrtausenden in Asien und Indien zur Herstellung von Seilen, Papier und Textilien verwendet worden. Von dort aus verbreitete sich die Pflanze nach Europa und in die USA. Neben Flachs sei Hanf die wichtigste Industriepflanze gewesen. In Deutschland sei der berauschende Hanf 1929 verboten worden. Die Abgabe in Apotheken sei jedoch bis 1971 möglich gewesen. Erst im Zuge der Studentenrevolte sei der Verkauf von Hanf in Deutschland vollständig verboten worden.

1982 folgte das Verbot des Hanfanbaus, wodurch die Verwendung der ältesten Kulturpflanze nicht mehr möglich war. Ausgehend von den USA fand Hanf als Nutzpflanze im selben Jahrzehnt immense Beachtung. Auslöser für diese Entwicklung war das 1985 erschienene Werk „Die Wiederentdeckung der Nutzpflanze Hanf“. Infolge des Drucks rückte Hanf als Nutzpflanze erneut in den Fokus und der Anbau von Hanfsorten mit einem THC- Gehalt unter 0,2 % wurde in Europa legalisiert.

Heute sei zwar der Anbau, Besitz und Handel von Rauschhanf strafrechtlich verfolgt, anderseits sei der Anbau von Nutzhanf erlaubt. „Aufgrund der hohen Nachfrage nach Hanffasern für verschiedenste Branchen werden die Anbauflächen von Hanf zukünftig stark zunehmen“, prognostiziert Geibel. Als Industriehanf werden alle Sorten der Gattung Cannabis sativa verwendet. Im Vergleich zu den als Rauschmittel verwendeten Hanfarten enthalte Industriehanf deutlich weniger Tetrahydrocannabinol (THC). Neben den Fasern werden auch die Samen, Blätter, Blüten und die Schäben des Industriehanfs zur weiteren Verarbeitung genutzt. Aus ihnen entstehen nicht nur Baustoffe, wie Dämmungen und Leichtbauplatten, sondern auch Textilien, Hanföl und Hanfsaft. Damit werden ca. 97 Prozent der Hanfpflanze verarbeitet.

„Hanf ist extrem reißfest, wasserabweisend und zugleich leicht und bindet zudem sehr viel CO2“, preist Geibel die Vorzüge. Hanfpellets würden über den gleichen Brennwert wie Holzkohle verfügen, tragen aber im Gegensatz dazu nicht zum Treibhauseffekt bei. „All diese Eigenschaften machen Hanf zu einem beliebten ökologischen Baustoff“, so Geibel.

Hanf in der Landwirtschaft
Hanf stellt laut Geibel keine besonderen Ansprüche an die Bodenqualität und gedeiht fast überall. „Am besten geeignet sind allerdings tiefgründige, humöse, kalkhaltige Böden mit guter Wasserversorgung, die neutral bis leicht basisch sein sollten“, weiß der Hanf-Experte. Hanf stelle keine besonderen Ansprüche an die Vorfrucht, gelte aber selbst als gute Vorfrucht hinsichtlich der Unterdrückung von Unkraut, der Auflockerung des Bodens durch sein verzweigtes Wurzelsystem und seiner hohen Selbstverträglichkeit. „Hanf eignet sich hervorragend zur Rekultivierung und Reaktivierung ausgelaugter Bodenflächen.“ Darüber hinaus bestehen weitere Vorteile für die Landwirtschaft: Es sei keine Unkrautbekämpfung und kein Pflanzenschutz erforderlich. Ein weit verzweigtes und tiefes Wurzelsystem verbessere die Böden. Sogar ein wiederholter Anbau am gleichen Acker sei möglich. Hanf keime rasch und verdränge Unkraut. Dieser Aspekt sei besonders für Bio-Bauern interessant. Stroh-Reststoffe lassen sich zudem als wertvoller organischer Dünger verarbeiten, so Geibel.

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+++ Rückblick auf repressives Cannabis-Jahr 2019 + + +

Cannabis Verband Bayern: 50 sinnlose Razzien im Freistaat/Vorstellung der Langzeit-Feldstudie mit 3.000 registrierten Personen/ Volksbegehren geplant; „Ja zu Hanftee“/Umweltschutz mit Hanf als nachhaltiger Pflanze /Termin am Mittwoch, 11. Dezember 2019, um 10.30 Uhr im Presseclub München (Marienplatz 22/IV. Stock/Eingang über Rindermarkt)

MÜNCHEN(01.12.19) – Bayerns junge Cannabis-Branche blickt auf ein repressives Jahr durch Polizei und Justiz im Freistaat zurück. Welche Beweggründe stecken hinter dem Vorgehen der Ermittlungsbehörden? Über die Beweggründe für über 50 Razzien machen sich Wenzel Cerveny, Vorsitzender des Cannabis Verbandes Bayern (CVB) und geschäftsführender Gesellschafter der DCI Cannabis-Institut GmbH, und sein Anwalt David Joshua Grziwa ihre Gedanken.

Im Juni 2019 hat der CVB eine große Langzeit-Feldstudie gestartet. Dr. Angelika Strauß, wissenschaftliche Projektleiterin, stellt das Studiendesign der wissenschaftlichen Langzeit-Feldstudie zur Erforschung von Hanf als Rohstoff und Lebensmittel mit derzeit rund 3.000 Probanden vor. Umweltexperte Jens Geibel plädiert für vermehrten Anbau von Hanf in der Landschaft. Er wird die vielen nachhaltigen Vorteile von Hanf für die Umwelt und Landwirtschaft vorstellen.
Als Projekt für das Jahr 2020 startet der Cannabis Verband Bayern das Volksbegehren Hanf 2.0 „Ja zu HANFTEE“.

Der Cannabis Verband Bayern lädt Sie zur Pressekonferenz am

am Mittwoch, 11. Dezember 2019, um 10.30 Uhr

Presseclub München
Marienplatz 22/IV. Stock (Eingang über Rindermarkt)
80331 München
Tel. 089 26024848
www.presseclub-muenchen.de/anfahrt.html

Als Ansprechpartner stehen zur Verfügung:
- Wenzel Vaclav Cerveny, Vorsitzender des Cannabis Verbandes Bayern /
Geschäftsführender Gesellschafter der DCI GmbH (München)
- Rechtsanwalt David Joshua Grziwa
- Dr. Angelika Strauß, Wissenschaftliche Projektleiterin
- Jens Geibel, Hanf-Umwelt-Experte
- Moderation: Josef König, Pressebüro König

Um Anmeldung wird gebeten unter info@koenig-online.de


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Über den CVB
Der Cannabis Verband Bayern (CVB) wurde im Frühjahr 2014 von Vaclav Wenzel Cerveny (58) als Dachorganisation von bayernweit 14 Cannabis Social Clubs (CSC) gegründet. Der Verband hat das bayernweite Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ initiiert und rund 27.000 gültige Unterschriften gesammelt. Das Bayerische Verfassungsgericht hat ein Volksbegehren wegen Nichtzuständigkeit (Bundesrecht) abgelehnt. Aus diesem Grund läuft seit Februar 2017 eine bundesweite Petition (www.ja-zu-cannabis.de), bei der über 60.000 Personen unterschrieben haben. Im Juli 2015 sowie im Juli 2017 hat der Verband die erste deutsche „CannabisXXL“-Messe in München durchgeführt. Wenzel Cerveny betreibt in München (Einsteinstraße 163) einen Hanfladen (https://hanf-bioladen.de/). Ende Juni 2018 eröffnet in Rosenheim ein weiteres Hanf-Informationszentrum.

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+++ Rechtsanwalt referiert zu Betäubungsmittelrecht +++


Der bundesweit tätige Spezialist Konstantin Grubwinkler spricht beim Stammtisch von Cannabis-Patienten am Donnerstag, 14. November 2019, um 19 Uhr im Cafe Central (Nebenraum) in der Lederergasse 22a in Dingolfing



DINGOLFING (07.11.19/pm) - Fallen Cannabis-Produkte unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)? Zu dieser Frage wird der bundesweit tätige Strafrecht-Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler mit Kanzleien in Eggenfelden und Freilassing beim Stammtisch der Cannabis-Patienten am Donnerstag, 14. November 2019, um 19 Uhr im Cafe Central (Nebenraum) in der Lederergasse 22a in Dingolfing Stellung nehmen. Die Veranstaltung des Cannabis Verbandes Bayern (CVB) ist für alle Interessierte kostenlos.

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Cannabis und Cannabidiol (CBD)-Produkte erfreuen sich in der Bevölkerung immer stärkerer Beliebtheit. CBD ist ein nicht-psychoaktives Cannabinoid aus dem weiblichen Hanf. Medizinisch wirkt es entkrampfend, entzündungshemmend, angstlösend und gegen Übelkeit. Konstantin Grubwinkler weist darauf hin, dass grundsätzlich Cannabis-Produkte, die das psychoaktive Tetrahydrocannabinol (THC) enthalten, den Regelungen des Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterliegen. Anlage I zum BtMG definiere Cannabis als „Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen“. Samen von Cannabis aus erlaubtem Anbau, die keine Cannabinoide enthalten, seien von den betäubungsrechtlichen Vorschriften ausgenommen. So würden aus Cannabissamen hergestellte Lebensmittel wie etwa Hanfsamen-Salatöl oder -Bier oder -Schokolade nicht unter das BtMG fallen.

Der Referent wird darauf eingehen, welche Strafen bei Vergehen gegen das Betäubungsmittelrecht verhängt werden und wie sich Beschuldigte in diesen Verfahren bei der Polizei und vor Gericht verhalten sollen. Die Rechtsfolgen von Verstößen gegen das Betäubungsmittelrecht hängen laut Grubwinkler stark vom Bundesland ab, in dem sich der Vorfall ereignet hat. Im Freistaat Bayern werden Verfahren auch bei kleinen Mengen nicht mehr eingestellt. Meist ist mit einer Geldstrafe im Bereich von um 30 Tagessätzen zu rechnen. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet meist ein medizinisches Gutachten zur Überprüfung der Fahreignung an.

Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler ist Spezialist auf dem Gebiet des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und mit seinem Team bundesweit als Anwalt tätig. Schwerpunkt bilden Delikte des Anbaus, der Herstellung und des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Ebenso spielt der Handel mit Betäubungsmittel eine Rolle. Der Diplom-Jurist wurde in Eggenfelden geboren und hat am Karl-von-Closen-Gymnasium sein Abitur absolviert. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Passau und Regensburg erfolgte die erste Zulassung als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Nürnberg mit Tätigkeit in Regensburg. Seit 2018 ist der Rechtsanwalt auch mit einer Kanzlei in Eggenfelden vertreten. Er leitet das Dezernat Strafrecht in seiner Kanzlei in Freilassing.

Der Cannabis Verband Bayern (CVB) wurde im Frühjahr 2014 als Dachorganisation von bayernweit 14 Cannabis Social Clubs (CSC) gegründet. Der Verband hatte 2015 das bayernweite Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ initiiert und rund 27.000 gültige Unterschriften gesammelt. Das Bayerische Verfassungsgericht hat ein Volksbegehren wegen Nichtzuständigkeit (Bundesrecht) abgelehnt. Aus diesem Grund wurde im Februar 2017 die bundesweite Petition (www.ja-zu-cannabis.de) gestartet. Inzwischen wurde die von 50.000 Unterstützern unterschriebene Petition am 10. Oktober 2018 beim Deutschen Bundestag eingereicht.

Der vierte Stammtisch für Cannabis-Patienten in Dingolfing findet am Donnerstag, 14. November 2019, um 19 Uhr im Cafe Central, Lederergasse 22a, 84130 Dingolfing statt. Anmeldung bei Bianka Schultheis 08731 - 326 902 2 oder 0160 - 810 955 8 erwünscht.

Pressefach des Cannabis Verbandes Bayern



+++ „Alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt“ +++


Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler wies auf die Feinheiten im Betäubungsmittelrecht hin/Probleme für Cannabis-Patienten mit Führerschein/Immer beliebter werdende CBD-Produkte unbedenklich



PFARRKIRCHEN (28.10.19/pm) – Cannabis und Cannabidiol (CBD)-Produkte erfreuen sich in der Bevölkerung immer stärkerer Beliebtheit. CBD ist ein nicht-psychoaktives Cannabinoid aus dem weiblichen Hanf. Medizinisch wirkt es entkrampfend, entzündungshemmend, angstlösend und gegen Übelkeit. „Es ist alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist.“ Darauf hat Konstantin Grubwinkler, bundesweit tätiger Strafverteidiger und Spezialist für Betäubungsmittelrecht, in einem Vortrag vor Cannabis-Patienten im Stadthotel Spatzl in Pfarrkirchen hingewiesen.

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Konstantin Grubwinkler betont, dass Cannabis-Produkte ohne das psychoaktive Tetrahydrocannabinol (THC) nicht unter die Regelungen des Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen. So würden aus Cannabissamen hergestellte Lebensmittel wie etwa CBD-Öl oder Hanf-Bier oder -Schokolade unbedenklich. Generell muss bei CBD-Produkten ausgeschlossen sein, dass sie in irgendeiner Form als Betäubungsmittel konsumiert werden können. In eine Grauzone fallen laut Grubwinkler CBD-Blüten, deren Besitz wohl eher strafbar sei.

Auch für Cannabis-Patienten gilt es laut Grubwinkler einige Fallstricke zu beachten. Seit März 2017 erhalten schwerkranke Patienten Cannabis als Medizin verordnet. Wenn die Krankenkasse der Verordnung zustimmt, übernimmt sie auch die Kosten der Therapie mit getrockneten Marihuana-Produkten. Den Patienten obliegt die Pflicht, so der Anwalt, das Cannabis so zu versperren, dass nicht unbefugte Menschen daran gelangen. Ein wichtiges Thema für Cannabis-Patienten ist die Fahrerlaubnis. Als Dauerbehandlung mit Arzneimitteln schließt laut Grubwinkler der regelmäßige Konsum für sich genommen die Fahreignung nicht aus. Wie bei jeder Einnahme von Medikamenten werde jedoch die Fahrerlaubnis entzogen, wenn „die Leistungsfähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen unter das erforderliche Maß“ beeinträchtigt werde. Mangels wissenschaftlicher Untersuchungen sei keine sichere Aussage zur Fahreignung bei medizinischem Cannabis möglich. Fest steht allerdings: Regelmäßige Konsumenten von Cannabis ohne Rezept werden von den Behörden als ungeeignet zum Führen eines Fahrzeugs eingestuft. Für gelegentliche Cannabis-Konsumenten gelte diese Einschränkung nicht.

Wer sich nicht an die Regeln hält, wird bestraft: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe droht, wer Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, damit Handel treibt oder in Verkehr bringt. Mit einer Einstellung des Verfahrens darf rechnen, wer zum ersten Mal mit sechs Gramm Marihuana zum Eigenbedarf erwischt wird. „Ab 60 Gramm wird es brenzlig“, betont Grubwinkler. Bei einer nicht geringen Menge drohe eine Freiheitstrafe von mindestens einem Jahr. Der Anbau von Samen werde in der Regel als erster Schritt zum Handeltreiben betrachtet.

Im Fall des Falles rät der Strafverteidiger Beschuldigten, vor der Polizei von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen: „Bleiben Sie stark.“ Ehe sich der Beschuldigte in Widersprüche verwickelt, sei Schweigen die bessere Alternative. Aus einer Nichtaussage seien keine Nachteile zu befürchten. Polizeiliche Vorladungen seien für einen Beschuldigten nicht verbindlich. Etwas anderes gilt für Vorladungen mit richterlichem Beschluss oder Vernehmungen durch die Staatsanwaltschaft.

Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler ist Spezialist auf dem Gebiet des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und mit seinem Team bundesweit als Anwalt tätig. Schwerpunkt bilden Delikte des Anbaus, des Handeltreibens und des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Der Diplom-Jurist wurde in Eggenfelden geboren und hat am Karl-von-Closen-Gymnasium sein Abitur absolviert. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Passau und Regensburg erfolgte die erste Zulassung als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Nürnberg mit Tätigkeit in Regensburg. Seit 2018 ist der Rechtsanwalt auch mit einer Kanzlei in Eggenfelden vertreten. Er leitet das Dezernat Strafrecht in seiner Kanzlei in Freilassing.

Der Cannabis Verband Bayern (CVB) wurde im Frühjahr 2014 als Dachorganisation von bayernweit 14 Cannabis Social Clubs (CSC) gegründet. Der Verband hatte 2015 das bayernweite Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ initiiert und rund 27.000 gültige Unterschriften gesammelt. Das Bayerische Verfassungsgericht hat ein Volksbegehren wegen Nichtzuständigkeit (Bundesrecht) abgelehnt. Aus diesem Grund wurde im Februar 2017 die bundesweite Petition (www.ja-zu-cannabis.de) gestartet. Inzwischen wurde die von 50.000 Unterstützern unterschriebene Petition am 10. Oktober 2018 beim Deutschen Bundestag eingereicht.

Bildtext: Referent Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler (Bild links) erhielt als Gastgeschenk von Josef König vom Cannabis Verband Bayern (CVB) eine Packung mit THC-freiem CBD-Kaugummi (Foto: Andreas Wolf).

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Stammtisch für Cannabis-Patienten in Pfarrkirchen

+++ Rechtsanwalt referiert zu Betäubungsmittelrecht +++


Der aus Eggenfelden stammende bundesweit tätige Spezialist Konstantin Grubwinkler spricht beim Stammtisch von Cannabis-Patienten am Mittwoch, 23. Oktober 2019, um 19 Uhr im Stadthotel Spatzl (Stadtplatz 37) in Pfarrkirchen



PFARRKIRCHEN (07.10.19/pm) – Fallen Cannabis-Produkte unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)? Zu dieser Frage wird der bundesweit tätige Strafrecht-Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler mit Kanzleien in Eggenfelden und Freilassing beim Stammtisch der Cannabis-Patienten am Mittwoch, 23. Oktober 2019, um 19 Uhr im Stadthotel Spatzl (Stadtplatz 37) in Pfarrkirchen Stellung nehmen. Die Veranstaltung des Cannabis Verbandes Bayern (CVB) für alle Interessierte ist kostenlos.

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Cannabis und Cannabidiol (CBD)-Produkte erfreuen sich in der Bevölkerung immer stärkerer Beliebtheit. CBD ist ein nicht-psychoaktives Cannabinoid aus dem weiblichen Hanf. Medizinisch wirkt es entkrampfend, entzündungshemmend, angstlösend und gegen Übelkeit. Konstantin Grubwinkler weist darauf hin, dass grundsätzlich Cannabis-Produkte, die das psychoaktive Tetrahydrocannabinol (THC) enthalten, den Regelungen des Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterliegen. Anlage I zum BtMG definiere Cannabis als „Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen“. Samen von Cannabis aus erlaubtem Anbau, die keine Cannabinoide enthalten, seien von den betäubungsrechtlichen Vorschriften ausgenommen. So würden aus Cannabissamen hergestellte Lebensmittel wie etwa Hanfsamen-Salatöl oder -Bier oder -Schokolade nicht unter das BtMG fallen.

Der Referent wird darauf eingehen, welche Strafen bei Vergehen gegen das Betäubungsmittelrecht verhängt werden und wie sich Beschuldigte in diesen Verfahren bei der Polizei und vor Gericht verhalten sollen. Die Rechtsfolgen von Verstößen gegen das Betäubungsmittelrecht hängen laut Grubwinkler stark vom Bundesland ab, in dem sich der Vorfall ereignet hat. Im Freistaat Bayern werden Verfahren auch bei kleinen Mengen nicht mehr eingestellt. Meist ist mit einer Geldstrafe im Bereich von um 30 Tagessätzen zu rechnen. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet meist ein medizinisches Gutachten zur Überprüfung der Fahreignung an.

Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler ist Spezialist auf dem Gebiet des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und mit seinem Team bundesweit als Anwalt tätig. Schwerpunkt bilden Delikte des Anbaus, der Herstellung und des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Ebenso spielt der Handel mit Betäubungsmittel eine Rolle. Der Diplom-Jurist wurde in Eggenfelden geboren und hat am Karl-von-Closen-Gymnasium sein Abitur absolviert. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Passau und Regensburg erfolgte die erste Zulassung als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Nürnberg mit Tätigkeit in Regensburg. Seit 2018 ist der Rechtsanwalt auch mit einer Kanzlei in Eggenfelden vertreten. Er leitet das Dezernat Strafrecht in seiner Kanzlei in Freilassing.

Der Stammtisch in Pfarrkirchen soll auch Anlaufstation für Cannabis-Patienten sein, die vom neuen Cannabis als Medizin-Gesetz vom 10. März 2017 profitieren können. Häufig sind sie aber großen Schwierigkeiten ausgesetzt, weiß Josef König aus der Praxis in der Landeshauptstadt. Es gehe darum, einen Arzt oder eine Ärztin zu finden, die ein Betäubungsmittelrezept ausschreibt. Dann muss das entsprechende Medikament bei den Apotheken vorrätig sein. Nicht zuletzt haben Cannabis-Patienten Schwierigkeiten im täglichen Leben.

Der Cannabis Verband Bayern (CVB) wurde im Frühjahr 2014 als Dachorganisation von bayernweit 14 Cannabis Social Clubs (CSC) gegründet. Der Verband hatte 2015 das bayernweite Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ initiiert und rund 27.000 gültige Unterschriften gesammelt. Das Bayerische Verfassungsgericht hat ein Volksbegehren wegen Nichtzuständigkeit (Bundesrecht) abgelehnt. Aus diesem Grund wurde im Februar 2017 die bundesweite Petition (www.ja-zu-cannabis.de) gestartet. Inzwischen wurde die von 50.000 Unterstützern unterschriebene Petition am 10. Oktober 2018 beim Deutschen Bundestag eingereicht.

Der Stammtisch für Cannabis-Patienten und Interessierte findet am Mittwoch, 23. Oktober 2019, um 19 Uhr im Stüberl des Stadthotel Spatzl, Stadtplatz 37, in Pfarrkirchen statt. Lokaler Ansprechpartner ist Josef König, Pressesprecher des Cannabis Verbandes Bayern (CVB), unter Tel. 0171/44 59706.

Pressefach des Cannabis Verbandes Bayern



+++ Gnadengesuch aus dem spanischen Exil + + +

Erster bayerischer Cannabis-Patient zur Flucht gezwungen: Münchner Franz Wolf (52) ringt mit den Behörden um seinen Führerschein/Hoffen auf Ministerpräsident Markus Söder und Justizminister Georg Eisenreich/Keine direkte Ausweismöglichkeit für Patienten/Cannabis-Verband Bayern: Kein Einzelfall

München/Madrid (24.07.19/pm) – Er ist der erste bayerische Cannabis-Patient im Exil: Franz Wolf (52) aus München hat im Kampf um seinen Führerschein ein Gnadengesuch an Ministerpräsident Markus Söder und Justizminister Georg Eisenreich (beide CSU) eingereicht. „Mit den Einträgen in meiner Führerscheinakte habe ich auch in Spanien Probleme. Nur die Politik kann die Ursache für meine Flucht beenden“, sagt Wolf.

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Bis zu 15 Joints raucht der Cannabis-Patient zu seiner Schmerztherapie auf Krankenschein. Dieser legale Konsum bringt ihm Ärger mit der Polizei. Allein sieben Einträge zu Cannabis als Medizin sind in der Führerscheinakte des gelernten Kaufmanns und Sozialpädagogen eingetragen. Er soll seinen Führerschein abgeben und mehrere Tausend Euro Geldstrafe bezahlen. Darum hat Wolf seine Zelte in der bayerischen Landeshauptstadt abgebrochen. Die Amtsgerichte in Dachau und München erließen trotzdem Bescheid um Bescheid – Bußgeld, Fahrverbot und drei Strafbefehle, allerdings konnten sie wegen seiner Wohnsitzlosigkeit in Deutschland nicht zugestellt werden. Der Rechtsweg nahm trotzdem seinen Lauf.

Ein renommierter Münchner Rechtsmedizin-Professor kommt in seinem Gutachten zum Schluss, dass bei Wolf weder eine Verkehrsordnungswidrigkeit noch eine Straftat im Sinne einer Trunkenheitsfahrt vorliegt. „Cannabis hält mich am Leben“, sagt Franz Wolf. Er leidet seit 43 Jahren an einer posttraumatischen Belastungsstörung und nach zahlreichen unverschuldeten Verkehrsunfällen an chronischen Schmerzen. Mit dem Konsum von medizinischem Cannabis habe er sein Leben in den Griff bekommen.

Früher hat Wolf sein „grünes Hobby“ betrieben und selbst Hanf angebaut. „Seit dem 10. September 2015 darf ich legal Cannabis rauchen“, sagt er mittlerweile resigniert. Zunächst bekam er eine Ausnahmegenehmigung der Bundesopiumstelle – und seit dem 13. April 2017 legal mit ärztlichem Rezept und von der AOK bezahlt. „Ich war einer der wenigen ersten Glücklichen, die in Bayern Cannabis auf Rezept bekamen Etwa vier bis fünf Gramm konsumiert er täglich über Joints und Vaporisator. Zudem nimmt er ein Hanf-Extrakt, das den Cannabis-Wirkstoff CBD enthält. „Seitdem geht es mir viel besser“, stellt er klar fest.

Identifikationsmerkmal fehlt
Im Alltag bringt ihm seine Medizin Schwierigkeiten. Die Polizei unterzieht ihn mehrstündigen Kontrollen. „Ich mache den Polizisten keinen Vorwurf. Die offensichtliche gehörlose Staatsmacht quält mich“, sagt Wolf enttäuscht. Die Politik habe bisher kein eindeutiges Identifikationsmerkmal geschaffen, um Cannabis-Patienten unbehelligt zu lassen, kritisiert Wolf. Weder Rezept noch der Cannabis-Ausweis seines Arztes hätten ihn davor bewahrt, im Rahmen einer Verkehrskontrolle mehrere Stunden festgehalten zu werden, und wie ein gewöhnlicher Krimineller in die Rechtsmedizin gebracht zu werden. Dabei haben Mediziner laut Wolf längst festgestellt, dass Cannabis-Patienten nach einer Eingewöhnungszeit die besseren Autofahrer seien: „Cannabis-Patienten fahren vorsichtiger, langsamer und weniger aggressiv am Steuer.“

Staatsgewalt geht in Sippenhaft vor
Die bayerische Staatsgewalt macht im Kampf um den Führerschein auch vor der Mutter von Franz Wolf keinen Halt. Mehrere Hausdurchsuchungen durch die Polizei nach einer Art „Sippenhaft“ konnten mit Hilfe eines Anwalts im letzten Moment abgewehrt werden. Karolin I. (72) aus Karlsfeld bei München ist verzweifelt: „Der Staat treibt meinen Sohn in den Ruin. Er musste seine Heimat verlassen.“ Sie macht sich Sorgen, wer sie einmal pflegt, wenn der einzige Sohn dauerhaft im Exil leben muss.

Kein Einzelfall
Franz Wolf ist kein Einzelfall. „Die Polizei behandelt Cannabis-Patienten nach wie vor wie Schwerverbrecher. Der gesundheitliche Schaden der Betroffenen wird billigend in Kauf genommen“, sagt Wenzel Cerveny (58) vom Cannabis Verband Bayern (CVB). Die Behörden zeigen seiner Ansicht nach wenig Verständnis für kranke Bürger und deren Belange.

Bildtext:
Erster bayerischer Cannabis-Patient im Exil: Der Münchner Franz Wolf (52) kämpft um die Einträge in seiner Führerscheinakte. Letztes Mittel ist ein Gnadengesuch an Ministerpräsident Söder und Justizminister Eisenreich (Foto: Josef König).

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+++ Triggerpunkte in der Muskulatur + + +

Stammtisch zu Gesundheitsthemen am Donnerstag, 11. Juli 2019, um 19 Uhr im Cafe Central (Nebenraum) in der Lederergasse 22a in Dingolfing

DINGOLFING (05.07.19/pm) – Nervenschmerzen in der Muskulatur und deren Behandlung mit legalen Cannabisprodukten und CBD-Öl stehen im Mittelpunkt des Dingolfinger Stammtisches für Gesundheitsthemen. Die Massagetherapeutin Bianka Schultheis wird über das Entstehen dieser Triggerpunkte referieren. Der Vortrag am kommenden Donnerstag, 11. Juli 2019, um 19 Uhr im Nebenraum des Cafe Central in der Lederergasse 22a, richtet sich an alle gesundheitsorientierten Menschen, aber auch an Mediziner, Pflegeberufe, Heilpraktiker und Physiotherapeuten (Eintritt frei)..

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In ihrem Vortrag zeigt die Massagetherapeutin und Kinesiologin Bianka Schultheis (Dingolfing), wie Triggerpunkte in der Muskulatur entstehen und welche spezifischen Merkmale sie aufweisen. „Triggerpunkte werden oft als Übertragungsschmerz bezeichnet, der als Nervenschmerz wahrgenommen wird. Diese Nervenschmerzen können durch ihre Intensität und dadurch, dass sie so schwer zu behandeln sind, das gesamte Nervensystem stark strapazieren.“ Schultheis gibt Tipps geben, wie diese Punkte zu lokalisieren und zu behandeln sind. Zudem weist sie darauf hin, wie diese Triggerpunkte mit legalen Cannabisprodukten und CBD-Öl zu behandeln sind. Hanf erfährt derzeit eine Renaissance. Wie sich der Wirkstoff Cannabidiol (CBD) auf das Wirbelsäulen- und Gelenkgefüge auswirkt, war bereits Thema in den vergangenen Stammtischen.

Josef König, Pressesprecher des Cannabis Verbandes Bayern, berichtet über aktuelle rechtliche Entwicklungen zum Thema Cannabis. Seit dem 10. März 2017 gilt das neue Cannabis-als-Medizin-Gesetz. Dennoch sind Patienten großen Schwierigkeiten ausgesetzt, wie Josef König vom Cannabis Verband Bayern (CVB) weiß. Es gehe darum, einen Arzt oder eine Ärztin zu finden, die ein Betäubungsmittelrezept ausschreibt. Dann muss das entsprechende Medikament bei den Apotheken vorrätig sein. Nicht zuletzt haben Cannabis-Patienten Schwierigkeiten im täglichen Leben, etwa mit dem Führerschein. Ermittlungsbehörden machen der jungen Cannabis-Branche große Schwierigkeiten, wie jüngste Razzien in München gezeigt hätten.

Der Cannabis Verband Bayern (CVB) wurde im Frühjahr 2014 als Dachorganisation von bayernweit 14 Cannabis Social Clubs (CSC) gegründet. Der Verband hatte 2015 das bayernweite Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ initiiert und rund 27.000 gültige Unterschriften gesammelt. Das Bayerische Verfassungsgericht hat ein Volksbegehren wegen Nichtzuständigkeit (Bundesrecht) abgelehnt. Aus diesem Grund wurde im Februar 2017 die bundesweite Petition (www.ja-zu-cannabis.de) gestartet. Inzwischen wurde die von 50.000 Unterstützern unterschriebene Petition am 10. Oktober 2018 beim Deutschen Bundestag eingereicht.

Der vierte Stammtisch in Dingolfing findet am Donnerstag, 11. Juli 2019, um 19 Uhr im Cafe Central, Lederergasse 22a, 84130 Dingolfing statt. Anmeldung bei Bianka Schultheis 08731 - 326 902 2 oder 0160 - 810 955 8 erwünscht.

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+++ Die Heilkraft der Hanfpflanze + + +

Vortragsabend in Bad Griesbach: Vortrag über die Wirkung einer der ältesten Kulturpflanzen/Wie wirkt CBD-Öl auf den Körper? Vortrag am Dienstag, 4. Juni 2019 um 19 Uhr im AktiVital Hotel (Raum Franz-Xaver) in Bad Griesbach

BAD GRIESBACH (22.05.19/jk) – Hanf ist eine der ältesten Nutz- und Zierpflanzen der Welt. In den 30 Jahren des letzten Jahrhunderts verboten – erfährt der grüne Rohstoff derzeit eine Renaissance. Über die Heilkraft der Hanfpflanze informiert ein Vortragsabend des Cannabis Verbandes Bayern (CVB) in Bad Griesbach. Der Vortrag richtet sich an alle gesundheitsorientierten Menschen, aber auch an Mediziner, Pflegeberufe, Heilpraktiker und Physiotherapeuten. Die Veranstaltung findet am Dienstag, 04. Juni 2019, um 19 Uhr im AktiVital Hotel (Raum Franz-Xaver), Prof.-Baumgartner-Str. 1, 94086 Bad Griesbach, statt, Eintritt frei.

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Hanf enthält zahlreiche Wirkstoffe, weiß Josef König, Pressesprecher des Cannabis Verbandes Bayern (CVB). Die bekanntesten Wirkstoffe seien das THC (Tetrahydrocannabinol) und Cannabidiol (CBD). THC habe eine berauschende Wirkung. „Dies ist der Grund, warum Cannabis mit THC über den Grenzwerten als verbotenes Betäubungsmittel gilt.“ CBD mit über 140 Cannabinoiden dagegen sei nicht berauschend, es wirke aber beruhigend, schmerzstillend und krampflösend.

In einem Vortrag erläutert die Massagetherapeutin und Kinesiologin Bianka Schultheis (Dingolfing), wie sich CBD-Öl auf die Fascien, Muskulatur und somit auf das Wirbelsäulen- und Gelenkgefüge auswirkt. Ein verschobener Wirbel wiederum hat Auswirkungen auf die Organe und weitere Folgeerkrankungen. Anhand eines Wirbelsäulenmodells erläutert sie anschaulich diesen Problemkreis. Zudem gibt sie Tipps aus der sogenannten Dorn-Methode, um selbst korrigierend einwirken zu können.

Der menschliche Körper produziert laut Schultheis nicht nur seine eigenen Cannabinoide, er habe ein komplettes Signalsystem entwickelt. Dieses sogenannte Endocannabinoide-System besteht aus Rezeptoren und Enzymen. Gerate das System ins Ungleichgewicht, führe dies zur Schwächung des Immunsystems und schlimmstenfalls zu schwerwiegenden Krankheiten. Deshalb tut Wellness-Cannabis ihrer Ansicht nach als Vorbeuge-Maßnahme Körper, Geist und Seele gut.

Seit dem 10. März 2017 gilt das neue Cannabis-als-Medizin-Gesetz. Dennoch sind Patienten großen Schwierigkeiten ausgesetzt, wie Josef König vom Cannabis Verband Bayern (CVB) weiß. Es gehe darum, einen Arzt oder eine Ärztin zu finden, die ein Betäubungsmittelrezept ausschreibt. Dann muss das entsprechende Medikament bei den Apotheken vorrätig sein. Nicht zuletzt haben Cannabis-Patienten Schwierigkeiten im täglichen Leben, etwa mit dem Führerschein.

„Cannabis ist kein Wundermittel, es ist eine Möglichkeit“, heißt es bei der internationalen Arbeitsgemeinschaft für Cannabis als Medizin (IACM). CBD findet laut einer IACM-Auflistung Anwendung bei einer Vielzahl von Beschwerden, darunter Übelkeit und Erbrechen, Appetitlosigkeit, Spastik, Tourette-Syndrom, Schmerzzustände, Juckreiz, Glaukom, Epilepsie, Asthma, Abhängigkeit und Entzugssymptome, ADHS, Alzheimer, sowie Autoimmunerkrankungen und Entzündungen.

Der Cannabis Verband Bayern (CVB) wurde im Frühjahr 2014 als Dachorganisation von bayernweit 14 Cannabis Social Clubs (CSC) gegründet. Der Verband hatte 2015 das bayernweite Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ initiiert und rund 27.000 gültige Unterschriften gesammelt. Das Bayerische Verfassungsgericht hat ein Volksbegehren wegen Nichtzuständigkeit (Bundesrecht) abgelehnt. Aus diesem Grund wurde im Februar 2017 die bundesweite Petition (www.ja-zu-cannabis.de) gestartet. Inzwischen wurde die von 50.000 Unterstützern unterschriebene Petition am 10. Oktober 2018 beim Deutschen Bundestag eingereicht.

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+++ Die Heilkraft der Hanfpflanze + + +

Neuer Stammtisch zu Gesundheitsthemen am Donnerstag, 11. April 2019, um 19 Uhr im Cafe Central (Nebenraum) in der Lederergasse 22a in Dingolfing

DINGOLFING (04.04.19) – Hanf ist eine der ältesten Nutz- und Zierpflanzen der Welt. In den 30 Jahren des letzten Jahrhunderts verboten – erfährt der grüne Rohstoff derzeit eine Renaissance. Mit der Heilkraft der Hanfpflanze beschäftigt sich ein neuer Stammtisch zu Gesundheitsthemen am Donnerstag, 11. April 2019, um 19 Uhr im Nebenzimmer des Cafe Central (Lederergasse 22a, 84130 Dingolfing). Der Stammtisch richtet sich an alle gesundheitsorientierten Menschen, aber auch an Mediziner, alle Pflegeberufe, Heilpraktiker und Physiotherapeuten.

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Hanf enthält zahlreiche Wirkstoffe, so wird Josef König, Pressesprecher des Cannabis Verbandes Bayern (CVB), berichten. Die bekanntesten Wirkstoffe seien das THC (Tetrahydrocannabinol) und Cannabidiol (CBD). THC habe eine berauschende Wirkung. „Dies ist der Grund, warum Cannabis mit THC über den Grenzwerten als verbotenes Betäubungsmittel gilt.“ CBD dagegen sei nicht berauschend, es wirke aber beruhigend, schmerzstillend und krampflösend.

Der menschliche Körper produziert laut Josef König nicht nur seine eigenen Cannabinoide, er hat ein komplettes Signalsystem entwickelt. Dieses sogenannte Endocannabinoide-System besteht aus Rezeptoren und Enzymen. Gerät das System ins Ungleichgewicht, führe dies zur Schwächung des Immunsystems und schlimmstenfalls zu schwerwiegenden Krankheiten. Deshalb tut Wellness-Cannabis als Vorbeuge-Maßnahme Körper, Geist und Seele gut. „Cannabis ist kein Wundermittel, es ist eine Möglichkeit“, heißt es bei der internationalen Arbeitsgemeinschaft für Cannabis als Medizin (IACM). CBD findet laut einer IACM-Auflistung Anwendung bei einer Vielzahl von Beschwerden, darunter Übelkeit und Erbrechen, Appetitlosigkeit, Spastik, Tourette-Syndrom, Schmerzzustände, Juckreiz, Glaukom, Epilepsie, Asthma, Abhängigkeit und Entzugssymptome, ADHS, Alzheimer, sowie Autoimmunerkrankungen und Entzündungen.

Der Stammtisch in Dingolfing soll laut Initiatorin Bianka Schultheis (Dingolfing), die als Massagetherapeutin und Kinesiologin eine Rückenwerkstatt betreibt, Anlaufstation für Cannabis-Patienten sein, die vom neuen Cannabis als Medizin-Gesetz vom 10. März 2017 profitieren können. Häufig sind sie aber großen Schwierigkeiten ausgesetzt, wie Josef König vom CVB weiß. Es gehe darum, einen Arzt oder eine Ärztin zu finden, die ein Betäubungsmittelrezept ausschreibt. Dann muss das entsprechende Medikament bei den Apotheken vorrätig sein. Nicht zuletzt haben Cannabis-Patienten Schwierigkeiten im täglichen Leben.

Der Cannabis Verband Bayern (CVB) wurde im Frühjahr 2014 als Dachorganisation von bayernweit 14 Cannabis Social Clubs (CSC) gegründet. Der Verband hatte 2015 das bayernweite Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ initiiert und rund 27.000 gültige Unterschriften gesammelt. Das Bayerische Verfassungsgericht hat ein Volksbegehren wegen Nichtzuständigkeit (Bundesrecht) abgelehnt. Aus diesem Grund wurde im Februar 2017 die bundesweite Petition (www.ja-zu-cannabis.de) gestartet. Inzwischen wurde die von 50.000 Unterstützern unterschriebene Petition am 10. Oktober 2018 beim Deutschen Bundestag eingereicht.

Der erste Stammtisch in Dingolfing findet am Donnerstag, 11. April 2019, um 19 Uhr im Cafe Central, Lederergasse 22a, 84130 Dingolfing statt. Anmeldung bei Bianka Schultheis 08731 - 326 902 2 oder 0160 - 810 955 8 erwünscht.

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+++ Stammtisch zur Heilkraft der Hanfpflanze + + +

Einladung zum monatlichen Treffen von Cannabis-Patienten und Interessierten in Pfarrkirchen am Mittwoch, 23. Januar 2019 um 19 Uhr im Gasthaus Schachtl, Passauer Str. 28

Pfarrkirchen (18.01.2019/jk) – Cannabis-Patienten und Interessierte an der Heilkraft der Hanfpflanze treffen sich am kommenden Mittwoch, 23. Januar 2019, um 19 Uhr im Gasthaus Schachtl, Passauer Str. 28, in Pfarrkirchen. Nach den ersten beiden Treffen im letzten Jahr will sich die Gruppe über die Segnungen einer der ältesten Nutz- und Zierpflanzen der Welt sowie die Entwicklung der Legalisierung unterhalten.

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Derzeit erfährt der vielseitige grüne Rohstoff eine Renaissance, obwohl er in den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts verboten worden ist. Hanf enthält zahlreiche Wirkstoffe, so Josef König, Pressesprecher des Cannabis Verbandes Bayern (CVB). Die bekanntesten Wirkstoffe seien das THC (Tetrahydrocannabinol) und Cannabidiol (CBD). THC habe eine berauschende Wirkung. „Dies ist der Grund, warum Cannabis mit THC über den Grenzwerten als verbotenes Betäubungsmittel gilt.“ CBD dagegen sei nicht berauschend, es wirke aber beruhigend, schmerzstillend und krampflösend.

Der menschliche Körper produziert laut Josef König nicht nur seine eigenen Cannabinoide, er hat ein komplettes Signalsystem entwickelt. Dieses sogenannte Endocannabinoide-System besteht aus Rezeptoren und Enzymen. Gerate das System ins Ungleichgewicht, führe dies zur Schwächung des Immunsystems und schlimmstenfalls zu schwerwiegenden Krankheiten. Deshalb tut Wellness-Cannabis als Vorbeuge-Maßnahme Körper, Geist und Seele gut.

„Cannabis ist kein Wundermittel, es ist eine Möglichkeit“, heißt es bei der internationalen Arbeitsgemeinschaft für Cannabis als Medizin (IACM). CBD findet laut einer IACM-Auflistung Anwendung bei einer Vielzahl von Beschwerden, darunter Übelkeit und Erbrechen, Appetitlosigkeit, Spastik, Tourette-Syndrom, Schmerzzustände, Juckreiz, Glaukom, Epilepsie, Asthma, Abhängigkeit und Entzugssymptome, ADHS, Alzheimer, sowie Autoimmunerkrankungen und Entzündungen.

Der Stammtisch in Pfarrkirchen soll auch Anlaufstation für Cannabis-Patienten sein, die vom neuen Cannabis als Medizin-Gesetz vom 10. März 2017 profitieren können. Häufig sind sie aber großen Schwierigkeiten ausgesetzt, weiß Josef König aus der Praxis in der Landeshauptstadt. Es gehe darum, einen Arzt oder eine Ärztin zu finden, die ein Betäubungsmittelrezept ausschreibt. Dann muss das entsprechende Medikament bei den Apotheken vorrätig sein. Nicht zuletzt haben Cannabis-Patienten Schwierigkeiten im täglichen Leben.

Der Cannabis Verband Bayern (CVB) wurde im Frühjahr 2014 als Dachorganisation von bayernweit 14 Cannabis Social Clubs (CSC) gegründet. Der Verband hatte 2015 das bayernweite Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ initiiert und rund 27.000 gültige Unterschriften gesammelt. Das Bayerische Verfassungsgericht hat ein Volksbegehren wegen Nichtzuständigkeit (Bundesrecht) abgelehnt. Aus diesem Grund wurde im Februar 2017 die bundesweite Petition (www.ja-zu-cannabis.de) gestartet. Inzwischen wurde die von 50.000 Unterstützern unterschriebene Petition am 10. Oktober 2018 beim Deutschen Bundestag eingereicht.

Der Stammtisch für Cannabis-Patienten und Interessierte findet am Mittwoch, 23. Januar 2019, um 19 Uhr im Gasthaus Schachtl, Passauer Str. 28, 84347 Pfarrkirchen, Tel, 08561/8179 statt. Lokale Ansprechpartner sind Josef König, Pressesprecher des Cannabis Verbandes Bayern (CVB), unter Tel. 0171/44 59706 und Maria Wiedemann unter Tel. 0151/15541753, Anmeldung erbeten.

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Hanf als Heilkraut - Unter diesem Motto trifft sich der Stammtisch der Cannabis-Patienten am Mittwoh, 23. Januar 2019, um 19 Uhr im Gasthof Schachtl, Passauer Str. 28, in Pfarrkirchen.(Foto: Josef König).

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+++ Heilkraft der Hanfpflanze + + +

Neuer Stammtisch für Cannabis-Patienten in Pfarrkirchen am 25.10.18 um 19 Uhr im Hotel Spatzl

Pfarrkirchen (19.10.2018/jk) – Hanf ist eine der ältesten Nutz- und Zierpflanzen der Welt. In den 30 Jahren des letzten Jahrhunderts verboten – erfährt der grüne Rohstoff derzeit eine Renaissance. Über die Heilkraft der Hanfpflanze unterhält sich ein Stammtisch, der am Donnerstag, 25.Oktober 2018, um 19 Uhr im Hotel Spatzl, Stadtplatz 37, ins Leben gerufen werden soll.

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Hanf enthält zahlreiche Wirkstoffe, weiß Josef König, Pressesprecher des Cannabis Verbandes Bayern (CVB). Die bekanntesten Wirkstoffe seien das THC (Tetrahydrocannabinol) und Cannabidiol (CBD). THC habe eine berauschende Wirkung. „Dies ist der Grund, warum Cannabis mit THC über den Grenzwerten als verbotenes Betäubungsmittel gilt.“ CBD dagegen sei nicht berauschend, es wirke aber beruhigend, schmerzstillend und krampflösend.

Der menschliche Körper produziert laut Josef König nicht nur seine eigenen Cannabinoide, er hat ein komplettes Signalsystem entwickelt. Dieses sogenannte Endocannabinoide-System besteht aus Rezeptoren und Enzymen. Gerate das System ins Ungleichgewicht, führe dies zur Schwächung des Immunsystems und schlimmstenfalls zu schwerwiegenden Krankheiten. Deshalb tut Wellness-Cannabis als Vorbeuge-Maßnahme Körper, Geist und Seele gut.

„Cannabis ist kein Wundermittel, es ist eine Möglichkeit“, heißt es bei der internationalen Arbeitsgemeinschaft für Cannabis als Medizin (IACM). CBD findet laut einer IACM-Auflistung Anwendung bei einer Vielzahl von Beschwerden, darunter Übelkeit und Erbrechen, Appetitlosigkeit, Spastik, Tourette-Syndrom, Schmerzzustände, Juckreiz, Glaukom, Epilepsie, Asthma, Abhängigkeit und Entzugssymptome, ADHS, Alzheimer, sowie Autoimmunerkrankungen und Entzündungen.

Der Stammtisch in Pfarrkirchen soll auch Anlaufstation für Cannabis-Patienten sein, die vom neuen Cannabis als Medizin-Gesetz vom 10. März 2017 profitieren können. Häufig sind sie aber großen Schwierigkeiten ausgesetzt, weiß Josef König aus der Praxis in der Landeshauptstadt. Es gehe darum, einen Arzt oder eine Ärztin zu finden, die ein Betäubungsmittelrezept ausschreibt. Dann muss das entsprechende Medikament bei den Apotheken vorrätig sein. Nicht zuletzt haben Cannabis-Patienten Schwierigkeiten im täglichen Leben.

Der Cannabis Verband Bayern (CVB) wurde im Frühjahr 2014 als Dachorganisation von bayernweit 14 Cannabis Social Clubs (CSC) gegründet. Der Verband hatte 2015 das bayernweite Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ initiiert und rund 27.000 gültige Unterschriften gesammelt. Das Bayerische Verfassungsgericht hat ein Volksbegehren wegen Nichtzuständigkeit (Bundesrecht) abgelehnt. Aus diesem Grund wurde im Februar 2017 die bundesweite Petition (www.ja-zu-cannabis.de) gestartet. Inzwischen wurde die von 50.000 Unterstützern unterschriebene Petition am 10. Oktober 2018 beim Deutschen Bundestag eingereicht.

Der erste Stammtisch in Pfarrkirchen findet am Donnerstag, 25. Oktober 2018, um 19 Uhr im Stadthotel Spatzl, Stadtplatz 37, 84347 Pfarrkirchen statt. Lokale Ansprechpartner sind Josef König, Pressesprecher des Cannabis Verbandes Bayern (CVB), unter Tel. 0171/44 59706 und Maria Wiedemann unter Tel. 0151/15541753.
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Hanf als Heilkraut - Unter diesem Motto trifft sich ein neuer Stammtisch, der sich am Donnerstag, 25. Oktober 2018, um 19 Uhr im Hotel Spatzl zum ersten Mal trifft.(Foto: Josef König).

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Hanf als Medizin, Genussmittel und Rohstoff freigeben:

+++ Petition im Deutschen Bundestag eingereicht + + +

Wenzel Cerveny vom Cannabis Verband Bayern (CVB) hat ca. 50.000 Unterschriften zur Legalisierung von Cannabis gesammelt/Cannabis als Lebensmittel/Freigabe ab 18 Jahren/Ja-zu-Cannabis.de erfolgreich

MÜNCHEN/BERLIN (10.10.18) – Wenige Tage vor der Bayern-Wahl ist es soweit: Der Cannabis Verband Bayern (CVB) hat seine Petition zur Legalisierung von Cannabis in Deutschland als Medizin, Genussmittel und Rohstoff beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Es kamen ca. 50.000 Unterschriften von Unterstützern der Hanffreigabe zusammen, die am Mittwoch in Berlin angekommen sind. „Die Politik muss endlich den Umgang mit Cannabis neu regeln“, fordert CVB-Vorsitzender Wenzel Cerveny (57), der bei den bayerischen Landtagswahlen am Sonntag für die oberbayerische FDP auf Platz 42 antritt.

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Bundesweit weiß Cerveny rund 50.000 Hanffreunde hinter sich, bei denen er sich herzlich bedankt. Über das Online-System OpenPetition Deutschland haben in Deutschland 36.371 Unterstützer ihre Zustimmung gegeben. Davon kamen laut Statistik 11.603 Befürworter aus Bayern. Weitere 13.000 Unterschriften haben Wenzel Cerveny und sein Team vom Cannabis Verband Bayern in den letzten 21 Monaten offline gesammelt. Die drei vollen Ordner mit den Unterschriften sind laut einer Bestätigung des Postdienstes DHL am Mittwoch um 12.04 Uhr im Sekretariat des Petitionsausschusses zugestellt worden.

Mit der Petition werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages aufgefordert, eine neue Gesetzesinitiative zu beschließen. Nach den Vorstellungen von Cerveny soll Hanf (Cannabis) aus den Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) herausgenommen werden. Vor allem soll §24a BtMG gestrichen werden. Damit soll Hanf grundsätzlich als landwirtschaftliches Produkt bzw. Lebensmittel betrachtet werden. In einem zweiten Punkt, der Cerveny sehr wichtig ist, soll der Jugendschutz besonders verankert werden. Demnach soll nach seinen Vorstellungen, das Jugendschutzgesetz (JuSchuG) dahingehend erweitert werden, dass der Verkauf und der Erwerb von Hanfprodukten mit einem THC-Gehalt von über 0,2 Prozent analog zu §9 Abs. 1 Zif. 1 JuSchuG geregelt wird. Demnach soll Cannabis erst ab 18 Jahren erworben werden können.

Nachhaltige Pflanze legalisieren
„Die Hanfpflanze ist eine der ältesten Kulturpflanzen der Menschheit und zugleich sehr vielseitig“, sagt Cerveny. Daraus können rund 50.000 Produkte aus der Pflanze hergestellt werden. „Die Menschheit ist in Zukunft mehr denn je auf eine nachhaltige Rohstoffgewinnung angewiesen.“ Der Anbau und Umgang mit Hanfprodukten sei derzeit unter Androhung von harten Strafen verboten. Strenge und überregulierte Strafvorschriften (etwa §24a BtMG) kommen nach Ansicht des CVB-Vorsitzenden einer „Anbauverhinderung“ gleich. „Die Politik diskutiert über Klimaerwärmung, verzichtet aber gleichzeitig auf einen der nachhaltigsten nachwachsenden Rohstoffe.“

Bürger ab 18 haben Grundrecht auf Cannabis
Hanf steht seit etwa 80 Jahren im Verruf. Der aus Hanf stammende Wirkstoff der Cannabinoide sei absolut ungiftig. Cannabinoide seien keine Zellgifte, wie dies Alkohol oder Nikotin darstellten. Es seien weltweit keine Studien bekannt, so Cerveny, die Cannabis Gesundheitsschädlichkeit nachgewiesen hätten. Bereits die Rechtswissenschaftler des „Schildower Kreises“ hätten darauf aufmerksam gemacht, dass der bisherige prohibitive Ansatz des Betäubungsmittelgesetzes gescheitert sei. Deshalb will Cerveny die Situation gesamtgesellschaftlich verändern. Nicht der Gebrauch von Hanf als Genuss- und Rauschmittels, sondern die rechtliche Bewertung durch das Gesetz seien Verursacher der Probleme, so Cerveny.

Völlig willkürlich seien die unterschiedlichen Obergrenzen je nach Bundesland, die zu einer mehr oder minder harten Strafverfolgung führen. Der Freistaat Bayern geht laut Cerveny besonders rigoros gegen Cannabis-Konsumenten vor: Es herrscht eine Null-Toleranz-Grenze von 0 Gramm. „Mit den Schikanen durch Polizei und Justiz im Freistaat muss Schluss sein“, fordert Cerveny. Dieses Vorgehen will er mit seinem Engagement bei den bayerischen Landtagswahlen für die FDP ändern.

„Rausch und Genuss liegen in der menschlichen Natur“, sagt Cerveny, „eine Kulturpflanze wie Hanf darf keinen solchen Repressionen unterliegen.“ Alle Bürger über 18 Jahren haben nach seiner Ansicht ein Grundrecht auf Cannabis, inklusive den Anbau von Cannabis zu Eigenbedarfszwecken. Der Jugendschutz sei im Zuge der gesetzlichen Neuregulierung zu gewährleisten.

Über den CVB
Der Cannabis Verband Bayern (CVB) wurde im Frühjahr 2014 von Vaclav Wenzel Cerveny (57) als Dachorganisation von bayernweit 14 Cannabis Social Clubs (CSC) gegründet. Der Verband hatte 2015 das bayernweite Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ initiiert und rund 27.000 gültige Unterschriften gesammelt. Das Bayerische Verfassungsgericht hat ein Volksbegehren wegen Nichtzuständigkeit (Bundesrecht) abgelehnt. Aus diesem Grund hat er im Februar 2017 die bundesweite Petition (www.ja-zu-cannabis.de) gestartet, bei der bis zum 10. Oktober 2018 ca. 50.000 Personen unterschrieben haben. Im Juli 2015 sowie im Juli 2017 hat der Verband die erste deutsche „CannabisXXL“-Messe in München durchgeführt. Wenzel Cerveny betreibt in München (Einsteinstraße 163), Rosenheim (Kaiserstraße 12), Augsburg (Bahnhofstraße 6) und Baldham (Neue Poststraße 7) vier Ladengeschäfte „Hanf – der etwas andere Bioladen“ als Anlaufstationen für Cannabis-Patienten sowie den Online-Shop https://hanf-bioladen.de/.

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Wenzel Cerveny vom Cannabis Verband Bayern (CVB) hat am Mittwoch eine Petition zur Legalisierung von Cannabis im Deutschen Bundestag eingereicht. Vom Hanffeld in den Landtag: In Bayern kandidiert der 57-Jährige auf Platz 42 der oberbayerischen FDP-Liste um den Einzug ins Maximilianeum (Foto: privat).

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+++ Cannabis als Medizin im Fokus II + + +

Mit den Sorgen und Nöten von Cannabis-Patienten beschäftigt sich Vortrag von Wenzel Cerveny, Vorsitzender des Cannabis Verband Bayern (CVB)/Vortrag am Donnerstag, 2. August 2018, um 19.30 Uhr im Restaurant & Weinbar „Zum Santa“, Max-Josefs-Platz 20, 83022 Rosenheim

ROSENHEIM (27.07.18) – Mit den Sorgen und Nöten von Cannabis-Patienten beschäftigt sich der zweite Vortrag von Wenzeln Cerveny vom Cannabis Verband Bayern (CVB) in Rosenheim. Aufgrund der guten Resonanz auf den ersten Vortrag und vieler offener Fragen nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes steht Wenzel Cerveny am Donnerstag, 2. August 2018, um 19.30 Uhr im Restaurant & Weinbar „Zum Santa“, Max-Josefs-Platz 20, 83022 Rosenheim, erneut Rede und Antwort. Der Eintritt ist frei.

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Seit dem 10. März 2017 können Ärztinnen und Ärzte Medizinal-Cannabisblüten oder Cannabisextrakt in pharmazeutischer Qualität auf einem Betäubungsmittelrezept verschreiben. CVB-Vorsitzender Wenzel Cerveny gibt einen Überblick, was sich für die Patienten verbessert hat. Nach wie vor seien die Suche nach einem Arzt, die Übernahme der Kosten durch eine Krankenkasse sowie die Bevorratung durch Apotheken die größten Probleme. In Deutschland benötigen bis zu 1,6 Millionen Menschen eine auf Cannabis basierte Medizin.

Cannabis besitzt laut Cerveny eine relativ hohe therapeutische Breite. Es gebe verschiedene Sorten von Cannabisblüten und –extrakten. Die jeweiligen Sorten seien über ihren Namen eindeutig identifizierbar und über ihren (eher berauschenden) Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD)-Gehalt definiert. Cannabidiol ist ein kaum psychoaktives Cannabinoid aus dem weiblichen Hanf. Medizinisch wirkt es entkrampfend, entzündungshemmend, angstlösend und gegen Übelkeit.


Cannabis-Patienten werden über ihr Leben mit der „neuen“ Medizin berichten. Dabei kommt ihr Kampf mit den Krankenkassen zur Sprache, die sich häufig weigern, die Kosten zu übernehmen. Im Alltag folgt trotz Rezept vom Arzt eine weitere Hürde: Cannabis-Patienten am Steuer eines Autos und die Kontrolle durch die Polizei.

Die Freigabe von Cannabis als Medizin für Schwerkranke auf Krankenschein war für Wenzel Cerveny der erste richtige Schritt, den Rohstoff Hanf aus der „Schmuddelecke“ zu holen. „Das Gesetz nützt allerdings nichts, wenn es Polizeibeamte im Freistaat ignorieren.“ Immer wieder tauchen Patienten beim Cannabis Verband auf und berichten von ihren negativen Erfahrungen, häufig wird den Cannabis-Patienten die Medizin einfach beschlagnahmt, bis die Staatsanwaltschaft die Rezepte oder Bescheinigungen der Ärzte überprüfen. „Dieser Zustand darf nicht länger hingenommen werden“, so Wenzel Cerveny.

Über den CVB
Der Cannabis Verband Bayern (CVB) wurde im Frühjahr 2014 von Vaclav Wenzel Cerveny (57) als Dachorganisation von bayernweit 14 Cannabis Social Clubs (CSC) gegründet. Der Verband hat das bayernweite Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ initiiert und rund 27.000 gültige Unterschriften gesammelt. Das Bayerische Verfassungsgericht hat ein Volksbegehren wegen Nichtzuständigkeit (Bundesrecht) abgelehnt. Aus diesem Grund läuft seit Februar 2017 eine bundesweite Petition (www.ja-zu-cannabis.de), bei welcher bereits über 50.000 Personen (34.000 online und 18.000 auf der Straße) unterschrieben haben. Die Übergabe der bundesweiten Petition wird gerade mit der Bundesregierung abgestimmt und soll demnächst nach Bekanntgabe eines Termins übergeben werden.

Im Juli 2015 sowie im Juli 2017 hat der Verband die erste deutsche „CannabisXXL“-Messe in München durchgeführt. Wenzel Cerveny betreibt in München (Einsteinstraße 163) und Rosenheim (Kaiserstraße 12) einen Hanfladen (https://hanf-bioladen.de/).

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+++ „Es muss nicht immer THC sein“ + + +

Wenzel Cerveny, Vorsitzender Cannabis Verband Bayern (CVB), berichtete auf dem Hanffest „Boarischer Hanf“ über den Einsatz von Cannabis in der Medizin/Feldbesichtigung mit Georg Hartinger

St. Wolfgang (21.07.18) – "Es muss nicht immer THC sein", sagte Wenzel Cerveny, Vorsitzender des Cannabis Verbandes Bayern (CVB) in seinem Vortrag "Cannabis als Medizin" beim Fest "Boarischer Hanf" auf dem Hof von Georg Hartinger in St. Wolfgang-Hodersberg..

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Immer mehr Menschen in Deutschland setzen auf eine cannabis-basierte Behandlung. Cannabis besitzt laut Cerveny eine relativ hohe therapeutische Breite. Es gebe verschiedene Sorten von Cannabisblüten und -extrakten. Die jeweiligen Sorten seien über ihren Namen eindeutig identifizierbar und über ihren (eher berauschenden) Tetrahydrocannabinol- (THC) und (nicht berauschen) Cannabidiol-(CBD) Gehalt definiert. Cannabidiol ist ein nicht psychoaktives Cannabinoid aus dem weiblichen Hanf. Medizinisch wirkt es entkrampfend, entzündungshemmend, angstlösend und gegen Übelkeit.

Mehr als ein in Jahr nach Inkrafttreten des neuen „Cannabis als Medizin“-Gesetzes zog Wenzel Cerveny Bilanz: Seit dem 10. März 2017 können Ärztinnen und Ärzte Medizinal-Cannabisblüten oder Cannabisextrakt in pharmazeutischer Qualität auf einem Betäubungsmittelrezept verschreiben. Die Freigabe von Cannabis als Medizin für Schwerkranke auf Krankenschein war für Wenzel Cerveny der erste richtige Schritt, den Rohstoff Hanf/Cannabis aus der "Schmuddelecke" zu holen. Allerdings sei das Ergebnis ein unausgegorenes "Anbauverhinderungsgesetz" geworden. Immer mehr Patienten hätten sich vor Gericht das Recht zum Anbauen der Hanfpflanzen zum Eigenverbrauch erstritten. "Das Gesetz nützt nichts, weil zu wenig Ärzte Cannabis verschreiben, der Medizinische Dienst der Krankenkassen die Anträge unnötig in die Länge zieht oder einfach verweigert, Apotheken das Medikament nicht vorrätig haben und Polizeibeamte Patienten das Leben im Freistaat schwer machen", sagt Cerveny. Es sei eine Schande, wie mit Cannabis-Patienten umgegangen wird. "Wirksame Medizin zu verweigern, grenzt an eine Menschenrechtsverletzung."

Die Freigabe von Cannabis als Medizin für Schwerkranke auf Krankenschein war für Wenzel Cerveny der erste richtige Schritt den Rohstoff Hanf aus der „Schmuddelecke“ zu holen. „Das Gesetz nützt allerdings nichts, wenn Polizeibeamte im Freistaat es ignorieren.“ Cerveny hat den CVB im Frühjahr 2014 gegründet. Im Juli 2015 sowie im Juli 2017 hat der Verband die erste deutsche Hanfmesse „CannabisXXL“ in München durchgeführt. Wenzel Cerveny betreibt in München (Einsteinstraße 163) und Rosenheim (Kaiserstraße 12) einen Hanfladen (hanf-bioladen.de), welcher auch als Anlaufstelle für bayerischen Patienten dient.

Interessante Einblicke in den Hanfanbau gab die Feld-Besichtigung Mit Georg Hartinger (Hofkäserei Hartinger) vom Verein „Natur & Leben“. Der Hanfbauer baut den natürlichen Rohstoff auf einem Hektar seines Hofes in St.-Wolfgang-Hodersberg an. Als Cannabis-Sativa-Samen hat er Uso 31 gewählt, der sich besonders dafür eignet, Fasern und Hanfsamen zu gewinnen. Mit seiner besonderen Frucht hat der Landwirt keine Probleme mit den Nachbarn, die hätten es akzeptiert. Auch die Kripo habe das Feld besichtigt. Nachdem geklärt war, dass es sich um „Nutzhanf“ handelt, war das das Thema nach den Worten von Hartinger „gegessen“. Den Pionier des Hanfanbaus in Bayern beschäftigen ganz andere Fragen. „Wie bekomme ich den Hanf vom Acker?“ Der optimale Erntezeitpunkt von Hanfsorten wie Uso 31 ist die Vollblüte, also ca. in vier bis sechs Wochen. Allerdings seien die Stängel viel schwieriger zu bearbeiten als andere Kulturpflanzen. Ohne spezielle technische Vorkehrungen und gezielte Arbeitsweise mit dem Mähdrescher sind Kornverluste nicht zu vermeiden. Georg Hartinger empfiehlt, eine mindestens Dreschtrommel mit 65 cm Durchmesser sowie ein zweites Schneidwerk, um die Faser besser zu ernten. Die Hanfsamen werden laut Hartinger regional vermarktet, die Faser wird in Österreich weitererarbeitet.

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Die Cannabis-Sativa-Sorte Uso-31, ist besonders geeignet, Hanfsamen und Fasern zu gewinnen (Foto: Josef König).

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+++ CVB auf Bayerntour in Rosenheim: Cannabis als Medizin im Fokus + + +

Mehr als ein Jahr gültig: Cannabis als Medizin beschäftigt Patienten/Wenzel Cerveny, Vorsitzender des Cannabis Verband Bayern (CVB) zieht Bilanz/Vortrag am Mittwoch, 18. Juli 2018, um 19.30 Uhr im Restaurant & Weinbar „Zum Santa“, Max-Josefs-Platz 20, 83022 Rosenheim/Nächster Auftritt beim Hanffest „Boarischer Hanf“ am 21.7.18, um 16.45 Uhr in St. Wolfgang

ROSENHEIM – „Cannabis als Medizin“: Mehr als ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes zieht Wenzel Cerveny vom Cannabis Verband Bayern (CVB) in einem Vortrag Bilanz. Der Referent geht der Frage nach, welche positiven und negativen Auswirkungen das Gesetz für die Patienten gebracht hat, aber auch, welchen Nutzen die Kulturpflanze Hanf noch bringt? Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 18. Juli 2018, um 19.30 Uhr im Restaurant & Weinbar „Zum Santa“, Max-Josefs-Platz 20, 83022 Rosenheim, statt. Der Eintritt ist frei.

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Seit dem 10. März 2017 können Ärztinnen und Ärzte Medizinal-Cannabisblüten oder Cannabisextrakt in pharmazeutischer Qualität auf einem Betäubungsmittelrezept verschreiben. CVB-Vorsitzender Wenzel Cerveny gibt einen Überblick, was sich für die Patienten verbessert hat. Nach wie vor seien die Suche nach einem Arzt, die Übernahme der Kosten durch eine Krankenkasse sowie die Bevorratung durch Apotheken die größten Probleme. In Deutschland benötigen bis zu 1,6 Millionen Menschen eine auf Cannabis basierte Medizin.

Cannabis besitzt laut Cerveny eine relativ hohe therapeutische Breite. Es gebe verschiedene Sorten von Cannabisblüten und –extrakten. Die jeweiligen Sorten seien über ihren Namen eindeutig identifizierbar und über ihren (eher berauschenden) Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD)-Gehalt definiert. Cannabidiol ist ein kaum psychoaktives Cannabinoid aus dem weiblichen Hanf. Medizinisch wirkt es entkrampfend, entzündungshemmend, angstlösend und gegen Übelkeit.

„Cannabis hält mich am Leben“
Cannabis-Patienten werden über ihr Leben mit der „neuen“ Medizin berichten. Dabei kommt ihr Kampf mit den Krankenkassen zur Sprache, die sich häufig weigern, die Kosten zu übernehmen. Im Alltag folgt trotz Rezept vom Arzt eine weitere Hürde: Cannabis-Patienten am Steuer eines Autos und die Kontrolle durch die Polizei.

Die Freigabe von Cannabis als Medizin für Schwerkranke auf Krankenschein war für Wenzel Cerveny der erste richtige Schritt, den Rohstoff Hanf aus der „Schmuddelecke“ zu holen. „Das Gesetz nützt allerdings nichts, wenn es Polizeibeamte im Freistaat ignorieren.“ Immer wieder tauchen Patienten beim Cannabis Verband auf und berichten von ihren negativen Erfahrungen, häufig wird den Cannabis-Patienten die Medizin einfach beschlagnahmt, bis die Staatsanwaltschaft die Rezepte oder Bescheinigungen der Ärzte überprüfen. „Dieser Zustand darf nicht länger hingenommen werden“, so Wenzel Cerveny.

Wenzel Cerveny spricht beim Hanffest „Boarischer Hanf“
Der Vorsitzende des Cannabis Verbandes Bayern, Wenzel Cerveny, wird am Samstag, 21. Juli 2018, um 16.45 Uhr auf dem Hanffest „Boarischer Hanf“ (ab 14.00 Uhr) über „Hanf als Medizin“ sprechen. Die Veranstaltung findet in Hodersberg 1, 84427 St. Wolfgang (Lkr. Erding) statt.

Über den CVB
Der Cannabis Verband Bayern (CVB) wurde im Frühjahr 2014 von Vaclav Wenzel Cerveny (57) als Dachorganisation von bayernweit 14 Cannabis Social Clubs (CSC) gegründet. Der Verband hat das bayernweite Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ initiiert und rund 27.000 gültige Unterschriften gesammelt. Das Bayerische Verfassungsgericht hat ein Volksbegehren wegen Nichtzuständigkeit (Bundesrecht) abgelehnt. Aus diesem Grund läuft seit Februar 2017 eine bundesweite Petition (www.ja-zu-cannabis.de), bei welcher bereits über 50.000 Personen (34.000 online und 18.000 auf der Straße) unterschrieben haben. Die Übergabe der bundesweiten Petition wird gerade mit der Bundesregierung abgestimmt und soll demnächst nach Bekanntgabe eines Termins übergeben werden.

Im Juli 2015 sowie im Juli 2017 hat der Verband die erste deutsche „CannabisXXL“-Messe in München durchgeführt. Wenzel Cerveny betreibt in München (Einsteinstraße 163) und Rosenheim (Kaiserstraße 12) einen Hanfladen (https://hanf-bioladen.de/).

Bildtext:
Cannabis als Medizin: Wenzel Cerveny vom Cannabis Verband Bayern zieht bei einem Vortrag am 18. Juli 2018, um 19.30 Uhr im Restaurant „Zum Santa“ am Max-Josefs-Platz 20 in Rosenheim nach mehr als einem Jahr des neuen Gesetzes Bilanz. (Foto: Josef König/Abdruck honorarfrei).

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+++ Innenausschuss behandelt Schikane von Cannabis-Patienten durch Polizei + + +

Petition von Franz Wolf am Mittwoch, 4. Juli 2018, zwischen 9.00 und 13.30 Uhr im Konferenzsaal des Maximilianeums auf der Tagesordnung (Az.: KI.0501.17)

MÜNCHEN (02.07.18) – Der Innenausschuss im bayerischen Landtag wird sich mit der Petition des Münchner Cannabis-Patienten Franz Wolf (51) beschäftigen. Mit der Berichterstattung sind Dr. Beate Merk (CSU) und Prof. Dr. Peter Paul Gantzer (SPD) betraut. Das Thema wurde für Mittwoch, 4. Juli 2018, zwischen 9.00 und 13.30 Uhr im Konferenzsaal des Maximilianeums auf die Tagesordnung gesetzt, wie der Leiter des Büros des Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport mitgeteilt hat (Az.: KI.0501.17).

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Die Petition des Münchner Cannabis-Patienten Franz Wolf geht auf mehrere Kontrollen und Zwischenfälle mit der Polizei zurück. Nach Angaben von Wolf, der einen auffälligen Feuerwehr-Oldtimer fährt, war er am 30.12.2017 zunächst in eine allgemeine Verkehrskontrolle geraten. „Der junge Polizeibeamte hat sein auf der Polizeischule gelerntes Programm ohne Rücksicht durchgezogen.“ Es waren neun uniformierte und zwei zivile Beamte sowie ein Drogenhund im Einsatz. Sein legal in der Apotheke erworbenes Cannabis wurde allen Beteuerungen, er habe seine Medizin aus der Apotheke, zum Trotz beschlagnahmt. Der Einsatz dauerte mehr als drei Stunden. Der Cannabis-Patient sieht sich wegen der schikanösen Behandlung in seinen Grundrechten zur Teilhabe am öffentlichen Leben beraubt, wenn er bei jeder Fahrt einem „Durchsuchungszirkus“ ausgesetzt ist. Wolf fordert ein polizeisicheres Identifikationsmerkmal für Cannabis-Patienten.

Dies ist nicht der erste Vorfall: Bereits im September 2017 war der Cannabis-Patient beim Corso Leopold von einem sechsköpfigen Kommando der Münchner Polizei kontrolliert worden. Damals war eine „Verdachtsanzeige“ ist ergangen. Wolf leidet an einer posttraumatischen Belastungsstörung und nach zahlreichen Verkehrsunfällen an chronischen Schmerzen. Seit 30 Jahren hilft sich der Münchner mit Cannabis. Seit September 2015 mit Ausnahmegenehmigung der Bundesopiumstelle – und nun seit dem 13. April 2017 legal mit ärztlichem Rezept und von der AOK bezahlt. Sowohl das Rezept als auch seinen Cannabis-Pass konnte Wolf den Polizeibeamten vorzeigen. Er bekam sein Cannabis wieder, es erging keine Strafanzeige.

Die Münchner Polizei hat laut Wolf immer noch Nachholbedarf, was die neue, seit dem 10. März 2017 bundesweit geltende Cannabis als Medizin-Gesetzgebung angeht. Demnach dürfen Patienten Cannabis aus der Apotheke legal verwenden. „Die Polizei wartet anscheinend immer noch auf Nachschulungsbedarf, es scheint besonders an Instruktionen durch das Innenministerium zu mangeln“, kritisiert Wolf

Eine genaue Uhrzeit für den Aufruf der Petition wurde nicht genannt, da diese vom Umfang und der Abwicklung der Tagesordnung abhängt. Die Sitzung ist grundsätzlich öffentlich.

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+++ Hoffnung auf Länder-Justizminister bei Konferenz in Eisenach:
Cerveny: „Willkür bei Cannabis-Freimengen beenden“ + + +

Cannabis Verband Bayern (CVB) appelliert an die Länder-Justizminister, eine bundesweit einheitliche Obergrenze verbindlich festzulegen/Kritik an Bayerns Justizminister Prof. Winfried Bausback (CSU): Schikane im Freistaat beginnt heute bereits ab 0 Gramm

MÜNCHEN/EISENACH (07.06.18) – Der Cannabis Verband Bayern (CVB) hat an die deutschen Länder-Justizminister appelliert, die Willkür bei den Cannabis-Freimengen zu beenden. „Wir brauchen eine bundesweit verbindlich geltende Obergrenze von 15 Gramm Cannabis, bis zu der keine Strafverfolgung erfolgt“, forderte Wenzel Cerveny (58), Vorsitzender des Cannabis Verbandes Bayern (CVB), am Donnerstag in München.


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Nur eine bundesweit einheitliche Regelung verhindert nach Ansicht von Cerveny die bisher geltende Willkür. Deshalb fordert er eine Obergrenze von 15 Gramm Cannabis „ohne Wenn und Aber“. Diese Obergrenze sieht als sofortige Zwischenlösung bis zu einer endgültigen Legalisierung von Cannabis. Außerdem fordert Cerveny die Justizminister auf, dass den Konsumenten die Menge für den Eigenbedarf nicht abgenommen werden darf. „Es kann nicht hingenommen werden, dass Cannabis am Schwarzmarkt gehandelt wird. Bei einer kontrollierten Abgabe könnte der Staat Millionen Euro an Steuern einnehmen. Derzeit gelten je nach Bundesland zwischen sechs und 15 Gramm als Eigenbedarf, der eine Einstellung von Strafverfahren ermöglicht. Der Freistaat Bayern geht laut Cerveny besonders rigoros gegen Cannabis-Konsumenten vor: Es herrscht eine Null-Toleranz-Grenze von 0 Gramm.

Kritik an Bayerns Justizminister Bausback (CSU)
Deutlich kritisierte der CVB-Vorsitzende den bayerischen Justizminister Winfried Bausback (CSU). Nach Ansicht des Hanfaktivisten versucht Bausback, über einen Gummiparagrafen, nach dem die Strafverfolgung eingestellt werden „könne“, den Betrug an den bayerischen Konsumenten im Vergleich zu bundesweiten Konsumenten fortzusetzen: „Die bestehenden Schikanen von Polizei und Justiz im Freistaat gehen dann wieder weiter!“

Cerveny wird in den nächsten Wochen eine abgeschlossene bundesweite Petition mit etwa 60.000 Unterschriften zur Legalisierung von Cannabis im Bundestag einreichen. Nach den internationalen wissenschaftlichen Erkenntnissen der letzten Jahrzehnte sieht Cerveny die Politik in der Pflicht, den Konsum von Cannabis neu zu regeln. Deshalb soll Hanf (Cannabis) aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) herausgenommen werden und §24a BtMG gestrichen werden. Hanf soll als landwirtschaftliches Produkt und Lebensmittel betrachtet werden. Dagegen soll das Jugendschutzgesetz (JuSchuG) wird dahingehend erweitert, dass der Verkauf und Erwerb von Hanfprodukten mit einem THC-Gehalt über 0,2% analog zu §9 Absatz 1 Ziffer 1 JuSchuG erst ab 18 Jahren erlaubt ist.

Über den CVB
Der Cannabis Verband Bayern (CVB) wurde im Frühjahr 2014 von Vaclav Wenzel Cerveny (58) als Dachorganisation von bayernweit 14 Cannabis Social Clubs (CSC) gegründet. Der Verband hat das bayernweite Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ initiiert und rund 27.000 gültige Unterschriften gesammelt. Das Bayerische Verfassungsgericht hat ein Volksbegehren wegen Nichtzuständigkeit (Bundesrecht) abgelehnt. Aus diesem Grund läuft seit Februar 2017 eine bundesweite Petition (www.ja-zu-cannabis.de), bei der über 60.000 Personen unterschrieben haben. Im Juli 2015 sowie im Juli 2017 hat der Verband die erste deutsche „CannabisXXL“-Messe in München durchgeführt. Wenzel Cerveny betreibt in München (Einsteinstraße 163) einen Hanfladen (https://hanf-bioladen.de/). Ende Juni 2018 eröffnet in Rosenheim ein weiteres Hanf-Informationszentrum.

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+++ Erster Geburtstag des „Cannabis als Medizin“-Gesetzes:
„Umgang mit Cannabis-Patienten ist menschenunwürdig und katastrophal“+ + +

Wenzel Cerveny vom Cannabis Verband Bayern (CVB) zieht zum Jahrestag durchwachsene Bilanz/Acht Thesen für eine Novellierung vorgestellt/Pressekonferenz am Donnerstag, 8. März 2018, um 10.30 Uhr im Presseclub München/Großkundgebung am 10.03.18 in München/Einreichen einer Petition im Bundestag geplant
[Pressemappe zur PK am 08.03.18 als PDF]



Live-Mitschnitt der PK von LokalFernsehen> MÜNCHEN (08.03.17/pm) – Kein Grund zum Feiern: Der erste Geburtstag des „Cannabis als Medizin“-Gesetzes ist für den Cannabis Verband Bayern (CVB) alles andere als ein Grund zum Feiern. „Der Umgang mit Cannabis-Patienten ist menschenunwürdig und katastrophal“, sagte CVB-Vorsitzender Wenzel Cerveny (57) anlässlich einer Pressekonferenz am Donnerstag in München. Der Verband will mit acht Thesen die Politik zu einer notwendigen Novellierung auffordern. Zum Jahrestag ist am Samstag, 10.03.2018, von 14 bis 17 Uhr in der Münchner Innenstadt, Neuhauserstraße 8, eine Großkundgebung geplant, um auf die Unzulänglichkeiten des Cannabis-Gesetzes hinzuweisen. Über 50.000 Personen haben eine Petition zum Deutschen Bundestag unterschrieben, um eine Legalisierung von Cannabis zu fordern.

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Seit dem 10. März 2017 können Ärztinnen und Ärzte Medizinal-Cannabisblüten oder Cannabisextrakt in pharmazeutischer Qualität auf einem Betäubungsmittelrezept verschreiben. Die Freigabe von Cannabis als Medizin für Schwerkranke auf Krankenschein war für Wenzel Cerveny der erste richtige Schritt, den Rohstoff Hanf/Cannabis aus der „Schmuddelecke“ zu holen. Allerdings sei das Ergebnis ein unausgegorenes „Anbauverhinderungsgesetz“ geworden. Immer mehr Patienten hätten sich vor Gericht das Recht zum Anbauen der Hanfpflanzen zum Eigenverbrauch erstritten. „Das Gesetz nützt nichts, weil zu wenig Ärzte Cannabis verschreiben, der Medizinische Dienst der Krankenkassen die Anträge unnötig in die Länge zieht oder einfach verweigert, Apotheken das Medikament nicht vorrätig haben und Polizeibeamte Patienten das Leben im Freistaat schwer machen“, sagt Cerveny. Es sei eine Schande, wie mit Cannabis-Patienten umgegangen wird. „Wirksame Medizin zu verweigern, grenzt an eine Menschenrechtsverletzung.“

Mit acht Thesen fordert der Cannabis Verband Bayern die Politik zu einer Novellierung der betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften auf. „Jeder Bürger hat das Recht, sich Cannabis als Medizin verschreiben zu lassen“, fordert CVB-Vorsitzender Wenzel Cerveny. Rund 800.000 Patienten in Deutschland könnten von Cannabis profitieren und auf Nebenwirkungen herkömmlicher Medikamente verzichten. „Legalisierung ist das Zeichen der Zeit: Cannabis ist aus dem Betäubungsmittelrecht zu streichen und für Personen ab dem 18. Lebensjahr freizugeben“, bilanziert Cerveny. Der Jugendschutz und die Prävention sollen aus den erzielten Steuereinnahmen gestärkt werden.

Die acht Thesen beschreiben laut CVB-Patientensprecher Sascha Heuft (45) aus Eresing (Lkr. Landsberg) die Probleme der Cannabis-Patienten bei der Suche nach einem Arzt, die Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen, die mangelnde Bevorratung und hohen Preise in den Apotheken sowie den teilweise schikanösen Umgang der Polizei im Freistaat mit Patienten. Immer wieder tauchten Patienten beim Cannabis Verband auf und berichten von ihren negativen Erfahrungen, häufig werde den Cannabis-Patienten die Medizin einfach beschlagnahmt, bis die Staatsanwaltschaft die Rezepte oder Bescheinigungen der Ärzte überprüft. „Dieser Zustand darf nicht länger hingenommen werden“, so Wenzel Cerveny.

Cannabis besitzt laut Cerveny eine relativ hohe therapeutische Breite. Es gebe verschiedene Sorten von Cannabisblüten und -extrakten. Die jeweiligen Sorten seien über ihren Namen eindeutig identifizierbar und über ihren (eher berauschenden) Tetrahydrocannabinol- (THC) und Cannabidiol (CBD)-Gehalt definiert. Cannabidiol ist ein kaum psychoaktives Cannabinoid aus dem weiblichen Hanf. Medizinisch wirkt es unter anderem leicht schmerzlindernd, entzündungshemmend, heilend, angstlösend und gegen Übelkeit.

Cannabis-Therapie-Zentrum weiter im Blick
Mehr denn je besteht laut Cerveny im Raum München der Bedarf für ein Cannabis-Therapie- und Informationszentrum, eine Art Cannabis/Hanf-Erlebniswelt auf circa 5000 Quadratmetern. Seine Vision einer bundesweit einmaligen Anlaufstation für Cannabis-Patienten hat er weiter im Blick und sucht nach Investoren. In der geplanten Einrichtung soll unter anderem auf über 1.000 Quadratmetern eine Cannabis-Klinik/Arztpraxis mit Schwerpunkt Allgemeinmedizin und Schmerztherapie Cannabis-basierte Medizin anbieten. Außerdem soll die Forschung vorangebracht werden.

Über den CVB
Der Cannabis Verband Bayern (CVB) wurde im Frühjahr 2014 von Vaclav Wenzel Cerveny (57) als Dachorganisation von bayernweit 14 Cannabis Social Clubs (CSC) gegründet. Der Verband hat das bayernweite Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ initiiert und rund 27.000 gültige Unterschriften gesammelt. Das Bayerische Verfassungsgericht hat ein Volksbegehren wegen Nichtzuständigkeit (Bundesrecht) abgelehnt. Aus diesem Grund läuft seit Februar 2017 eine bundesweite Petition (www.ja-zu-cannabis.de), bei der bereits über 50.000 Personen (34.000 online und 18.000 auf der Straße) unterschrieben haben. Diese Petition soll im Frühjahr 2018 in Berlin dem Deutschen Bundestag übergeben werden. Im Juli 2015 sowie im Juli 2017 hat der Verband die erste deutsche „CannabisXXL“-Messe in München durchgeführt. Wenzel Cerveny betreibt in München (Einsteinstraße 163) einen Hanfladen.

Bild 1 von PK

Bild 2 von PK

Bild mit Maskottchen "Hanfi" vom Stand an der Max-Joseph-Straße

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+++ Acht THESEN für eine notwendige Novellierung + + +



MÜNCHEN (08.03.17/pm) – Das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften (Cannabis als Medizin-Gesetz) trat am 10.03.2017 in Kraft/Der Cannabis Verband Bayern fordert Politik anlässlich des Jahrestages des Inkrafttretens des Gesetzes zur Neuausrichtung des Gesetzes in Deutschland auf:

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1. Jeder Bürger hat das Recht, sich Cannabis als Medizin verschreiben zu lassen. Über 800.000 Patienten in Deutschland könnten von Cannabis profitieren und auf Nebenwirkungen herkömmlicher Medikamente verzichten!
2. Ärztevertreter und die medizinischen Fakultäten der Universitäten haben die Pflicht, ihre Berufskollegen und ihre Studenten über die Wirkung des (eher berauschenden) Tetrahydrocannabinol (THC) und des (leicht schmerzlindernden und entzündungshemmenden) Cannabidiol (CBD) verstärkt aufzuklären.

3. Das „Cannabis als Medizin“-Gesetz funktioniert derzeit nicht, weil die Arztsuche für einen Patienten wie einem „Sechser im Lotto“ gleicht. Der Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse ist ein bürokratischer Aufwand, der derzeit nicht belohnt wird.

4. Ärzte haben Angst vor juristischer Verfolgung. Die Justiz hat deshalb die Repressalien gegen Ärztinnen und Ärzte bei der Verschreibung von Cannabis einzustellen. Jeder Arzt sollte aus guter Überzeugung Cannabis verschreiben können.

5. Ende der Zweiklassen-Medizin: Privatpatienten erhalten Cannabis-Rezepte auf eigene Kosten, den gesetzlich versicherten Cannabis-Patienten verweigert die Krankenkasse die Übernahme. Häufig hat der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) die Therapiehoheit an Stelle der Ärzte übernommen.

6. Das „Cannabis als Medizin“-Gesetz hat das Gramm Cannabis für Patienten in Apotheken um zehn Euro verteuert. Oftmals ist Cannabis nicht vorrätig. Apotheken dürfen nur 16 Sorten Cannabis anbieten, obwohl es weit über 500 Sorten gibt.

7. Keine Schikane von Cannabis-Patienten durch die Polizei. Einführung eines polizeisicheren Identifizierungsmerkmals. Cannabis-Patienten sind im Straßenverkehr wie andere Patienten und Medikamenten-Konsumenten zu behandeln!

8. Legalisierung ist das Zeichen der Zeit: Cannabis ist aus dem Betäubungsmittelrecht zu streichen und für Personen ab dem 18. Lebensjahr freizugeben. Aufklärung und der Jugendschutz und die Prävention sollen aus den erzielten Steuereinnahmen gestärkt werden.

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+++ Cannabis-Patienten klagen: „An jeder Ecke im System der medizinischen Versorgung knirscht es“+ + +

CVB-Patientensprecher Sascha Heuft: Patienten haben bis zum ersten Cannabis-Medikament Herausforderungen zu meistern

MÜNCHEN (08.03.17/pm) – Cannabis-Patienten haben an fast jeder Stelle des Systems mit Schwierigkeiten zu kämpfen. „Es knirscht an jeder Ecke im System der medizinischen Versorgung. Das Gesetz ist unausgegoren“, beklagt sich Sascha Heuft (45), Patientensprecher beim Cannabis Verband Bayern.

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Größtes Problem ist für Patienten laut Heuft die Suche nach einem Arzt: Es gebe kaum Mediziner mit Kassenzulassung, so Heuft, die Cannabis verschreiben. Wenn sie doch ein Rezept ausstellen, dann oft unter dem Siegel der Verschwiegenheit. „Die Ärzte haben Angst davor, den Ruf einer Kiffer-Praxis zu bekommen.“ Hausärzte seien zudem zu wenig über die Möglichkeiten aufgeklärt, Cannabis einzusetzen. Viele Mediziner hätten gerade noch vom berauschenden Tetrahydrocannabinol (THC) gehört. Von der heilenden Wirkung von Cannabidiol (CBD) hätten viele Mediziner noch nie gehört. „Manch ein Patient kennt sich besser aus als der Medizin-Profi“, weiß Heuft. Häufig seien auch pharmaindustriegesteuerte Vorurteile zu finden, die nur durch Aufklärung behoben werden könnten.

Ärzte verweigern laut Heuft nach einschlägigen Berichten sogar todkranken Patienten Cannabis. Als Argument dienen „fehlende Langzeitstudien“. Morphium hingegen werde sofort verschrieben. In Krankenhäusern seien Stationsärzte, Notärzte und Krankenschwestern nach Berichten von Patienten positiv zum Einsatz von Cannabis eingestellt. Die leitenden Chefärzte würden eine Behandlung ablehnen.

Wer als Patient ein Rezept ergattert hat, so weiß Heuft, steht vor weiteren Hürden. Zunächst stellt sich die Frage der Kostenübernahme. Die Anzahl der Cannabis-Patienten wurde vor dem Inkrafttreten des Gesetzes mit bundesweit 1.040 angegeben. Im vergangenen Jahr 2017 seien nach dem Gesetz 13.000 Genehmigungsanträge an die Krankenkassen eingereicht worden und nach Insiderschätzungen zu 60 Prozent genehmigt worden. Im Jahr 2018 wurden in den ersten zwei Monaten bereits 13.000 Anträge (9.000 Anträge bei der AOK und 4.000 Anträge bei der Barmer GEK) eingereicht. Insider gehen wieder davon aus, dass fünf Mal so viel Patienten die Kostenübernahme verweigert worden sei, so der Patientensprecher, der unter anderem wegen einer Arthrose in den Fingern und Kalk in der Schulter ein Cannabis-Medikament verwendet.

Mit der Übernahme der Kosten stellt sich für Patienten das nächste Problem, wo sie die Medikamente überhaupt bekommen. Das Rezept sei nach den Statuten des BTM-Gesetzes nur sieben Tagen gültig. Viele Apotheken würden aber keine Cannabis-Medikamente oder aber nur wenige Sorten führen. Von insgesamt 500 Sorten seien in den Apotheken meist nur 16 vorrätig. Dies bedeutet für den Patienten, er muss warten, bis die Lieferung „seines Medikaments“ ankommt. Damit werde aber sein Rezept ungültig. „Es grenzt an Schikane, wenn der Patient nach sieben Tagen erneut zum Arzt muss und sich das Rezept erneut ausstellen lassen muss“, so Heuft. Zudem seien die Preise für Cannabis in den Apotheken nahezu doppelt so teuer wie auf dem Schwarzmarkt, berichten Patienten.

Cannabis am Steuer: vorsichtiger, langsamer und weniger aggressiv
Im Alltag bringt die Cannabis-Medizin besonders Autofahrern ein Problem. Es gibt laut Wenzel Cerveny kein polizeisicheres Identifikationsmerkmal für Cannabis-Patienten. „Geraten Patienten in eine Polizeikontrolle, müssen sie mehrstündige Prozeduren über sich ergehen lassen. Weder ein BTM-Rezept noch ein Cannabis-Ausweis des Arztes schützen den Patienten vor der Kontrolle. Dabei haben Mediziner laut Cerveny längst festgestellt, dass Cannabis-Patienten nach einer Eingewöhnungszeit die besseren Autofahrer seien: „Cannabis-Patienten sitzen vorsichtiger, langsamer und weniger aggressiv am Steuer.“

Über den CVB
Der Cannabis Verband Bayern (CVB) wurde im Frühjahr 2014 von Vaclav Wenzel Cerveny (57) als Dachorganisation von bayernweit 14 Cannabis Social Clubs (CSC) gegründet. Der Verband hat das bayernweite Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ initiiert und rund 27.000 gültige Unterschriften gesammelt. Das Bayerische Verfassungsgericht hat ein Volksbegehren wegen Nichtzuständigkeit (Bundesrecht) abgelehnt. Aus diesem Grund läuft seit Februar 2017 eine bundesweite Petition (www.ja-zu-cannabis.de), bei der bereits über 50.000 Personen (34.000 online und 18.000 auf der Straße) unterschrieben haben. Diese Petition soll im Frühjahr 2018 in Berlin übergeben werden. Im Juli 2015 sowie im Juli 2017 hat der Verband die erste deutsche „CannabisXXL“-Messe in München durchgeführt. Wenzel Cerveny betreibt in München (Einsteinstraße 163) einen Hanfladen.

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+++ „Umgang mit Cannabis-Patienten ist menschenunwürdig und katastrophal“ + + +

Einladung für Medienvertreter zur Pressekonferenz: Wenzel Cerveny vom Cannabis Verband Bayern zieht ein Jahr nach Inkrafttreten des „Cannabis als Medizin“-Gesetzes Bilanz/Pressekonferenz am Donnerstag, 08. März 2018, um 10.30 Uhr im Presseclub München (Marienplatz 22/IV)/Großkundgebung am 10.03.18 in München

MÜNCHEN (01.03.18) – Seit dem 10. März 2017 können Ärztinnen und Ärzte Medizinal-Cannabisblüten oder Cannabisextrakt in pharmazeutischer Qualität auf einem Betäubungsmittelrezept verschreiben. Welche positiven und negativen Auswirkungen das „Cannabis als Medizin“-Gesetz für die Patienten gebracht hat, darüber zieht der Cannabis Verband Bayern (CVB) zum Jahrestag des Inkrafttretens Bilanz. „Der Umgang mit Cannabis-Patienten ist menschenunwürdig und katastrophal“, sagt CVB-Vorsitzender Wenzel Cerveny (57). Der Verband will mit einer Großkundgebung am Samstag 10.03.2018 ab 10 Uhr in der Münchner Innenstadt auf die Unzulänglichkeiten des Cannabis-Gesetzes hinweisen.

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Die Freigabe von Cannabis als Medizin für Schwerkranke auf Krankenschein war für Wenzel Cerveny der erste richtige Schritt, den Rohstoff Hanf aus der „Schmuddelecke“ zu holen. „Das Gesetz nützt allerdings nichts, wenn Ärzte kein Cannabis verschreiben, Apotheken das Medikament nicht vorrätig haben und Polizeibeamte es im Freistaat ignorieren“, sagt Cerveny.

Zur Jahresbilanz will der CVB Forderungen für eine Novellierung des Gesetzes aufstellen und lädt Medienvertreter zu einem Pressegespräch
am Donnerstag, 08.03.2018, um 10.30 Uhr
Presseclub München
Marienplatz 22/IV. Stock
80331 München
Tel. 089 26024848
Anfahrt



Als Ansprechpartner stehen zur Verfügung:
- Wenzel Vaclav Cerveny, Vorsitzender des Cannabis Verbandes Bayern
- Sascha Heuft, Cannabis-Patient
- Moderation: Josef König, Pressebüro König

Um Anmeldung unter E-Mail: info@koenig-online.de wird gebeten.

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+++ CVB auf Bayerntour macht Station in Memmingen + + +

Neues Gesetz seit fast einem Jahr gültig: Wenzel Cerveny, Vorsitzender Cannabis Verband Bayern (CVB), und Patienten ziehen Bilanz/Vortrag am Dienstag, 13. März 2018, um 19.00 Uhr im Hotel Rohrbecks am Schrannenplatz 4, 87700 Memmingen

MEMMINGEN – „Cannabis als Medizin“: Ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes ziehen Wenzel Cerveny und Patienten vom Cannabis Verband Bayern (CVB) in einem Vortrag Bilanz. Die Referenten gehen der Frage nach, welche positiven und negativen Auswirkungen das Gesetz für die Patienten gebracht hat, aber auch, welchen Nutzen die Kulturpflanze Hanf noch bringt? Die Veranstaltung findet am Dienstag, 13. März 2018 um 19.00 Uhr in Hotel Rohrbecks am Schrannenplatz 4, 87700 Memmingen, statt. Der Eintritt ist frei.

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Seit dem 10. März 2017 können Ärztinnen und Ärzte Medizinal-Cannabisblüten oder Cannabisextrakt in pharmazeutischer Qualität auf einem Betäubungsmittelrezept verschreiben. CVB-Vorsitzender Wenzel Cerveny gibt einen Überblick, was sich für die Patienten verbessert hat. Nach wie vor seien die Suche nach einem Arzt, die Übernahme der Kosten durch eine Krankenkasse sowie die Bevorratung durch Apotheken die größten Probleme. In Deutschland benötigen bis zu 1,6 Millionen Menschen eine auf Cannabis basierte Medizin.

Cannabis besitzt laut Cerveny eine relativ hohe therapeutische Breite. Es gebe verschiedene Sorten von Cannabisblüten und –extrakten. Die jeweiligen Sorten seien über ihren Namen eindeutig identifizierbar und über ihren (eher berauschenden) Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD)-Gehalt definiert. Cannabidiol ist ein kaum psychoaktives Cannabinoid aus dem weiblichen Hanf. Medizinisch wirkt es entkrampfend, entzündungshemmend, angstlösend und gegen Übelkeit.

Leben mit Cannabis
Cannabis-Patienten werden über ihr Leben mit der „neuen“ Medizin berichten. Dabei kommt ihr Kampf mit den Krankenkassen zur Sprache, die sich häufig weigern, die Kosten zu übernehmen. Im Alltag folgt trotz Rezept vom Arzt eine weitere Hürde: Cannabis-Patienten am Steuer eines Autos und die Kontrolle durch die Polizei.

Die Freigabe von Cannabis als Medizin für Schwerkranke auf Krankenschein war für Wenzel Cerveny der erste richtige Schritt, den Rohstoff Hanf aus der „Schmuddelecke“ zu holen. „Das Gesetz nützt allerdings nichts, wenn es Polizeibeamte im Freistaat ignorieren.“ Immer wieder tauchen Patienten beim Cannabis Verband auf und berichten von ihren negativen Erfahrungen, häufig wird den Cannabis-Patienten die Medizin einfach beschlagnahmt, bis die Staatsanwaltschaft die Rezepte oder Bescheinigungen der Ärzte überprüfen. „Dieser Zustand darf nicht länger hingenommen werden“, so Wenzel Cerveny.

Über den CVB
Der Cannabis Verband Bayern (CVB) wurde im Frühjahr 2014 von Vaclav Wenzel Cerveny (57) als Dachorganisation von bayernweit 14 Cannabis Social Clubs (CSC) gegründet. Der Verband hat das bayernweite Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ initiiert und rund 27.000 gültige Unterschriften gesammelt. Das Bayerische Verfassungsgericht hat ein Volksbegehren wegen Nichtzuständigkeit (Bundesrecht) abgelehnt. Aus diesem Grund läuft seit Februar 2017 eine bundesweite Petition (www.ja-zu-cannabis.de), bei welcher bereits über 50.000 Personen (34.000 online und 18.000 auf der Straße) unterschrieben haben. Diese Petition soll im Frühjahr 2018 in Berlin übergeben werden. Im Juli 2015 sowie im Juli 2017 hat der Verband die erste deutsche „CannabisXXL“-Messe in München durchgeführt. Wenzel Cerveny betreibt in München (Einsteinstraße 163) einen Hanfladen (https://hanf-bioladen.de/).

Bildtext:
Cannabis als Medizin: Wenzel Cerveny vom Cannabis Verband Bayern zieht bei einem Vortrag am Dienstag, 13. März 2018, um 19.00 Uhr im Hotel Rohrbecks am Schrannenplatz 4 in Memmingen nach einem Jahr des neuen Gesetzes Bilanz. (Foto: Josef König/Abdruck honorarfrei).


Zum Pressefach des Cannabis-Verbandes Bayern


+++ CVB auf Bayerntour in Landshut: Cannabis als Medizin im Fokus + + +

Neues Gesetz seit fast einem Jahr gültig: Wenzel Cerveny, Vorsitzender Cannabis Verband Bayern (CVB) und Patienten ziehen Bilanz/Vortrag am Mittwoch, 28. Februar 2018, um 19.30 Uhr in der Tafernwirtschaft Hotel Schönbrunn, Schönbrunn 1, 84036 Landshut



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Seit dem 10. März 2017 können Ärztinnen und Ärzte Medizinal-Cannabisblüten oder Cannabisextrakt in pharmazeutischer Qualität auf einem Betäubungsmittelrezept verschreiben. CVB-Vorsitzender Wenzel Cerveny gibt einen Überblick, was sich für die Patienten verbessert hat. Nach wie vor seien die Suche nach einem Arzt, die Übernahme der Kosten durch eine Krankenkasse sowie die Bevorratung durch Apotheken die größten Probleme. In Deutschland benötigen bis zu 1,6 Millionen Menschen eine auf Cannabis basierte Medizin.
Cannabis besitzt laut Cerveny eine relativ hohe therapeutische Breite. Es gebe verschiedene Sorten von Cannabisblüten und –extrakten. Die jeweiligen Sorten seien über ihren Namen eindeutig identifizierbar und über ihren (eher berauschenden) Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD)-Gehalt definiert. Cannabidiol ist ein kaum psychoaktives Cannabinoid aus dem weiblichen Hanf. Medizinisch wirkt es entkrampfend, entzündungshemmend, angstlösend und gegen Übelkeit.

Leben mit Cannabis
Cannabis-Patienten werden über ihr Leben mit der „neuen“ Medizin berichten. Dabei kommt ihr Kampf mit den Krankenkassen zur Sprache, die sich häufig weigern, die Kosten zu übernehmen. Im Alltag folgt trotz Rezept vom Arzt eine weitere Hürde: Cannabis-Patienten am Steuer eines Autos und die Kontrolle durch die Polizei.

Die Freigabe von Cannabis als Medizin für Schwerkranke auf Krankenschein war für Wenzel Cerveny der erste richtige Schritt, den Rohstoff Hanf aus der „Schmuddelecke“ zu holen. „Das Gesetz nützt allerdings nichts, wenn es Polizeibeamte im Freistaat ignorieren.“ Immer wieder tauchen Patienten beim Cannabis Verband auf und berichten von ihren negativen Erfahrungen, häufig wird den Cannabis-Patienten die Medizin einfach beschlagnahmt, bis die Staatsanwaltschaft die Rezepte oder Bescheinigungen der Ärzte überprüfen. „Dieser Zustand darf nicht länger hingenommen werden“, so Wenzel Cerveny.

Über den CVB
Der Cannabis Verband Bayern (CVB) wurde im Frühjahr 2014 von Vaclav Wenzel Cerveny (57) als Dachorganisation von bayernweit 14 Cannabis Social Clubs (CSC) gegründet. Der Verband hat das bayernweite Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ initiiert und rund 27.000 gültige Unterschriften gesammelt. Das Bayerische Verfassungsgericht hat ein Volksbegehren wegen Nichtzuständigkeit (Bundesrecht) abgelehnt. Aus diesem Grund läuft seit Februar 2017 eine bundesweite Petition (www.ja-zu-cannabis.de), bei welcher bereits über 50.000 Personen (34.000 online und 18.000 auf der Straße) unterschrieben haben. Diese Petition soll im Frühjahr 2018 in Berlin übergeben werden. Im Juli 2015 sowie im Juli 2017 hat der Verband die erste deutsche „CannabisXXL“-Messe in München durchgeführt. Wenzel Cerveny betreibt in München (Einsteinstraße 163) einen Hanfladen.

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Cannabis als Medizin: Wenzel Cerveny vom Cannabis Verband Bayern zieht bei einem Vortrag am Mittwoch, 28. Februar 2018, um 19.30 Uhr in der Tafernwirtschaft Schönbrunn in Landshut nach einem Jahr des neuen Gesetzes Bilanz. (Foto: Josef König/Abdruck honorarfrei).

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+++ CVB auf Bayerntour: München Cannabis als Medizin im Fokus + + +

Neues Gesetz seit fast einem Jahr gültig: Wenzel Cerveny, Vorsitzender Cannabis Verband Bayern (CVB) und Patienten ziehen Bilanz/Vortrag am Montag, 12. Februar 2018, um 19.00 Uhr im Festsaal Kolpinghaus, 80336 München

MÜNCHEN (04.02.18) – "Cannabis als Medizin“: Ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes ziehen Wenzel Cerveny und Patienten vom Cannabis Verband Bayern (CVB) in einem Vortrag Bilanz. Unter anderem wird auch ein Arzt über seine Erfahrungen mit Cannabis berichten. Die Referenten gehen der Frage nach, welche positiven und negativen Auswirkungen das Gesetz für die Patienten gebracht hat - aber auch welchen Nutzen die Kulturpflanze Hanf noch bringt? Die Veranstaltung findet am Montag, den 12. Februar 2018, um 19.00 Uhr im Festsaal Kolpinghaus, Adolf-Kolping Straße 1, 80336 München statt. Der Eintritt ist frei.

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Seit dem 10. März 2017 können Ärztinnen und Ärzte Medizinal-Cannabisblüten oder Cannabisextrakt in pharmazeutischer Qualität auf einem Betäubungsmittelrezept verschreiben. CVB-Vorsitzender Wenzel Cerveny gibt einen Überblick, was sich für die Patienten verbessert hat. Nach wie vor sind die Suche nach einem Arzt, die Übernahme der Kosten durch eine Krankenkasse sowie die Bevorratung durch Apotheken die größten Probleme.

In Deutschland benötigen bis zu 1,6 Millionen Menschen eine auf Cannabis basierte Behandlung. Cannabis besitzt laut Cerveny eine relativ hohe therapeutische Breite. Es gebe verschiedene Sorten von Cannabisblüten und -extrakten. Die jeweiligen Sorten seien über ihren Namen eindeutig identifizierbar und über ihren (eher berauschenden) Tetrahydrocannabinol- (THC) und (nicht berauschen) Cannabidiol-(CBD) Gehalt definiert. Cannabidiol ist ein nicht psychoaktives Cannabinoid aus dem weiblichen Hanf. Medizinisch wirkt es entkrampfend, entzündungshemmend, angstlösend und gegen Übelkeit.

Leben mit der Medizin „Cannabis“
Cannabis-Patienten werden über ihr Leben mit der ‚neuen‘ Medizin berichten. Dabei kommt ihr Kampf mit den Krankenkassen zur Sprache, die sich häufig weigern, die Kosten zu übernehmen. Im Alltag folgen trotz Rezept vom Arzt weitere Hürden: Cannabis-Patienten am Steuer eines Autos und die häufigen Kontrollen durch die Polizei.

Die Freigabe von Cannabis als Medizin für Schwerkranke auf Krankenschein war für Wenzel Cerveny der erste richtige Schritt den Rohstoff Hanf aus der „Schmuddelecke“ zu holen. „Das Gesetz nützt allerdings nichts, wenn Polizeibeamte im Freistaat es ignorieren.“ Immer wieder tauchen Patienten beim Cannabis Verband auf und berichten von ihren negativen Erfahrungen. Häufig wird den Cannabis-Patienten die Medizin einfach beschlagnahmt, bis die Staatsanwaltschaft die Rezepte oder Bescheinigungen der Ärzte überprüfen. „Dieser Zustand darf nicht länger hingenommen werden“, so Wenzel Cerveny.

Über den CVB
Der Cannabis Verband Bayern (CVB) wurde im Frühjahr 2014 von Vaclav Wenzel Cerveny (57) als Dachorganisation von bayernweit 14 Cannabis Social Clubs (CSC) gegründet. Der Verband hat das bayernweite Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ initiiert und rund 27.000 gültige Unterschriften gesammelt. Das Bayerische Verfassungsgericht hat ein Volksbegehren wegen Nichtzuständigkeit (Bundesrecht) abgelehnt. Aus diesem Grund läuft seit Februar 2017 eine bundesweite Petition

(ja-zu-cannabis.de), bei welcher bereits über 50.000 Personen (34.000 online und 18.000 an den CVB-Ständen) unterschrieben haben. Diese Petition soll im Frühjahr 2018 in Berlin übergeben werden. Im Juli 2015 sowie im Juli 2017 hat der Verband die erste deutsche Hanfmesse „CannabisXXL“ in München durchgeführt. Die CannabisXXL 2018 findet vom 27. bis 29. Juli 2018 statt. Wenzel Cerveny betreibt in München (Einsteinstraße 163) einen Hanfladen., welcher auch als Anlaufstelle für bayerischen Patienten dient.

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Cannabis als Medizin: Wenzel Cerveny vom Cannabis Verband Bayern zieht bei einem Vortrag am 12. Februar 2018 um 19 Uhr im Festsaal Kolpinghaus München nach einem Jahr des neuen Gesetzes Bilanz. (Foto: Josef König/Abdruck honorarfrei).

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+++ CVB auf Bayerntour: Rosenheim/Vortrag zu "Cannabis als Medizin" + + +

Neues Gesetz seit fast einem Jahr gültig: Wenzel Cerveny, Vorsitzender Cannabis Verband Bayern (CVB) und Patienten ziehen Bilanz/Vortrag am Montag, 05. Februar 2018, um 19.00 Uhr im OVB Medienforum, Mangfallstraße 33, 83026 Rosenheim

ROSENHEIM (02.02.18) – „Cannabis als Medizin“: Ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes ziehen Wenzel Cerveny und Patienten vom Cannabis Verband Bayern (CVB) in einem Vortrag Bilanz. Die Referenten gehen der Frage nach, welche positiven und negativen Auswirkungen das Gesetz für die Patienten gebracht hat, aber auch, welchen Nutzen die Kulturpflanze Hanf noch bringt? Die Veranstaltung findet am Montag, 5. Februar 2018 um 19.00 Uhr im OVB-Medienforum, Mangfallstraße 33, 83026 Rosenheim statt. Der Eintritt ist frei.

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Seit dem 10. März 2017 können Ärztinnen und Ärzte Medizinal-Cannabisblüten oder Cannabisextrakt in pharmazeutischer Qualität auf einem Betäubungsmittelrezept verschreiben. CVB-Vorsitzender Wenzel Cerveny gibt einen Überblick, was sich für die Patienten verbessert hat. Nach wie vor seien die Suche nach einem Arzt, die Übernahme der Kosten durch eine Krankenkasse sowie die Bevorratung durch Apotheken die größten Probleme. In Deutschland benötigen bis zu 1,6 Millionen Menschen eine auf Cannabis basierte Medizin.

Cannabis besitzt laut Cerveny eine relativ hohe therapeutische Breite. Es gebe verschiedene Sorten von Cannabisblüten und –extrakten. Die jeweiligen Sorten seien über ihren Namen eindeutig identifizierbar und über ihren (eher berauschenden) Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD)-Gehalt definiert. Cannabidiol ist ein kaum psychoaktives Cannabinoid aus dem weiblichen Hanf. Medizinisch wirkt es entkrampfend, entzündungshemmend, angstlösend und gegen Übelkeit.

Cannabis-Patienten werden über ihr Leben mit der „neuen“ Medizin berichten. Dabei kommt ihr Kampf mit den Krankenkassen zur Sprache, die sich häufig weigern, die Kosten zu übernehmen. Im Alltag folgt trotz Rezept vom Arzt eine weitere Hürde: Cannabis-Patienten am Steuer eines Autos und die Kontrolle durch die Polizei.

Die Freigabe von Cannabis als Medizin für Schwerkranke auf Krankenschein war für Wenzel Cerveny der erste richtige Schritt, den Rohstoff Hanf aus der „Schmuddelecke“ zu holen. „Das Gesetz nützt allerdings nichts, wenn es Polizeibeamte im Freistaat ignorieren.“ Immer wieder tauchen Patienten beim Cannabis Verband auf und berichten von ihren negativen Erfahrungen, häufig wird den Cannabis-Patienten die Medizin einfach beschlagnahmt, bis die Staatsanwaltschaft die Rezepte oder Bescheinigungen der Ärzte überprüfen. „Dieser Zustand darf nicht länger hingenommen werden“, so Wenzel Cerveny.

Über den CVB
Der Cannabis Verband Bayern (CVB) wurde im Frühjahr 2014 von Vaclav Wenzel Cerveny (56) als Dachorganisation von bayernweit 14 Cannabis Social Clubs (CSC) gegründet. Der Verband hat das bayernweite Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ initiiert und rund 27.000 gültige Unterschriften gesammelt. Das Bayerische Verfassungsgericht hat ein Volksbegehren wegen Nichtzuständigkeit (Bundesrecht) abgelehnt. Aus diesem Grund läuft seit Februar 2017 eine bundesweite Petition (www.ja-zu-cannabis.de), bei welcher bereits über 50.000 Personen (34.000 online und 18.000 auf der Straße) unterschrieben haben. Diese Petition soll im Frühjahr 2018 in Berlin übergeben werden. Im Juli 2015 sowie im Juli 2017 hat der Verband die erste deutsche „CannabisXXL“-Messe in München durchgeführt. Wenzel Cerveny betreibt in München (Einsteinstraße 163) einen Hanfladen..

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+++ Vortrag zu "Cannabis als Medizin"/Nächste Station auf Bayerntour: Weilheim + + +

Neues Gesetz seit fast einem Jahr gültig: Wenzel Cerveny, Vorsitzender Cannabis Verband Bayern (CVB), und Patient Franz Wolf ziehen Bilanz/Vortrag am Mittwoch, 31. Januar 2018, um 19.30 Uhr im Dachsbräu-Bräustüberl, Murnauer Str. 5, 82362 Weilheim

WEILHEIM (23.01.18)– „Cannabis als Medizin“: Ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes ziehen Wenzel Cerveny und Patient Franz Wolf vom Cannabis Verband Bayern (CVB) in einem Vortrag Bilanz. Die Referenten gehen der Frage nach, welche positiven und negativen Auswirkungen das Gesetz für die Patienten gebracht hat, aber auch, welchen Nutzen die Kulturpflanze Hanf noch bringt? Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 31. Januar 2018 um 19.30 Uhr im Dachsbräu-Bräustüberl, Murnauer Str. 5, 82362 Weilheim statt. Der Eintritt ist frei.

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Seit dem 10. März 2017 können Ärztinnen und Ärzte Medizinal-Cannabisblüten oder Cannabisextrakt in pharmazeutischer Qualität auf einem Betäubungsmittelrezept verschreiben. CVB-Vorsitzender Wenzel Cerveny gibt einen Überblick, was sich für die Patienten verbessert hat. Nach wie vor seien die Suche nach einem Arzt, die Übernahme der Kosten durch eine Krankenkasse sowie die Bevorratung durch Apotheken die größten Probleme. In Deutschland benötigen bis zu 1,6 Millionen Menschen eine auf Cannabis basierte Medizin.

Cannabis besitzt laut Cerveny eine relativ hohe therapeutische Breite. Es gebe verschiedene Sorten von Cannabisblüten und –extrakten. Die jeweiligen Sorten seien über ihren Namen eindeutig identifizierbar und über ihren (eher berauschenden) Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD)-Gehalt definiert. Cannabidiol ist ein kaum psychoaktives Cannabinoid aus dem weiblichen Hanf. Medizinisch wirkt es entkrampfend, entzündungshemmend, angstlösend und gegen Übelkeit.

„Cannabis hält mich am Leben“
Der Münchner Cannabis-Patient Franz Wolf (50) berichtet über sein Leben mit Cannabis. Er leidet seit 30 Jahren an einer posttraumatischen Belastungsstörung und nach zahlreichen Verkehrsunfällen an chronischen Schmerzen. Seit September 2015 bekommt er Cannabis mit Ausnahmegenehmigung der Bundesopiumstelle – und seit dem 13. April 2017 legal mit ärztlichem Rezept und von der AOK bezahlt. Etwa vier bis fünf Gramm konsumiert er täglich über Joints. Zudem nimmt er ein weiteres Hanf-Extrakt, das den Cannabis-Wirkstoff CBD enthält. „Seitdem geht es mir viel besser“, stellt er klar fest. Er geht noch weiter: „Cannabis hält mich am Leben.“ Im Alltag bringt ihm die Medizin aber auch Schwierigkeiten. So wurde er im letzten Jahr fünf Mal von der Polizei kontrolliert und mehrstündigen Kontrollen unterzogen. Erst letzte Woche berichtete der Bayerische Rundfunk über schikanöse Maßnahmen der Münchner Polizei.

Die Freigabe von Cannabis als Medizin für Schwerkranke auf Krankenschein war für Wenzel Cerveny der erste richtige Schritt, den Rohstoff Hanf aus der „Schmuddelecke“ zu holen. „Das Gesetz nützt allerdings nichts, wenn es Polizeibeamte im Freistaat ignorieren.“ Immer wieder tauchen Patienten beim Cannabis Verband auf und berichten von ihren negativen Erfahrungen, häufig wird den Cannabis-Patienten die Medizin einfach beschlagnahmt, bis die Staatsanwaltschaft die Rezepte oder Bescheinigungen der Ärzte überprüfen. „Dieser Zustand darf nicht länger hingenommen werden“, so Wenzel Cerveny.

Über den CVB
Der Cannabis Verband Bayern (CVB) wurde im Frühjahr 2014 von Vaclav Wenzel Cerveny (56) als Dachorganisation von bayernweit 14 Cannabis Social Clubs (CSC) gegründet. Der Verband hat das bayernweite Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ initiiert und rund 27.000 gültige Unterschriften gesammelt. Das Bayerische Verfassungsgericht hat ein Volksbegehren wegen Nichtzuständigkeit (Bundesrecht) abgelehnt. Aus diesem Grund läuft seit Februar 2017 eine bundesweite Petition (www.ja-zu-cannabis.de), bei welcher bereits über 50.000 Personen (34.000 online und 18.000 auf der Straße) unterschrieben haben. Diese Petition soll im Frühjahr 2018 in Berlin übergeben werden. Im Juli 2015 sowie im Juli 2017 hat der Verband die erste deutsche „CannabisXXL“-Messe in München durchgeführt. Wenzel Cerveny betreibt in München (Einsteinstraße 163) einen Hanfladen.<

Bildtext: Cannabis als Medizin: Patient Franz Wolf (links) und CVB-Vorsitzender Wenzel Cerveny ziehen bei einem Vortrag am 31.01.18 (19.30 Uhr) im Dachsbräu-Bräustüberl in Weilheim nach einem Jahr des neuen Gesetzes Bilanz. (Foto: Josef König/Abdruck honorarfrei).

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+++ Vortrag zu "Cannabis als Medizin" + + +

Neues Gesetz seit fast einem Jahr gültig: Wenzel Cerveny, Vorsitzender Cannabis Verband Bayern (CVB), und Patient Franz Wolf ziehen Bilanz/Vortrag am Donnerstag, 01. Februar 2018, um 19.30 Uhr im Gasthof Postbräu, Bruckstraße 7, 84130 Dingolfing

DINGOLFING (21.01.18) – „Cannabis als Medizin“: Ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes ziehen Wenzel Cerveny und Patient Franz Wolf vom Cannabis Verband Bayern (CVB) in einem Vortrag Bilanz. Die Referenten gehen der Frage nach, welche positiven und negativen Auswirkungen das Gesetz für die Patienten gebracht hat, aber auch, welchen Nutzen die Kulturpflanze Hanf noch bringt? Die Veranstaltung findet am Donnerstag, 1. Februar 2018 um 19.30 Uhr im Gasthof Postbräu, Bruckstraße 7, 84130 Dingolfing statt. Der Eintritt ist frei.

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Seit dem 10. März 2017 können Ärztinnen und Ärzte Medizinal-Cannabisblüten oder Cannabisextrakt in pharmazeutischer Qualität auf einem Betäubungsmittelrezept verschreiben. CVB-Vorsitzender Wenzel Cerveny gibt einen Überblick, was sich für die Patienten verbessert hat. Nach wie vor seien die Suche nach einem Arzt, die Übernahme der Kosten durch eine Krankenkasse sowie die Bevorratung durch Apotheken die größten Probleme. In Deutschland benötigen bis zu 1,6 Millionen Menschen eine auf Cannabis basierte Medizin.

Cannabis besitzt laut Cerveny eine relativ hohe therapeutische Breite. Es gebe verschiedene Sorten von Cannabisblüten und –extrakten. Die jeweiligen Sorten seien über ihren Namen eindeutig identifizierbar und über ihren (eher berauschenden) Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD)-Gehalt definiert. Cannabidiol ist ein kaum psychoaktives Cannabinoid aus dem weiblichen Hanf. Medizinisch wirkt es entkrampfend, entzündungshemmend, angstlösend und gegen Übelkeit.

„Cannabis hält mich am Leben“
Der Münchner Cannabis-Patient Franz Wolf (50) berichtet über sein Leben mit Cannabis. Er leidet seit 30 Jahren an einer posttraumatischen Belastungsstörung und nach zahlreichen Verkehrsunfällen an chronischen Schmerzen. Seit September 2015 bekommt er Cannabis mit Ausnahmegenehmigung der Bundesopiumstelle – und seit dem 13. April 2017 legal mit ärztlichem Rezept und von der AOK bezahlt. Etwa vier bis fünf Gramm konsumiert er täglich über Joints. Zudem nimmt er ein weiteres Hanf-Extrakt, das den Cannabis-Wirkstoff CBD enthält. „Seitdem geht es mir viel besser“, stellt er klar fest. Er geht noch weiter: „Cannabis hält mich am Leben.“ Im Alltag bringt ihm die Medizin aber auch Schwierigkeiten. So wurde er im letzten Jahr fünf Mal von der Polizei kontrolliert und mehrstündigen Kontrollen unterzogen. Erst letzte Woche berichtete der Bayerische Rundfunk über schikanöse Maßnahmen der Münchner Polizei.

Die Freigabe von Cannabis als Medizin für Schwerkranke auf Krankenschein war für Wenzel Cerveny der erste richtige Schritt, den Rohstoff Hanf aus der „Schmuddelecke“ zu holen. „Das Gesetz nützt allerdings nichts, wenn es Polizeibeamte im Freistaat ignorieren.“ Immer wieder tauchen Patienten beim Cannabis Verband auf und berichten von ihren negativen Erfahrungen, häufig wird den Cannabis-Patienten die Medizin einfach beschlagnahmt, bis die Staatsanwaltschaft die Rezepte oder Bescheinigungen der Ärzte überprüfen. „Dieser Zustand darf nicht länger hingenommen werden“, so Wenzel Cerveny.

Über den CVB
Der Cannabis Verband Bayern (CVB) wurde im Frühjahr 2014 von Vaclav Wenzel Cerveny (56) als Dachorganisation von bayernweit 14 Cannabis Social Clubs (CSC) gegründet. Der Verband hat das bayernweite Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ initiiert und rund 27.000 gültige Unterschriften gesammelt. Das Bayerische Verfassungsgericht hat ein Volksbegehren wegen Nichtzuständigkeit (Bundesrecht) abgelehnt. Aus diesem Grund läuft seit Februar 2017 eine bundesweite Petition (www.ja-zu-cannabis.de), bei welcher bereits über 50.000 Personen (34.000 online und 18.000 auf der Straße) unterschrieben haben. Diese Petition soll im Frühjahr 2018 in Berlin übergeben werden. Im Juli 2015 sowie im Juli 2017 hat der Verband die erste deutsche „CannabisXXL“-Messe in München durchgeführt. Wenzel Cerveny betreibt in München (Einsteinstraße 163) einen Hanfladen.<

Bildtext: Cannabis als Medizin: Patient Franz Wolf (links) und CVB-Vorsitzender Wenzel Cerveny ziehen bei einem Vortrag am 01.02.18 im Gasthof Postbräu in Dingolfing nach einem Jahr des neuen Gesetzes Bilanz. (Foto: Josef König/Abdruck honorarfrei).

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Neues Gesetz seit fast einem Jahr gültig: Wenzel Cerveny, Vorsitzender Cannabis Verband Bayern (CVB), und Patient Franz Wolf ziehen Bilanz/Vortrag am Donnerstag, 18. Januar 2018, um 19 Uhr im Eiscafe Dragone, Alte Reichsstrasse 2, 86356 Neusäß-Steppach

Augsburg/Neusäß (15.01.18) – „Cannabis als Medizin“: Nach einem Jahr seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes ziehen Wenzel Cerveny und Patient Franz Wolf vom Cannabis Verband Bayern (CVB) in einem Vortrag in einem Jahresrückblick erstmals in Schwaben Bilanz. Die Referenten gehen der Frage nach, welche positiven und negativen Auswirkungen das Gesetz für die Patienten gebracht hat, aber auch, welchen Nutzen die Kulturpflanze Hanf noch bringt? Die Veranstaltung findet am Donnerstag, 18. Januar 2018 um 19 Uhr im Eiscafe Dragone, Alte Reichsstrasse 2, 86356 Augsburg / Neusäß-Steppach statt. Der Eintritt ist frei.

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Seit dem 10. März 2017 können Ärztinnen und Ärzte Medizinal-Cannabisblüten oder Cannabisextrakt in pharmazeutischer Qualität auf einem Betäubungsmittelrezept verschreiben. CVB-Vorsitzender Wenzel Cerveny gibt einen Überblick, was sich für die Patienten verbessert hat. Nach wie vor seien die Suche nach einem Arzt, die Übernahme der Kosten durch eine Krankenkasse sowie die Bevorratung durch Apotheken die größten Probleme. In Deutschland benötigen bis zu 1,6 Millionen Menschen eine auf Cannabis basierte Medizin.

Cannabis besitzt laut Cerveny eine relativ hohe therapeutische Breite. Es gebe verschiedene Sorten von Cannabisblüten und –extrakten. Die jeweiligen Sorten seien über ihren Namen eindeutig identifizierbar und über ihren (eher berauschenden) Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD)-Gehalt definiert. Cannabidiol ist ein kaum psychoaktives Cannabinoid aus dem weiblichen Hanf. Medizinisch wirkt es entkrampfend, entzündungshemmend, angstlösend und gegen Übelkeit.

„Cannabis hält mich am Leben“
Der Münchner Cannabis-Patient Franz Wolf (50) berichtet über sein Leben mit Cannabis. Er leidet seit 30 Jahren an einer posttraumatischen Belastungsstörung und nach zahlreichen Verkehrsunfällen an chronischen Schmerzen. Seit September 2015 bekommt er Cannabis mit Ausnahmegenehmigung der Bundesopiumstelle – und seit dem 13. April 2017 legal mit ärztlichem Rezept und von der AOK bezahlt. Etwa vier bis fünf Gramm konsumiert er täglich über Joints. Zudem nimmt er ein weiteres Hanf-Extrakt, das den Cannabis-Wirkstoff CBD enthält. „Seitdem geht es mir viel besser“, stellt er klar fest. Er geht noch weiter: „Cannabis hält mich am Leben.“ Im Alltag bringt ihm die Medizin aber auch Schwierigkeiten. So wurde er im letzten Jahr fünf Mal von der Polizei kontrolliert und mehrstündigen Kontrollen unterzogen. Erst letzte Woche berichtete der Bayerische Rundfunk über schikanöse Maßnahmen der Münchner Polizei.

Die Freigabe von Cannabis als Medizin für Schwerkranke auf Krankenschein war für Wenzel Cerveny der erste richtige Schritt, den Rohstoff Hanf aus der „Schmuddelecke“ zu holen. „Das Gesetz nützt allerdings nichts, wenn es Polizeibeamte im Freistaat ignorieren.“ Immer wieder tauchen Patienten beim Cannabis Verband auf und berichten von ihren negativen Erfahrungen, häufig wird den Cannabis-Patienten die Medizin einfach beschlagnahmt, bis die Staatsanwaltschaft die Rezepte oder Bescheinigungen der Ärzte überprüfen. „Dieser Zustand darf nicht länger hingenommen werden“, so Wenzel Cerveny.

Über den CVB
Der Cannabis Verband Bayern (CVB) wurde im Frühjahr 2014 von Vaclav Wenzel Cerveny (56) als Dachorganisation von bayernweit 14 Cannabis Social Clubs (CSC) gegründet. Der Verband hat das bayernweite Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ initiiert und rund 27.000 gültige Unterschriften gesammelt. Das Bayerische Verfassungsgericht hat ein Volksbegehren wegen Nichtzuständigkeit (Bundesrecht) abgelehnt. Aus diesem Grund läuft seit Februar 2017 eine bundesweite Petition (www.ja-zu-cannabis.de), bei welcher bereits über 50.000 Personen (34.000 online und 18.000 auf der Straße) unterschrieben haben. Diese Petition soll Anfang Februar 2018 in Berlin übergeben werden. Im Juli 2015 sowie im Juli 2017 hat der Verband die erste deutsche „CannabisXXL“-Messe in München durchgeführt. Wenzel Cerveny betreibt in München (Einsteinstraße 163) einen Hanfladen.

Bildtext:
Cannabis als Medizin: Patient Franz Wolf (links) und CVB-Vorsitzender Wenzel Cerveny ziehen bei einem Vortrag am 18.01.18 im Eiscafe Dragone in Neusäß-Steppach nach einem Jahr des neuen Gesetzes Bilanz. (Foto: Josef König/Abdruck honorarfrei).

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Neues Gesetz seit fast einem Jahr gültig: Wenzel Cerveny, Vorsitzender Cannabis Verband Bayern (CVB), und Patient Franz Wolf ziehen Bilanz/Vortrag am Donnerstag, 11. Januar 2018, um 19 Uhr im Gasthof Schachtl, Passauer Str. 28, in Pfarrkirchen

PFARRKIRCHEN (07.01.2018) – „Cannabis als Medizin“: Nach einem Jahr seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes ziehen Wenzel Cerveny und Patient Franz Wolf vom Cannabis Verband Bayern (CVB) in einem Vortrag Bilanz. Die Referenten gehen der Frage nach, welche positiven und negativen Auswirkungen das Gesetz für die Patienten gebracht hat, aber auch, welchen Nutzen die Kulturpflanze Hanf noch bringt? Die Veranstaltung (freier Eintritt) findet am Donnerstag, 11. Januar 2018 um 19 Uhr im Gasthof Schachtl (Passauer Str. 28) in Pfarrkirchen statt.

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Seit dem 10. März 2017 können Ärztinnen und Ärzte Medizinal-Cannabisblüten oder Cannabisextrakt in pharmazeutischer Qualität auf einem Betäubungsmittelrezept verschreiben. CVB-Vorsitzender Wenzel Cerveny gibt einen Überblick, was sich für die Patienten verbessert hat. Nach wie vor seien die Suche nach einem Arzt, die Übernahme der Kosten durch eine Krankenkasse sowie die Bevorratung durch Apotheken die größten Probleme. In Deutschland benötigen bis zu 1,6 Millionen Menschen eine auf Cannabis basierte Medizin.

Cannabis besitzt laut Cerveny eine relativ hohe therapeutische Breite. Es gebe verschiedene Sorten von Cannabisblüten und –extrakten. Die jeweiligen Sorten seien über ihren Namen eindeutig identifizierbar und über ihren (eher berauschenden) Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD)-Gehalt definiert. Cannabidiol ist ein kaum psychoaktives Cannabinoid aus dem weiblichen Hanf. Medizinisch wirkt es entkrampfend, entzündungshemmend, angstlösend und gegen Übelkeit.

„Cannabis hält mich am Leben“ Der Münchner Cannabis-Patient Franz Wolf (50) berichtet über sein Leben mit Cannabis. Er leidet seit 30 Jahren an einer posttraumatischen Belastungsstörung und nach zahlreichen Verkehrsunfällen an chronischen Schmerzen. Seit September 2015 bekommt er Cannabis mit Ausnahmegenehmigung der Bundesopiumstelle – und seit dem 13. April 2017 legal mit ärztlichem Rezept und von der AOK bezahlt. Etwa vier bis fünf Gramm konsumiert er täglich über Joints. Zudem nimmt er ein weiteres Hanf-Extrakt, das den Cannabis-Wirkstoff CBD enthält. „Seitdem geht es mir viel besser“, stellt er klar fest. Er geht noch weiter: „Cannabis hält mich am Leben.“ Im Alltag bringt ihm die Medizin aber auch Schwierigkeiten. So wurde er im letzten Jahr fünf Mal von der Polizei kontrolliert und mehrstündigen Kontrollen unterzogen. Erst letzte Woche berichtete der Bayerische Rundfunk über schikanöse Maßnahmen der Münchner Polizei.

Die Freigabe von Cannabis als Medizin für Schwerkranke auf Krankenschein war für Wenzel Cerveny der erste richtige Schritt, den Rohstoff Hanf aus der „Schmuddelecke“ zu holen. „Das Gesetz nützt allerdings nichts, wenn es Polizeibeamte im Freistaat ignorieren.“ Immer wieder tauchen Patienten beim Cannabis Verband auf und berichten von ihren negativen Erfahrungen, häufig wird den Cannabis-Patienten die Medizin einfach beschlagnahmt, bis die Staatsanwaltschaft die Rezepte oder Bescheinigungen der Ärzte überprüfen. „Dieser Zustand darf nicht länger hingenommen werden“, so Wenzel Cerveny.

Über den CVB
Der Cannabis Verband Bayern (CVB) wurde im Frühjahr 2014 von Vaclav Wenzel Cerveny (56) als Dachorganisation von bayernweit 14 Cannabis Social Clubs (CSC) gegründet. Der Verband hat das bayernweite Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ initiiert und rund 27.000 gültige Unterschriften gesammelt. Das Bayerische Verfassungsgericht hat ein Volksbegehren wegen Nichtzuständigkeit (Bundesrecht) abgelehnt. Aus diesem Grund läuft seit Februar 2017 eine bundesweite Petition (www.ja-zu-cannabis.de) bei welcher bereits über 50.000 (über 34.000 online und über 18.000 auf der Straße) unterschrieben haben. Diese soll dann Anfang Februar 2018 in Berlin übergeben werden. Im Juli 2015 sowie im Juli 2017 hat der Verband die erste deutsche „CannabisXXL“-Messe in München durchgeführt. Wenzel Cerveny betreibt in München (Einsteinstraße 163) einen Hanfladen (https://hanf-bioladen.de).

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+++ Cannabis-Verband Bayern: Münchner Polizei schikaniert erneut Cannabis-Patienten + + +

Großeinsatz am 30.12.17 abends gegen einen legalen Konsumenten: Neun uniformierte und zivile Beamte sowie Drogenhund kontrollieren an der Kreuzung Ungererstraße/Frankfurter Ring bereits bekannten Patienten/Polizeisicheres Identifikationsmerkmal für Cannabis-Patienten gefordert

MÜNCHEN (02.01.18) – Der Cannabis-Verband Bayern (CVB) weist erneut auf die schikanöse Behandlung von Cannabis-Patienten durch die Münchner Polizei hin. Am Samstagabend (30.12.2017) kam es an der Kreuzung Ungererstraße/Frankfurter Ring zu einem Großeinsatz gegen einen bereits bekannten legalen Konsumenten. „Die Münchner Polizei schießt mit Kanonen auf Spatzen, wenn sie einen bekannten Cannabis-Patienten wiederholt mit allen Schikanen kontrolliert“, sagt Wenzel Cerveny, Vorsitzender des Cannabis Verbandes Bayern (CVB), der den Vorfall persönlich mitverfolgt hat. Es grenze an Verschwendung von Steuermitteln, wenn die ermittelnden Beamten permanent an einem hilflosen Patienten ihre Such-Leidenschaft auslassen, bei der letztendlich nichts herauskommt.

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Nach Angaben des Cannabis-Patienten Franz Wolf (50), der einen auffälligen Feuerwehr-Oldtimer fährt, war er am Samstagabend zunächst in eine allgemeine Verkehrskontrolle geraten. „Der junge Polizeibeamte hat sein auf der Polizeischule gelerntes Programm ohne Rücksicht durchgezogen.“ Es waren neun uniformierte und zwei zivile Beamte sowie ein Drogenhund im Einsatz. Sein legal in der Apotheke erworbenes Cannabis wurde beschlagnahmt. Der Einsatz dauerte mehr als drei Stunden. „Ich lasse mir das nicht mehr bieten“, sagt Wolf und will Anzeige gegen die schikanöse Behandlung durch die Polizei erstatten. Der Cannabis-Patient sieht sich in seinen Grundrechten zur Teilhabe am öffentlichen Leben beraubt, wenn er bei jeder Fahrt einem „Durchsuchungszirkus“ ausgesetzt ist. Wolf fordert ein polizeisicheres Identifikationsmerkmal für Cannabis-Patienten.

Dies ist nicht der erste Vorfall, sondern bereits das fünfte unangenehme Treffen mit der Staatsgewalt: Bereits am 6. Februar 2017, 9. September, 21. Oktober und 3. November griffen nach seiner Ansicht Polizei und Staatsanwaltschaft in die „Therapiehoheit des behandelnden Arztes“ ein.

Der Cannabis-Patient war am 9. September beim Corso Leopold von einem sechsköpfigen Kommando der Münchner Polizei kontrolliert worden. Damals war eine „Verdachtsanzeige“ ergangen. Wolf leidet an einer posttraumatischen Belastungsstörung und nach zahlreichen Verkehrsunfällen an chronischen Schmerzen. Seit 30 Jahren hilft sich der Münchner mit Cannabis. Seit September 2015 mit Ausnahmegenehmigung der Bundesopiumstelle – und nun seit dem 13. April 2017 legal mit ärztlichem Rezept und von der AOK bezahlt. Sowohl das Rezept als auch seinen Cannabis-Pass konnte Wolf den Polizeibeamten vorzeigen. Er bekam sein Cannabis wieder, es erging keine Strafanzeige.

Nachholbedarf im bayerischen Innenministerium?
Die Münchner Polizei hat nach Ansicht des CVB-Vorsitzenden Wenzel Cerveny immer noch Nachholbedarf, was die neue, seit dem 10. März 2017 bundesweit geltende Cannabis als Medizin-Gesetzgebung angeht. Demnach dürfen Patienten Cannabis aus der Apotheke legal verwenden. „Die Polizei in München wartet anscheinend immer noch auf eine Schulungsmaßnahme. Es scheint besonders an Instruktionen aus dem Innenministerium zu mangeln“, kritisiert Wenzel Vaclav.

Die Freigabe von Cannabis als Medizin für Schwerkranke auf Krankenschein war für Wenzel Cerveny der erste richtige Schritt, den Rohstoff Hanf aus der „Schmuddelecke“ zu holen. „Das Gesetz nützt allerdings nichts, wenn es Polizeibeamte im Freistaat ignorieren.“ Immer wieder tauchen Patienten beim Cannabis Verband auf und erzählen von ihren negativen Erfahrungen, häufig wird den Cannabis-Patienten die Medizin einfach beschlagnahmt, bis die Staatsanwaltschaft die Rezepte oder Bescheinigungen der Ärzte überprüfen. „Dieser Zustand darf nicht länger hingenommen werden“, so Wenzel Cerveny.

Der Cannabis Verband Bayern (CVB) wurde im Frühjahr 2014 von Vaclav Wenzel Cerveny (56) als Dachorganisation von bayernweit 14 Cannabis Social Clubs (CSC) gegründet. Der Verband hat 2014 das bayernweite Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ initiiert und rund 27.000 gültige Unterschriften gesammelt. Das Bayerische Verfassungsgericht hat ein Volksbegehren aber wegen Bundesrecht abgelehnt. Aus diesem Grund läuft seit Februar 2017 eine bundesweite Petition (www.ja-zu-cannabis.de) bei welcher bereits über 50.000 (über 34.000 online und über 18.000 auf der Straße) unterschrieben haben. Diese soll dann Anfang Februar 2018 in Berlin übergeben werden.

Im Juli 2015 hat der Verband die erste deutsche „CannabisXXL“-Messe in München durchgeführt. Nach über 80 Jahren der Prohibition sieht Cerveny die Zeit für die Re-Legalisierung von Hanf – einer der ältesten und vielseitigsten Kulturpflanzen der Menschheit – gekommen.

Bildtext: Beklagen zum wiederholten Male Polizei-Schikane (v.l.): Cannabis-Patient Franz Wolf und Wenzel Cerveny, Vorsitzender des Cannabis Verbandes Bayern (CVB) (Foto: Josef König).

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+++ Cannabis-Patienten treffen sich zum Stammtisch + + +

Treffpunkt ist am Freitag, den 27.10.2017, um 19.00 Uhr das Lokal El Espanol am Ostbahnhof (Pariser Str. 46, 81667 München)

MÜNCHEN (24.10.17) – Welche positiven und negativen Auswirkungen hat das „Cannabis als Medizin“-Gesetz für die Patienten? Besonders sind Anwender gefragt, die über ihre Erfahrungen bei der Arztsuche, abgelehnter Kostenübernahme durch die Kassen oder Schwierigkeiten mit der Polizei berichten. Der Cannabis-Verband Bayern (CVB) lädt zu einem Stammtisch für Cannabis-Patienten am Freitag, den 27. Oktober 2017, um 19.00 Uhr im Lokal El Espanol am Ostbahnhof.

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Nach Ansicht von Wenzel Cerveny vom Cannabis-Verband Bayern ist es notwendig, dass der Gesetzgeber ein „polizeisicheres Identifikationsmerkmal“ für Cannabis-Patienten aufstellt. Zahlreiche Patienten, die über ein legales Rezept ihr Cannabis aus der Apotheke holen, werden von der Polizei – meist in schikanöser Weise – über Stunden kontrolliert und festgehalten. Dabei habe es das bayerische Innenministerium versäumt, die bayerische Polizei mit eindeutigen Instruktionen zu versorgen. „Wenn ein Cannabis-Patient Pech hat, werde er alle paar Kilometer von anderen eifrigen Polizeibeamten kontrolliert – das ist Schikane“, so Wenzel Cerveny.

Am Stammtisch sollen die Betroffenen Bilanz ziehen, was seit einem halben Jahr nach Einführung des Gesetztes wirklich tut. Häufig berichten potentielle Cannabis-Patienten über Schwierigkeiten, einen Arzt zu finden. Wenn sich ein Arzt bereit erklärt, Cannabis zu verschreiben, verweigere die Krankenkasse die Kostenübernahme. Nächste Hürde nach einer Verschreibung und Kostenübernahme, sei das Problem, dass die Medizin in der Apotheke nicht lieferbar sei.

Große Hoffnung setzt der CVB auf die Koalitionsverhandlungen und eine mögliche Jamaika-Regierungsbildung in Berlin. Die Grünen und die FDP hätten die Legalisierung von Cannabis auf ihre Fahnen geschrieben. „Ob die Union mitspielt, ist noch ungewiss“, zweifelt Wenzel Cerveny.

Über den Cannabis Verband Bayern
Der Cannabis Verband Bayern (CVB) wurde im Frühjahr 2014 von Vaclav Wenzel Cerveny (56) als Dachorganisation von bayernweit 14 Cannabis Social Clubs (CSC) gegründet. Der Verband hat 2014 das bayernweite Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ initiiert und rund 27.000 gültige Unterschriften gesammelt. Das Bayerische Verfassungsgericht hat ein Volksbegehren aber wegen Bundesrecht abgelehnt. Aus diesem Grund läuft seit Februar 2017 eine Bundesweite Petition (www.ja-zu-cannabis.de) bei welcher bereits über 50.000 (über 34.000 online und über 18.000 auf der Straße) unterschrieben haben, diese sollen dann nach erfolgreichen Koalitionsvereinbarungen in Berlin der neuen Regierung eingereicht werden.

Im Juli 2015 hat der Verband die erste deutsche „CannabisXXL“-Messe in München durchgeführt. Nach über 80 Jahren der Prohibition wird es für Cerveny Zeit für die Re-Legalisierung von Hanf, der als eine der ältesten und vielseitigsten Kulturpflanzen der Menschheit gilt.

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+++ Cannabis-Verband Bayern: Polizei schikaniert Cannabis-Patienten + + +



MÜNCHEN (12.09.17/pm) – Der Cannabis-Verband Bayern (CVB) hat sich gegen die schikanöse Behandlung von Cannabis-Patienten durch die Polizei im Freistaat ausgesprochen. Seit dem 10. März 2017 gibt es das Cannabis als Medizin-Gesetz. Demnach dürfen Patienten Cannabis legal verwenden. „Die Polizei in Bayern hat noch Nachschulungsbedarf, es scheint besonders an Instruktionen durch das Innenministerium zu mangeln“, kritisierte Wenzel Vaclav Cerveny, Vorsitzender des Cannabis Verbandes Bayern (CVB) nach einem entsprechenden Vorfall am Wochenende in München.

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„Ich lasse mich nicht als Schwerverbrecher abstempeln“, ist Franz Wolf (50) über den Vorfall am Samstag am Stand des Cannabis-Verbandes auf dem Corso Leopold an der Leopoldstraße noch immer sauer. Der Münchner Cannabis-Patient ist gegen 15 Uhr von sechs Polizisten kontrolliert worden. Eine „Verdachtsanzeige“ ist ergangen.

Wolf leidet an einer posttraumatischen Belastungsstörung und nach zahlreichen Verkehrsunfällen an chronischen Schmerzen. Seit 30 Jahren hilft sich der Münchner mit Cannabis. Seit September 2015 mit Ausnahmegenehmigung der Bundesopiumstelle – und nun seit dem 13. April 2017 legal mit ärztlichem Rezept und von der AOK bezahlt. Sowohl das Rezept als auch seinen Cannabis-Pass konnte Wolf am Samstag auf der Leopoldstraße den Polizeibeamten vorzeigen. Es half alles nichts. Er musste mitkommen und wurde von mehreren Beamten durchsucht, seine Cannabis-Medizin-Dose mit seiner Tagesdosis an Joints beschlagnahmt. „Man hat mir einfach meine Medizin genommen“, sagt er noch immer wütend. Wolf sieht sich in seinen Grundrechten zur Teilhabe am öffentlichen Leben beraubt, wenn er jedesmal so einem „Durchsuchungszirkus“ ausgesetzt ist.

Die Freigabe von Cannabis als Medizin für Schwerkranke auf Krankenschein war für Wenzel Cerveny der erste richtige Schritt, den Rohstoff Hanf aus der „Schmuddelecke“ zu holen. „Das Gesetz nützt allerdings nichts, wenn es Polizeibeamte im Freistaat ignorieren.“ Immer wieder tauchen Patienten beim Cannabis Verband in der Einsteinstrasse 163 auf und erzählen von ihren negativen Erfahrungen, häufig wird den Cannabis-Patienten die Medizin einfach beschlagnahmt, bis die Staatsanwaltschaft die Rezepte oder Bescheinigungen der Ärzte überprüfen. „Dieser Zustand darf nicht länger hingenommen werden“, so Wenzel Cerveny.

Der CVB wurde im Frühjahr 2014 von Vaclav Wenzel Cerveny (56) als Dachorganisation von bayernweit 14 Cannabis Social Clubs (CSC) gegründet. Der Verband hat 2014 das bayernweite Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ initiiert und rund 27.000 gültige Unterschriften gesammelt. Das Bayerische Verfassungsgericht hat ein Volksbegehren aber wegen Bundesrecht abgelehnt. Aus diesem Grund läuft seit Februar 2017 eine Bundesweite Petition (www.ja-zu-cannabis.de) bei welcher bereits über 50.000 (über 34.000 online und über 18.000 auf der Straße) unterschrieben haben, diese soll dann im Herbst nach den Bundestagswahlen in Berlin der neuer Regierung eingereicht werden

Im Juli 2015 hat der Verband die erste deutsche „CannabisXXL“-Messe in München durchgeführt. Nach über 80 Jahren der Prohibition wird es für Cerveny Zeit für die Re-Legalisierung von Hanf, der als eine der ältesten und vielseitigsten Kulturpflanzen der Menschheit gilt.

Folgende Medien berichteteten bisher:

Süddeutsche Zeitung, 12.09.2017: "Kiffen erlaubt"

Abendzeitung München, 12.09.2017: "Schikane? Cannabis-Patient erhebt Vorwürfe gegen Polizei"

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+++ „Legalisierung macht Sinn“ + + +

Cannabis-Verband Bayern (CVB) ruft am 6. Mai 2017 zum Global Marijuana March (GMM) in München auf/Kundgebung startet bereits um 11 Uhr am Stachus (neu!)

MÜNCHEN (03.05.17/16.22 Uhr/KORR) – Unter dem bundesweiten Motto „Legalisierung macht Sinn“ ruft der Cannabis-Verband Bayern (CVB) zum Global Marijuana March (GMM) am 6. Mai 2017 durch die Münchner Innenstadt auf. „Wir wollen ein Zeichen setzen, dass Cannabis als Medizin, Rohstoff und Genussmittel konsequent und vorurteilsfrei benutzt werden kann“, sagt Wenzel Cerveny (55), Vorsitzender des Cannabis-Verbandes Bayern. Der Start- und Sammelpunkt zum GMM befindet sich am kommenden Samstag, 6. Mai 2017, bereits um 11 Uhr am Stachus. Wegen der vom Veranstalter erwarteten Zahl von 500 Teilnehmern hat das Kreisverwaltungsreferat (KVR) den ursprünglichen Startpunkt der Kundgebung verlegt.

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Der CVB will mit dem GMM Cerveny zufolge auf die Situation vieler kranker Menschen aufmerksam machen, denen Cannabis-Medikamente verweigert werden. Trotz Cannabis als Medizin-Gesetz habe sich die Versorgung dieser Menschen nicht wesentlich verbessert. Der CVB weist mit dem Aufruf auf die sinnlose, weil den Rechtsstaat aushöhlende Strafverfolgungspraxis in Deutschland und besonders in Bayern hin. Die Politik toleriere unter den jetzigen Schwarzmarkt-Bedingungen den fehlenden Jugendschutz.

Wenzel Cerveny bedankt sich mit dem Aufruf, der an Konsumenten und Nicht-Konsumenten von Cannabis geht, bei den 37.000 Unterstützern des letztjährigen Volksbegehrens („Ja zu Cannabis in Bayern“. Seit Januar 2017 haben erneut 30.000 Unterstützer online und 8000 Unterstützer an den Infoständen die bundesweite Petition „Ja zu Cannabis in Deutschland“ unterschrieben (www.cannabis-verband.de).

Der Global Marijuana March (GMM) geht auf den amerikanischen Hanf-Aktivisten Dana Beal zurück, der seit 1999 eine alljährliche internationale Demonstration für die Legalisierung von Cannabis und Cannabisprodukten ins Leben gerufen hat. Seitdem haben sich Hunderttausende weltweit in über 829 verschiedenen Städten in 72 Ländern daran beteiligt. Mit dem Global Marijuana March will die Cannabis-Szene ihre eigene Subkultur und ihren Lebensstil zeigen. Es sind Konsumenten bzw. Legalisierungs-Befürworter, sowie Nicht-Konsumenten gleichermaßen aufgerufen.



Über den Cannabis Verband Bayern (CVB) Der Cannabis Verband Bayern (CVB) wurde im Frühjahr 2014 von Vaclav Wenzel Cerveny (55) als Dachorganisation von bayernweit 14 Cannabis Social Clubs (CSC) gegründet. Der Verband hat 2014 das bayernweite Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ initiiert und rund 37.000 Unterschriften gesammelt. Das Bayerische Verfassungsgericht hat ein Volksbegehren aber abgelehnt. Im Juli 2015 hat der Verband die erste deutsche „CannabisXXL“-Messe in München durchgeführt. Nach über 80 Jahren der Prohibition wird es für Cerveny Zeit für die Re-Legalisierung von Hanf, der als eine der ältesten und vielseitigsten Kulturpflanzen der Menschheit gilt.

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[Cannabis Therapie-Zentrum geplant/DCI Cannabis Institut GmbH startet Crowdinvestment-Kampagne!]



+++ Cannabis-Verband Bayern startet bundesweite Petition zur Legalisierung + + +



MÜNCHEN/BERLIN (26.01.17) – Der Cannabis-Verband Bayern (CBV) hat eine bundesweite Petition zur völligen Legalisierung von Cannabis für Erwachsene ab 18 Jahren gestartet. „Jeder Bürger hat ein Recht auf Cannabis und auf Selbstanbau von Hanf“, forderte CBV-Vorsitzender Wenzel Vaclav Cerveny am Donnerstag in München. Die Petition wird am 1. Februar 2017 um 19 Uhr an der Universität Bayreuth (Raum H18/NW II) vorgestellt.


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Der Petition zufolge soll Hanf aus den Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes (§24a BtMG) gestrichen werden und grundsätzlich als landwirtschaftliches Produkt und Lebensmittel betrachtet werden. In einem zweiten Schritt soll das Jugendschutzgesetz (JuSchuG) dahingehend erweitert werden, dass Hanfprodukte mit einem THC-Gehalt über 0,2 % erst ab 18 Jahren erworben und verkauft werden dürfen.

Die Freigabe von Cannabis als Medizin für Schwerkranke auf Krankenschein in der vergangenen Woche ist für den CVB-Vorsitzenden der richtige Schritt, den Rohstoff Hanf aus der „Schmuddelecke“ zu holen. Er sieht den einstimmigen Beschluss des Bundestages in erster Linie als „Anbauverhinderungsgesetz“. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sei mit dem Gesetz dem Druck von Gerichten ausgewichen, die Schwerkranken den Anbau erlaubt hätten.

Die Petition kann unter folgendem Link unterstützt werden:

Direktzum Unterschreiben der Petition!



Der Cannabis Verband Bayern (CVB) wurde im Frühjahr 2014 von Vaclav Wenzel Cerveny (55) als Dachorganisation von bayernweit 14 Cannabis Social Clubs (CSC) gegründet. Der Verband hat 2014 das bayernweite Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ initiiert und rund 27.000 Unterschriften gesammelt. Das Bayerische Verfassungsgericht hat ein Volksbegehren aber abgelehnt. Im Juli 2015 hat der Verband die erste deutsche „CannabisXXL“-Messe in München durchgeführt. Nach über 80 Jahren der Prohibition wird es für Cerveny Zeit für die Re-Legalisierung von Hanf, der als eine der ältesten und vielseitigsten Kulturpflanzen der Menschheit gilt.

Über openPetition.de
openPetition ist eine offene, partizipative Petitionsplattform, ermöglicht digitale Bürgerbeteiligung und eröffnet den Dialog zwischen Bürgern und Politik. Jeden dritten Tag ist eine Petition erfolgreich. 2016 wurden 3 Mio. Unterschriften für rund 2.200 Petitionen geleistet. In 170 Fällen wurde den Anliegen der Petenten entsprochen. openPetition ist eine gemeinnützige GmbH und zu 100% durch Spenden finanziert.

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+++ Demo für Cannabis als Medizin, Rohstoff und Genussmittel
Global Marijuana March in München + + +

Cannabis-Verband Bayern ruft für Samstag, 23. April 2016, ab 12 Uhr zu Kundgebung und Demo mit Paradewagen/Berliner Jugendrichter Andreas Müller spricht am Odeonsplatz

München (19.04.16/pm) – MÜNCHEN – 4-20 in München: Der Cannabis-Verband ruft für Samstag, 23. April 2016, alle Befürworter der Legalisierung von Cannabis zur Teilnahme am „Global Mariajuna March“ auf. Treffpunkt ist um 12.00 Uhr am Odeonsplatz. Es spricht der Berliner Jugendrichter Andreas Müller. Ab 14 Uhr soll der Zug mit Paradewagen durch die Münchner Innenstadt führen. „Wir wollen besonders auf die Situation von Cannabis-Patienten aufmerksam machen, denen der Staat eine günstige Versorgung mit Medizinalhanf verweigert“, sagt Vorsitzender Wenzel Cerveny (54).


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Der 20.April hat sich weltweit als "Tag des Cannabis-Konsums" etabliert. Was in den 1970er-Jahren in Kalifornien als Uhrzeit (16:20 Uhr) für mehr oder weniger spontane "Kiffertreffen" kalifornischer Studenten begann, hat sich mittlerweile als Gedenktag zur Feier des Hanfes weltweit verbreitet. Am 23. April 2016 möchte der Cannabis-Verband Bayern diese weltweite Bewegung aufgreifen, um eine große Demonstration in München zu organisieren. Allerdings soll es in München keinen provozierenden Konsum von Cannabis geben, die Demonstration wird laut Wenzel Cerveny ganz im Zeichen der leidenden Cannabis-Patienten stehen. Der Cannabis-Verband Bayern will mit einem Informationsstand am Odeonsplatz die Bevölkerung über die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten von Hanf informieren.

"Deutschlands härteste Jugendrichter" Andreas Müller wird einer der Hauptredner sein. Müller setzt sich seit Jahren vehement für eine Legalisierung von Cannabis ein, weil er als Richter aus erster Hand weiß, dass das strikte Verbot zu mehr Schaden als Nutzen führt. Diese Meinung teilt er mit über 150 Strafrechtsprofessoren, die den Bundestag zur Überprüfung des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG) aufgefordert haben. „Wenn Cannabis in Deutschland endlich entkriminalisiert wird, haben viele kranke Menschen weniger Probleme mit der Polizei und den Gerichten.“ Das BtmG in seiner jetzigen Fassung verhindere leider die adäquate Versorgung mit Cannabis-Medizin, so Cerveny.

Der Cannabis-Verband Bayern plant – nach staatlicher Genehmigung – Medizinalhanf für die rund 100 Cannabis-Patienten in Bayern anzubauen. Der Anbau erfolgt nach den Vorstellungen der Initiatoren als Teil eines Forschungsprojektes, das als Cannabis-Therapie-Center Bayern in Forstinning (Lkr. Ebersberg) aufgebaut werden soll. Einen entsprechenden Eilantrag an die Bayerische Staatskanzlei nach §3 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) hat der Verbands-Vorsitzende Wenzel Cerveny mit einem übergesetzlichen Notstand für die Patienten im Freistaat begründet: „Kein Patient ist dann mehr gezwungen, Hanf selber anzubauen oder sich aus dubiosen Quellen auf dem Schwarzmarkt zu versorgen“, sagt Cerveny.

Über den Cannabis Verband Bayern
Der Cannabis Verband Bayern (CVB) wurde im Frühjahr 2014 von Vaclav Wenzel Cerveny (54) gegründet. Der Verband ist die Dachorganisation von bisher 14 Cannabis Social Clubs (CSC), die sich bayernweit mit jeweils mindestens zehn Mitgliedern gegründet haben. Der Verband hat 2014 das bayernweite Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ initiiert und rund 27.000 vom Innenministerium anerkannte Unterschriften gesammelt. Vom 10. bis 12. Juli 2015 hat der Verband die erste deutsche „CannabisXXL“-Messe in München durchgeführt. Die nächste CannabisXXL soll vom 8.bis 10. Juli 2016 stattfinden.

Ziel des Verbands ist es, neben dem medizinischen Nutzen vor allem die Vielseitigkeit des Naturprodukts Hanf aufzuzeigen.

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+++ Cannabis-Verband will Medizinalhanf anbauen

Notstand für Ausnahme-Patienten beenden: Therapie-Zentrum in Forstinning im Landkreis Ebersberg mit 600 qm Anbaufläche geplant/Eilantrag bei der Bayerischen Staatskanzlei auf Anbau-Erlaubnis nach §3 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) gestellt

München (24.03.16/pm) – Der Cannabis-Verband Bayern will auf 600 qm Fläche Medizinalhanf für die rund 100 Cannabis-Patienten mit behördlicher Ausnahmegenehmigung im Freistaat Bayern anbauen. Der Anbau erfolgt nach den Vorstellungen der Initiatoren als Teil eines Forschungsprojektes, das als Cannabis-Therapie-Center Bayern in Forstinning (Lkr. Ebersberg) aufgebaut werden soll. Einen entsprechenden Eilantrag an die Bayerische Staatskanzlei nach §3 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) hat der Verbands-Vorsitzende Wenzel Cerveny (54) mit einem übergesetzlichen Notstand für die Patienten im Freistaat begründet: „Kein Patient ist dann mehr gezwungen, Hanf selber anzubauen oder sich aus dubiosen Quellen auf dem Schwarzmarkt zu versorgen“, sagt Cerveny.


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Die Investitionskosten für das Cannabis Therapie Center Bayern“ (CTCB) in Höhe von 1,7 Millionen Euro sollen laut Cerveny über Crowdfunding und Spenden eingesammelt werden. In der rund 2.000 qm großen Immobilie sollen sowohl der Anbau von Medizinalhanf als auch die Forschung über Cannabis für pharmazeutische Zwecke vorangetrieben werden. In Zusammenarbeit mit einem Ärzteteam sollen einwandfreie medizinische Cannabis-Blüten angebaut, getrocknet, getestet und verarbeitet werden.

Sechs Kilogramm Monatsmenge
Der Hanf-Anbau soll in einem etwa 600 Quadratmeter großen, abgesicherten Teil des Obergeschosses im Cannabis Therapie Center erfolgen. Der Medizinalhanf soll nach Genehmigung Cerveny zufolge unter Einhaltung höchster Sicherheitsauflagen in Zusammenarbeit und unter der Aufsicht der bayerischen Landesregierung angebaut werden. Die Anbaumenge soll sich nach Angaben von Cerveny aus der Menge der zu versorgenden Patienten und ihrer monatlichen Höchstbezugsmenge errechnen. Bei anfangs 100 Patienten rechnet Cerveny monatlich mit einem durchschnittlichen Bedarf von 60 Gramm pro Patient. Somit ergebe sich eine benötigte Monatsmenge von etwa sechs Kilogramm reinen, getrockneten Cannabisblüten.

Übergesetzlicher Notstand erfüllt

Alle bisherigen Klagen und Bemühungen um Kostenübernahme von Cannabis-Patienten seien bei den Krankenkassen ergebnislos verlaufen, um diesen Notstand abzuwenden. Jeder Cannabis-Patient hat laut Cerveny nach §34 des Strafgesetzbuches (StGB) einen Anspruch auf medizinische Cannabis-Blüten, da er keinen anderen mit seinem Konsum schädige. Der übergesetzliche Notstand ist für Cerveny erfüllt, wenn Patienten keinen Zugang zu medizinischem Cannabis hätten. Dieser Notstand sei bereits dann erfüllt, wenn es sich die Patienten nicht leisten könnten, die notwendige medizinische Menge zu erwerben. Die meisten Cannabis-Patienten seien über Jahre hinweg ihrer Krankheit zum Opfer gefallen und könnten es sich nicht leisten. Somit müssen sie mit nur einem Bruchteil ihrer Cannabis-Medizin auskommen und unzumutbare Schmerzen erleiden. Dies komme einer unterlassenen Hilfeleistung und Körperverletzung gleich.

„Wir möchten einen wichtigen Beitrag dazu leisten, das vollständige therapeutische Potential von Cannabis zu erschließen, indem wir die wissenschaftliche Forschung vorantreiben und Cannabis für pharmazeutische Zwecke anbauen“, so Wenzel Cerveny. Das Verwaltungsgericht Köln hat nach Angaben des Cannabis-Verbandes am 22. Juli 2014 geurteilt, dass der Eigenanbau von Cannabis für eigene medizinische Zwecke erlaubt werden muss. Das Gericht stellte in seinem Urteil fest, dass die Bundesopiumstellt bei ihren Entscheidungen über die Anträge ihren Ermessensspielraum falsch ausgeübt habe (Aktenzeichen 7K4020/12).

Beratung für Patienten
Ein Ärzteteam soll die Selbsttherapie der bislang hilflosen Patienten mit bereits erteilter Ausnahmegenehmigung begleiten. Eine richtige ärztliche Verschreibung sei nach aktueller Gesetzeslage leider immer noch nicht möglich. Bisher bestellen Patienten mit Ausnahmegenehmigung Cannabis direkt über eine Apotheke.“ Zudem werde sich ein Berater-Team sich um die Patienten kümmern und sie beim Antrag einer Genehmigung für Cannabis nach § 3 (2) BtmG (Betäubungsmittelgesetz) begleiten. Zum Konzept des Therapie-Zentrums gehört auch die Ernährungsberatung. In einem „Hanf-Kochstudio“ soll den Patienten als Hanf als gesundes Lebensmittel vorgestellt werden. Im Zuge des Jugendschutzes sollen Jugendliche und Eltern über die verschiedenen Therapien informiert werden.

Cannabis-Medizin kostenlos
Bis der Bundestag eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen beschließt, sollen die Patienten die Cannabis-Medizin kostenlos erhalten. Nach einer Gesetzesänderung könnte Cannabis auf Rezept durch Ärzte verschrieben werden und die Kosten durch die Krankenkassen übernommen werden. Die medizinischen Cannabis-Blüten könnten dann über die Apotheken verteilt werden. „Leider dauert es aber in Berlin zu lange, bis diese Änderungen beschlossen werden. Die Patienten können nicht länger warten“, sagt Cerveny.

Eine Dauerstudie soll durch regelmäßige Zusammenarbeit mit den versorgten Patienten entstehen, um Erfahrungen und Richtlinien für die Zukunft zu sammeln. Bei der Wahl der Hanfsorten für den Anbau soll auf die besonderen medizinischen Bedürfnisse der Patienten Rücksicht genommen werden. Es sollen Sorten verwendet werden, die mit Bezug auf Tetrahydrocannabinol THC und Cannnabidiol (CBD) in israelischen Forschungsarbeiten hervorragend abgeschnitten hätten.

Über den Cannabis Verband Bayern
Der Cannabis Verband Bayern (CVB) wurde im Frühjahr 2014 von Vaclav Wenzel Cerveny (54) gegründet. Der Verband ist die Dachorganisation von bisher 14 Cannabis Social Clubs (CSC), die sich bayernweit mit jeweils mindestens zehn Mitgliedern gegründet haben. Der Verband hat 2014 das bayernweite Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ initiiert und rund 27.000 vom Innenministerium anerkannte Unterschriften gesammelt. Vom 10. bis 12. Juli 2015 hat der Verband die erste deutsche „CannabisXXL“-Messe in München durchgeführt. Die nächste CannabisXXL soll vom 8.bis 10. Juli 2016 stattfinden.

Ziel des Verbands ist es, neben dem medizinischen Nutzen vor allem die Vielseitigkeit des Naturprodukts Hanf aufzuzeigen.

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[Volksbegehren/Cannabis]

+++ Die zwei Gesichter der CSU beim Thema „Cannabis“:
„Katze beißt sich in den eigenen Schwanz“


CSU-Innenminister lehnt Volksbegehren wegen mangelnder Gesetzgebungskompetenz ab, CSU-Landtagsfraktion fühlt sich zuständig und stellt Dringlichkeitsantrag „Keine Legalisierung von Cannabis als Genussmittel/ Bayerischer Landtag diskutiert am 28.10.15 ab 13 Uhr über Legalisierung von Cannabis

München (27.10.15/pm) Hat die bayerische CSU-Staatsregierung Angst vor dem Votum der Bürger beim Thema „Cannabis“? Das Innenministerium lehnt das Volksbegehren wegen des Eingriffes in ein Bundesrecht ab, im Bayerischen Landtag fühlt sich die CSU-Fraktion berufen, einen Dringlichkeitsantrag gegen die Legalisierung zu stellen: „Die Katze beißt sich in den eigenen Schwanz“, sagte Wenzel Cerveny (54), Vorsitzendes des Cannabis-Verbandes Bayern und Initiator des bayerischen Volksbegehrens „Ja zur Legalisierung von Cannabis als Rohstoff, Medizin und Genussmittel“ am Dienstag in München. Der Bayerische Landtag debattiert am Mittwoch, 28.10.15, ab 13 Uhr zum Thema Legalisierung.

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Als Steilvorlage für den Verfassungsgerichtshof, das Cannabis-Volksbegehren wirklich dem Volk zur Entscheidung zu überlassen, sieht Wenzel Cerveny das Handeln der CSU-Landtagsfraktion. „Während der Innenminister die Verantwortung weit von sich schiebt, stellt die CSU-Landtagsfraktion sogar einen Dringlichkeitsantrag.“ Unter dem Tagesordnungspunkt 8 haben die CSU-Abgeordneten Thomas Kreuzer, Josef Zellmeier, Kerstin Schrey-Stäblein u. a. für die Fraktion den Antrag an die Staatsregierung gestellt, „sich weiterhin gegen die Legalisierung von Cannabis als Genussmittel einzusetzen“ (Drs 17/5653. 17/8354 (G). Federführend hat sich der Landtagsausschuss für Gesundheit und Pflege mit dem CSU-Landtagsabgeordneten Bernhard Seidenath als Berichterstatter mit der Legalisierung von Cannabis beschäftigt.

„Wenn Landtag und CSU-Fraktion kompetent sind, über die Cannabis-Legalisierung abzustimmen, dann ist es das bayerische Volk allemal“, betont der Volksbegehren-Initiator Wenzel Cerveny. Er und sein Team vom Cannabis-Verband Bayern hatten am 11. September 2015 über 27.000 gültige Unterschriften beim Innenministerium eingereicht. Ob die Bayern über das Volksbegehren abstimmen dürfen, muss laut Entscheidung des Innenministeriums vom 23. Oktober 2015 der bayerische Verfassungsgerichtshof innerhalb von drei Monaten entscheiden.

Der Antrag der CSU wird gemeinsam mit dem Tagesordnungspunkt 7 aufgerufen. Die Fraktion Bündnis/Die Grünen hat den Antrag gestellt, dass auch in Bayern die Straffreigrenze beim Cannabisbesitz verbindlich umgesetzt werden muss. 17/5609 und 17/8322 (A).

Laut Innenministerium fehlt dem Freistaat Bayern die erforderliche Gesetzgebungskompetenz zum Erlass eines bayerischen Hanfgesetzes (BayHanfG), das sich nicht mit dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) auf Bundesebene vereinbaren lasse. Nach Ansicht des Cannabis-Verbandes ist jedoch nicht geklärt, welchen Rechtscharakter das BtMG hat, ob kompetenzgemäß oder kompetenzwidrig.

Von seinem Wesen her sei das BtMG ein „Ermächtigungsgesetz“, das die Bundesregierung bzw. das Bundesgesundheitsministerium ermächtigt, Stoffe mehr oder weniger beliebig in die Anlagen 1 bis 3 des BtMG einzugruppieren, ohne dass der Bundestag als eigentlicher Gesetzgeber dem zustimmen muss (§1 (2) BtMG).

Gesetzgebungskompetenz der Länder
Interessanterweise wird laut Wenzel Cerveny im gesamten Betäubungsmittelgesetz nicht explizit geregelt, ob und wie Stoffe jemals aus einer der Anlagen herausgenommen werden sollen oder können. Prinzipiell könnte dazu ein Erlass des Bundesministeriums für Gesundheit ausreichen, der jährlich einfach wiederholt wird. Zu einer dauerhaften „Eingruppierung“ eines Stoffes in die Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes bedarf es aber der Zustimmung des Bundesrates und damit bewertet der Cannabis-Verband die Gesetzgebungskompetenz der Bundeländer (Bundesrat) stärker als die des Bundestages.

Wenzel Cerveny sieht die Länderkompetenz in der bisherigen Haltung des Bayerischen Landtags in Sachen „Cannabis“ bestätigt. Das Thema werde sowohl im Plenum als auch in den Ausschüssen behandelt. Bisher seien alle Petitionen zur Legalisierung (auch die Petition des Cannabis-Verbandes vom 03.02.2014, Az.: VF.0075.17) vom Landtag akzeptiert und ordnungsgemäß bearbeitet. Der Landtag habe die Petitionen bisher nicht mit Verweis auf „Nichtzuständigkeit“ abgewiesen.

Über den Cannabis Verband Bayern
Der Cannabis Verband Bayern (CVB) wurde im Frühjahr 2014 von Vaclav Wenzel Cerveny (54) gegründet. Der Verband ist die Dachorganisation von bisher 14 Cannabis Social Clubs (CSC), die sich bayernweit mit jeweils mindestens zehn Mitgliedern gegründet haben. Der Verband hat 2014 das bayernweite Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ initiiert und von 10. bis 12. Juli 2015 die erste deutsche „CannabisXXL“-Messe durchgeführt. Ziel des Verbands ist es, neben dem medizinischem Nutzen vor allem die Vielseitigkeit des Naturprodukts Hanf aufzuzeigen.

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[Volksbegehren/Cannabis]

+++ „Innenminister schiebt unangenehme Verantwortung ab“

Cannabis-Verband Bayern zur Entscheidung des Innenministeriums, das Volksbegehrens „Ja zur Legalisierung von Cannabis“ wegen der gesetzlichen Voraussetzungen nicht anzunehmen: Rechtscharakter des BTM-Gesetzes muss geklärt werden/Bayerns Verfassungsrichter müssen sich ums Kiffen kümmern

MÜNCHEN (23.10.15/pm) - Der bayerische Cannabis-Verband sieht die Entscheidung des bayerischen Innenministeriums gelassen, das Volksbegehren „Ja zur Legalisierung von Cannabis als Rohstoff, Medizin und Genussmittel“ abzulehnen. „Innenminister Joachim Herrmann (CSU) schiebt die unangenehme Verantwortung an die Verfassungsrichter ab“, kontert Wenzel Cerveny 54). „Wir freuen uns, dass der Verfassungsgerichtshof innerhalb von drei Monaten über den Zulassungsantrag entscheiden muss und den Rechtscharakter des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) klären muss.“ Der Cannabis-Verband Bayern hatte 27.033 gültige Unterschriften am 11. September 2015 vorgelegt.

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Laut Innenministerium fehlt dem Freistaat Bayern die erforderliche Gesetzgebungskompetenz zum Erlass eines bayerischen Hanfgesetzes (BHanfG), das sich nicht mit Bundesrecht vereinbaren lasse. Prinzipiell breche laut Artikel 31 Grundgesetz Bundesrecht das Landesrecht, so Wenzel Cerveny. Nach Ansicht des Cannabis-Verbandes ist jedoch nicht geklärt, welchen Rechtscharakter das BtMG hat, ob kompetenzgemäß oder kompetenzwidrig.

Von seinem Wesen her sei das BtMG ein „Ermächtigungsgesetz“, das die Bundesregierung bzw. das Bundesgesundheitsministerium ermächtigt, Stoffe mehr oder weniger beliebig in die Anlagen 1 bis 3 des BtMG einzugruppieren, ohne dass der Bundestag als eigentlicher Gesetzgeber dem zustimmen muss (§1 (2) BtmG).

Gesetzgebungskompetenz der Länder
Interessanterweise wird laut Wenzel Cerveny im gesamten Betäubungsmittelgesetz nicht explizit geregelt, ob und wie Stoffe jemals aus einer der Anlagen herausgenommen werden sollen oder können. Prinzipiell könnte dazu ein Erlass des Bundesministeriums für Gesundheit ausreichen, der jährlich einfach wiederholt wird. Zu einer dauerhaften „Eingruppierung“ eines Stoffes in die Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes bedarf es aber der Zustimmung des Bundesrates und damit bewertet der Cannabis-Verband die Gesetzgebungskompetenz der Bundeländer (Bundesrat) stärker als die des Bundestages.

Wenzel Cerveny sieht die Länderkompetenz in der bisherigen Haltung des Bayerischen Landtags in Sachen „Cannabis“ bestätigt. Bisher seien alle Petitionen zur Legalisierung (auch die Petition des Cannabis-Verbandes vom 03.02.2014, Az.: VF.0075.17) vom Landtag akzeptiert und ordnungsgemäß bearbeitet. Der Landtag habe die Petitionen bisher nicht mit Verweis auf „Nichtzuständigkeit“ abgewiesen.

Heißes Eisen vom Tisch des Innenministers
Politisch bewertet, bestätigt sich für Wenzel Cerveny in der Entscheidung des Innenministeriums die harte Prohibitionslinie der CSU-Staatsregierung. „Joachim Herrmann hat ein heißes Eisen vom Tisch.“ Wenzel Cerveny sieht jedoch Parallelen zum Volksbegehren, die Studiengebühren abzuschaffen. Das Innenministerium sei sich hundertprozentig sicher gewesen, sei aber vom Verfassungsgericht eines Besseren belehrt worden. Das Volksbegehren sei zugelassen und erfolgreich durchgeführt worden, die Studiengebühren wurden daraufhin abschafft.

Über den Cannabis Verband Bayern
Der Cannabis Verband Bayern (CVB) wurde im Frühjahr 2014 von Vaclav Wenzel Cerveny (54) gegründet. Der Verband ist die Dachorganisation von bisher 14 Cannabis Social Clubs (CSC), die sich bayernweit mit jeweils mindestens zehn Mitgliedern gegründet haben. Der Verband hat 2014 das bayernweite Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ initiiert und von 10. bis 12. Juli 2015 die erste deutsche „CannabisXXL“-Messe durchgeführt.

Ziel des Verbands ist es, neben dem medizinischem Nutzen vor allem die Vielseitigkeit des Naturprodukts Hanf aufzuzeigen. Diese Vielfalt präsentiert er im verbandseigenen Bio-Hanfladen in der Morassistrasse 4, 80469 München.

Seit jeher ist Hanf ein wichtiger Rohstoff für die Menschheit. Die Pflanze liefert vielfältigste Produkte und ist seit Jahrtausenden bei im europäischen Raum heimisch. Hanf wurde wegen seines vielfältigen Nutzens und seiner geistbewegenden Eigenschaften in vielen alten Kulturen als heilige Pflanze verehrt. Hanf ist dreimal ergiebiger als Baumwolle und liefert reißfestere Naturfasern. Weil weder beim Anbau noch bei der Ernte und Verarbeitung schädliche Chemikalien eingesetzt werden, kommen Hanf-Textilien giftfrei auf die Haut. Hanfsamen waren in vielen Gegenden der Welt Grundnahrungsmittel für Menschen und Tiere. Diese Pflanze stellt nach Ansicht des CVB alles bereit, was der Mensch zum Überleben braucht.

Gründer Vaclav Cerveny war 25 Jahre lang selbstständiger Gastronom, ehe ihn das Nichtraucherschutzgesetz in existenzielle Not brachte. Seine Verbrüderungsaktion mit anderen Gastronomen führte zum Entzug der Konzession. Im Zuge seines Kampfes für Raucherclubs machte er sich auch für die Legalisierung von Cannabis stark.

Zur Homepage des Verbandes

+++ „Kiffen ist nicht kriminell!“ +++

Plädyoer für die Legalisierung von Cannabis – Lesung und Diskussion mit Jugendrichter Andreas Müller am Samstag, 17. Oktober 2015, um 19.00 Uhr im Kolpinghaus München/Veranstaltung der Thomas-Dehler-Stiftung in Kooperation mit dem Cannabis-Verband Bayern
Einladung

MÜNCHEN (11.10.15/pm) - Zwei bis vier Millionen Menschen in Deutschland konsumieren regelmäßig Cannabis. Diese Konsumenten müssen mit der Angst vor strafrechtlicher Verfolgung und sozialer Stigmatisierung leben. „Wir brauchen eine neue Gesetzgebung“, fordert Andreas Müller, Deutschlands härtester Jugendrichter am Amtsgericht Bernau bei Berlin.

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Den Kampf gegen die Drogen habe die Gesellschaft längst verloren. Nun gelte es, die durch eine veraltete Drogenpolitik geschaffenen Opfer zu schützen. In seinem neuen Buch „Kiffen und Kriminalität“ plädiert er gegen eine veraltete Gesetzgebung und die unsinnige Stigmatisierung harmloser Bürger.

Andreas Müller liest aus seinem Buch auf einer Veranstaltung der Thomas-Dehler-Stiftung/Stiftung für die Freiheit in Kooperation mit dem Cannabis-Verband Bayern:

am Samstag, 17. Oktober 2015, um 19.00 Uhr
Kolpinghaus München, Festsaal
Adolf-Kolping-Straße 1
80336 München

Die Begrüßung übernimmt Wenzel Cerveny, Vorsitzender des Cannabis-Verbandes Bayern und Initiator des Volksbegehrens „Ja zu Cannabis“. Moderiert wird die Veranstaltung von Sebastian Steinmayr, Chefredakteur des BLR. Geleitet wird die Veranstaltung von Michael Lindner, Kommunikationsreferent der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit/Thomas-Dehler-Stiftung.

Im Anschluss diskutieren die Gäste mit Vertretern aus Politik und Gesellschaft.

Haben Sie Interesse an einem Interview mit Richter Andreas Müller im Vorfeld der Veranstaltung? Zur besseren Disposition bitten wir Sie, uns per Mail an presse@koenig-online.de oder per SMS-Nachricht an die Rufnummer 0171/44 59 706 mitzuteilen, ob Sie ein Interview wünschen und an der Veranstaltung teilnehmen.



Einladung

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[Cannabis-Volksbegehren]

+++ 25.505 Unterschriften für die Legalisierung von Cannabis in Bayern +++

Initiator Vaclav Wenzel Cerveny reichte beim bayerischen Innenministerium den Antrag auf ein Volksbegehren ein/Impressionen

MÜNCHEN (11.09.2015) – Es ist geschafft: Initiator Wenzel Vaclav Cerveny und seine Crew haben am Freitag (11.09.15) erfolgreich den Antrag für das Volksbegehren „Ja zur Legalisierung von Cannabis in Bayern als Rohstoff, Medizin und Genussmittel“ gestellt. 25.505 Unterstützer-Unterschriften wurden beim bayerischen Innenministerium am Odeonsplatz eingereicht.

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Das mit Fahnen geschmückte Kampagnen-Mobil hatte die Fracht dabei: Pressesprecher Stefan Frey und Beamte aus dem Ministerium übernahmen die Kisten mit den Unterschriften aus sieben bayerischen Bezirken.

Die 25.505 Unterschriften verteilen sich wie folgt auf die Bezirke:

Oberbayern 19.052
Mittelfranken 2.916
Schwaben 1.810
Niederbayern 812
Oberpfalz 365
Oberfranken 290
Unterfranken 260.
Das Innenministerium prüft nun innerhalb von sechs Wochen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens. Lässt das Innenministerium den Antrag zu, wird das Volksbegehren im Bayerischen Staatsanzeiger bekanntgemacht und zugleich eine zweiwöchige Eintragungsfrist festgelegt. Andernfalls muss der Bayerische Verfassungsgerichtshof über die Zulassung entscheiden.



Impressionen von der Übergabe und der Demo
Video von der Demo

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[Cannabis-Volksbegehren]

+++ Bayernweites Cannabis-Legalisierungs-Volksbegehren am Ziel +++

Initiator Wenzel Cerveny übergibt am Freitag, 11.09.15, um 10:30 Uhr 25.000 gültige Unterschriften im Innenministerium/Unterstützer-Demo ab 12 Uhr vom Marienhof durch die Innenstadt


MÜNCHEN (09.09.2015/pm) – Das bayerische Volksbegehren zur Legalisierung von Cannabis hat sein Ziel erreicht. 35.000 Unterschriften wurden gesammelt, 25.000 von den Wahlämtern bestätigte Unterschriften liegen vor. „Die etwa 200 Tage Arbeit auf der Straße haben sich gelohnt, die Zeit ist – auch in Bayern - reif für die Freigabe von Hanf als Rohstoff, Medizin und Genussmittel“, sagt Initiator Vaclav Wenzel Cerveny (54).

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Die Übergabe der 25.000 Unterschriften findet statt

am Freitag, 11. September 2015, um 10.30 Uhr
im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
Odeonsplatz 3
80539 München.

Zeitplan:
Eine Demonstration für die Legalisierung von Cannabis findet ab 12 Uhr mit Kundgebungen am Marienhof statt. Von dort bewegt sich ein Unterstützer-Zug mit fünf Paradewagen ab 14:00 Uhr über Dienerstraße (Höhe Marienhof) - Residenzstraße - Max-Joseph-Platz - Maximilianstraße - bei Maximiliansbrücke rechts zur Ludwigsbrücke - Zweibrückenstraße - Isartorplatz - Tal - Viktualienmarkt - Rosental - Oberanger - Sendlinger-Tor-Platz - Sonnenstraße - Karlsplatz - Lenbachplatz - Pacellistraße - Promenadeplatz - Maffeistraße - Schrammerstraße und wieder zurück zum Marienhof. Von 17:00 bis 24:00 Uhr sprechen Vertreter von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP sowie Vertreter von Fachverbänden. Informationen zum Rohstoff Hanf gibt es an den verschiedenen Ständen.

50 Prozent der Unterschriften aus München

Die meisten Unterstützer für das Cannabis-Volksbegehren stammen aus der Landeshauptstadt. Etwa die Hälfte der bestätigten 25.000 Unterschriften sei vom Kreisverwaltungsreferat München bestätigt worden, bilanziert Vaclav Wenzel Cerveny. Rund 80 Prozent der Unterstützer kommen aus Oberbayern. Über 1.000 verschiedene Wahlämter waren bayernweit involviert gewesen. Die etwa 10.000 ungültigen Stimmen kamen überwiegend von in Bayern lebenden EU-Bürgern. „Im Gegensatz zu vielen Skeptikern, könnte Bayern doch einen Alleingang in Sache Legalisierung gehen“, so der Volksbegehren-Initiator. Bayern sei schließlich Freistaat und habe somit andere Möglichkeiten.

In Bayern wurden laut Innenministerium seit 1946 erst 20 Volksbegehren durchgeführt. Durch ein Volksbegehren können Gesetzesvorlagen in den Landtag eingebracht und - falls dieser sie nicht annimmt - über sie ein Volksentscheid herbeigeführt werden. Das Innenministerium prüft zunächst das Volksbegehren auf seine Zulässigkeit. Erachtet das Innenministerium die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens für nicht gegeben, entscheidet über die Zulassung der Bayerische Verfassungsgerichtshof. Nimmt der Landtag eine so eingereichte Gesetzesvorlage nicht an, wird vom Volk über das Gesetz abgestimmt. Wurde das Volksbegehren zugelassen, müssen sich innerhalb einer Eintragungsfrist von 14 Tagen mindestens 10 Prozent der Stimmberechtigten (ca. 930.000 Bürgerinnen und Bürger aus Bayern) in Listen, die in Amtsräumen ausliegen, eintragen. Beim letzten Volksbegehren, das erfolgreich angenommen worden ist, stimmten die Bayern mit 14,3 Prozent für ein „Nein zu Studiengebühren“.

Volksbegehren-Initiator Wenzel Vaclav Cerveny ist zuversichtlich, die 930.000 erforderlichen Einschreibungen in der „heißen Phase“ zu bekommen. Schließlich gibt es seinen Berechnungen nach rund 2,2 Millionen „Hanffreunde“ samt Familien im Freistaat. Für etwa 1,5 Millionen bayerische Patienten kommt Cannabis als medizinisches Heilmittel in Frage.

Über den Cannabis Verband Bayern
Der Cannabis Verband Bayern (CVB) wurde im Frühjahr 2014 von Vaclav Wenzel Cerveny (54) gegründet. Der Verband ist die Dachorganisation von bisher 14 Cannabis Social Clubs (CSC), die sich bayernweit mit jeweils mindestens zehn Mitgliedern gegründet haben. Der Verband hat 2014 das bayernweite Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ initiiert und von 10. bis 12. Juli 2015 die erste deutsche „CannabisXXL“-Messe durchgeführt. Ziel des Verbands ist es, neben dem medizinischem Nutzen vor allem die Vielseitigkeit des Naturprodukts Hanf aufzuzeigen. Diese Vielfalt präsentiert er im verbandseigenen Bio-Hanfladen in der Morassistrasse 4, 80469 München.

Seit jeher ist Hanf ein wichtiger Rohstoff für die Menschheit. Die Pflanze liefert vielfältigste Produkte und ist seit Jahrtausenden bei im europäischen Raum heimisch. Hanf wurde wegen seines vielfältigen Nutzens und seiner geistbewegenden Eigenschaften in vielen alten Kulturen als heilige Pflanze verehrt. Hanf ist dreimal ergiebiger als Baumwolle und liefert reißfestere Naturfasern. Weil weder beim Anbau noch bei der Ernte und Verarbeitung schädliche Chemikalien eingesetzt werden, kommen Hanf-Textilien giftfrei auf die Haut. Hanfsamen waren in vielen Gegenden der Welt Grundnahrungsmittel für Menschen und Tiere. Diese Pflanze stellt nach Ansicht des CVB alles bereit, was der Mensch zum Überleben braucht.

Gründer Vaclav Cerveny war 25 Jahre lang selbstständiger Gastronom, ehe ihn das Nichtraucherschutzgesetz in existenzielle Not brachte. Seine Verbrüderungsaktion mit anderen Gastronomen führte zum Entzug der Konzession. Im Zuge seines Kampfes für Raucherclubs machte er sich auch für die Legalisierung von Cannabis stark.

www.ja-zu-cannabis.de

Weitere Infos

[Pressemappe zur CXXL 2015 als PDF]

Hier finden Sie Fotos und Logos!

[Cannabis-Volksbegehren]

+++ Bayernweites Legalisierungs-Volksbegehren auf Zielgerade:
32.000 Unterschriften für „Ja zu Cannabis“ gesammelt +++

Übergabe im Bayerischen Landtag am 11. September 2015/Unterstützer aus ganz Bayern ziehen im Demonstrationszug vom Marienhof zum Maximilianeum


MÜNCHEN (21.08.15/) – Das bayerische Volksbegehren zur Legalisierung von Cannabis biegt auf die Zielgerade ein: Rund 32.000 Unterstützer haben sich bisher für den Entwurf eines Bayerischen Hanfgesetzes (BayHanfG) ausgesprochen. „Wir schaffen es“, gibt sich Vaclav Wenzel Cerveny (54), Initiator des Volksbegehrens „Ja zu Cannabis“ und Vorsitzender des Cannabis Verbandes Bayern (CVB) zuversichtlich. Er rechnet mit bayernweit rund 3.000 Unterstützer, die am Freitag, 11. September 2015, in einem Demonstrationszug vom Marienhof zur Übergabe der Unterschriften zum Bayerischen Landtag ziehen werden.

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Noch läuft die Unterschriftenaktion: Erfahrungsgemäß sind nicht alle Unterschriften gültig, z. B. die von nicht wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern. „Wir brauchen etwa 33.000 Unterschriften, um alles in trockene Tücher zu bekommen“, so Vaclav Cerveny. Er ist zuversichtlich, die notwendigen gültigen 25.000 Stimmen am 11. September 2015 einreichen zu können. „schließlich stehen wir bis zum Schluss täglich in der Münchner Fußgängerzone“. Die Frist musste laut Cerveny wegen des Poststreiks und der Ferien verschoben werden.

Entwurf BayHanfG
Im Entwurf des neuen bayerischen Hanfgesetzes (BayHanfG) ist festgeschrieben, dass Hanf (Cannabis) in Bayern nicht mehr dem Betäubungsmittelgesetz (BtmG) unterliegt. Der Verkauf von natürlichen Hanfprodukten mit einem THC-Gehalt über 0,2 vom Hundert soll an Erwachsene über Apotheken erfolgen. Jeder volljährige Bürger soll das Recht haben, bis zu vier Hanfpflanzen im Eigenbau auf geschütztem Privatgrund anzubauen. Hanf mit einem Tetrahydrocannabinol-Gehalt (THC-Gehalt) unter 0,2 vom Hundert wird als Nutzhanf bezeichnet und ist ein gewöhnliches landwirtschaftliches Produkt, wie z. B. Weizen.

Niemand soll wegen des Erwerbs oder Besitzes einer geringen Menge von rechtmäßig angebautem oder rechtmäßig nach Bayern verbrachten Hanfs in Bayern der Strafverfolgung ausgesetzt sein. Diese geringe Menge wird auf zehn Gramm Hanfblüten oder weniger als 1,5 g reines Tetrahydrocannabinol festgelegt.

In Bayern wurden laut Innenministerium seit 1946 erst 20 Volksbegehren durchgeführt. Durch ein Volksbegehren können Gesetzesvorlagen in den Landtag eingebracht und - falls dieser sie nicht annimmt - über sie ein Volksentscheid herbeigeführt werden. Das Innenministerium prüft zunächst das Volksbegehren auf seine Zulässigkeit. Erachtet das Innenministerium die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens für nicht gegeben, entscheidet über die Zulassung der Bayerische Verfassungsgerichtshof. Nimmt der Landtag eine so eingereichte Gesetzesvorlage nicht an, wird vom Volk über das Gesetz abgestimmt. Wurde das Volksbegehren zugelassen, müssen sich innerhalb einer Eintragungsfrist von 14 Tagen mindestens 10 Prozent der Stimmberechtigten (ca. 930.000 Bürgerinnen und Bürger aus Bayern) in Listen, die in Amtsräumen ausliegen, eintragen. Beim letzten Volksbegehren, das erfolgreich angenommen worden ist, stimmten die Bayern mit 14,3 Prozent für ein „Nein zu Studiengebühren“.

Volksbegehren-Initiator Wenzel Vaclav Cerveny ist zuversichtlich, die 930.000 erforderlichen Einschreibungen in der „heißen Phase“ zu bekommen. Schließlich gibt es seinen Berechnungen nach rund 1,2 Millionen „Hanffreunde“ samt Familien im Freistaat. Für etwa 1,5 Millionen Patienten kommt Cannabis als medizinisches Heilmittel in Frage

Programm 11. September 2015 „Ja-zu-Cannabis“-Demo
Kundgebung ab 12:00 bis 14:00 Uhr am Marienhof, gleich hinterm Rathaus am Marienplatz in München.

Ab 14:00 Uhr Demo über Dienerstraße (Höhe Marienhof) - Residenzstraße - Max-Joseph-Platz - Maximilianstraße - Maximiliansbrücke - Max-Planck-Straße Bayerischer Landtag)

Gegen 15:00 Uhr findet dann die Abgabe des Bayerischen Volksbegehrens "JA zur Legalisierung von Cannabis in Bayern" im Bayerischem Landtag mit kurzer Ansprache statt.

Ab 15:30 Uhr gehts dann weiter: Innere Wiener Straße - Am Gasteig - Rosenheimer Str. - Ludwigsbrücke - Zweibrückenstraße - Isartorplatz - Tal - Viktualienmarkt - Rosental - Oberanger - Sendlinger-Tor-Platz - Sonnenstraße - Karlsplatz - Lenbachplatz - Pacellistraße - Promenadeplatz - Maffeistraße - Schrammerstraße - Dienerstraße (Höhe Marienhof)

18:00 bis 24:00 Uhr Abschlusskundgebung mit Musikalischer Untermalung

Hinweis: Für Cannabis-Patienten, die sich den Weg nicht zu Fuß zutrauen, ist ein Rikscha-Service geplant. Patienten mögen sich beim Veranstalter bitte vormerken lassen.

Über den Cannabis Verband Bayern
Der Cannabis Verband Bayern (CVB) wurde im Frühjahr 2014 von Vaclav Wenzel Cerveny (54) gegründet. Der Verband ist die Dachorganisation von bisher 14 Cannabis Social Clubs (CSC), die sich bayernweit mit jeweils mindestens zehn Mitgliedern gegründet haben. Der Verband hat 2014 das bayernweite Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ initiiert und von 10. bis 12. Juli 2015 die erste deutsche „CannabisXXL“-Messe durchgeführt. Dem Verband ist vor allem die Vielseitigkeit des Naturprodukts Hanf ein besonderes Anliegen. Diese Vielfalt präsentiert er im verbandseigenen Bio-Hanfladen in der Morassistrasse 4, 80469 München.

Seit jeher ist Hanf ein wichtiger Rohstoff für die Menschheit. Die Pflanze liefert vielfältigste Produkte und ist seit Jahrtausenden bei im europäischen Raum heimisch. Hanf wurde wegen seines vielfältigen Nutzens und seiner geistbewegenden Eigenschaften in vielen alten Kulturen als heilige Pflanze verehrt. Hanf ist dreimal ergiebiger als Baumwolle und liefert reißfestere Naturfasern. Weil weder beim Anbau noch bei der Ernte und Verarbeitung schädliche Chemikalien eingesetzt werden, kommen Hanf-Textilien giftfrei auf die Haut. Hanfsamen waren in vielen Gegenden der Welt Grundnahrungsmittel für Menschen und Tiere. Diese Pflanze stellt nach Ansicht des CVB alles bereit, was der Mensch zum Überleben braucht. Gründer Vaclav Cerveny war 25 Jahre lang selbstständiger Gastronom, ehe ihn das Nichtraucherschutzgesetz in existenzielle Not brachte. Seine Verbrüderungsaktion mit anderen Gastronomen führte zum Entzug der Konzession. Im Zuge seines Kampfes für Raucherclubs machte er sich auch für die Legalisierung von Cannabis stark.
www.ja-zu-cannabis.de

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+++ Meilenstein auf dem Weg zur Cannabis-Legalisierung“ +++

Fazit von Veranstalter Vaclav Cerveny: „Gigantische Reaktion von Besuchern und Ausstellern/Besucherzahl blieb unter den Erwartungen: 2.500 statt 15.000/Abschreckungstaktik der Polizei zeigte Wirkung/800 neue Unterschriften für Volksbegehren gesammelt/Höhepunkt: Konzert mit Hans Söllner/ Termin für Neuauflage steht: 8. bis 10. Juli 2016
MÜNCHEN (pm/10.07.15) - Die einzige deutsche Hanfmesse auf dem konservativen Boden der bayerischen Landeshauptstadt hat Wellen geschlagen: Messeveranstalter und Volksbegehren-Initiator Vaclav Wenzel Cerveny (54) ist überwältigt vom gigantischen Interesse der Besucher an einer neuer Bio-Branche rund um den Rohstoff Hanf. Wegen der Abschreckungstaktik der Polizei sei die Zahl der 2.500 Besucher in der Zenith-Kunsthalle erheblich unter den Prognosen geblieben. 800 Besucher haben ihre Unterschrift neu unter das Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ gesetzt. „Die Hanfmesse war ein Meilenstein auf dem Weg zur Cannabis-Legalisierung“, sagt Cerveny in seinem Messe-Fazit. Die Legalisierungsaktivitäten gehen weiter, die Planungen für die zweite Auflage der Hanfmesse im nächsten Jahr vom 8. bis 10. Juli 2016 beginnen.



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Der Messeauftakt ist nach Ansicht von Veranstalter Vaclav Wenzel Cerveny angesichts der öffentlichen Widerstände und Bedenken von Brancheninsidern gelungen. „Wir spüren die Aufbruchsstimmung im Markt.“ 2.500 zahlende Besucher sind an den drei Tagen registriert worden. Die Anzahl habe sich im Laufe der Messe Tag für Tag gesteigert. Zahlenmäßig schwächster Tag war erwartungsgemäß der Freitag, der für Fachpublikum und Medienvertreter vorgesehen war. Stärkster Tag war – ebenfalls erwartet – der Sonntag. Allein beim Konzert von Hans Söllner waren 1.300 Zuschauer in der Halle.

Polizei leistet ganze Abschreckungsarbeit
Die Münchner Polizei hat Cerveny zufolge im Vorfeld der Messe ganze Abschreckungsarbeit geleistet. Potentielle Besucher seien aus Angst vor Leibesvisitationen und Drogentests im Umfeld gar nicht erst zur Messe und zum Konzert von Legalisierungslegende Hans Söllner gekommen. „Die Angst, in Handschellen abgeführt zu werden, hat viele abgeschreckt.“ Es habe Gerüchte gegeben, die Polizei hätte das Gelände umzingelt. Dies sei in der Realität nicht der Fall gewesen, so Cerveny. Anreisende Besucher hätten aber von „allgemeinen Verkehrskontrollen im Rahmen der Cannabis XXL“ berichtet. Aus Angst vor Verfolgung im restriktiven Freistaat, hätten sie sogar auf das Klicken von „Gefällt mir“ auf den Messeseiten verzichtet, berichteten Facebook-Nutzer.

Brancheninsider hatten der Messe kaum Chancen auf ein Überleben gegeben, da es im Vergleich zu anderen internationalen Messen in Bayern keinen Hanfsamen und keine Setzlinge zu kaufen gebe. „Wir hatten erfreulicherweise viele Besucher außerhalb der Raucherszene“, stellt der Messeveranstalter fest.

Mit der CannabisXXL ist laut Cerveny ein Fundament für die weitere Legalisierungsarbeit gelegt worden. Über das Wochenende hätten 800 neue Unterstützer unterschrieben. „Der Kampf für die Freigabe geht erst richtig los.“ Am 21. August sollen die 25.000 gültigen Unterschriften im Landtag eingereicht werden.

Bildergalerie zur CannabisXXL:

www.koenig-online.de/bildergalerie_cannabisxxl.html

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+++ Politiker diskutierten auf der Hanfmesse „CannabisXXL“
Cannabis-Freigabe als Turbo für eine neue Bio-Branche +++

MdB Dieter Janecek (B90/ Die Grünen): Erst Legalisierung bringt Durchbruch für andere Naturhanf-Produkte/MdL Prof. Peter Paul Gantzer (SPD) für Neuanfang in der Drogenpolitik/Unterschriften-Übergabe des bayerischen Volksbegehrens „Ja zu Cannabis“ am 21.8.2015


MÜNCHEN (pm/10.07.15) - Das politische Parteienspektrum für die Freigabe von Cannabis wird auch in Deutschland immer breiter, auf der ökonomischen Seite wächst als zartes Pflänzchen eine ganz neue Bio-Branche heran: „Der Durchbruch für Naturhanf-Produkte kommt erst, wenn die ideologische Diskussion um das Rauchen vorbei ist“, sagte der Münchner Bundestagsabgeordnete Dieter Janecek (Bündnis 90/Die Grünen) auf einer Podiumsdiskussion zum Start der Hanfmesse „CannabisXXL“ am Freitag (10. Juli) in der Münchner Zenith-Kunsthalle.



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Hanf ist für Janecek, wirtschaftspolitischer Sprecher seiner Fraktion, ein ökonomisches Thema geworden. Selbst Wirtschaftsforscher verweisen auf mögliche Mehrwert- und Einkommensteuereinnahmen von bis zu 3,5 Milliarden Euro. Hinzu kämen Einsparungen in den Ausgaben der Kriminalitätsbekämpfung. Deshalb plädiert Janecek dafür, einen legal und staatlich regulierten Markt für Cannabis als Genussmittel zu schaffen. „Bayern war einmal ein Hanfland“, erinnert der grüne Bundestagsabgeordnete.

Er ist zuversichtlich, dass sich die Branche entwickeln wird: "Selbst US-Präsident Barack Obama findet die Legalisierung cool." Die Wirksamkeit und Sinnhaftigkeit der bisherigen Verbotspolitik zweifelt Janecek stark an.

Kriminalisierung gescheitert
"Es wird Zeit für einen Neuanfang in der Drogenpolitik. Die jahrzehntelange Kriminalisierung der Kiffer ist gescheitert“, betont Prof. Dr. Peter Paul Gantzer, SPD-Landtagsabgeordneter und Mitglied des Innenausschusses. 95 Prozent der Verfahren würden eingestellt, kosten aber zwei Milliarden Euro. „Wir sollten Cannabis freigeben“, fordert der SPD-MdL. In einem ersten Schritt sollte eine bundesweit einheitliche Menge festlegt werden, die man legal besitzen darf. „Die bayerische Polizei hat besseres zu tun, als Menschen wegen sieben Gramm Cannabis in der Tasche festzunehmen", sagt der Ehrenkommissar der bayerischen Polizei. "Die Legalisierung funktioniert in Holland, warum nicht auch bei uns?"

FDP: CSU muss starre Haltung aufgeben
Eine Lanze für den einfachen Polizisten brach der Münchner FDP-Ortsverbandsvorsitzende Andreas Keck: „Freigabe-Befürworter sollten ihre Wut nicht an der Polizei auslassen. Der Kopf der Polizei ist die Politik.“ Die Union, allen voran die CSU in Bayern, müsse ihre starre Haltung aufgeben. Die FDP sei erst seit Kurzem für die Legalisierung, berichtete Bayerns Hauptgeschäftsführer Martin Hagen. Seit November 2014 sei die bayerische Gliederung, seit Mai 2015 die Bundespartei auf Legalisierungskurs. Es gebe wichtigere Themen als Cannabis, meinten viele Parteifreunde. „Zu Recht, denn es ist Zeit für die Legalisierung“, so Hagen.

"Die Repressionspolitik hat auf ganzer Linie versagt.“, sagt Andreas Vivarelli, Koordinator der Arbeitsgruppe Drogen- und Suchtpolitik der Piratenpartei Deutschlands. Die Kosten der Repressionspolitik liegen seiner Schätzung nach im Verhältnis 7 zu 3 zu den Kosten der Prävention.“ In puncto Versorgung von Patienten ist Deutschland seiner Ansicht nach Entwicklungsland. „Wir haben aktuell rund 400 anerkannte Patienten, die eine Ausnahmegenehmigung besitzen.“ Die Kosten übernehme die Kasse regelmäßig nicht. In Deutschland gebe es aber 15 Mio. Schmerzpatienten, denen dieses Medikament verweigert werde, so Vivarelli.

Keine Kriminalisierung von Schmerz-Patienten
"Cannabis muss Regelleistung der Krankenkassen für Schmerzpatienten werden", forderte Ulrich Leiner, bayerischer Landtagsabgeordneter von B90/Die Grünen. Es sei unerträglich, wie Patienten kriminalisiert werden. Die größten Gegner der Liberalisierung sieht Oliver Janich von der „Partei der Vernunft“ (PdV) nicht nur in der Politik, sondern in der Drogenmafia und Pharmaindustrie. Seine Haltung: „Jeder erwachsene Mensch hat das Recht, zu sich zu nehmen, was er will.

"Die Polizei skandalisiert kleine Eigenbedarfsfälle zu Plantagenbesitzer hoch“, kritisiert Swen Kuboth (Die Piraten). „Polizeiwillkür hat in Bayern nicht nur mit der Prohibition zu tun", meint der Berliner Journalist Michael Knodt. Er ist zuversichtlich: „Die Argumente für Legalisierung bekannt, allmählich werden sie gehört.“

Georg Wurth vom Deutschen Hanfverband (DHV) ist positiv gestimmt, was die Freigabe betrifft: „Es werden immer mehr Länder, die legalisieren, nur die Unionsparteien stehen in Deutschland alleine da." Trotz der harten Bekämpfung durch die Ermittlungsbehörden ist der Mut in Bayern besonders groß", hat der Hanfaktivist festgestellt. Der DHV strebe eine legale, verbraucherfreundliche Marktregelung für das Genussmittel Cannabis an - von der Produktion über den Verkauf unter klaren Jugendschutzauflagen bis zum Eigenanbau. Christoph Rossner, Leiter der DHV-Ortsgruppe Memmingen, setzt sich seit über 25 Jahren für eine „ehrliche und aufklärende Drogenpolitik“ ein, da nur so die Jugend vor Missbrauch geschützt werden könne. Er kritisiert, dass Cannabis in Deutschland verboten sei, obwohl es keine Giftpflanze sei. Im Gegensatz dazu seien aber tödlich giftige Pflanzen legal.

Sternmarsch am 21.8.2015 auf den Landtag
Wenzel Cerveny, Initiator des bayerischen Volksbegehrens "Ja zu Cannabis", kündigte an, die gesammelten 25.000 Unterschriften werden am 21. August 2015 bei einem Sternmarsch auf das Maximilianeum im Landtag eingereicht.

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Aktualisierte PRESSEMAPPE zum Presse-Rundgang am 10.07.15 um 11.30 Uhr:

Inhalt:
- 1. Hanf-Messe „CannabisXXL“ soll „Rausch der Sinne“ erzeugen
- 2. Hanf als medizinisches Heilmittel
- 3.
Hanf als Rohstoff, kulinarische Zutat oder Genussmittel
- 4.
Zwischenstand „Ja zu Cannabis“-Volksbegehren
- 5. Entwurf des Bayerischen Hanfgesetzes (BayHanfG)
- 6. Vorkämpfer für die Legalisierung von Cannabis in Bayern

[Komplette aktualisierte Presemappe als PDF]

Hier finden Sie Fotos und Logos!

+++ Meilenstein auf dem Weg zur Cannabis-Legalisierung“ +++

Fazit von Veranstalter Vaclav Cerveny: „Gigantische Reaktion von Besuchern und Ausstellern/Besucherzahl blieb unter den Erwartungen: 2.500 statt 15.000/Abschreckungstaktik der Polizei zeigte Wirkung/800 neue Unterschriften für Volksbegehren gesammelt/Höhepunkt: Konzert mit Hans Söllner/ Termin für Neuauflage steht: 8. bis 10. Juli 2016
MÜNCHEN (pm/10.07.15) - Die einzige deutsche Hanfmesse auf dem konservativen Boden der bayerischen Landeshauptstadt hat Wellen geschlagen: Messeveranstalter und Volksbegehren-Initiator Vaclav Wenzel Cerveny (54) ist überwältigt vom gigantischen Interesse der Besucher an einer neuer Bio-Branche rund um den Rohstoff Hanf. Wegen der Abschreckungstaktik der Polizei sei die Zahl der 2.500 Besucher in der Zenith-Kunsthalle erheblich unter den Prognosen geblieben. 800 Besucher haben ihre Unterschrift neu unter das Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ gesetzt. „Die Hanfmesse war ein Meilenstein auf dem Weg zur Cannabis-Legalisierung“, sagt Cerveny in seinem Messe-Fazit. Die Legalisierungsaktivitäten gehen weiter, die Planungen für die zweite Auflage der Hanfmesse im nächsten Jahr vom 8. bis 10. Juli 2016 beginnen.



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Der Messeauftakt ist nach Ansicht von Veranstalter Vaclav Wenzel Cerveny angesichts der öffentlichen Widerstände und Bedenken von Brancheninsidern gelungen. „Wir spüren die Aufbruchsstimmung im Markt.“ 2.500 zahlende Besucher sind an den drei Tagen registriert worden. Die Anzahl habe sich im Laufe der Messe Tag für Tag gesteigert. Zahlenmäßig schwächster Tag war erwartungsgemäß der Freitag, der für Fachpublikum und Medienvertreter vorgesehen war. Stärkster Tag war – ebenfalls erwartet – der Sonntag. Allein beim Konzert von Hans Söllner waren 1.300 Zuschauer in der Halle.

Polizei leistet ganze Abschreckungsarbeit
Die Münchner Polizei hat Cerveny zufolge im Vorfeld der Messe ganze Abschreckungsarbeit geleistet. Potentielle Besucher seien aus Angst vor Leibesvisitationen und Drogentests im Umfeld gar nicht erst zur Messe und zum Konzert von Legalisierungslegende Hans Söllner gekommen. „Die Angst, in Handschellen abgeführt zu werden, hat viele abgeschreckt.“ Es habe Gerüchte gegeben, die Polizei hätte das Gelände umzingelt. Dies sei in der Realität nicht der Fall gewesen, so Cerveny. Anreisende Besucher hätten aber von „allgemeinen Verkehrskontrollen im Rahmen der Cannabis XXL“ berichtet. Aus Angst vor Verfolgung im restriktiven Freistaat, hätten sie sogar auf das Klicken von „Gefällt mir“ auf den Messeseiten verzichtet, berichteten Facebook-Nutzer.

Brancheninsider hatten der Messe kaum Chancen auf ein Überleben gegeben, da es im Vergleich zu anderen internationalen Messen in Bayern keinen Hanfsamen und keine Setzlinge zu kaufen gebe. „Wir hatten erfreulicherweise viele Besucher außerhalb der Raucherszene“, stellt der Messeveranstalter fest.

Mit der CannabisXXL ist laut Cerveny ein Fundament für die weitere Legalisierungsarbeit gelegt worden. Über das Wochenende hätten 800 neue Unterstützer unterschrieben. „Der Kampf für die Freigabe geht erst richtig los.“ Am 21. August sollen die 25.000 gültigen Unterschriften im Landtag eingereicht werden.

Bildergalerie zur CannabisXXL:

http://www.koenig-online.de/bildergalerie_cannabisxxl.html

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[1. Ankündigung Hanfmesse]


+++ Hanf-Messe „Cannabis XXL“ soll „Rausch der Sinne“ erzeugen +++

München wird vom 10. bis 12. Juli 2015 Mekka der Hanffreunde/Cannabis-Verband Bayern will über Rohstoff der Zukunft aufklären und für das Volksbegehren „Ja zur Legalisierung“ werben/Festival mit Urgestein Hans Söllner/50 Aussteller aus sieben Nationen zeigen auf 5.000 Quadratmetern alles rund um das vielseitige Gewächs
[Pressetext als PDF]

München - Mekka für Cannabis-Freunde: Deutschlands einzige Hanf-Messe „Cannabis XXL“ öffnet vom Freitag, 10. Juli, bis Sonntag, 12. Juli 2015, in München ihre Türen. 50 Aussteller aus sieben Nationen zeigen in der Zenith-Messehalle auf rund 5.000 Quadratmetern alle Facetten rund um das vielseitige Gewächs – sei es als Baustoff, Medizinprodukt oder kulinarische Zutat.„Hanf ist der Rohstoff der Zukunft“, sagt Veranstalter Vaclav Wenzel Cerveny (54), Geschäftsführer des Cannabis-Verbandes Bayern (CVB). 15.000 Besucher werden zu dem dreitägigen Messe-, Kongress- und Musikfestival-Event erwartet.

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Die Menschen über die vielfältigen ökologischen und ökonomischen Möglichkeiten des Naturprodukts Hanf aufzuklären, ist laut Veranstalter Vaclav Wenzel Cerveny wichtiges Ziel der „Cannabis XXL“ (www.cannabisxxl.de). Hanf liefere Kleidung, Nahrung, Öl und Energie, Papier, Baustoffe sowie zahlreiche Heilmittel, die zu Unrecht in die „illegale“ Ecke gedrückt werden. Aus diesem Grund sollen die Messebesucher von den 50 Austellern aus sieben Nationen (www.cannabisxxl.de/index.php/de/aussteller-de) die neuesten Trends über den Einsatz des Rohstoffs erfahren. Internationale Referenten werden in Vorträgen über die heilende Wirkung von Hanf in der Medizin berichten.

Werben für Volksbegehren
Die Messe soll nach Intention der Veranstalter eine Werbeplattform für das seit August 2014 laufende bayerische Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ sein. „Mit dem Start des Volksbegehrens zur Legalisierung haben wir ein Zeichen gesetzt“, erläutert Vaclav Wenzel Cerveny, „wir spüren eine regelrechte Aufbruchsstimmung in Bayern, was die dringend notwendige Legalisierung von Hanf angeht.“ Inzwischen wurden rund 26.000 Unterstützer-Unterschriften gesammelt. Doch es sind nur Unterschriften von Wahlberechtigten aus Bayern gültig. „Wir brauchen etwa 33.000 Unterschriften, um alles in trockene Tücher zu bekommen“, so Vaclav Cerveny. Er ist zuversichtlich, die notwendigen gültigen 25.000 Stimmen bis zum 21. August 2015 einreichen zu können.

Politiker diskutieren über Legalisierung
Auf einer öffentlichen Podiumsdiskussion stellen am Freitag, 10. Juli 2015, um 13.00 Uhr mehrere Vertreter von politischen Parteien ihre Standpunkte zur „Legalisierung aus Vernunft“ dar. Es diskutieren Bayerns SPD-Generalsekretärin Natascha Kohnen MdL, Prof. Dr. Paul Gantzer MdL (SPD), Dieter Janecek MdB (Bündnis 90/Die Grünen), Ulrich Leiner, MdL (Bündnis 90/Die Grünen), Frank Tempel, MdB (Die Linke), Lukas Lamla, NRW-MdL (Die Piraten), Sven Kuboth (Die Piraten), Andreas Keck (FDP-Stadtverbandsvorsitzender München), Martin Hagen (Hauptgeschäftsführer der FDP Bayern), Oliver Janich, (Partei der Vernunft) und Georg Wurth (Deutschen Hanfverband).

Hanf als Heilmittel Schwerpunkt am zweiten Messetag
Der zweite CannabisXXL-Messetag am Samstag, 11. Juli 2015, steht unter dem Themenschwerpunkt „Hanf als Heilmittel“. Um 12.30 Uhr hält Torsten Hergestell, stellvertretender Beauftragter des Volksbegehrens „Ja zu Cannabis“ und seit zehn Jahren Hanfaktivist, den Fachvortrag „Hanf als Medizin“. Von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr diskutieren Ärzte, Suchtexperten und Patienten mit Cannabis-Ausnahmegenehmigung. Um 15.30 Uhr hält Daniel Cappiello (Endoca) in englischer Sprache einen Fachvortrag über CBD-Öl. Um 16.30 Uhr spricht Christoph Rossner, Suchtexperte der Piratenpartei, über „die Gefahren des Schwarzmarkts/Mischkonsums“.

High ist nur der Nährwert
Kulinarische Vielfalt: Starkoch Danny Wagenfeld zeigt auf der CannabisXXL die Zubereitung leckerer Hanfgerichte. In seiner Showküche gib es nach dem Motto „High ist nur der Nährwert“ die Vielfalt an kulinarischen Möglichkeiten mit den grünen Blättern zu sehen.

Festival mit Hans Söllner & Band
Zum Festival-Charakter trägt das bunte Unterhaltungsprogramm der „Cannabis XXL“ bei: Neben verschiedenen Reggae-Bands wird das bayerische Urgestein Hans Söllner (Foto: Trikont) am Sonntag (12. Juli) ab 20.00 Uhr ein Konzert geben. Der Liedermacher aus Bad Reichenhall ist seit Jahren Verfechter der Hanf-Legalisierung.

Die Messe „Cannabis XXL“ im Zenith München (Lilienthalstraße 29, 80939 München) beginnt am Freitag, 10. Juli 2015, um 11.00 Uhr. Das Tagesticket gibt es für EUR 17,70/3-Tages-Tickets EUR 39,90. Die Karten sind online auf www.cannabisxxl.de oder an den üblichen Vorverkaufsstellen erhältlich.

Über den Cannabis Verband Bayern
Der Cannabis Verband Bayern (CVB) wurde im Frühjahr 2014 von Vaclav Wenzel Cerveny (54) gegründet. Der Verband hat 2014 das bayernweite Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ initiiert. Dem Verband ist vor allem die Vielseitigkeit des Naturprodukts Hanf ein besonderes Anliegen. Diese Vielfalt präsentiert er im verbandseigenen Bio-Hanfladen in der Morassistrasse 4, 80469 München.

Seit jeher ist Hanf ein wichtiger Rohstoff für die Menschheit. Die Pflanze liefert vielfältigste Produkte und ist seit Jahrtausenden bei im europäischen Raum heimisch. Hanf wurde wegen seines vielfältigen Nutzens und seiner geistbewegenden Eigenschaften in vielen alten Kulturen als heilige Pflanze verehrt. Hanf ist dreimal ergiebiger als Baumwolle und liefert reißfestere Naturfasern. Weil weder beim Anbau noch bei der Ernte und Verarbeitung schädliche Chemikalien eingesetzt werden, kommen Hanf-Textilien giftfrei auf die Haut. Hanfsamen waren in vielen Gegenden der Welt Grundnahrungsmittel für Menschen und Tiere. Diese Pflanze stellt nach Ansicht des CVB alles bereit, was der Mensch zum Überleben braucht.

Gründer Vaclav Cerveny war 25 Jahre lang selbstständiger Gastronom, ehe ihn das Nichtraucherschutzgesetz in existenzielle Not brachte. Seine Verbrüderungsaktion mit anderen Gastronomen führte zum Entzug der Konzession. Im Zuge seines Kampfes für Raucherclubs machte er sich auch für die Legalisierung von Cannabis stark.
Bildtext:
“Hanf ist der Rohstoff der Zukunft”, sagt Vaclav Wenzel Cerveny, Veranstalter des dreitägigen Events „Cannabis XXL“ vom 10. bis 12. Juli 2015 in der Münchner Zenith-Messehalle- (Foto: Josef König für Cannabis Verband Bayern/honorarfrei)

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[2. Hanf als medizinisches Heilmittel]


+++ Schmerz-Patienten hoffen auf Cannabidiol (CBD)

Behandlungsoption für eine Vielzahl von Krankheitsbildern/400 Patienten bundesweit mit Ausnahmegenehmigung/Themenschwerpunkt „Hanf als medizinisches Heilmittel“ am 11.7.15

MÜNCHEN – Auf Cannabis als medizinisches Heilmittel hoffen viele Schmerz-Patienten: Ein richtiger Hype ist laut Vaclav Wenzel Cerveny vom Cannabis- Verband Bayern um den Stoff Cannabidiol (CBD) entstanden, der je nach Hanfsorte stärker oder schwächer konzentriert vorkommt und Schmerzen lindern soll. „CBD hat Potenzial“, sagt Cerveny, der vom Freitag, 10. Juli, bis Sonntag, 12. Juli 2015 Deutschlands einzige Hanf-Messe veranstaltet. 50 Aussteller aus sieben Nationen zeigen in der Zenith-Messehalle auf rund 5.000 Quadratmetern alle Facetten rund um das vielseitige Gewächs – sei es als Baustoff, Medizinprodukt oder kulinarische Zutat. „Hanf als medizinisches Heilmittel“ ist Themenschwerpunkt am zweiten Messetag. 15.000 Besucher werden zu dem dreitägigen Messe-, Kongress- und Musikfestival-Event erwartet.


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Die Substanzen der Cannabispflanze könnten Millionen von Patienten helfen. Auf die stärkere Nachfrage nach Hanf als Heilmittel hat der Cannabis-Verband Bayern auch eigenen Entwurf des bayerischen Hanfgesetzes (BayHanfG) reagiert. Gemäß Paragraf 2 hat jeder Einwohner des Freistaates „ein Anrecht auf angemessene Versorgung mit Cannabinoid-Medizin aus natürlichen, nicht gentechnisch veränderten Hanfblüten“. Die Entscheidung für die Verschreibung von Hanfprodukten zu medizinischen Zwecken obliege alleine dem betroffenen Patienten und dessen Arzt, so Cerveny.

Cannabidiol ist einer von 70 Bestandteilen der Hanfpflanze und wie Tetrahydrocannabinol (THC) ein psychoaktives Cannabinoid und hauptsächlich rauschbewirkender Bestandteil der Hanfpflanze (Cannabis). Je nach Hanfsorte ist die Konzentration des Stoffes in den weiblichen Blütenständen unterschiedlich. CBD wird ein breites medizinisches Wirkspektrum nachgesagt, ohne dass sich die Anwender „stoned“ oder „high“ fühlen. Medizinisch wirkt es entkrampfend, entzündungshemmend, angstlösend und gegen Übelkeit. Cannabis könnte den Bedarf anderer Schmerzmittel senken. Weitere pharmakologische Effekte werden erforscht.

Klinische Studien sehen CBD als Behandlungsoption für eine Vielzahl von Krankheitsbildern wie Epilepsie, Tourette-Syndrom, Arthritis, Diabetes, Alkoholismus, Multiple Sklerose, chronische Schmerzen, Antibiotika-resistente Infektionen , Schizophrenie, posttraumatische Belastungsstörungen und andere neurologische Erkrankungen. Eine niedrige CBD-Konzentration wirkt nach Ansicht von Medizinern eher anregend, eine hohe CBD-Konzentration wirke dagegen eher beruhigend.

In Israel erhalten nach einem jüngsten SPIEGEL-Bericht mehr als 20.000 Patienten Cannabis-Medikamente. Dort habe sich der Einsatz etabliert. In Deutschland haben laut Bundesgesundheitsministerium 403 Patienten die Erlaubnis, medizinisches Cannabis einzunehmen. Nur ein Medikament auf Hanf-Basis sei zugelassen. Schwerkranke Patienten dürfen mit Ausnahmegenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auch Cannabisblüten oder Extrakte davon über Apotheken beziehen.

Chronisch kranke Schmerzpatienten, die Cannabis zur Linderung brauchen, können aufgrund der geltenden Gesetzeslage ins Visier von Ermittlern geraten. Cannabis-Präparate in den Apotheken sind teuer. Die Kosten werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Entscheiden sich die Patienten für den Eigenanbau von Hanfpflanzen, droht ihnen ein Ermittlungsverfahren. "Die Politik muss hier schnell Klarheit schaffen", sagt Cerveny.

Hanf als Heilmittel Schwerpunkt am zweiten Messetag
Der zweite CannabisXXL-Messetag am Samstag, 11. Juli 2015, steht unter dem Themenschwerpunkt „Hanf als Heilmittel“. Um 12.30 Uhr hält Torsten Hergestell, stellvertretender Beauftragter des Volksbegehrens „Ja zu Cannabis“ und seit zehn Jahren Hanfaktivist, den Fachvortrag „Hanf als Medizin“. Von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr diskutieren Ärzte, Suchtexperten und Patienten mit Cannabis-Ausnahmegenehmigung. Um 15.30 Uhr hält Daniel Cappiello (Endoca) in englischer Sprache einen Fachvortrag über CBD-Öl. Um 16.30 Uhr spricht Christoph Rossner, Suchtexperte der Piratenpartei, über „die Gefahren des Schwarzmarkts/Mischkonsums“.

Über den Cannabis Verband Bayern
Der Cannabis Verband Bayern (CVB) wurde im Frühjahr 2014 von Vaclav Wenzel Cerveny (54) gegründet. Der Verband hat 2014 das bayernweite Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ initiiert. Inzwischen sind rund 26.000 Unterschriften gesammelt worden. Dem Verband ist vor allem die Vielseitigkeit des Naturprodukts Hanf ein besonderes Anliegen. Diese Vielfalt präsentiert er im verbandseigenen Bio-Hanfladen in der Morassistrasse 4, 80469 München.

Seit jeher ist Hanf ein wichtiger Rohstoff für die Menschheit. Die Pflanze liefert vielfältigste Produkte und ist seit Jahrtausenden bei im europäischen Raum heimisch. Hanf wurde wegen seines vielfältigen Nutzens und seiner geistbewegenden Eigenschaften in vielen alten Kulturen als heilige Pflanze verehrt. Hanf ist dreimal ergiebiger als Baumwolle und liefert reißfestere Naturfasern. Weil weder beim Anbau noch bei der Ernte und Verarbeitung schädliche Chemikalien eingesetzt werden, kommen Hanf-Textilien giftfrei auf die Haut. Hanfsamen waren in vielen Gegenden der Welt Grundnahrungsmittel für Menschen und Tiere. Diese Pflanze stellt nach Ansicht des CVB alles bereit, was der Mensch zum Überleben braucht.

Gründer Vaclav Cerveny war 25 Jahre lang selbstständiger Gastronom, ehe ihn das Nichtraucherschutzgesetz in existenzielle Not brachte. Seine Verbrüderungsaktion mit anderen Gastronomen führte zum Entzug der Konzession. Im Zuge seines Kampfes für Raucherclubs machte er sich auch für die Legalisierung von Cannabis stark.

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[3. Hanf als Rohstoff, kulinarische Zutat oder Genussmittel]


+++ Hanf – das vielseitige Gewächs +++

50 Aussteller aus sieben Nationen zeigen auf der „CannabisXXL“ vom 10. bis 12. Juli 2015 in der Zenith-Messehalle Produkte aus Hanf: Kosmetik, Baustoff und kulinarische Zutat

München – Aus Hanf lassen sich über 50.000 Produkte herstellen. Ein riesiger Markt tut sich auf: „Hanf ist der Rohstoff der Zukunft“, sagt Vaclav Wenzel Cerveny (54), Vorsitzender des Cannabis-Verbands Bayern. 50 Aussteller aus sieben Nationen zeigen auf Deutschlands einziger Hanfmesse „CannabisXXL“ vom 10. bis 12. Juli 2015 in der Zenith-Messehalle auf rund 5.000 Quadratmetern alle Facetten rund um das vielseitige Gewächs. Rund 15.000 Besucher werden zum dreitägigen Messe-, Kongress- und Musikfestival-Event erwartet.

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Rund 200 bis 400 Tonnen Cannabis werden nach Schätzungen des Deutschen Hanfverbandes (DHV) jährlich in Deutschland konsumiert. Bei einem geschätzten durchschnittlichen Verkaufswert von sechs Euro pro Gramm ergibt das einen Jahresumsatz von 1,2 Milliarden bis 2,4 Milliarden Euro. Bundesweit beziffert der DHV den Bedarf auf 3000 Cannabis-Shops mit durchschnittlich fünf Angestellten. Die Mitarbeiter sollen speziell geschult sein, die auch über Risiken der Droge aufklären können. Kontrollierte Qualität im heimischen Anbau, Lebensmittelkontrollen, die gefährliche Streckmittel identifizieren würden, sogar ein Bio-Siegel wären denkbar. Im US-Bundesstaat Colorado mit seinen fünf Millionen Einwohnern sind seit der Legalisierung angeblich rund 10.000 Arbeitsplätze in der Cannabis-Industrie entstanden.

Cannabis als Nahrungsmittel
Cannabis ist vollwertiger und gesünder als alle anderen Nahrungsmittel. Es enthält alle essentiellen Fettsäuren und alle wichtigen Aminosäuren. Kein anderes Lebensmittel enthält einen so hohen Anteil an Globulin-Proteinen. Es gibt Energy-Drinks und Bier mit Hanf, Kekse, Lutscher usw.

Cannabis als Nutzpflanze
Cannabisfasern sind die stabilsten der ganzen Pflanzenwelt. Es gibt kein hochwertigeres Papier, keine hochwertigeren Textilien als diejenigen aus Cannabis. Es lassen sich über 50.000 Produkte aus Hanf herstellen. Die Pflanze laugt den Boden nicht aus, braucht weniger Dünger und keine Schädlingsbekämpfungsmittel.

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[4. Zwischenstand „Ja zu Cannabis“-Volksbegehren]

+++ Rund 26.000 Unterschriften erreicht:
Bayerisches Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ setzt Zeichen +++

Cannabis-Verband Bayern: Unterschriften-Aktion läuft noch weiter/Neue Zielvorgabe: 33.000/Zuversicht für Volksbegehren: Zehn Prozent der Menschen im Freistaat haben Hanf-Erfahrung
MÜNCHEN - Mit dem Start zum bayerischen Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ und dem Entwurf eines Bayerischen Hanfgesetzes (BayHanfG) hat der Cannabis-Verband Bayern (CVB) ein Zeichen gesetzt. „Wir spüren eine regelrechte Aufbruchsstimmung an unseren Ständen im ganzen Freistaat“, sagt Verbandsvorsitzender Vaclav Wenzel Cerveny (54). Die Unterschriftensammlung seit August 2014 war erfolgreich: Inzwischen wurden rund 26.000 Unterstützer-Unterschriften gesammelt.

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Noch läuft die Unterschriftenaktion: Erfahrungsgemäß sind nicht alle Unterschriften gültig, z. B. die von nicht wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern. „Wir brauchen etwa 33.000 Unterschriften, um alles in trockene Tücher zu bekommen“, so Vaclav Cerveny. Er ist zuversichtlich, die notwendigen gültigen 25.000 Stimmen bis zum 21. August 2015 einreichen zu können.

Wie geht es weiter?
Mit 25.000 gültigen Unterschriften von wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern kann das Volksbegehren offiziell beim Bayerischen Staatsministerium des Inneren (STMI) eingereicht werden. Danach kommt für Cerveny erst die „heiße Phase“: Spätestens sechs Wochen danach muss das Innenministerium den Eintragungstermin für das Volksbegehren bekanntgeben.

Innerhalb von zwei Wochen (Eintragungstermin) müssen mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten in Bayern erklären, dass über die Belange des Volksbegehrens abgestimmt werden soll. Dazu liegen dann in den Gemeinde- und Stadtverwaltungen Listen aus, in die man sich eintragen muss, erklärt Cerveny das Prozedere. Falls auch diese „Hürde“ genommen wird, ist das Volksbegehren „scharf geschaltet“. Nun hat der Landtag die Möglichkeit das „begehrte“ Gesetz zu erlassen, so Cerveny, oder es abzulehnen und/oder einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Bis zum Volksentscheid, der endgültigen Abstimmung durch das Volk, dürfen dann maximal vier Monate vergehen.

Cerveny ist zuversichtlich, die 950.000 erforderlichen Einschreibungen in der „heißen Phase“ zu bekommen. Schließlich gibt es seinen Berechnungen nach rund 1,2 Millionen „Hanffreunde“ samt Familien im Freistaat.

Milliarden-Geschäft für den Freistaat
Der Freistaat Bayern kann bei einer Legalisierung von Hanf laut einer Schätzung des Cannabis-Verbandes mit etwa einer Milliarde Euro zusätzlichen Steuereinnahmen pro Jahr rechnen. Dazu kamen noch Einnahmen aus der Mehrwertsteuer in Höhe von etwa 130 Millionen Euro und etwa 30 Millionen Euro Steuereinnahmen aus Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie Solidaritätsbeitrag, schätzt Cerveny.

Die Rechnung geht davon aus, dass zehn Prozent der 12,5 Millionen bayerischen Einwohner mit Hanf mehr oder weniger regelmäßig „Erfahrung machen“. Dazu kämen noch 1,5 bis 3 Millionen Touristen pro Jahr (31 Millionen Gästeankünfte), die auch ein paar Gramm für ihren Urlaub erwerben würden.

Cerveny geht davon aus, dass 2,75 Millionen Konsumenten jährlich mit einem Durchschnittsverbrauch von ca. 97 Gramm ein guter und plausibler Näherungswert ist, da es bedeutet, dass der Durchschnittskonsument etwa 0,26 Gramm pro Tag konsumiert, was ziemlich genau einem „Joint“ pro Tag entspricht. Wenn ein Gramm getrocknete Hanfblüten zwischen 7,75 und 9,00 Euro verkauft wird, betrage der Hanfsteueranteil zwischen 3,54 und 4,11 Euro und der Mehrwertsteueranteil zwischen 67 und 78 Cent.

Nach den Berechnungen des Cannabis-Verbandes erhält der Freistaat rund eine Milliarde Euro direkte Steuereinnahmen und spare gleichzeitig viel Geld für die Strafverfolgung. Jährlich werden über 50.000 Verfahren gegen Cannabis-Konsumenten eröffnet.

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[5. Entwurf des Bayerischen Hanfgesetzes (BayHanfG)]


+++ „Hanf unterliegt nicht mehr dem BtmG“
Cannabis-Verband Bayern hat bayerisches Hanfgesetz ausgearbeitet



München - Der Cannabis-Verband Bayern hat einen Gesetzesvorschlag für das sogenannte „Bayerische Hanfgesetz“ ausgearbeitet und will dafür das Volksbegehren auf den Weg bringen. Entwurf des Bayerischen Hanfgesetzes (BayHanfG).

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Präambel
Da die rechtliche Einordung von Hanf (Cannabis) in der Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland einen effektiven Einsatz von Hanf-Cannabinoiden zu medizinischen Zwecken verhindert und zudem ansonsten gesetzestreue Bürger unnötig kriminalisiert, gibt sich das Bayerische Volk, in Verantwortung vor Gott, der die Hanfpflanze geschaffen hat, folgendes Gesetz.

§ 1
(1) Hanf (Cannabis) unterliegt in Bayern nicht dem Betäubungsmittelgesetz (BtmG)
(2) In allen Fällen, die nicht im BayHanfG geregelt sind, kann das BtmG zur Anwendung gebracht werden, wobei Hanf dann der Anlage 3 BtmG zugeordnet wird.
(3) Hanf mit einem Tetrahydrocannabinol-Gehalt (THC-Gehalt) unter 0,2 vom Hundert wird als Nutzhanf bezeichnet und ist ein gewöhnliches landwirtschaftliches Produkt, wie z. B. Weizen.

§ 2
(1) Jeder Einwohner des Freistaates Bayern hat ein Anrecht auf angemessene Versorgung mit Cannabinoid-Medizin aus natürlichen, nicht gentechnisch veränderten Hanfblüten.
(2) Die Entscheidung für die Verschreibung von Hanfprodukten zu medizinischen Zwecken obliegt alleine dem betroffenen Patienten und dessen gesetzlich anerkannten Arztes.

§ 3
(1) Der Freistaat Bayern trägt Sorge für den Anbau und die Verteilung natürlicher Hanfprodukte an seine Bürger.
(2) Dazu kann eine Landesbehörde eingerichtet werden, die den Anbau und den Verkauf sowie die Besteuerung koordiniert und kontrolliert. Diese Behörde wird nachfolgend als „Hanfagentur“bezeichnet.
(3) Die Aufgaben der Hanfagentur werden bis zur Einrichtung einer eigenständigen Behörde vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten übernommen.

§ 4
(1) Der Verkauf von natürlichen Hanfprodukten mit einem THC-Gehalt über 0,2 vom Hundert erfolgt über Apotheken.
(2) In Gemeinden mit über 10.000 Einwohnern erfolgt der Verkauf zudem über Fachgeschäfte mit staatlicher Lizenz.

§ 5
(1) Die Hanfagentur vergibt Lizenzen für den Anbau an natürliche oder juristische Personen.
(2) Lizenzen bedürfen der Zustimmung von Gemeinden unter 10 000 Einwohner, auf deren Gebiet eine solche Lizenz wirksam werden soll.
(3) Die Hanfagentur oder lizenzierte Personen können Hanfprodukte aus anderen Ländern importieren.

§ 6
Jeder volljährige Bürger hat das Recht bis zu vier Hanfpflanzen auf geschütztem Privatgrund anzubauen.

§ 7
(1) Eingetragene Vereine zu gemeinschaftlichem privatem Anbau sind möglich.
(2) Die maximale Anbaufläche beträgt einen Quadratmeter pro Vereinsmitglied. Pro Vereinsmitglied dürfen bis zu vier Hanfpflanzen angebaut werden.

§ 8
Der Verkauf von Hanf – ausgenommen Nutzhanf – kann einer gesonderten Besteuerung unterliegen. Die Höhe dieser Besteuerung beträgt maximal 100 vom Hundert.

§ 9
Werbung für Hanfprodukte mit einem THC-Gehalt vom mehr als 0,2 vom Hundert richtet sich nach den Bestimmungen für Arzneimittel.

§ 10
(1) Niemand wird wegen des Erwerbs oder Besitzes einer geringen Menge von rechtmäßig angebautem oder rechtmäßig nach Bayern verbrachten Hanfs in Bayern der Strafverfolgung ausgesetzt.
(2) Diese geringe Menge wird auf 10 Gramm Hanfblüten oder weniger als 1,5 g reines Tetrahydrocannabinol festgelegt.

§ 11
Minderjährigen ohne Genehmigung nach § 3 BtmG ist der Zugang zu Hanfprodukten mit einem THC-Gehalt über 0,2 vom Hundert zu verwehren.

§ 12
Jeder Bürger kann, ohne Furcht vor Strafverfolgung, bis zu 100 g Hanfblüten oder weniger als 15g reines Tetrahydrocannabinol (THC) in seiner Privatwohnung aufbewahren, wenn dieses gegen unbefugten Zugriff hinreichend gesichert ist.

§ 13
(1) Der Konsum von Hanfprodukten mit einem THC-Gehalt über 0,2 vom Hundert zu nicht-medizinischen Zwecken ist in der Öffentlichkeit verboten.
(2) Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von EUR 200,- geahndet. Falls Minderjährige beim ordnungswidrigen Konsum anwesend waren, verdoppelt sich die Geldbuße.
(3) Der Konsum in speziell gekennzeichneten, gemeldeten Raucherclubs ist erlaubt, dort darf auch Tabak konsumiert bzw. geraucht werden wenn sichergestellt ist, dass keine Minderjährigen anwesend sind (Einlass ab 18 Jahren).

§ 14
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr mit THC-Konzentrationen von bis zu 5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum wird verkehrsrechtlich einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille gleichgestellt, sofern eine gleichzeitige Blutalkoholkonzentration von weniger als 0,1 Promille festgestellt wird.

(2) Die Teilnahme am Straßenverkehr mit THC-Konzentrationen
von mehr als 5 und weniger als 8 Nanogramm pro Milliliter Blutserum wird verkehrsrechtlich einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille gleichgestellt, sofern eine gleichzeitige Blutalkoholkonzentration von weniger als 0,1 Promille festgestellt wird.

§ 15
(1) Der Nachweis von THC-Konzentrationen bis zu 8 Nanogramm pro Milliliter Blutserum mit gleichzeitiger Blutalkoholkonzentration von weniger als 0,1 Promille führt nicht zu einem berechtigten Zweifel an der Fahreignung durch die Fahrerlaubnisbehörden.
(2) Zweifel sind erst dann als berechtigt anzusehen, wenn eine gleichzeitige Blutalkoholkonzentration von mehr als 0,3 Promille vorliegt.

§ 16
(1) Der Besitz und der Konsum von Hanf mit einem THC-Gehalt von mehr als 0,2 vom Hundert auf dem Gebiet von bayerischen Flughäfen ohne Genehmigung ist verboten.
(2) Reisende werden mit Warntafeln darauf aufmerksam gemacht.

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[6. Hintergrund: Vorkämpfer für die Legalisierung von Cannabis in Bayern]


+++ Vorkämpfer für die Legalisierung von Cannabis in Bayern +++

Verbandsgründer Vaclav Wenzel Cerveny verlor nach dem bayerischen Rauchverbot seine Existenz als Wirt/Engagement als Bürgerrechtler

MÜNCHEN - Er ist bekennender Nichtraucher und Nichtkonsument, aber die Umstände haben Vaclav Wenzel Cerveny (54) zum Verfechter für die Legalisierung von Cannabis in Bayern gemacht.

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Er war 25 Jahre lang selbstständiger Gastronom, ehe ihn das Nichtraucherschutzgesetz in existenzielle Not brachte. Seine Verbrüderungsaktion mit anderen Gastronomen führte zum Entzug der Konzession. Im Zuge seines Kampfes für Raucherclubs machte er sich auch für die Legalisierung von Cannabis stark.

Im Frühjahr 2014 gründete Vaclav Wenzel Cerveny den Cannabis Verband Bayern (CVB), der noch im selben Jahr das bayernweite Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ initiiert hat. Für das Volksbegehren sind 25.000 Unterschriften von Bürgern aus dem Freistaat notwendig. Dem Verband ist vor allem die Vielseitigkeit des Naturprodukts Hanf ein besonderes Anliegen. Diese Vielfalt präsentiert er im verbandseigenen Bio-Hanfladen in der Morassistraße 4, 80469 München.

Seit jeher ist Hanf ein wichtiger Rohstoff für die Menschheit. Die Pflanze liefert vielfältigste Produkte und ist seit Jahrtausenden im europäischen Raum heimisch. Hanf wurde wegen seines vielfältigen Nutzens und seiner geistbewegenden Eigenschaften in vielen alten Kulturen als heilige Pflanze verehrt. Hanf ist dreimal ergiebiger als Baumwolle und liefert reißfestere Naturfasern. Weil weder beim Anbau noch bei der Ernte und Verarbeitung schädliche Chemikalien eingesetzt werden, kommen Hanf-Textilien giftfrei auf die Haut. Hanfsamen waren in vielen Gegenden der Welt Grundnahrungsmittel für Menschen und Tiere. Diese Pflanze stellt nach Ansicht des CVB alles bereit, was der Mensch zum Überleben braucht.

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+++ Hanf-Messe „Cannabis XXL“ öffnet die Türen +++

Zenith-Kunsthalle München wird vom 10. bis 12. Juli 2015 zum Mekka der Hanffreunde/Presse-Rundgang am Freitag, 10.07. um 11.30 Uhr


MÜNCHEN (pm/08.07.15) - Deutschlands einzige Hanf-Messe „Cannabis XXL“ öffnet vom Freitag, 10. Juli, bis Sonntag, 12. Juli 2015, in München ihre Türen. 50 Aussteller aus sieben Nationen zeigen in der Zenith-Messehalle auf rund 5.000 Quadratmetern alle Facetten rund um das vielseitige Gewächs – sei es als Baustoff, Medizinprodukt oder kulinarische Zutat.

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Wir wollen Sie über das Programm der Hanfmesse „CannabisXXL“ informieren und laden Sie ein

zu einem Rundgang am

Freitag, 10. Juli 2015, um 11.30 Uhr
in der Zenith-Kunsthalle München
Treffpunkt: Haupteingang
Lilienthalallee 29
80939 München
www.zenith-muenchen.de

Es informiert Sie und steht für Fragen zur Verfügung:

Vaclav Wenzel Cerveny
Gründer und Vorsitzender des Cannabis-Verbandes Bayern
Initiator des Volksbegehrens „Ja zu Cannabis“
Programm der Messe: www.cannabisxxl.de/index.php/de/programm


Weitere Infos und Fotos finden Sie im

www.cannabisxxl.de
www.ja-zu-cannabis.de
Pressefach


Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Zur besseren Disposition bitten wir Sie, uns per Mail an presse@koenig-online.de oder per SMS-Nachricht an die Rufnummer 0171/44 59 706 mitzuteilen, ob Sie am Rundgang teilnehmen.

Anfahrt:
ÖPNV: Anfahrt mit der U-Bahn: Linie U6 Richtung Garching-Forschungszentrum. Vom U-Bahnhof Freimann (U6) laufen Sie ca 700m Richtung Westen über die Edmund-Rumpler-Str. zum Zenith (Lilienthalallee 29).

Auto: Von der A9 aus Norden kommend fahren Sie Richtung München Innenstadt. Verlassen Sie die Autobahn an der AS München-Freimann und biegen rechts in die Heidemannstraße ein. Dann biegen Sie links in die Lilienthalallee ein. Aus München Innenstadt kommend nehmen Sie die A9 stadtauswärts bis zur Anschlussstelle München- Freimann. Biegen Sie links in die Heidemannstraße ein. Dann biegen Sie links in die Lilienthalallee ein. Am Zenith (Lilienthalallee 29) stehen ca. 800 Parkplätze zur Verfügung.

Weitere Infos

+++ Schmerz-Patienten hoffen auf Cannabidiol (CBD) +++

Behandlungsoption für eine Vielzahl von Krankheitsbildern /400 Patienten bundesweit mit Ausnahmegenehmigung/Hanfmesse CannabisXXL vom 10. bis 12. Juli 2015/ Themenschwerpunkt „Hanf als medizinisches Heilmittel“ am 11.07.15
MÜNCHEN (pm/03.07.15) - Auf Cannabis als medizinisches Heilmittel hoffen viele Schmerz-Patienten: Ein richtiger Hype ist laut Vaclav Wenzel Cerveny vom Cannabis- Verband Bayern um den Stoff Cannabidiol (CBD) entstanden, der je nach Hanfsorte stärker oder schwächer konzentriert vorkommt und Schmerzen lindern soll. „CBD hat Potenzial“, sagt Cerveny, der vom Freitag, 10. Juli, bis Sonntag, 12. Juli 2015 Deutschlands einzige Hanf-Messe veranstaltet. 50 Aussteller aus sieben Nationen zeigen in der Zenith-Messehalle auf rund 5.000 Quadratmetern alle Facetten rund um das vielseitige Gewächs – sei es als Baustoff, Medizinprodukt oder kulinarische Zutat. „Hanf als medizinisches Heilmittel“ ist Themenschwerpunkt am zweiten Messetag. 15.000 Besucher werden zu dem dreitägigen Messe-, Kongress- und Musikfestival-Event erwartet. .

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Die Substanzen der Cannabispflanze könnten Millionen von Patienten helfen. Auf die stärkere Nachfrage nach Hanf als Heilmittel hat der Cannabis-Verband Bayern auch eigenen Entwurf des bayerischen Hanfgesetzes (BayHanfG) reagiert. Gemäß Paragraf 2 hat jeder Einwohner des Freistaates „ein Anrecht auf angemessene Versorgung mit Cannabinoid-Medizin aus natürlichen, nicht gentechnisch veränderten Hanfblüten“. Die Entscheidung für die Verschreibung von Hanfprodukten zu medizinischen Zwecken obliege alleine dem betroffenen Patienten und dessen Arzt, so Cerveny.

Cannabidiol ist einer von 70 Bestandteilen der Hanfpflanze und wie Tetrahydrocannabinol (THC) ein psychoaktives Cannabinoid und hauptsächlich rauschbewirkender Bestandteil der Hanfpflanze (Cannabis). Je nach Hanfsorte ist die Konzentration des Stoffes in den weiblichen Blütenständen unterschiedlich. CBD wird ein breites medizinisches Wirkspektrum nachgesagt, ohne dass sich die Anwender „stoned“ oder „high“ fühlen. Medizinisch wirkt es entkrampfend, entzündungshemmend, angstlösend und gegen Übelkeit. Cannabis könnte den Bedarf anderer Schmerzmittel senken. Weitere pharmakologische Effekte werden erforscht.

Klinische Studien sehen CBD als Behandlungsoption für eine Vielzahl von Krankheitsbildern wie Epilepsie, Tourette-Syndrom, Arthritis, Diabetes, Alkoholismus, Multiple Sklerose, chronische Schmerzen, Antibiotika-resistente Infektionen , Schizophrenie, posttraumatische Belastungsstörungen und andere neurologische Erkrankungen. Eine niedrige CBD-Konzentration wirkt nach Ansicht von Medizinern eher anregend, eine hohe CBD-Konzentration wirke dagegen eher beruhigend.

In Israel erhalten nach einem jüngsten SPIEGEL-Bericht mehr als 20.000 Patienten Cannabis-Medikamente. Dort habe sich der Einsatz etabliert. In Deutschland haben laut Bundesgesundheitsministerium 403 Patienten die Erlaubnis, medizinisches Cannabis einzunehmen. Nur ein Medikament auf Hanf-Basis sei zugelassen. Schwerkranke Patienten dürfen mit Ausnahmegenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auch Cannabisblüten oder Extrakte davon über Apotheken beziehen.

Chronisch kranke Schmerzpatienten, die Cannabis zur Linderung brauchen, können aufgrund der geltenden Gesetzeslage ins Visier von Ermittlern geraten. Cannabis-Präparate in den Apotheken sind teuer. Die Kosten werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Entscheiden sich die Patienten für den Eigenanbau von Hanfpflanzen, droht ihnen ein Ermittlungsverfahren. "Die Politik muss hier schnell Klarheit schaffen", sagt Cerveny.

Hanf als Heilmittel Schwerpunkt am zweiten Messetag
Der zweite CannabisXXL-Messetag am Samstag, 11. Juli 2015, steht unter dem Themenschwerpunkt „Hanf als Heilmittel“. Um 12.30 Uhr hält Torsten Hergestell, stellvertretender Beauftragter des Volksbegehrens „Ja zu Cannabis“ und seit zehn Jahren Hanfaktivist, den Fachvortrag „Hanf als Medizin“. Von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr diskutieren Ärzte, Suchtexperten und Patienten mit Cannabis-Ausnahmegenehmigung. Um 15.30 Uhr hält Daniel Cappiello (Endoca) in englischer Sprache einen Fachvortrag über CBD-Öl. Um 16.30 Uhr spricht Christoph Rossner, Suchtexperte der Piratenpartei, über „die Gefahren des Schwarzmarkts/Mischkonsums“.

Über den Cannabis Verband Bayern
Der Cannabis Verband Bayern (CVB) wurde im Frühjahr 2014 von Vaclav Wenzel Cerveny (54) gegründet. Der Verband hat 2014 das bayernweite Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ initiiert. Inzwischen sind rund 25.000 Unterschriften gesammelt worden. Dem Verband ist vor allem die Vielseitigkeit des Naturprodukts Hanf ein besonderes Anliegen. Diese Vielfalt präsentiert er im verbandseigenen Bio-Hanfladen in der Morassistrasse 4, 80469 München.

Seit jeher ist Hanf ein wichtiger Rohstoff für die Menschheit. Die Pflanze liefert vielfältigste Produkte und ist seit Jahrtausenden bei im europäischen Raum heimisch. Hanf wurde wegen seines vielfältigen Nutzens und seiner geistbewegenden Eigenschaften in vielen alten Kulturen als heilige Pflanze verehrt. Hanf ist dreimal ergiebiger als Baumwolle und liefert reißfestere Naturfasern. Weil weder beim Anbau noch bei der Ernte und Verarbeitung schädliche Chemikalien eingesetzt werden, kommen Hanf-Textilien giftfrei auf die Haut. Hanfsamen waren in vielen Gegenden der Welt Grundnahrungsmittel für Menschen und Tiere. Diese Pflanze stellt nach Ansicht des CVB alles bereit, was der Mensch zum Überleben braucht.

Gründer Vaclav Cerveny war 25 Jahre lang selbstständiger Gastronom, ehe ihn das Nichtraucherschutzgesetz in existenzielle Not brachte. Seine Verbrüderungsaktion mit anderen Gastronomen führte zum Entzug der Konzession. Im Zuge seines Kampfes für Raucherclubs machte er sich auch für die Legalisierung von Cannabis stark.

Bildtext:
“Hanf als medizinisches Heilmittel“ ist Schwerpunktthema am zweiten Messetag der „CannabisXXL“ vom 10. bis 12. Juli 2015 in der Zenith-Messehalle in München. „Schmerz-Patienten hoffen auf Cannabidiol (CBD)”, sagt Vaclav Wenzel Cerveny vom Veranstalter Cannabis-Verband Bayern.

(Foto: Josef König für Cannabis Verband Bayern/honorarfrei)

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PRESSEMAPPE zum Pressegespräch am 30.06.15:

Inhalt:
- 1. Zwischenstand „Ja zu Cannabis“-Volksbegehren
- 2. Entwurf des Bayerischen Hanfgesetzes (BayHanfG)
- 3. Hanf-Messe „CannabisXXL“ soll „Rausch der Sinne“ erzeugen
- 4. Hanf als medizinisches Heilmittel
- 5.
Hanf als Rohstoff, kulinarische Zutat oder Genussmittel
- 6.
Vorkämpfer für die Legalisierung von Cannabis in Bayern

[Komplette Presemappe als PDF]

[1. Zwischenstand „Ja zu Cannabis“-Volksbegehren]

+++ Rund 25.000 Unterschriften erreicht:
Bayerisches Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ setzt Zeichen +++

Cannabis-Verband Bayern: Unterschriften-Aktion läuft noch weiter/Neue Zielvorgabe: 33.000/Zuversicht für Volksbegehren: Zehn Prozent der Menschen im Freistaat haben Hanf-Erfahrung
MÜNCHEN (pm/30.06.15) - Mit dem Start zum bayerischen Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ und dem Entwurf eines Bayerischen Hanfgesetzes (BayHanfG) hat der Cannabis-Verband Bayern (CVB) ein Zeichen gesetzt. „Wir spüren eine regelrechte Aufbruchsstimmung an unseren Ständen im ganzen Freistaat“, sagt Verbandsvorsitzender Vaclav Wenzel Cerveny (54). Die Unterschriftensammlung seit August 2014 war erfolgreich: Inzwischen wurden rund 25.000 Unterstützer-Unterschriften gesammelt.

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Noch läuft die Unterschriftenaktion: Erfahrungsgemäß sind nicht alle Unterschriften gültig, z. B. die von nicht wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern. „Wir brauchen etwa 33.000 Unterschriften, um alles in trockene Tücher zu bekommen“, so Vaclav Cerveny zuversichtlich.

Wie geht es weiter?
Mit 25.000 gültigen Unterschriften von wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern kann das Volksbegehren offiziell beim Bayerischen Staatsministerium des Inneren (STMI) eingereicht werden. Danach kommt für Cerveny erst die „heiße Phase“: Spätestens sechs Wochen danach muss das Innenministerium den Eintragungstermin für das Volksbegehren bekanntgeben.

Innerhalb von zwei Wochen (Eintragungstermin) müssen mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten in Bayern erklären, dass über die Belange des Volksbegehrens abgestimmt werden soll. Dazu liegen dann in den Gemeinde- und Stadtverwaltungen Listen aus, in die man sich eintragen muss, erklärt Cerveny das Prozedere. Falls auch diese „Hürde“ genommen wird, ist das Volksbegehren „scharf geschaltet“. Nun hat der Landtag die Möglichkeit das „begehrte“ Gesetz zu erlassen, so Cerveny, oder es abzulehnen und/oder einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Bis zum Volksentscheid, der endgültigen Abstimmung durch das Volk, dürfen dann maximal vier Monate vergehen.

Cerveny ist zuversichtlich, die 950.000 erforderlichen Einschreibungen in der „heißen Phase“ zu bekommen. Schließlich gibt es seinen Berechnungen nach rund 1,2 Millionen „Hanffreunde“ samt Familien im Freistaat.

Milliarden-Geschäft für den Freistaat
Der Freistaat Bayern kann bei einer Legalisierung von Hanf laut einer Schätzung des Cannabis-Verbandes mit etwa einer Milliarde Euro zusätzlichen Steuereinnahmen pro Jahr rechnen. Dazu kamen noch Einnahmen aus der Mehrwertsteuer in Höhe von etwa 130 Millionen Euro und etwa 30 Millionen Euro Steuereinnahmen aus Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie Solidaritätsbeitrag, schätzt Cerveny.

Die Rechnung geht davon aus, dass zehn Prozent der 12,5 Millionen bayerischen Einwohner mit Hanf mehr oder weniger regelmäßig „Erfahrung machen“. Dazu kämen noch 1,5 bis 3 Millionen Touristen pro Jahr (31 Millionen Gästeankünfte), die auch ein paar Gramm für ihren Urlaub erwerben würden.

Cerveny geht davon aus, dass 2,75 Millionen Konsumenten jährlich mit einem Durchschnittsverbrauch von ca. 97 Gramm ein guter und plausibler Näherungswert ist, da es bedeutet, dass der Durchschnittskonsument etwa 0,26 Gramm pro Tag konsumiert, was ziemlich genau einem „Joint“ pro Tag entspricht. Wenn ein Gramm getrocknete Hanfblüten zwischen 7,75 und 9,00 Euro verkauft wird, betrage der Hanfsteueranteil zwischen 3,54 und 4,11 Euro und der Mehrwertsteueranteil zwischen 67 und 78 Cent.

Nach den Berechnungen des Cannabis-Verbandes erhält der Freistaat rund eine Milliarde Euro direkte Steuereinnahmen und spare gleichzeitig viel Geld für die Strafverfolgung. Jährlich werden über 50.000 Verfahren gegen Cannabis-Konsumenten eröffnet.

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[2. Entwurf des Bayerischen Hanfgesetzes (BayHanfG)]


+++ „Hanf unterliegt nicht mehr dem BtmG“
Cannabis-Verband Bayern hat bayerisches Hanfgesetz ausgearbeitet



München (pm/30.06.15) - Der Cannabis-Verband Bayern hat einen Gesetzesvorschlag für das sogenannte „Bayerische Hanfgesetz“ ausgearbeitet und will dafür das Volksbegehren auf den Weg bringen. Entwurf des Bayerischen Hanfgesetzes (BayHanfG).

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Präambel
Da die rechtliche Einordung von Hanf (Cannabis) in der Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland einen effektiven Einsatz von Hanf-Cannabinoiden zu medizinischen Zwecken verhindert und zudem ansonsten gesetzestreue Bürger unnötig kriminalisiert, gibt sich das Bayerische Volk, in Verantwortung vor Gott, der die Hanfpflanze geschaffen hat, folgendes Gesetz.

§ 1
(1) Hanf (Cannabis) unterliegt in Bayern nicht dem Betäubungsmittelgesetz (BtmG)
(2) In allen Fällen, die nicht im BayHanfG geregelt sind, kann das BtmG zur Anwendung gebracht werden, wobei Hanf dann der Anlage 3 BtmG zugeordnet wird.
(3) Hanf mit einem Tetrahydrocannabinol-Gehalt (THC-Gehalt) unter 0,2 vom Hundert wird als Nutzhanf bezeichnet und ist ein gewöhnliches landwirtschaftliches Produkt, wie z. B. Weizen.

§ 2
(1) Jeder Einwohner des Freistaates Bayern hat ein Anrecht auf angemessene Versorgung mit Cannabinoid-Medizin aus natürlichen, nicht gentechnisch veränderten Hanfblüten.
(2) Die Entscheidung für die Verschreibung von Hanfprodukten zu medizinischen Zwecken obliegt alleine dem betroffenen Patienten und dessen gesetzlich anerkannten Arztes.

§ 3
(1) Der Freistaat Bayern trägt Sorge für den Anbau und die Verteilung natürlicher Hanfprodukte an seine Bürger.
(2) Dazu kann eine Landesbehörde eingerichtet werden, die den Anbau und den Verkauf sowie die Besteuerung koordiniert und kontrolliert. Diese Behörde wird nachfolgend als „Hanfagentur“bezeichnet.
(3) Die Aufgaben der Hanfagentur werden bis zur Einrichtung einer eigenständigen Behörde vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten übernommen.

§ 4
(1) Der Verkauf von natürlichen Hanfprodukten mit einem THC-Gehalt über 0,2 vom Hundert erfolgt über Apotheken.
(2) In Gemeinden mit über 10.000 Einwohnern erfolgt der Verkauf zudem über Fachgeschäfte mit staatlicher Lizenz.

§ 5
(1) Die Hanfagentur vergibt Lizenzen für den Anbau an natürliche oder juristische Personen.
(2) Lizenzen bedürfen der Zustimmung von Gemeinden unter 10 000 Einwohner, auf deren Gebiet eine solche Lizenz wirksam werden soll.
(3) Die Hanfagentur oder lizenzierte Personen können Hanfprodukte aus anderen Ländern importieren.

§ 6
Jeder volljährige Bürger hat das Recht bis zu vier Hanfpflanzen auf geschütztem Privatgrund anzubauen.

§ 7
(1) Eingetragene Vereine zu gemeinschaftlichem privatem Anbau sind möglich.
(2) Die maximale Anbaufläche beträgt einen Quadratmeter pro Vereinsmitglied. Pro Vereinsmitglied dürfen bis zu vier Hanfpflanzen angebaut werden.

§ 8
Der Verkauf von Hanf – ausgenommen Nutzhanf – kann einer gesonderten Besteuerung unterliegen. Die Höhe dieser Besteuerung beträgt maximal 100 vom Hundert.

§ 9
Werbung für Hanfprodukte mit einem THC-Gehalt vom mehr als 0,2 vom Hundert richtet sich nach den Bestimmungen für Arzneimittel.

§ 10
(1) Niemand wird wegen des Erwerbs oder Besitzes einer geringen Menge von rechtmäßig angebautem oder rechtmäßig nach Bayern verbrachten Hanfs in Bayern der Strafverfolgung ausgesetzt.
(2) Diese geringe Menge wird auf 10 Gramm Hanfblüten oder weniger als 1,5 g reines Tetrahydrocannabinol festgelegt.

§ 11
Minderjährigen ohne Genehmigung nach § 3 BtmG ist der Zugang zu Hanfprodukten mit einem THC-Gehalt über 0,2 vom Hundert zu verwehren.

§ 12
Jeder Bürger kann, ohne Furcht vor Strafverfolgung, bis zu 100 g Hanfblüten oder weniger als 15g reines Tetrahydrocannabinol (THC) in seiner Privatwohnung aufbewahren, wenn dieses gegen unbefugten Zugriff hinreichend gesichert ist.

§ 13
(1) Der Konsum von Hanfprodukten mit einem THC-Gehalt über 0,2 vom Hundert zu nicht-medizinischen Zwecken ist in der Öffentlichkeit verboten.
(2) Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von EUR 200,- geahndet. Falls Minderjährige beim ordnungswidrigen Konsum anwesend waren, verdoppelt sich die Geldbuße.
(3) Der Konsum in speziell gekennzeichneten, gemeldeten Raucherclubs ist erlaubt, dort darf auch Tabak konsumiert bzw. geraucht werden wenn sichergestellt ist, dass keine Minderjährigen anwesend sind (Einlass ab 18 Jahren).

§ 14
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr mit THC-Konzentrationen von bis zu 5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum wird verkehrsrechtlich einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille gleichgestellt, sofern eine gleichzeitige Blutalkoholkonzentration von weniger als 0,1 Promille festgestellt wird.

(2) Die Teilnahme am Straßenverkehr mit THC-Konzentrationen
von mehr als 5 und weniger als 8 Nanogramm pro Milliliter Blutserum wird verkehrsrechtlich einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille gleichgestellt, sofern eine gleichzeitige Blutalkoholkonzentration von weniger als 0,1 Promille festgestellt wird.

§ 15
(1) Der Nachweis von THC-Konzentrationen bis zu 8 Nanogramm pro Milliliter Blutserum mit gleichzeitiger Blutalkoholkonzentration von weniger als 0,1 Promille führt nicht zu einem berechtigten Zweifel an der Fahreignung durch die Fahrerlaubnisbehörden.
(2) Zweifel sind erst dann als berechtigt anzusehen, wenn eine gleichzeitige Blutalkoholkonzentration von mehr als 0,3 Promille vorliegt.

§ 16
(1) Der Besitz und der Konsum von Hanf mit einem THC-Gehalt von mehr als 0,2 vom Hundert auf dem Gebiet von bayerischen Flughäfen ohne Genehmigung ist verboten.
(2) Reisende werden mit Warntafeln darauf aufmerksam gemacht.

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[3. Ankündigung Hanfmesse]


+++ Hanf-Messe „Cannabis XXL“ soll „Rausch der Sinne“ erzeugen +++

München wird vom 10. bis 12. Juli 2015 Mekka der Hanffreunde/Cannabis-Verband Bayern will über Rohstoff der Zukunft aufklären und für das Volksbegehren „Ja zur Legalisierung“ werben/Festival mit Urgestein Hans Söllner/50 Aussteller aus sieben Nationen zeigen auf 5.000 Quadratmetern alles rund um das vielseitige Gewächs
[Pressetext als PDF]

MÜNCHEN (pm/30.06.15) - Mekka für Cannabis-Freunde: Deutschlands einzige Hanf-Messe „Cannabis XXL“ öffnet in der bayerischen Landeshauptstadt München vom Freitag, 10. Juli, bis Sonntag, 12. Juli 2015, ihre Pforten. 50 Aussteller aus sieben Nationen zeigen in der Zenith-Messehalle auf rund 5.000 Quadratmetern alle Facetten rund um das vielseitige Gewächs – sei es als Baustoff, Medizinprodukt oder kulinarische Zutat. „Hanf ist der Rohstoff der Zukunft“, sagt Veranstalter Vaclav Wenzel Cerveny (54), Geschäftsführer des Cannabis-Verbandes Bayern (CVB). 15.000 Besucher werden zu dem dreitägigen Messe-, Kongress- und Musikfestival-Event erwartet.

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Die Menschen über die vielfältigen ökologischen und ökonomischen Möglichkeiten des Naturprodukts Hanf aufzuklären, ist laut Veranstalter Vaclav Wenzel Cerveny wichtiges Ziel der „Cannabis XXL“. Hanf liefere Kleidung, Nahrung, Öl und Energie, Papier, Baustoffe sowie zahlreiche Heilmittel, die zu Unrecht in die „illegale“ Ecke gedrückt werden. Aus diesem Grund sollen die Messebesucher von den 50 Austellern aus sieben Nationen die neuesten Trends über den Einsatz des Rohstoffs erfahren. Internationale Referenten werden in Vorträgen über die heilende Wirkung von Hanf in der Medizin berichten. Ein Küchenstudio zeigt via Showkochen unter dem Motto „High ist nur der Nährwert“ eine große Auswahl an kulinarischen Hanf-Gerichten. Ebenso wird der Einsatz der Pflanze als Rohstoff oder Baumaterial breitbandig und praxisnah präsentiert.

Werben für Volksbegehren
Die Messe soll nach Intention der Veranstalter eine Werbeplattform für das bayerische Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ sein. „Mit dem Start des Volksbegehrens zur Legalisierung haben wir ein Zeichen gesetzt“, erläutert Vaclav Wenzel Cerveny, „wir spüren eine regelrechte Aufbruchsstimmung in Bayern, was die dringend notwendige Legalisierung von Hanf angeht.“ Cerveny ist zuversichtlich, die notwendigen 25.000 Stimmen für ein entsprechendes Volksbegehren pünktlich zum Messebeginn beim Bayerischen Landtag einreichen zu können. Mittlerweile haben schon 22.000 Bürger das Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ unterstützt.

Politiker diskutieren über Legalisierung
Auf einer öffentlichen Podiumsdiskussion stellen am Freitag, 10. Juli 2015, um 13.00 Uhr mehrere Vertreter von politischen Parteien ihre Standpunkte zur „Legalisierung aus Vernunft“ dar. Es diskutieren Bayerns SPD-Generalsekretärin Natascha Kohnen MdL, Prof. Dr. Paul Gantzer MdL (SPD), Dieter Janecek MdB (Bündnis 90/Die Grünen), Ulrich Leiner, MdL (Bündnis 90/Die Grünen), Frank Tempel, MdB (Die Linke), Lukas Lamla, NRW-MdL (Die Piraten), Sven Kuboth (Die Piraten), Andreas Keck (FDP-Stadtverbandsvorsitzender München), Oliver Janich (Partei der Vernunft) und Georg Wurth vom Deutschen Hanfverband.

Festival mit Hans Söllner & Band
Zum Festival-Charakter trägt das bunte Unterhaltungsprogramm der „Cannabis XXL“ bei: Neben verschiedenen Reggae-Bands wird das bayerische Urgestein Hans Söllner (Foto: Trikont) am Sonntag (12. Juli) ab 20.00 Uhr ein Konzert geben. Der Liedermacher aus Bad Reichenhall ist seit Jahren Verfechter der Hanf-Legalisierung.

Die Messe „Cannabis XXL“ im Zenith München (Lilienthalstraße 29, 80939 München) beginnt am Freitag, 10. Juli 2015, um 11.00 Uhr. Das Tagesticket gibt es für EUR 17,70/3-Tages-Tickets EUR 39,90. Die Karten sind online auf www.cannabisxxl.de oder an den üblichen Vorverkaufsstellen erhältlich.

Über den Cannabis Verband Bayern
Der Cannabis Verband Bayern (CVB) wurde im Frühjahr 2014 von Vaclav Wenzel Cerveny (54) gegründet. Der Verband hat 2014 das bayernweite Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ initiiert. Bislang wurden rund 22.000 Unterschriften gesammelt. Dem Verband ist vor allem die Vielseitigkeit des Naturprodukts Hanf ein besonderes Anliegen. Diese Vielfalt präsentiert er im verbandseigenen Bio-Hanfladen in der Morassistrasse 4, 80469 München. Seit jeher ist Hanf ein wichtiger Rohstoff für die Menschheit. Die Pflanze liefert vielfältigste Produkte und ist seit Jahrtausenden bei im europäischen Raum heimisch. Hanf wurde wegen seines vielfältigen Nutzens und seiner geistbewegenden Eigenschaften in vielen alten Kulturen als heilige Pflanze verehrt. Hanf ist dreimal ergiebiger als Baumwolle und liefert reißfestere Naturfasern. Weil weder beim Anbau noch bei der Ernte und Verarbeitung schädliche Chemikalien eingesetzt werden, kommen Hanf-Textilien giftfrei auf die Haut. Hanfsamen waren in vielen Gegenden der Welt Grundnahrungsmittel für Menschen und Tiere. Diese Pflanze stellt nach Ansicht des CVB alles bereit, was der Mensch zum Überleben braucht.

Gründer Vaclav Cerveny war 25 Jahre lang selbstständiger Gastronom, ehe ihn das Nichtraucherschutzgesetz in existenzielle Not brachte. Seine Verbrüderungsaktion mit anderen Gastronomen führte zum Entzug der Konzession. Im Zuge seines Kampfes für Raucherclubs machte er sich auch für die Legalisierung von Cannabis stark.

Bildtext:
“Hanf ist der Rohstoff der Zukunft”, sagt Vaclav Wenzel Cerveny, Veranstalter des dreitägigen Events „Cannabis XXL“ vom 10. bis 12. Juli 2015 in der Münchner Zenith-Messehalle- (Foto: Josef König für Cannabis Verband Bayern/honorarfrei)

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[4. Hanf als medizinisches Heilmittel]


+++ Schmerz-Patienten hoffen auf Cannabidiol (CBD)

Behandlungsoption für eine Vielzahl von Krankheitsbildern/400 Patienten bundesweit mit Ausnahmgenehmigung
MÜNCHEN (pm/30.06.15) – Auf Cannabis als medizinisches Heilmittel hoffen viele Schmerz-Patienten: Ein richtiger Hype ist laut Vaclav Wenzel Cerveny vom Cannabi- Verband Bayern um den Stoff Cannabidiol (CBD) entstanden, der je nach Hanfsorte stärker oder schwächer konzentriert vorkommt und Schmerzen lindern soll. „CBD hat Potenzial“, sagt Cerveny.


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Die Substanzen der Cannabispflanze könnten Millionen von Patienten helfen. Auf die stärkere Nachfrage nach Hanf als Heilmittel hat der Cannabis-Verband Bayern auch im Entwurf des Hanfgesetzes reagiert. Gemäß Paragraf 2 hat jeder Einwohner des Freistaates „ein Anrecht auf angemessene Versorgung mit Cannabinoid-Medizin aus natürlichen, nicht gentechnisch veränderten Hanfblüten“. Die Entscheidung für die Verschreibung von Hanfprodukten zu medizinischen Zwecken obliege alleine dem betroffenen Patienten und dessen Arzt, so Cerveny.

Cannabidiol ist einer von 70 Bestandteilen der Hanfpflanze und wie Tetrahydrocannabinol (THC) ein psychoaktives Cannabinoid und hauptsächlich rauschbewirkender Bestandteil der Hanfpflanze (Cannabis). Je nach Hanfsorte ist die Konzentration des Stoffes in den weiblichen Blütenständen unterschiedlich.

CBD wird ein breites medizinisches Wirkspektrum nachgesagt, ohne dass sich die Anwender „stoned“ oder „high“ fühlen. Es soll entzündungshemmend wirken. CBD soll den Schwellenwert für Krampfanfälle senken und so bei der Entkrampfung helfen. Es soll präventiv wirken und nicht nur die Symptome lindern. Medizinisch wirkt es entkrampfend, entzündungshemmend, angstlösend und gegen Übelkeit. Cannabis könnte den Bedarf anderer Schmerzmittel senken. Weitere pharmakologische Effekte werden erforscht.

Klinische Studien sehen CBD als Behandlungsoption für eine Vielzahl von Krankheitsbildern wie Epilepsie, Tourette-Syndrom, Arthritis, Diabetes, Alkoholismus, Multiple Sklerose, chronische Schmerzen, Antibiotika-resistente Infektionen , Schizophrenie, posttraumatische Belastungsstörungen und andere neurologische Erkrankungen. Eine niedrige CBD-Konzentration wirkt nach Ansicht von Medizinern eher anregend, eine hohe CBD-Konzentration wirke dagegen eher beruhigend.

In Israel erhalten nach einem jüngsten SPIEGEL-Bericht mehr als 20.000 Patienten Cannabis-Medikamente. Dort habe sich der Einsatz etabliert. In Deutschland haben laut Bundesgesundheitsministerium 403 Patienten die Erlaubnis, medizinisches Cannabis einzunehmen. Nur ein Medikament auf Hanf-Basis sei zugelassen. Schwerkranke Patienten dürfen mit Ausnahmegenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auch Cannabisblüten oder Extrakte davon über Apotheken beziehen.

Chronisch kranke Schmerzpatienten, die Cannabis zur Linderung brauchen, können aufgrund der geltenden Gesetzeslage ins Visier von Ermittlern geraten. Cannabis-Präparate in den Apotheken sind teuer. Die Kosten werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bei der Versorgung schwer chronisch kranker Menschen, die cannabishaltige Medikamente zur Schmerzlinderung benötigen, sieht Marlene Mortler (CSU), Drogenbeauftragte der Bundesregierung, jedoch Verbesserungsmöglichkeiten: „Mein Ziel ist, dass in Zukunft mehr Menschen als bisher Cannabis als Medizin bekommen können." Das Gesetz soll noch 2015 durch den Bundestag und ab 2016 greifen.

Entscheiden die Patienten sich für den Eigenanbau von Hanfpflanzen, droht ihnen unter Umständen ein Ermittlungsverfahren. "Die Politik muss hier schnell Klarheit schaffen", sagte Mortler. Die Drogenbeauftragte gestand aber ein, dass es "nicht ganz einfach" sei, abzugrenzen, wer Cannabis tatsächlich dringend als Medikament benötige. In Deutschland ist der Anbau und Besitz von Hanf illegal.

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[5. Hanf als Rohstoff, kulinarische Zutat oder Genussmittel]


+++ Hanf – das vielseitige Gewächs +++

50 Aussteller aus sieben Nationen zeigen auf der „CannabisXXL“ vom 10. bis 12. Juli 2015 in der Zenith-Messehalle Produkte aus Hanf: Kosmetik, Baustoff und kulinarische Zutat

München (pm/30.06.15) – Aus Hanf lassen sich über 50.000 Produkte herstellen. Ein riesiger Markt tut sich auf: „Hanf ist der Rohstoff der Zukunft“, sagt Vaclav Wenzel Cerveny (54), Vorsitzender des Cannabis-Verbands Bayern. 50 Aussteller aus sieben Nationen zeigen auf Deutschlands einziger Hanfmesse „CannabisXXL“ vom 10. bis 12. Juli 2015 in der Zenith-Messehalle auf rund 5.000 Quadratmetern alle Facetten rund um das vielseitige Gewächs. Rund 15.000 Besucher werden zum dreitägigen Messe-, Kongress- und Musikfestival-Event erwartet.

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Rund 200 bis 400 Tonnen Cannabis werden nach Schätzungen des Deutschen Hanfverbandes (DHV) jährlich in Deutschland konsumiert. Bei einem geschätzten durchschnittlichen Verkaufswert von sechs Euro pro Gramm ergibt das einen Jahresumsatz von 1,2 Milliarden bis 2,4 Milliarden Euro. Bundesweit beziffert der DHV den Bedarf auf 3000 Cannabis-Shops mit durchschnittlich fünf Angestellten. Die Mitarbeiter sollen speziell geschult sein, die auch über Risiken der Droge aufklären können. Kontrollierte Qualität im heimischen Anbau, Lebensmittelkontrollen, die gefährliche Streckmittel identifizieren würden, sogar ein Bio-Siegel wären denkbar. Im US-Bundesstaat Colorado mit seinen fünf Millionen Einwohnern sind seit der Legalisierung angeblich rund 10.000 Arbeitsplätze in der Cannabis-Industrie entstanden.

Cannabis als Nahrungsmittel
Cannabis ist vollwertiger und gesünder als alle anderen Nahrungsmittel. Es enthält alle essentiellen Fettsäuren und alle wichtigen Aminosäuren. Kein anderes Lebensmittel enthält einen so hohen Anteil an Globulin-Proteinen. Es gibt Energy-Drinks und Bier mit Hanf, Kekse, Lutscher usw.

Cannabis als Nutzpflanze
Cannabisfasern sind die stabilsten der ganzen Pflanzenwelt. Es gibt kein hochwertigeres Papier, keine hochwertigeren Textilien als diejenigen aus Cannabis. Es lassen sich über 50.000 Produkte aus Hanf herstellen. Die Pflanze laugt den Boden nicht aus, braucht weniger Dünger und keine Schädlingsbekämpfungsmittel.

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[6. Hintergrund: Vorkämpfer für die Legalisierung von Cannabis in Bayern]


+++ Vorkämpfer für die Legalisierung von Cannabis in Bayern +++

Verbandsgründer Vaclav Wenzel Cerveny verlor nach dem bayerischen Rauchverbot seine Existenz als Wirt/Engagement als Bürgerrechtler

MÜNCHEN - Er ist bekennender Nichtraucher und Nichtkonsument, aber die Umstände haben Vaclav Wenzel Cerveny (54) zum Verfechter für die Legalisierung von Cannabis in Bayern gemacht.

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Er war 25 Jahre lang selbstständiger Gastronom, ehe ihn das Nichtraucherschutzgesetz in existenzielle Not brachte. Seine Verbrüderungsaktion mit anderen Gastronomen führte zum Entzug der Konzession. Im Zuge seines Kampfes für Raucherclubs machte er sich auch für die Legalisierung von Cannabis stark.

Im Frühjahr 2014 gründete Vaclav Wenzel Cerveny den Cannabis Verband Bayern (CVB), der noch im selben Jahr das bayernweite Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ initiiert hat. Für das Volksbegehren sind 25.000 Unterschriften von Bürgern aus dem Freistaat notwendig. Dem Verband ist vor allem die Vielseitigkeit des Naturprodukts Hanf ein besonderes Anliegen. Diese Vielfalt präsentiert er im verbandseigenen Bio-Hanfladen in der Morassistraße 4, 80469 München.

Seit jeher ist Hanf ein wichtiger Rohstoff für die Menschheit. Die Pflanze liefert vielfältigste Produkte und ist seit Jahrtausenden im europäischen Raum heimisch. Hanf wurde wegen seines vielfältigen Nutzens und seiner geistbewegenden Eigenschaften in vielen alten Kulturen als heilige Pflanze verehrt. Hanf ist dreimal ergiebiger als Baumwolle und liefert reißfestere Naturfasern. Weil weder beim Anbau noch bei der Ernte und Verarbeitung schädliche Chemikalien eingesetzt werden, kommen Hanf-Textilien giftfrei auf die Haut. Hanfsamen waren in vielen Gegenden der Welt Grundnahrungsmittel für Menschen und Tiere. Diese Pflanze stellt nach Ansicht des CVB alles bereit, was der Mensch zum Überleben braucht.

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+++ Einladung zum Pressegespräch am 30.06.15 in München
Bayerisches Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ setzt Zeichen+++


Information zum Stand der Unterschriftensammlung/Programm zur Hanfmesse „CannabisXXL“ vom 10. bis 12. Juli 2015
MÜNCHEN (pm/25.06.15) - Mit dem Start zum bayerischen Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ und dem Entwurf eines Bayerischen Hanfgesetzes (BayHanfG) hat der Cannabis-Verband Bayern (CVB) ein Zeichen gesetzt. „Wir spüren eine regelrechte Aufbruchsstimmung an unseren Ständen im ganzen Freistaat“, sagt Verbandsvorsitzender Vaclav Wenzel Cerveny (54). Cerveny ist zuversichtlich, die notwendigen 25.000 Stimmen für ein entsprechendes Volksbegehren pünktlich zu Beginn der Münchner Hanfmesse „CannabisXXL“ vom 10. bis 12. Juli 2015 in der Zenith-Messehalle zu erreichen. .

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Wir wollen Sie über die Ziele und den aktuellen Stand des Volksbegehrens sowie das Programm der Hanfmesse „CannabisXXL“ informieren und laden Sie ein

zu einem Pressegespräch am Dienstag, 30. Juni 2015, um 10.30 Uhr in der
Verbandsgeschäftsstelle, Morassistraße 4, 80469 München (Haltestelle Isartor).

Es informiert Sie und steht für Fragen zur Verfügung:
Vaclav Wenzel Cerveny,
Gründer und Vorsitzender des Cannabis-Verbandes Bayern
Initiator des Volksbegehrens „Ja zu Cannabis“

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Bitte teilen Sie uns per Mail an presse@koenig-online.de oder per SMS-Nachricht an die Rufnummer 0171/44 59 706 mit, ob Sie am Pressegespräch teilnehmen werden.

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+++ Hanf-Messe „Cannabis XXL“ soll „Rausch der Sinne“ erzeugen +++

München wird vom 10. bis 12. Juli 2015 Mekka der Hanffreunde/Cannabis-Verband Bayern will über Rohstoff der Zukunft aufklären und für das Volksbegehren „Ja zur Legalisierung“ werben/Festival mit Urgestein Hans Söllner/50 Aussteller aus sieben Nationen zeigen auf 5.000 Quadratmetern alles rund um das vielseitige Gewächs
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MÜNCHEN (pm/19.06.15) - Mekka für Cannabis-Freunde: Deutschlands einzige Hanf-Messe „Cannabis XXL“ öffnet in der bayerischen Landeshauptstadt München vom Freitag, 10. Juli, bis Sonntag, 12. Juli 2015, ihre Pforten. 50 Aussteller aus sieben Nationen zeigen in der Zenith-Messehalle auf rund 5.000 Quadratmetern alle Facetten rund um das vielseitige Gewächs – sei es als Baustoff, Medizinprodukt oder kulinarische Zutat. „Hanf ist der Rohstoff der Zukunft“, sagt Veranstalter Vaclav Wenzel Cerveny (54), Geschäftsführer des Cannabis-Verbandes Bayern (CVB). 15.000 Besucher werden zu dem dreitägigen Messe-, Kongress- und Musikfestival-Event erwartet.

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Die Menschen über die vielfältigen ökologischen und ökonomischen Möglichkeiten des Naturprodukts Hanf aufzuklären, ist laut Veranstalter Vaclav Wenzel Cerveny wichtiges Ziel der „Cannabis XXL“. Hanf liefere Kleidung, Nahrung, Öl und Energie, Papier, Baustoffe sowie zahlreiche Heilmittel, die zu Unrecht in die „illegale“ Ecke gedrückt werden. Aus diesem Grund sollen die Messebesucher von den 50 Austellern aus sieben Nationen die neuesten Trends über den Einsatz des Rohstoffs erfahren. Internationale Referenten werden in Vorträgen über die heilende Wirkung von Hanf in der Medizin berichten. Ein Küchenstudio zeigt via Showkochen unter dem Motto „High ist nur der Nährwert“ eine große Auswahl an kulinarischen Hanf-Gerichten. Ebenso wird der Einsatz der Pflanze als Rohstoff oder Baumaterial breitbandig und praxisnah präsentiert.

Werben für Volksbegehren
Die Messe soll nach Intention der Veranstalter eine Werbeplattform für das bayerische Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ sein. „Mit dem Start des Volksbegehrens zur Legalisierung haben wir ein Zeichen gesetzt“, erläutert Vaclav Wenzel Cerveny, „wir spüren eine regelrechte Aufbruchsstimmung in Bayern, was die dringend notwendige Legalisierung von Hanf angeht.“ Cerveny ist zuversichtlich, die notwendigen 25.000 Stimmen für ein entsprechendes Volksbegehren pünktlich zum Messebeginn beim Bayerischen Landtag einreichen zu können. Mittlerweile haben schon 22.000 Bürger das Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ unterstützt.

Politiker diskutieren über Legalisierung
Auf einer öffentlichen Podiumsdiskussion stellen am Freitag, 10. Juli 2015, um 13.00 Uhr mehrere Vertreter von politischen Parteien ihre Standpunkte zur „Legalisierung aus Vernunft“ dar. Es diskutieren Dieter Janecek, MbB (Bündnis 90/Die Grünen), Ulrich Leiner, MdL (Bündnis 90/Die Grünen), Frank Tempel, MdB (Die Linke), Ex-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), Albert Duin (FDP-Landesvorsitzender Bayern), Lukas Lamla, NRW-MdL (Die Piraten), Sven Kuboth (Die Piraten) mit Georg Wurth vom Deutschen Hanfverband.

Festival mit Hans Söllner & Band
Zum Festival-Charakter trägt das bunte Unterhaltungsprogramm der „Cannabis XXL“ bei: Neben verschiedenen Reggae-Bands wird das bayerische Urgestein Hans Söllner am Sonntag (12. Juli) ab 20.00 Uhr ein Konzert geben. Der Liedermacher aus Bad Reichenhall ist seit Jahren Verfechter der Hanf-Legalisierung.

Die Messe „Cannabis XXL“ im Zenith München (Lilienthalstraße 29, 80939 München) beginnt am Freitag, 10. Juli 2015, um 11.00 Uhr. Das Tagesticket gibt es für EUR 17,70/3-Tages-Tickets EUR 39,90. Die Karten sind online auf www.cannabisxxl.de oder an den üblichen Vorverkaufsstellen erhältlich.

Über den Cannabis Verband Bayern
Der Cannabis Verband Bayern (CVB) wurde im Frühjahr 2014 von Vaclav Wenzel Cerveny (54) gegründet. Der Verband hat 2014 das bayernweite Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ initiiert. Bislang wurden rund 22.000 Unterschriften gesammelt. Dem Verband ist vor allem die Vielseitigkeit des Naturprodukts Hanf ein besonderes Anliegen. Diese Vielfalt präsentiert er im verbandseigenen Bio-Hanfladen in der Morassistrasse 4, 80469 München. Seit jeher ist Hanf ein wichtiger Rohstoff für die Menschheit. Die Pflanze liefert vielfältigste Produkte und ist seit Jahrtausenden bei im europäischen Raum heimisch. Hanf wurde wegen seines vielfältigen Nutzens und seiner geistbewegenden Eigenschaften in vielen alten Kulturen als heilige Pflanze verehrt. Hanf ist dreimal ergiebiger als Baumwolle und liefert reißfestere Naturfasern. Weil weder beim Anbau noch bei der Ernte und Verarbeitung schädliche Chemikalien eingesetzt werden, kommen Hanf-Textilien giftfrei auf die Haut. Hanfsamen waren in vielen Gegenden der Welt Grundnahrungsmittel für Menschen und Tiere. Diese Pflanze stellt nach Ansicht des CVB alles bereit, was der Mensch zum Überleben braucht.

Gründer Vaclav Cerveny war 25 Jahre lang selbstständiger Gastronom, ehe ihn das Nichtraucherschutzgesetz in existenzielle Not brachte. Seine Verbrüderungsaktion mit anderen Gastronomen führte zum Entzug der Konzession. Im Zuge seines Kampfes für Raucherclubs machte er sich auch für die Legalisierung von Cannabis stark.

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“Hanf ist der Rohstoff der Zukunft”, sagt Vaclav Wenzel Cerveny, Veranstalter des dreitägigen Events „Cannabis XXL“ vom 10. bis 12. Juli 2015 in der Münchner Zenith-Messehalle- (Foto: Josef König für Cannabis Verband Bayern/honorarfrei)

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